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My-download.de Betrüger

#0
21.07.2011, 23:32
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Beiträge: 3
#31

Zitat

Oleg postete
Hallo Leute,
auch ich habe mehrmals zu unterschiedlichen Zeitabständen von diesen Ar....n Mahnungen erhalten, für nichtbezahlte Leistung die ich angeblich in Anspruch genommen habe ( kann sein dass ich damals 2009-10 was runtergeladen habe, allerding das da mit dem 96 Euro war nicht ersichtlich genug).
Heute grad eben habe einen Brief vom Gericht und zusätzlich einen Inkassoblatt wo mein Name, Adresse( habe damals WIDERSPRUCH eingelegt und sie gebeten mir eine Belehrung vorzulegen, worin ich sehen könnte das die Anmeldung verbindlich war, was natürlich von deren Seite nicht geschah) IP-Adresse, und der Betrag der jetzt 165 euro schwer ist bekommen...
Naja langsam habe meine Bedenken, vllt habe wirklich einfach durch Unaufmerksamkeit mich da angemeldet?!?!, und habe jetzt bisi Angst was es daraus passieren kann?!?, mir wurde geraten jetzt noch ans Gericht Widerspruch einzulegen, und warten, im Schlimmstenfall sollten dann die Allgemeinkosten um die 200 euro sich belaufen, ist auch viel Geld !!

P.S. kann mich vor langer Zeit erinnern da war was mit Kontofreischalten bei der Mail die ich bekommen habe, habe dies aus Interesse erst wochen später nach der ersten Mahnung freigeschaltet, und seitdem den Salat. Ich habe denen einen Brief verfasst wo ich widersprach , und sie um einen Beweis indem eine Belehrung(über Verbindlichkeit und Kosten durchgeführt wurde) mit Rückschrift versandt. Ihre Antwort war wieder so eine Mahnung, jetzt wo die Sache vor Gericht kam bin gespannt und gleichzeitig nervös was weiterpassiert...
Fragen: Hatte jemand von euch schon was vom Gericht bekommen!?, wenn ja wie seid ihr vorgegangen!?, denn es kann ja sein dass ich das Häckchen und den Namen reingeschrieben habe, und den verdammten schnellen Download zu bekommen.... naja mal sehen was passiert?!?
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22.07.2011, 15:45
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Beiträge: 1
#32 Hi.

Auch ich habe heute Post von "Deutsche Zentral Inkasso" bekommen.


Mittlerweile wollen die von mir 161,38 €.

Witzig finde ich 2 sachen.

1: Mir wurde gleichzeitig ein amtliches Schreiben mitgeschickt in dem Hr. Ralf H. ein Urteil des Amtsgericht Langen(Hessen) bekommen hat.

Was mir dieser Hinweiß bringen soll weiß ich zwar nicht,aber ok.

Es wird darauf hingewiesen das Er zwar einen fristgerechten Wiederruf eingelegt hat,allerdings ist der Wiederruf unbeachtet,"da dieser an eine ungültige Adresse "noreply"gerichtet worden ist.

Es werden mir einige Paragraphen um den Kopf geworfen,zu aller erst § 313a Abs.1 ZPO(Störung der Geschäftsgrundlage),§307 BGB(Inhaltskontrolle),§91 Abs.1 ZPO(Kosten bei Erledigung der Hauptsache),und zum schluss noch §§708 Nr 11,713 ZPO(Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung)

Was mir die Paragraphen bringen sollen weiß ich leider nicht,aber ich denke mal das soll darauf hinweißen das sie am längeren Hebel sitzen.


2: Ich kann mich zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet haben,da ich
1:In Kur war,
2:Bei einer anderen Adresse gemeldet gewesen bin.


Was mich interesierten würde ist,wie die an die Adressen und Daten von mir gekomen sind.


