Genologie InternetbetrugThema ist geschlossen! |
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05.08.2008, 22:51
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09.08.2008, 16:22
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#32
Habe gestern einen brief von einer Rechtsanwaltskazlei bekommen das ich an Ahnenforschung LTD 60 € zahlen soll plus Anwaltskosten, insgesamt 105,18 €. Leider habe mußte ich der Anwältin mitteilen das ich den Üetrag schon in zwei Raten a 30 € schon an die Ahnenforschung überwiesen habe. Sie bekommt den Brief
mit Kopieen der Überweisungen. Gleichzeitig habe ich Ihr und der Ahnenforschung mit einer Klage gedroht fals ich weiter belästigt werde. Hätte ich solche artikel vorher über diese firma gelesen hätte ich nie gezahlt. aber aus schaden wird man klug. Ich halte euch auf dem laufenden über das was mich erwartet |
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30.08.2008, 15:51
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#33
zum thema rechtsanwalt hier nochmal meine geschichte zitiert:
"bei mir ist es auch das gleiche....ich hoffe es kommt nicht zum gericht zustande...naja aber wie hier viele schreiben ginge das nicht wirklich... ich trottle bin letztes jahr im frühling darauf reingefallen und es stand nichts vom bezahlen...dann habe ich ebenfalls wie ihr alle diese unerwartete rechnung um die 60 € bekommen...dann noch jedes quartal ein brief von der inkasso.... wo übrigens Da schon stand das wenn ich nicht zahle,das das im ordnungsamt oder so kommt kp....letzte woche kam folgendes an.. " am 31.08.07 haben sie mit uns die ratenzahlung vereinbart(weil ich hab das gewählt damit die mich in ruhe lassen und ich in panik war) wie sie der vereinbarung entnehmen können,ist bei nichteinhaltungen der ratenzahlung der gesamtbetrag sofort fällig. wir haben sie daher namens und im auftrag der internet service ag aufzufordern,den nun fälligen restbetrag nebst zinsen und kosten bis zum 20.02.2008 auf unser konto zu überweisen. forderungsaufstellung.. naja jetzt halt die 60 € zinsen und so alles... naja weiter da unsere auftraggeberin sie als kunden sehr schätzt,möchten wir die einleitung eines gerichtverfahrens gegen sie gerne vermeiden. auf der rückseite steht das " sollten wir aber nach ablauf der oben genannten frist keinen ausgleich der offenen forderung feststellen,werden wir unserer mandantin empfehlen,rechtliche schritte gegen sie persöhnlich einzuleiten. folgende informationen wird unsere auftraggeberin bei einer gerichtlichen auseinandersetzung gegen sie verwenden: anmeldung am 5.5.07,erster login am 16.06.07,rechnung vom 21.05.07,ip adresse xx.xxx.xxx.xxx,rechnungsnummer GEN-(weiß net ob ich das zitieren kann)xxxxxx außerdem möchten wir gerne darlegen,welche weiteren kosten bei einem gerichtsverfahren aus sie (ab jetzt unterstrichen(zukommen können: vorgerichtliche anwaltkosten:39 € kosten des mahnverfahrens:56,74€ streitverfahren:108,24€ 203,98€ daraus ergäbe sich eine gesamtsumme in höhe von,308,98 € vermeiden sie dies und zahlen sie sofort!nach zugang des schreibens gehen wir davon aus,dass wir über den betrag innerhalb von 5 tagen verfügen können,bitte geben sie bei zahlung auf das unten angegebene konto nur das aktenzeichen xxx/xx/xxxxxx an.danke. informationen rund um ihre bla bla finden sie bei www.aktuelles-inkassorecht.de wo man die da noch konkaktieren kann...mfg und so weiter....denen habe ich per mail geantwortet das ich kündigen wollte und ich außerdem kein geld und vor allem keine nerven für so ein Schei... habe und das die mich bitte da abmelden sollen...heute kam folgende mail: "Sehr geehrter Herr xxxxx, wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir keine Kündigungserklärung für unsere Auftraggeberin entgegennehmen können; daher müssen wir Sie bitten, eine solche direkt gegenüber unserer Auftraggeberin schriftlich zu erklären. Die AGB unserer Auftraggeberin, die darin enthaltene gesetzliche Widerrufsbelehrung sowie die Kostenpflichtigkeit des Angebotes haben Sie durch nochmalige separate Bestätigung des Anmelde-Buttons akzeptiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Verbraucherunterrichtung und Preisinformation gem. § 