genlogie-Genealogie-Internetbetrug, Internetabos, Versteckte KostenThema ist geschlossen! |
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24.06.2007, 21:48
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Beiträge: 26 |
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24.06.2007, 23:31
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#137
Zitat spunki posteteja das ganze kam ja per post... |
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27.06.2007, 03:06
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#138
Hallo! Ich bin genauso ein Opfer der Genlogie Seite.
Ich bekam genauso Mahnungen per E.Mail. Und Am 22.06.2007 habe ich den Brief von der Firma Deutsche Inkassostelle GmbH bekommen. Den Brief habe ich erst heute geöffnet bekommen. Also das Geld, das sie fordern, müsste bis 27.07.2007 überwiesen sein. Theoretisch habe ich nicht mehr so viel Zeit über :-). Also ich werde Das Geld nicht überweisen, nachdem ich das alles hier gelesen habe. Die Situation ist bei mir vielleicht nicht so rosig wie bei den anderen, aber auch nicht so furchterregend. Ich bin volljährig und habe die Widerrufsfrist verpasst. Aber ich habe genau wie die anderen hier mit der Zahlungspflicht nicht gerechnet. Und zudem habe ich andere Leistungen von ihnen erwartet. Aber ich muss noch erzählen, dass ich unmittelbar vor dieser Geschichte mit fast genau der gleichen Seite konfrotiert gewesen war, sie hiess genealogie.de. Damals hatte ich das Geld bezahlt. Und als die Aufforderung von der Genlogie Seite gekommen war, war das für mich zu viel. Ich habe auf 2 E-Mails von ihnen geantwortet. Ich habe geschrieben, dass es mir Leid tut, und das ich ihre Leistungen überhaupt nicht brauche und dass ich AGB nicht gelesen habe, und bat sie die Geldsumme ihnen nicht zu zahlen. Daraufhin kamen sie mit ihren dämmlichen Antworten. Außerdem habe ich in einem E-Mail gemerkt, dass dort stand, dass ich 3 Mal bei ihnen eigelogt war, obwohl ich mich dort nicht einlogte, und überhaupt ich kenne meine Zugangsdaten nicht. Frage: muss ich einen Musterbrief mit der Anfechtung des Vertrages an sie schicken lassen, obwohl ich mich in meinen E-Mails entschuldigt habe, und erklärt habe, dass ich ihre Leistungen nicht brauche und dass ich AGB nicht gelesen habe? |
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27.06.2007, 20:00
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#139
Liebe scarecrow ich erlebe zZ dasselbe Dilemma.
nachdem ich Widerspruch mit Berufung auf das Münchener Urteil erhoben habe habe ich nun ein schreiben des Inkassobüros erhalten bitte geben sie mir ein paar Tipps wie ich fortfahren soll. |
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27.06.2007, 20:06
Member
Beiträge: 26 |
#140
ich habe wie oben aufgezeigt ein einschreiben für das inkasso unternehmen aufgesetzt. ich habe es heute abgeschickt. sollte das auch nichts bringen, so werde ich zur polizei gehen.
Sie müssen sich keine Sorgen machen, denn viele sind betroffen... http://vachitude.blogspot.com/ |
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27.06.2007, 20:45
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Beiträge: 1516 |
#141
Zitat Frage: muss ich einen Musterbrief mit der Anfechtung des Vertrages an sie schicken lassen, obwohl ich mich in meinen E-Mails entschuldigt habe, und erklärt habe, dass ich ihre Leistungen nicht brauche und dass ich AGB nicht gelesen habe?Eine Email mit Wiederruf und Anfechtung reicht. Um es sich einfach zu machen kann man den Musterbrief dazu benutzen. btw Eine Zuverlässige Quelle hat mir geraten erst gar nicht zu antworten die Forderungen seien nichtig. Es wurde auch erwähnt das die Betreiber sich Strafbar machen könnten. __________ °<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_} |
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28.06.2007, 00:15
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Beiträge: 6 |
#142
Zitat spunki posteteJo, das habe ich gerade getan. Ich danke dir.... |
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28.06.2007, 19:56
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#143
Auch mein Sohn (15 Jahre) - und somit auch wir als Eltern - wurden Opfer von Genealogie. November 06 einklicken in die Website, Jan. 07 1. Mahnung (Mail), Feb. 2. Mahnung (Post) usw.. Wir haben per Einschreiben/Rückantwort widersprochen. Juni 07 nun ein Schreiben des Inkassobevollmächtigten Hoeller (nicht mal per Einschreiben) - wir haben das Schreiben weggeschmissen. Wir haben es einfach nicht bekommen und Hoeller kann nichts nachweisen. Wir ignorieren und warten ab ggf. gehen wir auch vor Gericht - wir haben eine Rechtschutzversicherung. Wäre die Forderung berechtigt, hätte Genealogie sicherlich schon schneller reagiert. Es kann nicht angehen, dass ein Preis irgendwo in den AGB ganz undeutlich steht und durch das Anklicken von Namen und das Eingeben von einer Adresse und Geburtsdatum ein Abonnement mit einem beschränkt Geschäftsfähigen entsteht. Aber die Zerreißprobe ist natürlich da: Wer bekommt schon gerne Schreiben von Inkassobevollmächtigten und quasi Drohbriefe? Da liegt es doch nahe, der Ruhe wegen zu bezahlen, oder? Und das will Genealogie eben gerade erreichen, denn so funktioniert ja diese Geschäftsidee.
