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genlogie-Genealogie-Internetbetrug, Internetabos, Versteckte Kosten

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#0
02.06.2007, 12:58
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Beiträge: 6
#106 Ich hab jetzt die erste mahnung bekommen,naja ich antworte jetzt einfach nicht mehr die können ja nichts tun wenn sie eine falsche adresse haben oder?und ich bin ja auch erst 17.
@reigN.de ich hab "theoretisch" in den ersten 2wochen gekündigt, aber die ignorieren das einfach, also ist es egal, die schreiben jedem eine zahlungsaufforderung und so.
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02.06.2007, 22:10
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Beiträge: 4
#107 also am Freitag kam bei mir nix mehr an...Hatte denen am Donnerstag geschrieben, dass ich erst einmal abwarten möchte, was das Ministerium für Verbraucherschutz mir antwortet....Hatte denen nämlich ne Mail geschrieben...
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03.06.2007, 16:07
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#108 Hallo,

auch ich bin vor ca. einem Monat auf die reingefallen.
Ich habe erst die 1. Mahnung erhalten per Mail.
Frage: Da ich eine falsche Adresse angegeben habe, können die über die IP-Adresse meine richtige Postadresse rauskriegen, wohin die auch ihre Drohbriefe schicken können? Der Grund ist der, daß ich mich über eine fremde IP-Adresse, sprich nicht meinen eigenen PC dort angemeldet habe. Bekomme ich dann vielleicht die Mahnungen dort hin geschickt?

Gruß modoc
Dieser Beitrag wurde am 03.06.2007 um 16:20 Uhr von modoc editiert.
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03.06.2007, 16:42
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Beiträge: 1516
#109 Theoretisch ja wäre das so wie du es beschrieben hast. Internetprovider geben aber Adressen von Kunden nicht raus. Sie werden also erst garnicht an eine Adresse kommen.
Das sie Anzeige erstatten um an die Adresse zu kommen halte ich für unwahrscheinlich. Würden sie dieses tun kommen sie an die andere Adresse.
__________
°<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_}
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03.06.2007, 17:38
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Beiträge: 1
#110 Hey,
bei mir war es anderst. Ich bekam am 19.05. eine Anmeldebestätigung obwohl ich nicht auf der Seite war. Hab nicht drauf reagiert. Am 29.05. bekam ich eine Rechnung für eine Leistung die ich am 8.05. in Anspruch genommen hätte. Ich weiß, dass weder ich noch meine Frau je auf deren Seite waren. Mein Sohn, 9 Jahre alt, bestreitet, dass er damit etwas zu tun hat. Was die Sache aber noch merkwürdiger macht ist folgendes. Anfang Mai bekam ich Post von der Internet Service AG. Eine andere Internetseite wollte Geld haben. Nicht von mir. Der Brief war an zwar an meine Adresse gerichtet. Aber an eine Person die es nicht in meinem Haushalt gibt.
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04.06.2007, 01:19
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Beiträge: 3
#111 .. hab mich da auch angemeldet..leider..
hab mich natürlich wie die meisten hier auch mit falschem namen adresse usw. angemeldet.. habe denn bald die erste mail erhalten... habe denen geschrieben das ich ihre seite nicht kenn und auch nicht besucht habe, und daher auch nicht zahlen werde ob das so gut war??... nu hab ich rund 3 mahnungen bekommen.. hab jetzt einfach meine e-mail addy gelöscht...
mal sehn was noch passiert
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06.06.2007, 13:39
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Beiträge: 2
#112 Guten Tag allerseits...

Also, wie ihr euch ja bestimmt denken könnt, hab ich auch ein Problem mit der "Internet Service AG - Genlogie". Anfangs hab ich mir nichts gedacht und auch nicht gezahlt, weil ich ohne zu wissen einen Vertrag abgeschlossen habe. Als dann aber die erste Mahnung kam, wurde ich ein wenig nervös und informierte mich auf diversen Websites. Nun, die Mahnungen häuften sich (wie viel weiß ich nicht mehr^^''), ich hab allerdings trotzdem nicht gezahlt. Irgendwann flog mir dann der erste Inkasso-Brief ins Haus, den ich ebenfalls ingnoriert hab.

So weit, so gut...

