Was haltet ihr von GEZ-Gebühren ? Meinungen + Links + TippsThema ist geschlossen! |
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27.09.2006, 11:42
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27.09.2006, 14:24
Moderator
Beiträge: 6466 |
#62
Hui...ich schätze, dass die Antworten auf die meisten Fragen die nur GEZ kennt.
Augehend davon, dass die GEZ die Nachweispflicht hat, ob ein anmeldepflichtiges Gerät existiert/(existiert hat), hat man sehr viel Handlungsspielraum. Zitat Muss sie im Falle einer Neuanmeldung auf ihren Namen mit einer rückwirkenden Zahlung rechnen oder kann sie einfach mitteilen, sie hätte die Geräte erst im gleichen Monat der (neuen) Anmeldung gekauft?Ja klar kann man selbst angeben, ab wann das Gerät existiert. Sollte kein Problem sein. __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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30.09.2006, 19:25
Member
Beiträge: 29 |
#63
hier könnt ihr euren Frust reinschreiben
Alles über GEZ http://www.gez.kilu.de/ __________ http://www.gez.kilu.de/ |
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02.10.2006, 13:59
Member
Beiträge: 19 |
#64
Zitat BugFix posteteDas sollte öffentlich ausgehängt werden __________ Es kann passieren, was will. Es gibt immer einen, der es kommen sah. |
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10.10.2006, 14:37
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Beiträge: 1 |
#65
Hallo.
Habe folgendes Problem: Ich habe seit Anfang des Jahres keinen Fernseher mehr, hab ihn verkauft, da ich überwiegend bei meiner Freundin bin und dort fern sehe. Leider hab ich vergessen meine GEZ abzumelden, und jetzt forden die das ich die Gebühren von Anfang des Jahres bis heute nachzahlen soll. Ich bin außerdem Hartz4 empfänger und eigentlich von den Gebühren befreit. Habe denen auch schon meinen Hartz4 Bescheid zugesand aber die lassen sich auf nichts ein. Jetzt wollen die mich sogar verklagen. Hat einer ne Idee was ich da machen kann? Habe auch nicht soviel Geld um den Betrag zu bezahlen.... |
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10.10.2006, 20:05
Moderator
Beiträge: 6466 |
#66
Leuchtet mir nicht ein, wie Du deine Zahlung nun eigentlich vornimmst. dass es zu einer Nachforderung kommt ??
- per Lastschrift ? dann hättest Du keine Forderung auf Nachzahlung - Vorauszahlung ? dann hättest Du keine Forderung auf Nachzahlung - Die gesetzliche Zahlung => bekommt Du automatisch 1/4-jährlich zum 15. des Monats eine Rechnung. Dass Du die Geräte vergessen hast abzumelden, darauf wird sich die GEZ kaum einlassen. Da Du aber ohnehin nachweislich seit einem bestimmten Zeitpunkt H4-Empfänger bist- da kannst Du ansetzen. Auch wenn Du es wohl auch hier versäumt hast, das rechtzeitig einzureichen ist das deine Chance. Versuche es am besten telefonisch. Evtl. auch mehrmals über die zentrale Nummer Service-Tel.: 0 180/501 65 65 (0,12 €/min) (Angabe von der GEZ-Seite) __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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15.10.2006, 12:32
Member
Beiträge: 22 |
#67
hi,
war jetzt zu faul alle seiten in diesem thread durchzusuchen aber es soll ja auch gez-gebühren für handy´s mit umts und computer geben ab 1.1.2007 oder so. die müssen aber nur gezahlt werden wenn man noch keine gez-gebühren zahlt. BigF __________ ------------- BigF |
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15.10.2006, 22:01
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Beiträge: 1 |
#68
Hallo,
ein Freund hat nun schon 3 mal Post bekommen - die ersten beiden hat er getrost weggeschmissen aber nunja Wie es nun mal so ist hat er ein Problem: Er wohnt im Erdgeschoss und man sieht von außen den Fernseher volle Breitseite. Reicht das den GEZ-Heinis schon aus, oder müssen die direkt davor stehen?!? Wäre es eine möglichkeit nur ein Radio anzumelden oder kommen Sie dann um zu schauen ob man fernschaut? Danke für eure Hilfe |
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25.10.2006, 12:25
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Beiträge: 2 |
#69
Frage:
vielleicht kann mir hier jemand helfen? bin im juni dieses Jahres umgezogen und habe in meiner neuen Wohnung auch keinen Fernseher- ist beim Umzug kaputt gegangen - davon abgesehen, war ich bis Juni sowieso berfreit. was ich eigentlich ab August auch wieder wäre, wenn ich nen Gerät hätte. Hab mich aber bei der GEZ in meiner neuen Wohnung nicht gemeldet und hab jetzt aber Post von denen bekommen, worin sie meine Abmeldung zum Ende des Monats September anerekennen aber bis September noch das Geld haben wollen. Kann ich dá was mach, bzw. ist das überhaupt rechtens? Danke |
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25.10.2006, 12:57
Member
Beiträge: 1543 |
#70
Hello,
ein Umzug oder eine "vergessene" Abmeldung oder ein kaputtes Gerät schützt nicht vor der Zahlungspflicht. Ich persönlich rate Dir den noch ausstehenden Betrag zu zahlen und dann issa gut. Sei froh, dass Du aus der Mühle dann raus bist. TS |
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26.10.2006, 11:20
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Beiträge: 2 |
#71
Na dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben. Trotzdem danke!
