Was haltet ihr von GEZ-Gebühren ? Meinungen + Links + Tipps

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#0
13.12.2006, 16:45
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Beiträge: 1
#76 Hallo,

bin neu hier und durch GOOGLE auf euch gestoßen.

Ich habe ein Problem mit der Sch... GEZ. Ich bekomme zur Zeit ALG I das entspricht aber weniger wie Hartz 4(345€). Habe eine Befreiung hingeschickt kam Antwort zurück abgelehnt ich darauf hin ein Widerspruch eingelegt. Und heute bekam ich wieder eine Aufforderung GEZ zuzahlen was ich aber net will.

Tja alles mist kann mir jemand Helfen????
Danke im vorraus.
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14.12.2006, 16:08
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Beiträge: 3
#77 bin da zwar auch kein experte, aber ich würde da solange befreiungsanträge hin schicken bis nichts mehr zurück kommt. is billiger wie gez bezahlen.
aber ich glaube auch wiederrum, das du noch befreit wirst wenn du sozialhilfe bekommst. weil dein einkommen sonst über dem regelsatz ist. mir geht es ähnlich bin zwar noch in der ausbildung (380€ netto) muss aber schon alleine 280€ fahrtkosten zahlen. und ich komme auch leider nicht um die GEZ hab mich auch schon viel erkundigt.
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14.12.2006, 19:50
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Beiträge: 1543
#78 mhh..

also wenn man nur wenig ALG oder ne kleine Ausbildungsvergütung hat, dann ist eigentlich die einzige Konsequenz sämtliche empfangsbereiten Geräte (ab 2007 auch den heimischen PC) zu verschrotten ("Ohne Nachweis entsorgt") und das den Damen und Herren da mittels einer ordnungsgemäßen Abmeldung rechtzeitig zum Monatsende mitzuteilen.

Dann ist man zwar nicht mehr multimedial und gehört zu den 10% von Mitbürgern, die keine Gebühr zahlen weil nicht empfangsbereit, aber man darf sich dann ab sofort auf regelmässige Erinnerungsschreiben (weil der Umstand sich täglich ändern könnte) und freundliche Haustürbesuche der Schargen freuen.

Da solche Haustürbesuche nur nerven, ist es auch ganz legal denen Hausverbot auszusprechen und die Tür zuzuknallen wenn die den Fuss nicht aus der Tür nehmen wollen.
Eine private Haftpflichtversicherung wäre im letzten Falle aber angesagt, die zahlen ja wohl, wenn sowas ausversehen (ohne vorsätzlichen Wille) passiert?

In diesem Sinne

TS
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17.12.2006, 12:08
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Avatar Xeper

Beiträge: 5291
#79

Zitat

TurnRstereO postete
mhh..

also wenn man nur wenig ALG oder ne kleine Ausbildungsvergütung hat, dann ist eigentlich die einzige Konsequenz sämtliche empfangsbereiten Geräte (ab 2007 auch den heimischen PC) zu verschrotten ("Ohne Nachweis entsorgt") und das den Damen und Herren da mittels einer ordnungsgemäßen Abmeldung rechtzeitig zum Monatsende mitzuteilen.

Dann ist man zwar nicht mehr multimedial und gehört zu den 10% von Mitbürgern, die keine Gebühr zahlen weil nicht empfangsbereit, aber man darf sich dann ab sofort auf regelmässige Erinnerungsschreiben (weil der Umstand sich täglich ändern könnte) und freundliche Haustürbesuche der Schargen freuen.

Da solche Haustürbesuche nur nerven, ist es auch ganz legal denen Hausverbot auszusprechen und die Tür zuzuknallen wenn die den Fuss nicht aus der Tür nehmen wollen.
Eine private Haftpflichtversicherung wäre im letzten Falle aber angesagt, die zahlen ja wohl, wenn sowas ausversehen (ohne vorsätzlichen Wille) passiert?

In diesem Sinne

TS
*lol* Aber sicher doch, die sollen sich erstmal bis vor meine Tür trauen - wir werden ja sehen was mit denen passiert...
Im besten Fall würd ich mich einfach beim Meldeamt abmelden is au kein Problem.
Aber ehrlich gesagt irgendwie schicken die mir eh nix mehr scho lange nich mehr hat au kein Zweck bei mir total sinnlose Zeitverschwendung.
__________
E-Mail: therion at ninth-art dot de
IRC: megatherion @ Freenode
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20.12.2006, 23:54
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Avatar joschi

Beiträge: 6466
#80 Um dem Tipps im Thema gerecht zu werden und als kleine Auflockerung ;)
Schuhabtreter Modell "GEZ"



Weiß nicht, ob das wirklich hilft.... aber günstiger als ein Monat GEZ
(Wenn jemand das Original-Bild haben will, einfach melden)
__________
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07.01.2007, 14:27
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Beiträge: 1
#81 hallo!

Ich habe folgendes Problem: Wohne bei meinen Eltern im Haushalt, die bereits GEZ zahlen. Habe ein eigenes Einkommen seit November 2006 von ca. 1000 EUR, da ich jetzt Referendar an einer Schule bin und kein Student mehr.
Nun wurde ich aufgefordert für meinen Fernseher und mein Radio zu zahlen.
Frage: Woher wissen die oder glauben sie zu wissen dass ich nun ein eigenes Einkommen habe bzw. TV?
Muss ich zahlen oder kann ich das umgehen?? Habe bereits mehrere "Drohschreiben" erhalten, aber noch nicht reagiert.

danke!
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09.01.2007, 10:36
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Beiträge: 1
#82 Hallo,

welche Vorrausetzungen müssen eine Befreiung gegeben sein, wenn man eine Familie mit 3 Personen hat und ein Einkommen mit etwa 1100€ ? Können wir uns da befreien lassen??