Jetzt hab ich hier den zweiten Brief einer Firma namens "Deutsche Inkassostelle GmbH" vor mir liegen, in welchem etwas von wegen Gerichtsverfahren steht...
Ich zitiere:
Forderung der Firma Internet Service AG - Genlogie aus Rechnung vom 09.01.2007

Sehr geehrter Herr Wirrkopf

wir haben Sie bereits am 10.05.2007 darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Mandantin Internet Service AG uns mit der Einziehung Ihrer offenen Forderung beauftragt hat.

Der Zahlungserinnerung vom 08.02.2007, der Mahnung vom 22.02.2007 und unserem Inkassoschreiben vom 10.05.2007 sind Sie nicht nachgekommen.

Die Forderung setzt sich zum heutigen Tag wie folgt zusammen:

[Tabelle mit Kosten]

Die Kosten, die durch unsere Inanspruchnahme entstanden sind, machen wir gemäß §§ 280 BGB geltend; Verrechnung gemäß § 367 I BGB.

Da unsrere Auftraggeberin Sie als Kunden sehr schätzt, möchten wir die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Sie gerne vermeiden. Sollten wir aber nach Ablauf der oben genannten Frist keinen Ausgleich der offenen Forderung feststellen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, rechtliche Schritte gegen Sie persönlich einzuleiten.

Folgende Informationen wird unser Auftraggeber bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen Sie verwenden:
[Hir befindet sich das Datum der Anmeldung, der Rechnung und des ersten LogIn. Sowie die Rechnungsnummer, die IP-Adresse und sie Anzahl der LogIns. Letztes ist leer...]

Außerdem möchten wir Ihnen gerne darlegen, welche weiteren Kosten bei einem Gerichtsverfahren auf Sie zukommen können:

[Tabelle, in der mir die Verfahrenskosten vorgerechnet werden...]

Daraus ergäbe sich eine Gesamtsumme in Höhe von 295.93 Euro
(Gesamtforderung inklusive Inkassogebühren: 91.95 Euro; Verfahrenskosten: 203.98 Euro)

Vermeiden sie dies, indem Sie innerhalb von 5 Tagen die offene Forderung in Höhe von derzeit noch 91.95 Euro auf das unten angegebene Konto zahlen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung in die Betreffzeile nur das Aktenzeichen 007/23/255795 an. Danke. Bedenken Sie zudem die negativen Folgen eines Eintrages bei www.schuldnerverzeichnis.de im Falle der ausbleibenden Zahlung.

Sollten Sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen, füllen Sie bitte jetzt die umseitige Anlage aus und senden diese sofort an uns zurück.

Mit freundlichen Grüßen
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

[billig kopierte Unterschrift]
Geschäftsführer

Soooo...
Hinten kommt dann noch des Raten-Formular...
Aja, die Unterschrift ist echt nicht persönlich, wobei der ganze Wisch aussieht, wie wenn man ihn mit einem Fax kopiert hätte.

Sodale, was ich jetzt von euch hören bzw. lesen will, ist, dass ich des trotz dieses Briefes nicht zu zahlen brauch. Ihr habt es zwar in diesem Forum schon zig mal erläutert, aber ich will des einfach nochmal wissen bezüglich meiner Situation.

Wirrkopf
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06.06.2007, 14:27
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Beiträge: 1
#113 tach auch,

mein opa hat auch einen brief von genlogie erhalten ( bestellung ) was ich aber sehr amüsant finde ist das diese bestellung über genlogie.net mit einer IP adresse bestellt wurde nur meine großeltern haben kein internet geschweige denn keinen pc und die adresse ist auch falsch mein opa hat nur den brief bekommen weil der postbote weiss wo er wohnt

hab da jetzt mal durch gelesen nun frage ich mich ob es reicht wenn ich so ein rücktrittsformular per mail reicht ( scannen und als anhang )

danke für eure hilfe und lg aus wien
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06.06.2007, 18:21
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Beiträge: 1516
#114 @Wirrkopf

Melde dich lieber bei einer Verbraucherzentrale. Ein Eintrag in irgendwelche "Schuldnerverzeichnisse" kann unangenehm sein.
http://www.verbraucherzentrale.de/