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01.11.2006, 20:29
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Beiträge: 1 |
#72
Hallo erstmal,
grundsätzlich gilt: Die GEZ ist keine Rechtsfähige Gemeinschaft! (Das steht auch auf deren Website. Zitat: ...gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben.) Zu lesen unter: http://www.gez.de/door/institution/institution/index.html Seit ca nem halben Jahr wird diese Formulierung immer wieder verändert und immer weiter verstümmelt und ganz tief in den Text eingegraben, so dass man ja nicht so schnell dahinter kommt. Wer liest sich das auch schon durch? Getreu nach dem Motto: Ein Doofer steht an jedem Tag auf! D.h. unterm Strich nur, die können gar nix!!! Die dürfen keine Aufträge/Beauftragungen von ARD und ZDF annehmen, geschweige denn einen Gerichtsvollzieher beauftragen! Falls sie es doch machen, kannst Du diesen PERSÖNLICH haftbar machen, das gilt natürlich auch für den netten GEZ Beauftragten. Lustigerweise dürfen die sich sogar ohne rechtliche Konsequenzen als "GEZ Beamte" Ausgeben, obwohl sie das nachweislich nicht sind! GEZ Eintreiber sind immer mit dem Ziel unterwegs selbst Geld zu verdienen, denn sie bekommen anteilig von den eingetriebenen Gelden Prämie. EIn guter Eintreiber bekommt sogar noch eine extra Prämie. Selbst ein Kind ist (wenn auch nur beschränkt) rechtsfähig, die GEZ nicht! Lasst euch nix gefallen! Alles nur ein offizieler Schwindel um die monstös hohen Intendaten- und Moderatorengehälter zu finanzieren. Mafia mit Staates Segen!!! |
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07.12.2006, 19:09
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Beiträge: 3 |
#73
Vielleicht kann mit ja nochmal jemand helfen. Hab da nochmal eine Frage.
Ich bin 20 Jahre alt mache im moment eine Ausbildung und verdiene 380€ netto. Ich benötige alleine 300Euro um zur Arbeit zuu kommen. Bleiben mir als noch 80€ zur freien verfügung um Essen, Klamotten usw. zu kaufen das ist ja eigentlich schon weniger als Sozialhilfe. Dann kommt zwar noch dazu das ich zwar bei meinen Eltern bin, die aber auch nicht für mich dass zueg bezahlen wollen, sie selbst haben jedoch einen Fernseher und Radio angemeldet. Ist es da vielleicht möglich zich frei stellen zu lassen? |
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07.12.2006, 19:24
Moderator
Beiträge: 6466 |
#74
Schau mal auf der GEZ-Homepage vorbei, deine Fragen sollten unter
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#7 (Auzubis/Studenten/etc...) und http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html (Befreiung) beantwortet werden. __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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10.12.2006, 16:29
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Beiträge: 3 |
#75
Ja meine Frage ist dann eher ob es nicht irgendeine Ausnahmeregelung gibt?
Werde aus den Texten von der GEZ nicht ganz schlau. |
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auch ich habe da nunmehr ein Problem mit der GEZ.
Folgender Fall:
Ein Bekannter, der von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, ist vor ca. zwei Jahren verstorben. Seine Frau hatte vergessen, dies der GEZ mitzuteilen. Also lief die Befreiung bis heute weiter.
Vor einigen Tagen bekam diese Frau ein Schreiben der GEZ (mit Ihrer Anschrift und nicht der Anschrift des verstorbenen Mannes) in dem Sie aufgefordert wurde, evtl. vorhandene Rundfunkgeräte anzumelden (das übliche Schreiben).
Fragen:
· Soll die Frau „die Wahrheit“ sagen und mitteilen, dass ihr Mann vor zwei Jahren verstorben ist und sie eine evtl. Nachzahlung befürchten muss?
· Soll die Frau der GEZ, die alte Rundfunkteilnehmer-Nr. ihres verstorbenen Mannes melden, in der Hoffnung, die „Befreiung“ läuft weiter?
· Wird überprüft, wann eine Befreiung endet?
· Soll die Frau eine erneute Befreiung beantragen (evtl. auf den Namen ihres Mannes), obwohl sie nicht antragsberechtigt ist, da sie keinen Grund mehr zur Befreiung hat?
· Was geschieht bei einer kompletten Neuanmeldung (wie auch im Schreiben der GEZ angegeben)? Wird hier nachgeforscht, ab wann der Mann verstorben ist oder ob Geräte im Haus vorhanden sind? Kommt dann Besuch von der GEZ?
· Muss sie im Falle einer Neuanmeldung auf ihren Namen mit einer rückwirkenden Zahlung rechnen oder kann sie einfach mitteilen, sie hätte die Geräte erst im gleichen Monat der (neuen) Anmeldung gekauft?
Für Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar.
M.f.G.
miezi