Ich werde mich jetzt an eine Verbraucherzentrale wendenum herauszufinden ob dagegen vorgegangen wird.Denn ich denke mal es verstößt gegen geltendes Recht das mir Gerichtsurteile zugestellt werden die nicht gegen mich laufen.Mal schaun was dabei rauskommt.
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22.07.2011, 19:34
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Beiträge: 5
#33

Zitat

Shahruk postete......

Ich werde mich jetzt an eine Verbraucherzentrale wendenum herauszufinden ob dagegen vorgegangen wird.Denn ich denke mal es verstößt gegen geltendes Recht das mir Gerichtsurteile zugestellt werden die nicht gegen mich laufen.Mal schaun was dabei rauskommt.
Ich würde Dir raten, das Porto für eine Briefmarke zu sparen. Zu diesem Thema gibt es viele Foren. In keiner dieser Einrichtungen wurde von einem Fall berichtet, wo eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hätte.
Bezeichnend ist, dass dieser Firma sogar die Banken ihre Zusammenarbeit verweigern. Deshalb wechseln die das Zahlungsziel wie Wegwerfhandschuhe. Denn manche "Kunden" beschweren sich per E-mail bei den Banken wegen Zusammenarbeit mit unseriösen Firmen.
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23.07.2011, 00:32
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Beiträge: 3
#34 Ich hab heut mit meinem Rechtschutz geredet der hat gemeint auser die lässtige Post wäre nix dahinter auf keinen fall Zahlen ich schmeiss die Briefe in den müll und fertig
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23.07.2011, 00:33
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Beiträge: 3
#35 ach ja das ist kein urteil oder warst du bei einer Mündlichen verhandlung :-) das ist nur eine schlechte Kopie
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23.07.2011, 08:08
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Beiträge: 3
#36 Ich wollte im Dez. 2009 ein Antivirenprogramm runterladen und wurde auf die Seite von
my-downloads gelockt und habe mich dort registriert aber nichts runtergeladen. Am nächsten
Tag bekam ich eine mail ich sollte 96 Euro bezahlen. Ich habe meine Registrierung widerrufen,
aber nie eine Antwort erhalen. Es kamen immer mehr Mahnungen bis Febr. 2010. Am 20.07.2011
bekam ich von der Deutschen Zentral Inkasso eine Forderung von 159,81 Euro und irgend ein
gefälschtes Urteil. Habe dann das gefälschte Urteil zurück gesendet mit der Bitte, das Sie Ihren
Dreck alleine entsorgen können. Die Sparkasse Ingolstadt habe ich auch informiert und die
wußten schon Bescheid. Meiner Meinung nach hatte my-downloads auch zwei Webseiten.
in der ersten stand nichts von kostenpflichtig, das hätte ich garantiert gesehen. Wenn man dann
my-downloads normal angeklickt hat war es eine andere Seite.
Nichts bezahlen.
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23.07.2011, 08:20
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Beiträge: 3
#37

Zitat

Shahruk postete
Hi.

Auch ich habe heute Post von "Deutsche Zentral Inkasso" bekommen.


Mittlerweile wollen die von mir 161,38 €.

Witzig finde ich 2 sachen.

1: Mir wurde gleichzeitig ein amtliches Schreiben mitgeschickt in dem Hr. Ralf H. ein Urteil des Amtsgericht Langen(Hessen) bekommen hat.

Was mir dieser Hinweiß bringen soll weiß ich zwar nicht,aber ok.

Es wird darauf hingewiesen das Er zwar einen fristgerechten Wiederruf eingelegt hat,allerdings ist der Wiederruf unbeachtet,"da dieser an eine ungültige Adresse "noreply"gerichtet worden ist.

Es werden mir einige Paragraphen um den Kopf geworfen,zu aller erst § 313a Abs.1 ZPO(Störung der Geschäftsgrundlage),§307 BGB(Inhaltskontrolle),§91 Abs.1 ZPO(Kosten bei Erledigung der Hauptsache),und zum schluss noch §§708 Nr 11,713 ZPO(Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung)

Was mir die Paragraphen bringen sollen weiß ich leider nicht,aber ich denke mal das soll darauf hinweißen das sie am längeren Hebel sitzen.


