Nachbarschaft24 / Affair24Thema ist geschlossen! |
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15.02.2008, 17:05
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16.02.2008, 09:39
Member
Beiträge: 4730 |
#2
Halte Dich an Deinen Anwalt. Wenn was auf seinen Rat hin geschieht, haftet er.
Grundsätzlich habe ich die Erfahrung machen können (allerdings nicht persönlich), dass nach spätestens der zweiten Mahnung Schluss ist und nichts mehr von denen kommt. Selbst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man noch Widerspruch einlegen. Das darauf folgende Gerichtsverfahren wird aber in der Regel von den Abzock-Brüdern nicht gewagt, da sie dann ihre zweifelhaften Geschäfte offenlegen müssten. Und die Chance, dass diese Geschäftsgebaren vor Gericht keinen Bestand haben werden und die Kläger auf ihren Kosten sitzen blieben, ist zu hoch Ich frag mich aber so langsam, warum immer noch Leute auf solche Sachen reinfallen. Schließlich gibt es diese Abzockmaschen schon seit einigen Jahren und es wird überall davor gewarnt. So langsam sollte man dazu übergehen, die Leute, die auf sowas reingefallen sind, wirklich zur Zahlung zu bewegen... sie haben's irgendwie nicht besser verdient! Wer bei großem Verkehrsaufkommen über ne rote Ampel geht und deshalb vom Auto angefahren wird, der ist auch selber schuld. Der redet sich auch nicht raus, dass er ja nicht gewusst hätte, was ne rote Ampel bedeutet. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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16.02.2008, 13:47
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Beiträge: 1 |
#3
Hallo an alle!
Habe gestern einen Brief einer Inkasso Firma bekommen, indem ich aufgefordert werde denen 89,52€ zu überweisen. Weil ich mich angeblich bei Nachbarschaft24 angemeldet habe. Kenne diese Website aber gar nicht. Der Brief wurde an meinen Mädchennamen geschickt. Bin seit ein paar Jahren verheiratet und eine Rechnung habe ich nie erhalten??? Habe denen jetzt eine mail geschrieben, dass ich sie bei der Polizei anzeigen werde und einen Anwalt einschalte. Was soll ich noch tun? |
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16.02.2008, 13:55
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Beiträge: 1 |
#4
Uns geht es wie Steffi1a wir haben auch ein Schreiben von einem Inkassounternhemen bekommen. Der Betrag 89,51€ Dabei haben wir uns dort nie regiestriert, weil ich, noch als mein Mann sich die Seite angeschaut hat, gemeint habe schau dir das nochmal an steht da was von kosten, und dann haben wir´s gesehen, ganz klein gedruckt. Und haben uns natürlich nicht angemeldet.
Kann man das einfach Ignorieren oder besser einen Anwalt einschalten. Hat mein Mann (auf desen Namen das läuft) jetzt einen Schufaeintrag? |
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16.02.2008, 15:12
Moderator
Beiträge: 6466 |
#5
Nicht bezahlen und unter http://board.protecus.de/t32372.htm weiterlesen
Die meisten Fragen werden dort beantwortet. Die Drohhung mit negativen Schufaeinträgen ist in meinen Augen eine leere Drohung. Das ganze Geschäft dieser Firmen beruht darauf, den Leuten Angst zu machen. Ein Inkassounternehmen muss nicht zwangsläufig seriös sein. Wer für Firmen arbeitet, die bekanntermaßen versuchen, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, stellt sich mit diesen auf die gleiche Stufe. Man kann natürlich einen Anwalt einschalten, aber ob der viel erreicht, ist in meinen Augen eher fraglich, da man es hier mir Scheinfirmen zu tun hat, und letztlich mit Leuten, die sich ohnehin lieber versteckt halten und (gewollt) schwer auffindbar sind. Apropos Schufa: Für 7,80 € bekommt man eine einmalige Auskunft zu den über die eigene Person gespeicherten Daten/Einträge. Mehr unter www.meineschufa.de __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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17.02.2008, 16:35
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Beiträge: 1 |
#6
Hallo Leute,
also ich kann auch berichten, dass ich auf diese Seite reingefallen bin. Habe mich versehentlich mit zwei Email Adressen angemeldet und in der Testzeit aber beide wieder gekündigt. Naja man lernt halt nach so nem Fehler dazu. Habe eine Rechnung bekommen diese aber ignoriert. Darauf habe ich zwei Wochen später ne böse Mahnung erhalten diese aber auch ignoriert. Also dieser Laden sieht von mir auf jeden Fall kein Geld das ist sicher! Jeder dem es genauso gegangen ist kann ich auch nur raten nichts zu zahlen. Falls hier ein Mahnbescheid kommt hat man ja immernoch die Möglichkeit diesem zu widersprechen. Ist zwar ein komisches Gefühl aber die gehen natürlich davon aus, dass viele Angst bekommen und dann auch überweisen. Also falls ich hier was bekomme werde ich auf alle Fälle schreiben. |
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17.02.2008, 16:55
Member
Beiträge: 38 |
#7
Eher geht in Dubai der Sand aus, als dass Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst.
