genlogie-Genealogie-Internetbetrug, Internetabos, Versteckte KostenThema ist geschlossen! |
||
---|---|---|
Thema ist geschlossen! |
||
#0
| ||
02.07.2007, 13:15
...neu hier
Beiträge: 1 |
||
|
||
02.07.2007, 13:31
Member
Beiträge: 26 |
#152
das wird dann wohl auch noch auf mich zukommen...
ich würde nicht mehr reagieren und strafanzeige erstatten. per mail kann man auch gar nicht rechtlich drohen, da müsste dann schon ein einschreiben kommen. wie dem auch sei, ruhe bewahren und erstmal abwarten. es gibt so viele foren im netz über diese firmen, keine sorge... interessant: http://www.gegenjustizunrecht.ru/6-Online/Trickbetrug-weitere/Presseberichte/302-TA-eberle_09-06.htm#dis http://www.gegenjustizunrecht.ru/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/302-xentria.htm andere links: http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/173-Ein-faules-Weihnachtsgeschenk-von-der-Fuehrerscheinstelle.html http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=42492&page=14 http://www.gti-verbraucherschutz-forum.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1157671980 http://www.verbraucherrechtliches.de/?p=94&cp=all Dieser Beitrag wurde am 02.07.2007 um 13:36 Uhr von nikaly editiert.
|
|
|
||
02.07.2007, 18:19
...neu hier
Beiträge: 6 |
#153
Frage: muss der ersten Mahnung eine Zahlungserinnerung vorauskommen?
...ob das rechtlich geregelt ist? Dieser Beitrag wurde am 02.07.2007 um 18:28 Uhr von Rubel editiert.
|
|
|
||
02.07.2007, 19:51
Moderator
Beiträge: 6466 |
#154
@rubel
Das weiß ich nicht, aber es ist unerheblich, da selbst dann Mahnungen folgen, wenn man bezahlt hat. Nach dem Motto: wir konnten keinen Zahlungseingang von Ihnen feststellen. Und dies ist kein Versehen sondern hat Methode- die legen es darauf an, die Leute gleich zweimal übers Ohr zu hauen. Was Inkassounternehmen in diesem Zusammenhang betrifft: Es macht keinen Unterschied, ob man das Geld an offensichtliche Betrüger bezahlt oder Firmen, die in deren Auftrag handeln und dadurch mindestens genauso dubios wirken. @auchdasnoch Zitat ...Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Verbraucherunterrichtung und Preisinformation gem. § 312 c Abs. 1 S.1 BGB, BGB-InfoV 1 Abs.1 sowiezur Einbeziehung von AGB, wenn diese durch gut sichtbare Links anzuklicken sind...Womit die Frage nach Bezahlen oder nicht bezahlen für mich geklärt wäre. Es badarf sicher etwas an Mut, in dieser Situation standhaft zu bleiben, aber in Anbetracht dessen, dass man in diesem Fall wohl vor jedem Gericht Recht bekommen würde lohnt es sich nicht einzuknicken. Aber soweit kommt es sehr wahrscheinlich erst gar nicht. Aktuell hierzu hat sich auch WISO des Themas angenommen: Unter http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,4361934,00.html findet man gute weiterführende Links, Infos und Musterbriefe __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
|
|
||
02.07.2007, 20:39
...neu hier
Beiträge: 3 |
#155
hallo,
ich hab gegen Genealogie Anzeige erstattet... Es laufen Bayernweit schon viele Anzeigen. Der Polizeibeamte hat mir geraten, auf das Schreiben der Inkassostelle nicht zu reagieren. DAs wäre rausgeworfenes Geld. Selbst per Fax wäre es zu teuer - weil es eine 0180-Nr. ist... |
|
|
||
02.07.2007, 21:25
Member
Beiträge: 26 |
#156
wie gesagt standhaft bleiben... ich werde vielleicht einen blog einrichten für und geschädigte...
|
|
|
||
02.07.2007, 21:56
Member
Beiträge: 26 |
#157
no comment, das ist alles eine masche... leider fallen zu viele darauf rein... wir sollten wirklich an die öffentlichkeit/presse gehen... werde nachdenken
|
|
|
||
03.07.2007, 13:29
...neu hier
Beiträge: 1 |
#158
Ich danke euch für eure Infos. wäre auch bald darauf reingefallen und hoffe wir können das Geld noch zurückholen. habe bei recherchen erst herausgefunden das es sich um betrug handelt. hatte vorher noch fristgemäß gekündigt da ich mir nicht sicher war keinen Vertrag eingegangen zu sein. man kommt sich ja etwas verwirrt vor, weil man weiß man hat nicht von irgenwelchen gebühren gelesen und mit einemal steht da das der "Misst" auch noch was kosten soll
Also schönen Dank für eure Informationen. meine Schreiben an genlogie vielleich hilft es euch ________________________________________________________________ Werte Damen und Herren, ich widerspreche Ihrer Rechnung, da Ihr Unternehmen zu mir in keinerlei vertraglichen Beziehung steht. Eine kostenpflichtige Teilnahme an Ihrem System, oder das bestellen von Leistungen aus Ihrem Haus hat durch mich nicht statt gefunden. Unterlassen sie weitere Versuche sich Leistungen von mir zu erschleichen. Weiteren Schriftverkehr werde ich durch meinen Anwalt abwickeln und die entsprechenden Kosten in einer Schadensersatzklage von Ihnen eintreiben lassen. mit Gruß ________________________________________________________________ Guten Tag, bei näherer Recherche über Ihre Firma hat sich ergeben, daß Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben. Ein Vertrag mit Ihnen ist zum damaligen Zeitpunkt zustande gekommen. Der von mir eingereichte Widerspruch zur Rechnungslegung vom 29.6.2007 wird daher wieder wirksam. Die von mir nachgesendete Kündigung vom 30.06.07 ist auf Grund der Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses Gegenstandslos. Ich empfand es ungeheuerlich mit welchen Methoden Ihre Firma versucht mit fiktiven Kunden Leistung zu erschleichen. sollten Sie Ihre Forderung mir gegenüber nochmal bekunden bringe ich dies umgehend zur Anzeige. Gruß |
|
|
||
04.07.2007, 12:36
...neu hier
Beiträge: 1 |
#159
auch ich habe mit dieser Firma zutun gehabt...auf die erste Mahnung hin, habe ich mit dieses Leuten telefoniert...was leider zu keinerlei Erfolg geführt hat...
