Beledigung via e-mail. Strafe ?

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20.11.2008, 21:12
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Beiträge: 3
#1 Hallo liebe Protecus User,

ich möchte gleich meine Frage stellen.

Jemand hat sich bei meiner Freundin in die E-Mail (web.de) eingeloggt, da sie noch das passwort auf ihrem computer gespeichert hatten (meine freundin hat sich wahrscheinlich bei den freundinnen in der vergangenheit eingeloggt gehabt).

In der zwischenzeit hatten die mädels einiges an stress.

Meine Freundin hat mit einem Freund geflaxt und geschrieben "Will dich küssen ... mit dir schlafen usw." ... war wirklich nur flax ;-) da bin ich mir sicher.

Auf jedenfall haben sich die Mädels gedacht, das schicken sie mir doch einfach mal weiter ... vllt können sie da stress zwischen uns erzeugen ... haben sich nun dort eingloggt und mir die mail weitergeleitet und meine freunde darin auch als "Schlampe" bezeichnet.

Wie sieht es nun strafrechtlich aus ? Kann man die Mädels hinter der E-Mail Adresse belangen (haben den mail - account glaube ich schon gelöscht)?

Vielen Dank im Voraus.
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20.11.2008, 22:25
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#2 Lass Dich doch nicht von so nem Kindergarten stressen ;) Da solltest Du drüber stehen...

Um Deine Frage zu beantworten: falls Du es zur Anzeige bringst, ist die Chance, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, bei ca. 99%. Kein vernünftiger Staatsanwalt wird bei so ner Kinderkacke auch nur einen Finger mehr krumm machen, als nötig ist.
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Der Grabsteinschubser
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21.11.2008, 07:47
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#3 danken für die Info! Wirst wohl recht haben, mir ist es auch ziemlich egal, aber meine Freundin fühlt sich gekränkt!

Also ohne, dass die Sache dem Richter vorliegt ist auch nicht herauszubekommen, wer die mails nun wirklich verfasst hat?

Mfg
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21.11.2008, 08:19
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#4 Jein. Selbst wenn die Ermittlungsbehörden die Mail hätten, würde es vermutlich schwer werden, wenn nicht eine von den "verdächtigen" Mädels "gesteht". Natürlich kann man auch versuchen, die Sache privat zu klären.
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Der Grabsteinschubser
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21.11.2008, 11:13
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Themenstarter

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#5 Fazit, wenn man es zur Anzeige bringt wird das wohl abgelehnt!?
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30.11.2008, 12:56
Member

Beiträge: 202
#6 mit sicherheit

wie oben geschrieben ist bei solchen einmaligen aktionen ohne berdohung sondern nur ne verunglimpfung mit reschtmittel kein blumentopf zu gewinnen.

Hinzu kommt ob man beweisen kann wer die mails verfasst hat also die person meistens haben ja einige leute zugang zu einem gemeinsamen pc .

Also vergiss es
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