@chr.ku
Ich kenn die Rechtslage in Österreich nicht. Da das Verbraucherrecht aber größtenteils von der Eu vorgegeben wird dürfte ein Rückgaberecht bestehen.
Eine Email sollte ausreichen. Die Email solltest du natürlich aufbewahren, ambesten auf dem Mailserver oder über cc weiterschicken.
Dein Opa sollte überlegen Strafanzeige zu stellen, da die Anmeldung deiner Aussage nach nicht gefunden hat.
__________
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07.06.2007, 11:05
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Beiträge: 7
#115 Hi Leute , hier noch mal ein kurzer Bericht von mir , bin angeblich seit 24.1. 2007 Geneologe und habe seit dem 18.4. 2007 ( " Anzeige folgt " ) nichts mehr von dem Verein gehört . Habe bis heute nicht einmal auf irgend eine Mail
geantwortet ( was ja sowieso nicht viel bringt ), werde auch erst aktiv wenn was vom Gericht im Briefkasten liegt. Auch ich hatte , wie hier schon mal berichtet , meine richtige Adresse angegeben ( hatte ja nichts böses im Sinn )diese haben sie auch in einer Mahnung bestädigt , und in einer anderen Mail schrieben sie diese Standard , das man auf Grund falscher Angaben keine Postzustellung erwirken konnte usw. ( Betrugsversuch ) .

Also die Portokosten spar ich mir ! Ich sitze die Sache aus , beobachte das Geschehen interessiert , habe aber bestimmt keine schlaflosen Nächte.
Tschö Uwe
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09.06.2007, 13:21
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Beiträge: 1516
#116 http://www.heise.de/newsticker/meldung/90884
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12.06.2007, 17:04
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#117 hi
bin auch auf die reingefallen, hab mich blöderweise auch noch mit meinen richtigen daten angemeldet
allerdings hab ich noch am seben tag der anmeldung meinen account auch wieder kündigen lassen.
fällt doch nun in die 14tägige wiederrufsfrist, oder?
hab heute eine mal bekommen um den betrag von 60 euro einzuzahlen.

soll ich nun einfach ignorieren oder zurückschreiben?

lg
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12.06.2007, 21:23
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Beiträge: 1
#118 Hi, mein 15jähriges Töchterchen hat sich dummerweise auch auf dieser Seite getummelt. Für sehr bedenklich halte ich, dass sie ausgerechnet über einen Link eines Schülerforums ( my-space) darauf gestoßen ist. Der Einwand bei genlogie, meine Tochter ist noch nicht voll geschäftsfähig, interessiert die recht wenig. Sie haben dann einfach mal das angeblich eingetragene Geburtsdatum bissl "korrigiert" und meiner Tochter Betrug unterstellt.Nachdem ich hier mal so bissl gelesen hab, hab ich beschlossen, überhaupt nicht mehr zu reagieren. Das Porto für den Musterbrief ist es nicht wert. Aber schön zu wissen, dass es uns nicht alleine so geht.
PS an alle Eltern: Ihr könnt eure Kinder nur gut aufklären und warnen, niemals Daten preiszugeben!
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13.06.2007, 13:01
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Beiträge: 4
#119 Hey Mitbetroffene,
habe denen per mail einmal ein urteil aus münchen geschickt und seitdem nichts wieder gehört, zumindest seit dem 08-0507. Immer cool bleiben... die können einem nix
....
Des weiteren ist Ihre Fa. hinlänglich für solche und ähnliche Betrügereien bekannt.
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht gezahlt werden


Amtsgericht München veröffentlicht entsprechendes Urteil

Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem heute veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück (AZ: 161 C 23695/06). Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird. Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons und konnte so nach Ansicht des Gerichts übersehen werden. Auch genüge es nicht, die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusprechen. Die Kundin hatte zwar angeklickt, dass sie die Geschäftsbedingungen akzeptiere. Doch die Richterin entschied, dass man nicht damit rechnen müsse, dass hier versteckt auf die Zahlungspflicht hingewiesen wird. Das Urteil ist rechtskräftig.
....
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13.06.2007, 18:01
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#120 hab hier noch einen link gefunden der sich auf den betrug dieser firma, bezieht

http://www.europakonsument.at/Europakonsument/ek_detail.asp?lang=DE&category=&id=30494
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