Beachte jedoch, dass das beteiligte Inkassobüro neuerdings angeblich auch ausgefüllte Mahnbescheide in den Drohbriefen mitschickt. Diese Mahnbescheide kommen dann jedoch nicht vom Gericht, sondern sind einfach nur vorausgefüllt auf Vordrucken, die jedermann im Internet bzw. im Schreibwarenladen zugänglich sind. Also: nicht bluffen lassen. |
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17.02.2008, 17:00
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Beiträge: 5 |
#8
ich habe erstmal mit einigen auszügen aus dem BGB geantwortet und jetzt ist erstmal ruhe eingekehrt.
BGB § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittelung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung. BGB § 121 Anfechtungsfrist (1) 1Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. 2Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. BGB § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. 2Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste. BGB § 294 Tatsächliches Angebot Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden. BGB §306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit (2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Davor habe ich immer eine Mail vonwegn unsere AGB's bekommen....nur §305 bis 310 geht auf die AGB's im allgemeinen ein. Da 54 EUR nicht tatsächlich angeboten wurde nehm ich §294 hinzu. Bei §123 kann ich auch davon ausgehen das es dem Servicecenter in der Schweiz nicht bewusst ist das die Frau Fischer in der Schweiz eine arglistige Täuschung angewand hat, so ist der Vertrag Anfechtbar und nicht mehr Rechtskräftig, also wieder eine einseitige Willlenserklärung. §120 sowie §121 gibt dem ganzen noch ein drauf. Bei direkter Kostenübermittlung per E-Mail oder Post (erste Kostenübermittlung) kann immernoch angefochten werden. Der Gläubiger muß dies sogar anerkennen. |
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17.02.2008, 17:05
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Themenstarter Beiträge: 10 |
#9
Mein Anwalt hat mir gesagt, wie ich die Kündigung zu schreiben habe. Will diese jetzt morgen per Einschreiben wegschicken.
Bin mal gespannt, wie die Sache weiter geht. Irgendwie ist mir nicht ganz wohl bei der Sache. Hab auch nur einen Anwalt, weil eine gute Bekannte dort arbeitet und ihn gefragt hatte. |
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21.02.2008, 14:54
Member
Beiträge: 24 |
#10
Gibt es irgendwas neues von Nachbarschaft24??? Ich hab das letzte mal was von denen am 06.01 gehört...