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28.06.2007, 20:25
Member
Beiträge: 26 |
#144
an sascha:
du hast schon recht... ich habe allerdings auf den brief des inkassounternehmens reagiert... ignorieren ist wohl das beste, aber genauso reagieren wie diese abzocker muss auch mal sein... |
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28.06.2007, 21:05
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Beiträge: 1 |
#145
hallo!
So wie jeder andere hier,bin auch ich reingefallen.Auch ich bin volljährig. Bei mir war es aber ein wenig anders als, ich es hier so lese. Ich habe KEINE Emails zur Zahlungsaufforderung bekommen(wahr. spam filter oder sonstwas, bin nicht so oft in diesem email-account), sondern habe eine Rechnung EINEN MONAT nach Anmeldung nach Haus bekommen.Ich kann mich auch gar nicht mehr daran erinnern, ehrlich gesagt, dass ich mich da angemeldet habe... Somit hatte ich keinerlei Kenntniss über die Widerrufsfrist, und werde, dank EUCH,den "Vertrag" anfechten Aber das erst die Rechnung nach einem Monat kommt, irritiert mich doch schon sehr. Ich habe vollgendes Schreiben aufgesetzt: "Sehr geehrten Damen und Herren, hiermit widerspreche ich dem, in der Rechnung vom 27.06.07 aufgeführten, Vertrag. Ich habe irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Die Rechnung, die Sie mir stellen ist erst nach einem Monat, nach Anmeldung,postalisch bei mir eingegangen. Die Anfechtungsfrist gilt ab erlangen der Kenntnis des Anfechtungsgrundes BGB § 121. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mir mitgeteilt wurden und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen wurde. Die ganz offensichtlich sehr hohe Anzahl der bei ihnen eingehenden Widerrufe belegt dieses eindeutig. Ich beziehe mich ebenfalls auf das vom Amtsgericht München veröffentlichte entsprechende Urteil, „dass versteckte Kosten auf Internetseiten nicht gezahlt werden müssen,wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem heute veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück (AZ: 161 C 23695/06). Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird. Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons und konnte so nach Ansicht des Gerichts übersehen werden. Auch genüge es nicht, die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusprechen. Die Kundin hatte zwar angeklickt, dass sie die Geschäftsbedingungen akzeptiere. Doch die Richterin entschied, dass man nicht damit rechnen müsse, dass hier versteckt auf die Zahlungspflicht hingewiesen wird. Das Urteil ist rechtskräftig. Autor: ddp / Marie-Anne Winter - winter(at)teltarif.de “ Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen" Ich bitte im Feedback liebe grüße Thomi |
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29.06.2007, 00:46
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Beiträge: 1 |
#146
hi leute, gut, dass ihr da seid.