2: Ich kann mich zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet haben,da ich
1:In Kur war,
2:Bei einer anderen Adresse gemeldet gewesen bin.


Was mich interesierten würde ist,wie die an die Adressen und Daten von mir gekomen sind.


Ich werde mich jetzt an eine Verbraucherzentrale wendenum herauszufinden ob dagegen vorgegangen wird.Denn ich denke mal es verstößt gegen geltendes Recht das mir Gerichtsurteile zugestellt werden die nicht gegen mich laufen.Mal schaun was dabei rauskommt.
Das Urteil ist eine schlechte Kopie (wahrscheinlich zigmal kopiert). Das ist irgend so ein Schwach-
sinn von diesen Verbrechern.
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23.07.2011, 08:44
Member

Beiträge: 896
#38 Hallo

Strafanzeige gegn deb Inhaber des Inkasso wegen Beihilfe zum Betrug erstetten, wenn der Staatsanwalt nicht spurtt, Beschwerde geen den Staatsanwalt einlegen und auf Stttatsanwalt in Frankfurt verweisen, die ziehen das mittlerweile durch und gehen auch gegen die Inkassobüros undderen Analtwe vor, da jedem dt. Rechtpfleegr klar sein muß, das er versucht eine nichtberechtigte Forderung einzutreiben, was Beihilfe zum Betrug darstellt.

Nichts untercshrieben, bei einem Mahnbescheid, das feld mit nciht zahlen, oder so ankreuzen, bzw. Forderung kompett zurückweisen ankreuzen und fertig.
__________
Mfg
schwedenmann
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24.07.2011, 08:33
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Beiträge: 3
#39

Zitat

mercedescls350 postete

Zitat

Shahruk postete
Hi.

Auch ich habe heute Post von "Deutsche Zentral Inkasso" bekommen.


Mittlerweile wollen die von mir 161,38 €.

Witzig finde ich 2 sachen.

1: Mir wurde gleichzeitig ein amtliches Schreiben mitgeschickt in dem Hr. Ralf H. ein Urteil des Amtsgericht Langen(Hessen) bekommen hat.

Was mir dieser Hinweiß bringen soll weiß ich zwar nicht,aber ok.

Es wird darauf hingewiesen das Er zwar einen fristgerechten Wiederruf eingelegt hat,allerdings ist der Wiederruf unbeachtet,"da dieser an eine ungültige Adresse "noreply"gerichtet worden ist.

Es werden mir einige Paragraphen um den Kopf geworfen,zu aller erst § 313a Abs.1 ZPO(Störung der Geschäftsgrundlage),§307 BGB(Inhaltskontrolle),§91 Abs.1 ZPO(Kosten bei Erledigung der Hauptsache),und zum schluss noch §§708 Nr 11,713 ZPO(Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung)

Was mir die Paragraphen bringen sollen weiß ich leider nicht,aber ich denke mal das soll darauf hinweißen das sie am längeren Hebel sitzen.


2: Ich kann mich zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet haben,da ich
1:In Kur war,
2:Bei einer anderen Adresse gemeldet gewesen bin.


Was mich interesierten würde ist,wie die an die Adressen und Daten von mir gekomen sind.


Ich werde mich jetzt an eine Verbraucherzentrale wendenum herauszufinden ob dagegen vorgegangen wird.Denn ich denke mal es verstößt gegen geltendes Recht das mir Gerichtsurteile zugestellt werden die nicht gegen mich laufen.Mal schaun was dabei rauskommt.
Das Urteil ist eine schlechte Kopie (wahrscheinlich zigmal kopiert). Das ist irgend so ein Schwach-
sinn von diesen Verbrechern.
Mal bei Google eingeben. Dort befindet sich ein Urteil bei
Abofallenmafia 25.Mai 2011.
Für einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen diese Leute die Gelder auslegen und das wird denen
zu teuer. Ich habe diese Inkassofirma angeschrieben mit dem Hinweis: Sie möchten mir mal einen
richtigen Mahnbescheid senden und nicht so ein Kinderkram für die Mülltonne. Denen wurde vom
Kammergericht Berlin die Lizenz entzogen. Da Sie aber in Widerspruch gegangen sind, können Sie
Ihr Spielchen noch eine Weile treiben.
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24.07.2011, 13:37
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Beiträge: 5
#40