Danke für eure Antworten

Mit freundlichem Gruß
Krümi
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09.01.2007, 11:32
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#83 Bitte zukünftig die Boardsuche zuerst verwenden !
Unter http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html findest Du alle möglichen Kriterien, die zu einer Befreiung der GEZ-Gebühren führen.
__________
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27.02.2007, 21:45
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Beiträge: 2
#84 Hallo,

ich habe bisher nur Radiogebühren bezahlt.
Nun bin ich zuhause ausgezogen und wohne nun mit meiner Schwangeren Freundin zusammen und habe nun einen Brief beommen von der Gez.
Da ich vollzeit Angestellt bin also ein Einkommen habe und meine Freundin bekommt Arbeitslosengeld 2 und bekommt nur 262 euro.

Nun ist meine Frage, da es ihr TV gerät ist muss ich da nun für sie Gez zahlen da ich ihn auch benutze oder kann man das über sie laufen lassen da sie ja Arbeitslosengeld 2 bekommt müsste sie ja keine Gez zahlen.


Mfg Timo
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01.03.2007, 18:43
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Beiträge: 896
#85 Hallo

Zitat

Nun ist meine Frage, da es ihr TV gerät ist muss ich da nun für sie Gez zahlen da ich ihn auch benutze oder kann man das über sie laufen lassen da sie ja Arbeitslosengeld 2 bekommt müsste sie ja keine Gez zahlen.
Wer ist denn der Mieter der Wohnung ? Ist die erste Frage.

da ihr ja nicht verheiratet seid, kann der Fernseher also auch nur der Fernseher der Freundin sein.
Wieso schaust du denn mitß, würde ich so nicht sagen. Kein eigener Fernseher dann brauhst du auch ncikhts bezahlen, du schreibst, daß du keine besitzt, was ja Fakt ist, Ende und Schluß mit GEZ für dich.

Wie das aussieht, wenn du der Mieter bist und nicht deine Freundin??

Es zählt glaube ich der Eigentümer , bzw. Mieter der Wohnung, eines Hauses, dieser hat GEZ zu bezahlen.
__________
Mfg
schwedenmann
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03.03.2007, 12:39
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#86 ja Mieter bin ich ;)
Dann kann ich mich wohl nicht so leicht rausreden...
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25.03.2007, 13:14
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Beiträge: 1
#87 Tag zusammen,
besitze einige Radios, zwei Fernseher (wovon ich nur einen benutze) und einen PC mit Internet-Anschluss.

Zum Ende des Monats (März) wird meinen Kabelanschluss gekündigt (Kündigung an den Kabelnetzbetreiber ist schon raus)

Wichtige Frage: Kann sich die GEZ von Internet-Providern wie beispielsweise T-Online die Kundendaten besorgen (und somit wieder für rund 17 euro "verlangen"?)

Laut BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) kann man die Löschung seiner unrechtmäßig erlangten privaten Daten löschen lassen.
Hierzu folgender Musterbrief:

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen
Was meint ihr?
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25.03.2007, 15:34
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Avatar ischtar

Beiträge: 157
#88 Es geht ja nicht im deinen Kabelanschluss, sondern um die Tatsache dass du Fernseher hast. Das alleine ist ausschlaggebend. Die Daten bekommen "SIE" auch vom Einwohnermeldeamt ect. Ob von Providern auch, weiß ich nicht.
Wem willst du denn diesen Brief zuschicken?
__________
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen. ^y^
"Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave." - Aristoteles
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26.03.2007, 00:20
Member

Beiträge: 1516
#89 Personenbezogene Daten dürfen gemäß §4 Bdsg verarbeitet werden, wenn ein Gesetz es erlaubt oder die Person einwilligt.
In §3 RGebStV wird der Rundfunkteilnehmer dazu verpflichtet die Daten anzugeben.

Die Speicherung und Verarbeitung seitens der Gez ist also rechtmäßig. Eine Löschung,Sperrung etc kommt also erstmal nicht in Frage.

Woher die Gez ihre Daten bekommt und woher sie sich die Daten besorgen darf weiß ich nicht. Vielleicht les ich morgen mal das ganze Gesetz dazu
__________
°<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_}
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18.05.2007, 14:00
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Beiträge: 2
#90 Hab da auch mal ne Frage.
Ich lebe, wohne und arbeite seit nunmehr 2 Jahren in London (England). Jedoch habe ich mich nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet, denn bei meiner Rückkehr in ein paar Jahren würde das auch wiederum Geld kosten. In Deutschland ist soweit alles abgemeldet (keine Krankenversicherung mehr, keine Steuernummer, nix dergleichen).
Zuvor hatte ich eine eigene Wohnung im Haus meiner Eltern und zahlte denen auch Miete. Derzeit halten meine Eltern meine Wohnung für mich frei bis ich wider zurück komme, bin also förmlich auch kein Mieter mehr in Deutschland.
Neulich sagten meine Eltern, dass jemand von der GEZ vor der Tür stand und nach mir fragte. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich solle für die gesamten 2 Jahre GEZ nachzahlen, was ich aus o.g. Grund nicht einsehe.
Ich sehe das so, dass, zumal ich keine Miete zahle, das Haus meiner Eltern als ein Haushalt angesehen sein sollte und meine Eltern zahlen GEZ.
Liege ich da richtig?
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