312 c Abs. 1 S.1 BGB, BGB-InfoV 1 Abs.1 sowie zur Einbeziehung von AGB, wenn diese durch gut sichtbare Links anzuklicken sind, da vorauszusetzen ist, dass Verbraucher, die sich für ihre Bestellung des Internets bedienen, mit solchen Links ohne weiteres umgehen können (BGH, I ZR 75/03, U.v.14. Juni 2006; BGH I ZR 228/03, 20.06.06). Zudem war es ausreichend, dass der Preis auf derselben Seite stand, auf der das Produkt angeboten wird(OLG Hamburg, Urteil vom 6.11.2003, Aktenzeichen: 5 U 48/03). Wir erinnern Sie den Betrag zu zahlen. Nach Zugang des Schreibens gehen wir davon aus, dass wir über den Betrag innerhalb von 5 Tagen verfügen können. Bitte geben sie bei Zahlung auf das unten angegebene Konto nur das Aktenzeichen an. Danke. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird unserer Auftraggeberin ohne weitere Ankündigung über eine Rechtsanwaltskanzlei das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und auch gegen Sie einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel erwirken. Mit freundlichen Grüßen Ihr Inkasso-Team " da ich hier mitbekommen habe das einige leider schon geld bezahlt haben und die von genlogie das "nicht bekommen haben"gehe ich davon aus das es aufs gleiche rauskommt wenn man zahlt oder nicht.... jetzt weiß ich nicht ob ich welche auftraggeberin auch immer diese sein soll...noch das gleiche schreiben soll also das ich kein interesse an dem Schei... habe... oder einfach abwarten ob was vom gericht kommt...wenn überhaupt...weil ich hab schon genug sorgen im mom und ich war schon einigen male im gericht und ich will da wegen so einem Schei... nicht mehr hingehen....hab schon einige erfahrungen gehabt wo ich dachte"ach bei solchen verarschen passiert nichts" und es war nichts...plötzlich kam doch was an... jetzt weiß ich nicht ob ich die sache doch locker nehmen soll oder nicht.... was sagt ihr dazu???" heute ist ein brief angekommen,folgendes steht drin: "michael bohn,rechtsanwalt sehr geehrter herr ...........(mein name und vorname) ich vertrete die Firma "internet service AG" ordnungsgemäße bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.Sie haben am 25.07.2007 mit der DIS deutsche inkassostelle gmbh schriftlich eine ratenzahlung vereinbart,in der Sie die forderung meiner mandantin anerkannten und sich zu einer regelmäßigen Ratenzahlung verpflichteten. Bis heute konnte meine Mandantin keine Zahlung hierauf verbuchen. Eine Erinnerung an Ihre Zahlungspflicht vom 06.02.2008 blieb ohne Reaktion. Ich fordere Sie auf,den unten aufgeführten betrag unverzüglich zu begleichen,da sie sich inzwischen in zahlungsverzug befinden,haben sie auch die kosten meiner beauftragung als verzugsschaden auszugleichen: forderungsaufstellung: forderung(hauptforderung einschließlich kosten und zinsen) 107,52 € Ra-gebühr(1,3 gem. §§ 2,13,14 rvg i.v.m. nr.2400 vv rvg) 32,50 € auslagenpauschale(gem. nr. 7002 vv rvg) 6.50 € gesamtforderung 146,52 € sollte der betrag nicht innerhalb von 5 tagen ab erhalt dieses schreibens auf dem oben genannten konto eingehen,erfolgt ohne weiteres mahnschreiben die gerichtliche geltendmachung der restlichen gesamtforderung. Beachten sie,dass meine mandantin bei dem klageverfahren gegen sie vorbringen wird,dass sie durch uns vorliegende schriftliche ratenzahlungsvereinbarung mit anerkenntnisklausel die gesamtforderung bereits anerkannt wurde,§ 781 BGB. Bitte geben sie bei zahlungen nur das aktenzeichen 007/23/354690 an. mit freundlichen grüßen bohn,rechtsanwalt " ich kann mich nur erinnern,da ich trottel mich einschüchtern ließ,dass ich letztes jahr nur ONLINE,und nicht schriftlich diese ratenzahlung gemacht habe,selbst wenn ich zahlen würde müsste ich dann genlogie immer monatelang zahlen,was ich nicht tun werde,da ich keinen vertrag unterschieben habe. übrigens ist die unterschrift vom rechtsanwalt in diesem brief schwarz vergrößert(sieht man an den pixeln),wie fotokopiert.. ich sollte wohl doch langsam eine anzeige machen.. hat jemand änhliches erlebt bis jetzt? |
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Zitat
Genau da hast du recht ein fall für BIZZ.Ich hab auch bei google Udo Polzin Inkassostelle eingegeben und liest mal nach is interessant