Da kam diese e-mail: Sehr geehrter Herr Schmitt , am 27.11.2007 haben Sie sich mit der IP 62.117.27.*** bei uns registriert. Den offenen Rechnungsbetrag haben Sie leider noch nicht beglichen. Sie sind am 27.11.2007 einen Vertrag mit uns eingegangen. Wir haben unseren Teil der Leistung erfüllt. Bitte zahlen Sie den offenen Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage. Ansonsten sehen wir uns gezwungen ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einzuleiten, wodurch erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Wir hoffen jedoch, dass Sie das zu vermeiden wissen. Begleichen Sie bitte beigefügte Rechnung auf das Konto unseres Zahlungsdienstleisters (Bitte beachten Sie, dass der Zahlungsdienstleister lediglich die Zahlungsabwicklung vornimmt und keinerlei Auskünfte zu unserer Dienstleistung machen kann. Für alle Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich zur Verfügung): Empfänger: ZA-Zentrale Abrechnungsstelle (Nur an diesen Empfängernamen überweisen!) Kontonummer: 10259034 Bankleitzahl: 70051995 Iban: DE98700519950010259034 Swift: BYLADEM1ERD Verwendungszweck: NB-1643125 Betrag: 54,00 Mahngebühr: 5,00 offener Betrag: 59,00 (Bitte überweisen an den aufgeführten Empfänger! Nicht Projektname aufführen.) Gern können Sie auch unsere anderen Zahlungsmöglichkeiten nutzen. Wir bieten Ihnen eine Begleichung des offenen Betrags per PayPal, Bankeinzug oder Überweisung an. Klicken Sie den nachfolgenden Link, um mehr über unsere Zahlungsmöglichkeiten zu erfahren. h**p://payment.deine-nachbarn24.net/index.php?cm= Falls Sie bei der Anmeldung zusätzlich falsche Adressangaben gemacht haben, werden wir gegebenenfalls Anzeige gegen Sie stellen. Sollten Sie den Betrag bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Zum Glück hab ich nicht meinen richtigen Namen angegeben ^_^ |
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22.02.2008, 03:57
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Beiträge: 1 |
#11
Hallo.
Bin ich froh, dass ich dieses Forum hier ergoogelte.. :-) Ich bin auch ein nachbarschaft24 - Opfer und erhielt letzte Woche einen Brief vom Inkassounternehmen. Ich finde es super unverschämt, die Leute so in Angst und Schrecken zu versetzen. Ich bitte alle Betroffenen, hier mit mir in Kontakt zu treten, damit man sich über Neuigkeiten direkt informieren und ggf private Email-Adressen austauschen kann. Und auch zur Sicherheit, falls es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt. __________ Was Du nicht willst, das Dir man tut, das füg' auch keinem Anderen zu |
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22.02.2008, 08:35
Member
Beiträge: 4730 |
#12
Es wird vermutlich NIE zu einer Gerichtsverhandlung kommen, in dem ein "Opfer" von diesen Abzockern vor Gericht steht. Eher stehen die Abzocker vor Gericht. Und wie viele Netzwerke sollen noch gegründet werden, um die "Opfer" von sowas zusammenzuführen? Schau mal lieber bei Computerbetrug.de nach - das sollte die hauptsächliche Anlaufstelle für derlei Probleme sein.
__________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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22.02.2008, 11:25
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Beiträge: 4 |
#13
... mir gehts da wie smackthepony.. auch so n brief bekommen. Aber nie ne Mahnung oder so. @smackthepony: hab dir grad geschrieben
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26.02.2008, 01:00
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Beiträge: 2 |
#14
also erstens muss ich sagen, dass ich ziemlich erleichtert bin weil ich nicht mit diesem fall alleine stehe.......bin auch ein opfer von nachbarschaft24.......genauso wie bei euch, bekam ich ne email und dachte mir, wer sucht mich da auf meiner alten adresse??? bin nämlich verzogen......dann kuckte ich da kurz hab aber nix gefunden und bin dann auch gleich raus.....hab mir nur gedacht, komisch was war denn das??? hab mir aber weiter nix gedacht, bis zum 06.01.08......zahlungsaufforderung von 54€.....da dachte ich mir neeee o nicht schon wieder.....ist nicht mein erstes mal.....
eine gewisse firma "PROBENBLITZ" hat es auch schon mal versucht, da hab ich mich aber einschüchtern lassen und hab ne ratenzahlung angefordert.....die ersten 50e habe ich überwiesen, lwas sich im nachhinein als falsch erwiesen hat, bin dann zur verbraucherschutz und hab mich informiert, ich war sooooo blöd denn ich hätte es nicht zahlen müssen... naja die zweite hälfte habe ich nicht bezahlt und die haben mich in ruhe gelassen, das war 2006 zog sich bis 2007....... endlich ruhe und jetzt kommt nochmal so etwas, das kann einfach nicht wahr sein, vorallem passe ich gut auf und trotzdem.........hab mich so geärgert, aber ich zahl da kein cent......ich hab am samstag einen inkassobrief von denen bekommen, mit einer forderung in einer höhe von 94€, ich war so sauer, heute habe ich verucht die inkassosteller anzurufen, es hat auch funktioniert nur das da nie ein ansprechspartner frei war, was sehr komisch war, ich mein die zocken die leute doppelt ab, immerhin ist es eine 01805 nr.....also ich gehe morgen zur polizei und zeige die an, so kann das doch nicht weitergehen und meine adresse haben die bestimmt von PROBENBLITZ.de bekommen....diese seite beruhigt mich..... danke an alle lg jasna Dieser Beitrag wurde am 26.02.2008 um 01:07 Uhr von JacaMaca editiert.
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26.02.2008, 10:31
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Beiträge: 2 |
#15
Hallo!
Habe auch genau dieses schreiben bekommen: Sehr geehrter Herr Bauer , am 03.12.2007 haben Sie sich mit der IP 91.89.156.154 bei uns registriert. Den offenen Rechnungsbetrag haben Sie leider noch nicht beglichen. Sie sind am 03.12.2007 einen Vertrag mit uns eingegangen. Wir haben unseren Teil der Leistung erfüllt. Bitte zahlen Sie den offenen Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage. Ansonsten sehen wir uns gezwungen ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einzuleiten, wodurch erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Wir hoffen jedoch, dass Sie das zu vermeiden wissen. Ihr 14 Tage kostenfreier Zugang ist abgelaufen. Gemäß Ihrer Zustimmung berechnen wir Ihnen heute die fällige Nutzungsgebühr von: Rechnungsbetrag: 54,00 Euro ---------------------------------------------------- Gesamtbetrag: 59,00 Euro Wir bieten Ihnen eine Begleichung des offenen Betrags per PayPal, Bankeinzug oder PayByCall an. Klicken Sie den nachfolgenden Link, um mehr über unsere Zahlungsmöglichkeiten zu erfahren. http://payment.deine-nachbarn24.net/index.php?cm=1932377 Falls Sie bei der Anmeldung zusätzlich falsche Adressangaben gemacht haben, werden wir gegebenenfalls Anzeige gegen Sie stellen. Sollten Sie den Betrag bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Bitte auf diese E-Mail nicht antworten. E-Mails auf diese Adresse können leider nicht bearbeitet werden. Einen direkten Kontakt und Hilfestellung zu diversen Themen erhalten Sie im Login-Bereich unter zur Hilfe. Nutzen Sie dort bitte unser Kontaktformular. Falls Sie Ihr Login vergessen haben, können Sie auf unserer Website Ihr Passwort neu anfordern. Bei Fragen steht Ihnen unser Support selbstverständlich zur Verfügung. Fragen bezüglich dieser Zahlungserinnerung können Sie auch per Mail an zahlstelle@deine-nachbarn24.net stellen. Die aktuellen AGB können Sie hier einsehen: http://www.deine-nachbarn24.net/agb.html ------------------------------------ Mit freundlichen Grüßen Ihr Support Telefax: 00423 662 901 80 ------------------------------------ Beauftragtes Servicecenter Europe: Servicecenter Via Vorame 98 6612 Ascona Switzerland netsolution FZE Sheikh Zayed Road P.O. Box: 124166 Dubai United Arab Emirates Wie soll ich jetzt genau vorgehen? Also zahlen will ich nicht! Definitiv! Wäre super, wenn mir jemand genau helfen könnte...evtl. per E-Mail! |
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Hab gestern meine 1 Mahnung bekommen und soll nun 59 Euro zahlen. Laut Anwalt soll ich nicht zahlen, erst wenn ein Mahnbescheid kommt.
Wie ist es Euch ergangen, nachdem Ihr die Mahnungen ignoriert habt???