Auf die nächste Mahnung schaltete ich meinen Anwalt ein (zu Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung)... Trotz sofortiger Vertretung durch meinen Anwalt bekam ich per E-Mail eine Drohung mit Inkasso, usw.... Nach ca. 3 Wochen hat Genealogie mich aus Ihrem Verteiler gelöscht und die Vollstreckung eingestellt... Aber das alles nur Dank meines Anwalts.... Ich würde allen empfehlen zum Anwalt zu gehen...falls Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt... Viele Grüße Timo |
|
|
||
04.07.2007, 14:57
Member
Beiträge: 1516 |
#160
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92184
__________ °<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_} |
|
|
||
04.07.2007, 23:43
...neu hier
Beiträge: 2 |
#161
Also, ich habe die ganze Zeit nichts gemacht, keinen Brief und keine E-mail oä geschrieben, weil die Forderungen ja, wie ihr wisst, aus dem Nichts gegriffen sind.
Was mich interessieren würde: -Gibt es eine Sammelklage? (Wenn nicht, warum?) -Soll ich an irgendjemanden schreiben (Anwaltskanzlei Hoeller?) oder Strafanzeige erstatten? -Theoretisch hat auch meine kleine Schwester (11 Jahre) Zugriff zu meinen Daten, also könnte es auch sie gewesen sein..... Was meint ihr???? |
|
|
||
04.07.2007, 23:43
...neu hier
Beiträge: 2 |
#162
Genlogie-
es ist kein Rechtsanwalt nötig. Das Ganze ist illegal. Ich war heute mit meinem Sohn bei der Verbraucherberatung. Die kannten den Laden schon. Die Mitarbeiterin der Verbraucherberatung hat von mir eine Vollmacht erhalten und schreibt an diese dubiose Inkassostelle, sie hat auch entsprechende Urteile erwähnt. Kosten: 18,00 € und wir haben keinen weiteren Ärger. ich denke jedoch, dass mit diesem Hintergrundwissen es auch ausreicht, nicht zu zahlen.. Passieren kann jedoch nix..Einen lieben Gruß an Alle , Mariele |
|
|
||
04.07.2007, 23:46
...neu hier
Beiträge: 7 |
#163
N'abend allerseits , will mich auch noch mal kurz melden, habe seit 18.4. 2007 nichts mehr von Genologie gehört. Habe bis heute auch nicht einmal irgendwie reagiert. ( Siehe Seite 3 ganz oben ) Keine Ahnung ob die mich vergessen haben oder ob sie nur trödeln , vieleicht sind sie ja auch nur eingeschnappt weil ich sie nicht beachte.
Viele Grüße , und lasst euch nicht ärgern , Uwe. |
|
|
||
04.07.2007, 23:46
...neu hier
Beiträge: 2 |
#164
Es wäre doch schön, wenn man diesen Leuten ein für allemal das Handwerk legen könnte.. doch dann versuchen Sie es weiter unter anderem Namen etc. Trotzdem allen eine gute Nacht!
|
|
|
||
04.07.2007, 23:52
...neu hier
Beiträge: 7 |
#165
Dir auch eine gute Nacht.
|
|
|
||
ich habe mich ebenfalls auf das Urteil des AG München berufen und der Internet-Service AG wie der Deutschen Inkasso (ich bin nach mehreren Mahnungen per Mail, einem Schreiben der Internet-Service AG nun bei einer Mahnung der Deutschen Inkasso angekommen) nun per Mail und schriftlich mitgeteilt, dass ich den Leistungen widerspreche (habe den Musterbrief angewandt und das Urteil zitiert).
Heute kam eine Mail der Deutschen Inkasso, in der es heißt:
Ihren Hinweis auf das kürzlich ergangene Urteil des AG München haben wir zur Kenntnis genommen. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass es sich hierbei weder um gefestigte noch höchstrichterliche Rechtsprechung handelt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Verbraucherunterrichtung und Preisinformation gem. § 312 c Abs. 1 S.1 BGB, BGB-InfoV 1 Abs.1 sowiezur Einbeziehung von AGB, wenn diese durch gut sichtbare Links anzuklicken sind, da vorauszusetzen ist, dass Verbraucher, die sich für ihre Bestellung des Internets bedienen, mit solchen Links ohne weiteres umgehen können (BGH, I ZR 75/03, U.v.14. Juni 2006; BGH I ZR 228/03, 20.06.06).
Zahlen Sie daher den Betrag in Höhe von € 93,07 unter Angabe des Aktenzeichens innerhalb von 5 Tagen. Danke. Anderenfalls werden wir die Forderung an eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei zwecks Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens übergeben
Mit freundlichen Grüßen
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH
Was ist nun davon zu halten? Wie sollte weiter vorgegangen werden? Abwarten? Kommt da was?
Grüße
C.