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ist nachbarschaft24 betrug?

Thema ist geschlossen!
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#0
09.11.2007, 14:11
...neu hier

Beiträge: 1
#1 -------------------------------------------------------------------------
Achtung! Hinweise der Moderation:
Das Thema ist geschlossen. Bitte eröffnet vorerst keine neuen Threads zum Thema Abofallen, Abzock-Seiten.
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hallo!

und zwar habe ich mich auf der seite http://www.nachbarschaft24.net angemeldet.
jetzt habe ich eine e-mail von den bekommen mit einer zahkungsaufforderung,
dass ich doch bitte 59€ bezahlen soll.

das komische an der sache ist, dass ich in keinem absatz gelesen habe das ich was zahlen muss für eine mitgliedschaft.

wie soll ich mich nun verhalten? soll ich die rechnung bezahlen oder nicht weil es sich um betrug handelt?

ich weiß echt wie ich mich verhalten soll!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Sehr geehrter Herr Knappe,

wir freuen uns, dass Sie sich unserer Community am 16.10.2007 angeschlossen haben.

Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern eines exklusiven Hotelgutscheins in Höhe von 500 Euro!! Wir gratulieren Ihnen! Sie können den Gutschein hier abrufen:



hr 14 Tage kostenfreier Zugang ist abgelaufen. Gemäß Ihrer Zustimmung berechnen wir Ihnen heute die fällige Nutzungsgebühr von:


Rechnungsbetrag: 54,00 Euro
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Gesamtbetrag: 54,00 Euro

Begleichen Sie bitte beigefügte Rechnung innerhalb der nächsten 7 Tage auf das folgende Konto:

Empfänger: Zentrale Abrechnungsstelle (Nur an diesen Empfängernamen überweisen!)
Bank: Commerzbank
Kontonummer: 642925200
Bankleitzahl: 50040000
Iban: DE63500400000642925200
Swift: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: NB-1518595

(Bitte überweisen an den aufgeführten Empfänger! Nicht Projektname aufführen.)

Sobald die Rechnung beglichen ist, werden wir Ihren Zugang wieder frei schalten, so dass Sie weiterhin Ihre Nachbarschaft kennen lernen können.


Bei Fragen steht Ihnen unser Support selbstverständlich zur Verfügung.

------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support von Nachbarschaft24

Email: service@nachbarschaft24.net
Web: http://www.nachbarschaft24.net

Internationale Service-Nummer:
Telefax: 00423 662901808

Deutsche Service-Nummer:
Telefax: 00423 662901808

Die Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr (außer feiertags) erreichbar.
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Beauftragtes Servicecenter Europe:
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Via Vorame 98
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09.11.2007, 16:54
Member
Avatar TurnRstereO

Beiträge: 1543
#2 Dubai
Schweiz
24
Hotelgutschein

Brauchts noch mehr Keywords?
*kopfschüttel*

Nachtrag:
Du hats Dich da angemeldet?
Jo, dann haste ja auch die AGBs abgenickt gelle?

Zitat

2.6 Für die Dienstleitung/den Service von nachbarschaft24 wird ein Betrag in Höhe von 9,00 Euro pro Monat erhoben. Der Betrag ist halbjährlich zahlbar und im Voraus zu entrichten. Um dem Nutzer die Möglichkeit zu bieten sich nachhaltig von den Vorteilen von nachbarschaft24 zu überzeugen, wird dem Nutzer bereits im Rahmen des gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrechts der Zugang zur Verfügung gestellt.
2.7 Der Vertrag für die Dienstleitung/den Service von nachbarschaft24 ist auf zwei Jahre begrenzt. Die Teilnehme verlängert sich im Anschluss automatisch um zwei weitere Jahre, wenn der Nutzende nicht fristgerecht, einen Monat vor Ablauf des Vertrages, schriftlich (per Brief) kündigt.
Nachtrag2:
Hast Du nicht? ---> Anzeige!
Dieser Beitrag wurde am 09.11.2007 um 17:06 Uhr von TurnRstereO editiert.
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09.11.2007, 21:43
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Beiträge: 3
#3 !!!!Eine Zahkungsaufforderung von 54 € euro!!!!

Hallo,
ich hab mich da auch angemeldet am 12.10.07 und hab diese e-mail auch am 08.11.07 bekommen ich wusste auch nicht das es geld kostet. Dann hab ich direkt eine e-mail an service@nachbarschaft24.net geschickt.






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Hallo guten Abend
Ich mochte mich sofort abmelden.
Ich kündige den Vertrag.



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viel Dank
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die haben aber noch nicht geantwortet!!!!

was soll ich jetzt machen???????????
hoffe mir kann jemand helfen
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10.11.2007, 13:37
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#4 Du bist einen Vetrag eingegeangen und hast die Einzelheiten nicht gelesen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Seiten dieser Art sind hier die Konditionen noch recht gut ersichtlich angegeben. Während der Testphase von 2 Wochen besteht lt. AGB ein Widerrufsrecht.

Man sollte schon erwarten können, dass man das offensichtlich und auf einen Blick lesbare auch verarbeitet.

Bei div. anderen Seiten ist genau dies der springende Punkt, dass die Konditionen nicht deutlich erkennbar sind- hier kann man darauf vertrauen, dass sich diese Firmen kaum aus ihrer Grauzone herauswagen und sich an Polizei und Justiz wenden, und man die Sache einfach aussitzt.

In diesem Fall würde ich meine Hand dafür nicht ins Feuer legen.

Kannst Dich aber an eine Verbraucherzentrale wenden und hören, wie diese die Lage einschätzen.

Achtung! Augen auf, bevor man seinen Namen/Adresse irgendwo im Internet eingibt



Anhang: nachbar.gif

__________
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10.11.2007, 14:16
Member

Beiträge: 38
#5 Meines Erachtens ist die Wirksamkeit eines solchen Vertrags auch hier fraglich.

Der Gesetzgeber fordert eine eindeutige und sofort auffindbare Preisauszeichnung. Im hier vorliegenden Beispiel ist die Preisauszeichnung zwar nicht so versteckt angebracht wie in anderen Projekten desselben Anbieters. Nach wie vor ist sie aber z.B. optisch getrennt von der Anmeldemaske. Immerhin ist die Preisauszeichnung fettgedruckt, aber immer noch in einem sehr kleinen Schriftfont gehalten, so dass sie nach wie vor schnell übersehen werden kann.

Ich bezweifle, dass eine solche Preisauszeichnung den gerichtlichen Anforderungen standhalten würde.
Wettbewerbsrechtlich fragwürdig ist sie hier ganz sicher. Ich erinnere hier nur einmal an die Tatsache, dass z.B. eine Hamburger Anwaltskanzlei im Auftrag einer großen Handelskette (die mit dem Geiz-Slogan) etliche Internet-Shops erfolgreich wettbewerbsrechtlich abgemahnt hatte. Und zwar aus weit geringerem Anlaß, z.B. wegen fehlender Auszeichnung der MWSt, oder wegen fehlender Unterstreichung des Preises etc.

Wenn eine Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist, dann besteht hier ein weiteres Anfechtungskriterium. Dies gilt auch, wenn auf Wunsch des Kunden mit der Nutzung der Dienstleistung sofort begonnen wurde. Trotzdem muss vor der erstmaligen Nutzung dem Kunden eine Widerrufsbelehrung beweisbar zugegangen sein. Es reicht nicht aus, die Widerrufsbelehrung in den AGB zu integrieren.

Es finden sich hier also m.E. gleich mehrere Kriterien dafür, den Vertrag wegen Irrtums bei intransparenter Preisauszeichnung, überraschender Klauseln etc. anzufechten.

Zudem zeigt die Erfahrung mit derartigen Unternehmen, dass bei "Totstellen" (Ignorieren von Mahn- und Drohschreiben) zu über 99% Wahrscheinlichkeit niemals ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sondern dass auch ohne Reaktion nach ca. 10 Mahnschreiben dann nach einigen Monaten die Sache einschläft.
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11.11.2007, 09:20
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Beiträge: 3
#6 hi,


heute zwei antworten auf meine e.mail bekommen



_________________________________________
Sehr geehrter Herr Wittfeld,

Wir bedauern, dass Sie nicht länger Mitglied bei uns sein möchten. Jedoch
respektieren wir Ihre Entscheidung.

Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass das zustande gekommene Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und myneighbours nach Ablauf einer 24-monatigen
Vertragslaufzeit beendet wird.