sasha, hatte die selbe story wie du auch, heute brief vom inkasso-anwalt hoeller in bonn bekommen, werde die ganze sache mal unter die lupe nehmen mit meinem vater... |
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29.06.2007, 10:26
Member
Beiträge: 26 |
#147
nichts tun bis zur inkassoinstanz
dann einschreiben mit widerspruch und drohung mit strafanzeige lest euch mal alle seiten durch auf diesem forum... |
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30.06.2007, 23:06
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Beiträge: 6 |
#148
http://87.237.123.50/genealogie/rotate.php?z=0
die Genealogie Seite ist nun hier Diese Idioten... |
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01.07.2007, 11:13
Member
Beiträge: 26 |
#149
na super... das ist ja wieder ein zeichen von intelligenz. werde gleich mal eine massenmail lossenden
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01.07.2007, 11:21
Member
Beiträge: 5291 |
#150
Zitat Rubel postete% Information related to '87.237.123.48 - 87.237.123.63' inetnum: 87.237.123.48 - 87.237.123.63 netname: OELSPUR2 descr: Sponsorads GmbH & Co. KG descr: Im Rothland 14a descr: 66787 Wadgassen country: DE admin-c: DS4251-RIPE tech-c: CO598-RIPE mnt-by: NBINET-MNT status: ASSIGNED PA source: RIPE # Filtered person: David Spurk address: Im Rothland 14a address: 66787 Wadgassen address: Germany phone: +49 6834 961783 fax-no: +49 6834 961784 nic-hdl: DS4251-RIPE e-mail: support@sponsorads.de mnt-by: NBRP-MNT source: RIPE # Filtered person: Carsten Oellerich address: Im Rothland 14a address: 66787 Wadgassen address: Germany phone: +49 6834 961783 fax-no: +49 6834 961784 nic-hdl: CO598-RIPE e-mail: support@sponsorads.de source: RIPE # Filtered mnt-by: NBRP-MNT % Information related to '87.237.120.0/21AS38927' route: 87.237.120.0/21 descr: Net-Build GmbH descr: Trierer Str. 223-225 descr: 66663 Merzig descr: Germany origin: AS38927 member-of: AS38927:RS-PA-NETBUILD mnt-by: NETBUILD-MNT source: RIPE # Filtered Wenn ich mir's Recht überlege kann man eigentlich gleich den ganzen IP Block sperren __________ E-Mail: therion at ninth-art dot de IRC: megatherion @ Freenode |
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ich habe jetzt einen brief vom inkassounternehmen bekommen und werde widerspruch einlegen.
so, werde diesen brief an das inkassobüro abschicken:
Aktenzeichen 007/23/278427
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit antworte ich auf Ihr Schreiben vom 18.6.2007.
Die von Ihnen angeforderte Summe von 92.87 Euro werde ich nicht zahlen.
Die Firma Internet Service AG ist eine Abzock-Firma und bemüht sich sehr darum Internetbenutzer in den Wahnsinn zu treiben. Sie können einfach auf google.de folgende Stichwörter eingeben (Internetbetrug, genlogie, Inkassoverfahren usw.) und Sie werden sehen, dass viele tausend Benutzer betroffen sind und Strafanzeige erstattet haben.
Ich lege hiermit Widerspruch ein und weise Sie zusätzlich auf die dubiosen Machenschaften dieser Internet-AG hin. Darüber hinaus haben Sie sicherlich schon viele Briefe in diesem Stil erhalten und es läge in Ihrem Interesse Ihre Forderungen bezüglich dieser Firma zurückzuziehen, denn da letztere im August 2007 auf einen einschlägigen Gerichtstermin wartet, so könnte das dann auch für Sie der Fall sein, mit folgendem Ergebnis:
Amtsgericht München veröffentlicht entsprechendes Urteil 19.02.2007 AZ 161 C 23695/06)
Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem heute veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück (AZ: 161 C 23695/06). Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird.
Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons und konnte so nach Ansicht des Gerichts übersehen werden. Auch genüge es nicht, die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusprechen. Die Kundin hatte zwar angeklickt, dass sie die Geschäftsbedingungen akzeptiere. Doch die Richterin entschied, dass man nicht damit rechnen müsse, dass hier versteckt auf die Zahlungspflicht hingewiesen wird. Das Urteil ist rechtskräftig.
Sollte ich weitere Briefe Ihrerseits erhalten, so werde ich Anzeige wegen Nötigung gegen Sie erstatten. Eine Sammelklage gegen die Internet AG ist bereits am Laufen.
Ich verweise Sie ebenfalls auf die rechtliche Lage:
Strafgesetzbuch
22. Abschnitt - Betrug und Untreue (§§ 263 - 266b)
§ 263
Betrug
§ 263a Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen