Minderjährig und angst vor strafe? |
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#0
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15.02.2008, 14:05
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Beiträge: 7 |
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15.02.2008, 15:37
Member
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#2
Wie alt bist du genau?
Nachbarschaft 24 kann dafür keine Geldstrafe verlangen. Nachbarschaft24 könnte aber Strafanzeige wegen Betrug stellen, weil du das falsche Geburtsdatum angegeben hast. Dann entscheidet aber ein deutsches Gericht. Wende dich am besten an folgendes Forum, die können dir da besser weiterhelfen. http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=42 __________ °<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_} |
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15.02.2008, 18:34
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#3
Bin 15 ja mit dem Anzeigen haben sie mir gedroht
bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum eingetragen werden. Bei Ihren Angaben handelt es sich nicht um den Tag, an dem Sie tatsächlich geboren wurden. Da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können, haben Sie ganz bewusst ein falsches Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen. Dies gilt rechtlich als Betrug. Bei entstandenem Schaden, müssen Sie in jedem Falle dafür aufkommen! Infolgedessen bitten wir Sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden. Auf die Kosten werden Sie auf der Seite http://www.nachbarschaft24.net/agb.html unter der Anmeldemaske, wie auch in den AGB hingewiesen, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, für den Service von nachbarschaft24 wird ein Betrag in Höhe von 9,00 Euro pro Monat erhoben. Der Betrag ist halbjährlich zahlbar (54,00 €) und im Voraus zu entrichten. Wir benötigen Ihre Kündigung per Post. Sobald wir diese erhalten, können wir Ihren Vertrag nach der 24-monatigen Vertragslaufzeit beenden. Wir bitten Sie höflichst, Ihre offene Rechnung zu begleichen, so dass keine weiteren Kosten für Sie entstehen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Supportteam Beauftragtes Servicecenter Europe: Servicecenter/netsolution Via Vorame 98 6612 Ascona Switzerland netsolution FZE Sheikh Zayed Road P.O. Box: 124166, Dubai United Arab Emirates Telefax: +423 662 901 808 |
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15.02.2008, 22:33
Member
Beiträge: 1516 |
#4
Poste das ambesten bei recht.de. Soweit ich weiß kennt sich im Forum keiner mit Strafrecht aus. Die Geldforderungen von denen bleiben natürlich weiterhin nichtig.
Das Geld zu zahlen kann aber auch ein Weg sein einem Strafverfahren aus dem Weg zu gehen. Daher solltest du dir fachkundigen Rat holen. __________ °<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_} |
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15.02.2008, 23:06
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#5
Ok danke, werde ich machen!
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16.02.2008, 09:30
Member
Beiträge: 4730 |
#6
Zitat spunki posteteHahaha.... wo haste denn den Schwachsinn her? Entschuldige, ich will Dich nicht persönlich niederbewerten, aber das mit der Strafanzeige ist ziemlicher Humbug. Die Abzocker drohen zwar gerne mit sowas, machen sich aber dadurch eher wegen Nötigung strafbar, als der minderjährige, der sich gutgläubig dort angemeldet hat. Ich habe Jura studiert und bin als Verbraucherschützer aktiv. @Animale Das gilt rechtlich nicht als Betrug, was Du gemacht hast. Als Betrug gilt eher das, was nachbarschaft24 macht. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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16.02.2008, 12:38
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#7
Ich habe auf Recht.de die selbe Frage gestellt, aber da ist genau das Gegenteil von dir dabei rausgekommen...
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16.02.2008, 12:43
Moderator
Beiträge: 2312 |
#8
Hi,
schau dir bitte erstmal diesen Beitrag an. Dort wird eigentlich das meiste schon geklärt. __________ Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage?? Sag NEIN zu HD+/CI+ - boykottiert die Etablierung von HD+/CI+! |
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16.02.2008, 17:21
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#9
Das habe ich mir schon durchgelesen, bevor ich hier etwas reingeschrieben habe.
Aber mich Interessiert halt der Fall, ob ich angezeigt werden kann weil ich eben ein falsches Datum eingegeben habe. Soweit ich bei deinem Link lesen kann, steht dort nichts zu meinem Fall, wenn doch tut es mir leid. |
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16.02.2008, 18:36
Member
Beiträge: 1516 |
#10
Zitat Hahaha.... wo haste denn den Schwachsinn her? Entschuldige, ich will Dich nicht persönlich niederbewerten, aber das mit der Strafanzeige ist ziemlicher Humbug. Die Abzocker drohen zwar gerne mit sowas, machen sich aber dadurch eher wegen Nötigung strafbar, als der minderjährige, der sich gutgläubig dort angemeldet hat.Die Person die das behauptet hat ist immerhin Prof.Dr. und Rechtsanwalt daher dürfte es kein vollkommener Schwachsinn sein. @Animale bitte poste mal den Link vom Rechts Forum Thread. __________ °<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_} |
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16.02.2008, 19:54
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16.02.2008, 23:31
Member
Beiträge: 1516 |
#12
Schwer zu sagen was du machen solltest. Wie du siehst gibt es immer viele unterschiedliche Rechtsmeinungen. Eine wirklich verlässliche Aussage kann dir wohl nur ein Jurist geben der den Fall genau untersucht.
Du solltest aufjedenfall mit deinen Eltern darüber reden. In den Verbraucherschutzzentralen gibt es auch Rechtsanwälte die dir vielleicht helfen können. __________ °<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_} |
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17.02.2008, 00:37
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Themenstarter Beiträge: 7 |
#13
Ja ich werde da im laufe der nächsten Woche mal einen Besuch abstatten... Meinen eltern hab ich die sache schon erzählt...
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17.02.2008, 08:52
Moderator
Beiträge: 6466 |
#14
Wenn es deine Eltern für erforderlich halten, dann geh auf jeden Fall den Schritt.
Ich behaupte, dass die "netsolution FZE" mit ihrem Netzwerk an betrügerischen Seiten niemals einen Fuß in Richtung Strafverfplgungsbehörden setzt. Das sagt mir der gesunde Menschenverstand. Die haben mehr zu verlieren, als sie von deinen paar Kröten profitieren könnten. Da müssen die vermutlich auch nicht lange nachdenken um zu diesem Schluss zu kommen. __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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17.02.2008, 16:46
Member
Beiträge: 38 |
#15
Wenn man schon ein fremdes Forum fragt, muss man dann aber auch den gesamten Hergang korrekt schildern und dem Prof. zum Beispiel auch sagen, dass es sich eben um eine Webseite mit verschleierter, intransparenter Preisauszeichnung gehandelt hat. Sonst kommt auch ein Prof. zu einer falschen Auskunft.
Eine Strafbarkeit wegen "Betrugs" (§ 263 StGB) kann hier schon deswegen nicht vorliegen, weil hier einwandfrei keine Bereicherungsabsicht vorliegt. Eine Bereicherungsabsicht besteht lediglich beim Betreiber der Webseite, und sonst bei niemandem. Allenfalls könnte noch der Vorwurf des "Erschleichen von Leistungen" (§ 265 StGB) zutreffen. Weil aber hier keine Klarheit über die Kostenpflichtigkeit des Webangebots bestanden hat, und weil derartige Webangebote nach geltender Rechtsprechung mit wettbewerbswidriger Verschleierung der Preisangabe arbeiten, kann hier die absichtliche Täuschung bei der Inanspruchnahme eines kostenpflichtigen Webangebots ebenfalls nicht unterstellt werden. Wenn aber die Täuschungsabsicht nicht unterstellt werden kann, fehlt die Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Betrugs bzw. Erschleichens von Leistungen. Es ist daher folgerichtig auch nicht ein einziger Fall bekanntgeworden, wo ein Nutzlosanbieter Strafanzeige wegen § 263 oder § 265 StGB erstattet hätte. Die werden sich auch schwer hüten, sich durch solch rechtsmißbräuchliches Verhalten selbst ins Fadenkreuz der Justiz zu stellen. s.a.: http://www.antispam.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke#Sie_haben_sich_angemeldet.2C_haben_aber_falsche_Daten_angegeben. |
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Also ich habe mich vor einem Jahr bei Nachbarschaft24.net angemeldet, habe hier das forum gesehen und sofort wiederruf eingelegt, nachdem die Rechnung kam. Nun haben sie mir aber geschrieben, dass ich eine Geldstrafe zu zahlen habe, weil ich mich mit dem falschen Geburtsdatum angemeldet habe, was leider auch stimmt.
Jetzt wollte ich fragen ob ich eine Strafe bekomme wegen der falschen Angabe des Geburtsdatums, oder ob sie mir nichts machen können, weil ich eben noch unter 18 bin und mich laut den AGB's nicht anmelden darf?
Danke für die Antworten