Sollten Sie sich dennoch wieder um entscheiden, teilen Sie uns dies bitte mit.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Supportteam

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Baniyas Road ,
Dubai - United Arab Emirates
P.O. Box: 4404

Faxnummer: +423 662 901 808
E-Mail: support@nachbarschaft24.net

_________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir bitten Sie uns eine schriftliche Kündigung per Post zukommen lassen.
Sobald wir Ihre Kündigung bearbeitet haben, werden wir Sie umgehend in
Kentniss setzen.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Supportteam

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E-Mail: support@nachbarschaft24.net


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joschi diese Seite hab ich gar nicht gesehen ich auf einer seite wo ich mich nur login konnte

also meint ihr ich soll einfach nicht mehr auf die e-mails antworten
nur abwarten
mach ich danke für euren rat
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11.11.2007, 10:04
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#7 Ich finde D_Ducks Argumentation durchaus überzeugend. Was Du machen kannst ist, die Seite zu finden, über die Du Dich damals eingelogt und damit wohl (automatisch) registriert hast. Mach einen Snapshot von dieser Seite.

Auch wenn die Urheber der Seite versuchen, ihr Layout so zu verändern, dass sie weniger angreifbar sind, bleiben sie in ihren Löchern, wenn sich der Kunde standhaft weigert zu bezahlen.

Die Tatsache, dass in x-Internetforen offen von Abzocke und Betrug im Zusammenhang mit diesen Seiten gesprochen wird, ohne dass jemand mit dem Anwalt droht (was in unzähligen anderen Fällen teils berechtigt, teils unberechtigt aber durchaus üblich ist) zeigt, wie lichtscheu diese Firmen sind.

Sie sind nach meinem Wissen ausnahmslos im Ausland registriert, und vermutlich ebenso ausnahmslos Briefkastenfirmen. ;)
__________
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Seitenanfang Seitenende
11.11.2007, 11:25
Moderator
Avatar hevtig

Beiträge: 2312
#8 Auch ich finde D_Ducks Argumentation überzeugend.
Vermutlich ist von der Firma das normale Drohgebärden zu erwarten, welches sich dann hoffentlich in nichts auflöst.

@Dirk W
Nichts desto trotz ist es weniger ratsam den Vertrag zu kündigen. Hier wird generell der Vertrag zur Vertragslaufzeit beendet. Und man bestätigt quasi, daß ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist.
Das ist ja in so einem Fall gar nicht das, was man will.
Hier sollte man eher, wenn überhaupt, den Vertrag wegen Irrtums anfechten.

Oder man wartet, wie in den anderen Fällen hier, ab, daß sich das Ganze von selbst in Luft auflöst.
__________
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage??
Sag NEIN zu HD+/CI+ - boykottiert die Etablierung von HD+/CI+!
Seitenanfang Seitenende
11.11.2007, 16:47
Member

Beiträge: 38
#9 Mit einer Kündigung erkennt man zunächst einmal an, dass ein wirksamer Vertrag zustandegekommen war. Das macht es später u.U. unmöglich, zumindest aber schwierig, den Vertrag später noch anzufechten.

Auf keinen Fall ist es also ratsam, etwas zu kündigen, was man tatsächlich niemals wirksam bestellt hatte.

Das einzige, was infrage kommt, ist die Anfechtung wegen Irrtums, wenn der Anmelde-Link auf der Webseite geklickt wurde, oder wenn ein Link in einer e-Mail geklickt wurde, in der dann ganz unten versteckt ein Kostenhinweis stand.

Das Antwortschreiben der Firma ist eine Falle.
In dem o.g. Antwortschreiben des Betreibers wird fälschlicherweise eine angebliche Kündigung bestätigt:

Zitat

Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass das zustande gekommene Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und myneighbours nach Ablauf einer 24-monatigen
Vertragslaufzeit beendet wird.
Hier wird unterstellt, dass bisher ein Vertragsverhältnis bestanden hat. Dem sollte sofort und umgehend widersprochen werden (wenn man sich überhaupt schon auf eine Kommunikation mit dem Unternehmen eingelassen hat).

Erfahrungsgemäß wäre es bei dem betr. Betreiber eigentlich angebracht gewesen, auf jedwede Kommunikation und Brieffreundschaft sowieso ganz zu verzichten. Gerichtliche Mahnbescheide, also das, worauf es ankäme, werden von dem betr. Unternehmen nicht versandt. Ist zumindest bei antispam und bei computerbetrug derzeit nicht bekannt.

Nährere Infos zu diesen Abzockerseiten im Antispam-Wiki:
http://www.antispam.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke

Wer es einfach formuliert haben möchte, dem ist die FAQ-Seite auf computerbetrug.de empfohlen:
http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/abo-und-vertragsfallen/was-muss-ich-als-opfer-tun/
Seitenanfang Seitenende
12.11.2007, 19:39
...neu hier

Beiträge: 3
#10 Hallo
hab jetzt nochmal eine e-mail an die geschickt
hoffe das die es jetzt raffen das der Vertrag ungültig ist.
Oder was meint ihr???



____________________________________________
Hallo,

Der Vertrag ist ungültig
weil ich noch keine 18 Jahre alt bin
(das heißt ich darf keine Verträge ohne eine Einverständniserklärung meiner Erziehungsberechtigten abschließen)
und meine Erziehungsberechtigten nicht darüber informiert worden sind.

____________________________________________

gruß dirk;)
Seitenanfang Seitenende
13.11.2007, 20:42
Member

Beiträge: 38
#11 Egal, was die schreiben: ich würde anschließend keine weitere Kommunikation mit denen mehr führen.
Die werden Dir ganz sicher jetzt wieder ein paar Textbausteine schicken, a la:

"Gemäß BGB § sowieso (Taschengeldparagraph, blafasel) dürfen auch Minderjährige gültige Verträge eingehen." (Ja, das stimmt. Aber nur für Bagatellkäufe, aber nicht für einen Vertrag in der Größenordnung bzw. ein Abo. Hier greift der Paragraph nicht.)

"Wir werden Anzeige gegen Sie erstatten, weil Sie als Minderjähriger sich unsere Leistungen erschlichen haben, durch eine Anmeldung mit falschem Geburtsdatum."
(Blödsinn. Nichts werden die. Da die Kostenpflicht verschleiert war, konntest Du Dir auch keiner Leistungserschleichung bewusst sein.)

Evtl. noch:
"Wir werden Sie in ein Erziehungsregister (??beim Vatikan, oder wo :-) ) eintragen..."
(Auch solche dämlichen Sprüche liest man immer wieder. Es gibt aber so ein "Erziehungsregister" nirgends.)

Also, egal was Du schreibst: Du wirst weiterhin dumme Textbausteine zurückkriegen. Das führt zu nichts.
Du hast einmal widersprochen. Mehr brauchst Du nicht.
Lass es einfach bleiben. Bekehren wirst Du die nicht.
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14.11.2007, 12:28
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Beiträge: 2
#12 Hallo an Alle zum Thema Nachbarschaft24.net

Macht Euch keine Hoffnungen wenn Ihr da was zu reklamieren habt, oder eine Frage zu diesen komischen Rechnungen habt. Die antworten auf keine Mail, kein Schreiben usw.

Hier hilft nur: Rechnung aufbewahren und nicht bezahlen. Dieser Vertrag ist trotz der AGB´s nicht 100%tig Wasserdicht. Die können hier viel verlangen.

Ich meine, ich bin jetzt nicht auf diesen Misst reingefallen, aber ich glaube hinter den Rechnungen und ggf. Mahnungen steckt nur heiße Luft. Ggf. einfach in den sauren Apfel beissen und ein Schreiben von einem Rechtsanwalt aufsetzten lassen. Ich denke das reicht.

Viel Glück Euch allen.
Seitenanfang Seitenende
14.11.2007, 16:02
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Beiträge: 2
#13 Habe heute die Verbraucherzentrale angerufen und die konnten mir nicht wirklich weiterhelfen. Auser ich soll nicht bezahlen und das ich mir einen kostenpflichtigen Termin machen sollte um eine genaue Beratung zu kriegen. Naja... da ich das fax weggeschickt habe und den Sendebericht habe, denke ich das ich auf der sicheren Seite stehe. Also, werd ich nix zahlen..... aber irgendwie murmelt es mir doch im Bauch, ob die vielleicht recht haben..... :/
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15.11.2007, 09:51
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Beiträge: 2
#14 Hier noch viele betroffende:
http://www.nicht-abzocken.de/

Gruß
Lijh345
Dieser Beitrag wurde am 16.11.2007 um 11:47 Uhr von Lijh345 editiert.
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15.11.2007, 15:20
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Beiträge: 1
#15 Hallo,

bin auch eine Nachbarschafts24-Betroffene.
Im Nachhin hab ich mich gefragt, wie blöd und blind ich in dem Moment wohl gewesen sein muss, um darauf reinzufallen.
Hätte mich ohrfeigen können. Aber jetzt ist es rum und ich stecke in der gleichen Falle wie viele andere. Werde aber Eure Ratschläge beherzigen und nicht zahlen. Trotzdem ist mir voll mulmig und meine sonst so gute Laune ist im Ar....
:´-(
Hoffe ihr könnt mir weiterhin Mut machen!?

Grüß Euch herzlich

Madlenchen
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