Zitat

schwedenmann postete
Hallo

Strafanzeige gegn deb Inhaber des Inkasso wegen Beihilfe zum Betrug erstetten, wenn der Staatsanwalt nicht spurtt, Beschwerde geen den Staatsanwalt einlegen und auf Stttatsanwalt in Frankfurt verweisen, die ziehen das mittlerweile durch und gehen auch gegen die Inkassobüros undderen Analtwe vor, da jedem dt. Rechtpfleegr klar sein muß, das er versucht eine nichtberechtigte Forderung einzutreiben, was Beihilfe zum Betrug darstellt.
....
Leute, spart Euch Porto, Telefonate und Sonstiges. Anzeigen kosten Geld und Nerven. es lohnt nicht.
Bleibt ruhig! Es ist wie bei einer Treibjagd. Wer aufgeschreckt aus dem Loch kommt, zeigt Nerven und kann erschossen werden.

Hier wird zwar keiner erschossen, aber viele wollen Ruhe haben und zahlen. Und von den tausenden Nervösen leben diese Schwindlerfirmen.
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24.07.2011, 14:56
Member

Beiträge: 896
#41 Hallo

Seit wann kostet eine Strafanzeige Geld, wäre mir neu und nur Däumchen drhen, bei diesen Schweinen, wäre für mcih keine Genugtuung.
__________
Mfg
schwedenmann
Seitenanfang Seitenende
24.07.2011, 20:49
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Beiträge: 5
#42

Zitat

schwedenmann postete
Hallo

Seit wann kostet eine Strafanzeige Geld, wäre mir neu und nur Däumchen drhen, bei diesen Schweinen, wäre für mcih keine Genugtuung.
Man muss ein Schreiben aufsetzen und an die Anwaltschaft schicken. Kostet Porto und Zeit. Und Zeit ist Geld. Vermutlich wird man zu einem Gespräch eingeladen. Es entstehen Fahrtkosten.
Das Ergebnis ist ungewiss, denn die Staatsanwaltschaft prüft, ob durch die Firma Du persönlich geschädigt wurdest oder ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Da diese Firmen Steuer zahlen müssen, ist das Interesse sicher nicht groß ...
Es kann auch auf ein bereits schwebendes Verfahren hingewiesen und zum Abwarten geraten werden.

In jedem Fall kostet es Zeit und Nerven. Leute, die sich langweilen, keine Freunde und kein Hobby haben, können sich hier austoben. Viel Spaß!
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30.07.2011, 13:04
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Beiträge: 2
#43

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Shahruk postete
Hi.

Auch ich habe heute Post von "Deutsche Zentral Inkasso" bekommen.


Mittlerweile wollen die von mir 161,38 €.

Witzig finde ich 2 sachen.

1: Mir wurde gleichzeitig ein amtliches Schreiben mitgeschickt in dem Hr. Ralf H. ein Urteil des Amtsgericht Langen(Hessen) bekommen hat.

Was mir dieser Hinweiß bringen soll weiß ich zwar nicht,aber ok.

Es wird darauf hingewiesen das Er zwar einen fristgerechten Wiederruf eingelegt hat,allerdings ist der Wiederruf unbeachtet,"da dieser an eine ungültige Adresse "noreply"gerichtet worden ist.

Es werden mir einige Paragraphen um den Kopf geworfen,zu aller erst § 313a Abs.1 ZPO(Störung der Geschäftsgrundlage),§307 BGB(Inhaltskontrolle),§91 Abs.1 ZPO(Kosten bei Erledigung der Hauptsache),und zum schluss noch §§708 Nr 11,713 ZPO(Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung)

Was mir die Paragraphen bringen sollen weiß ich leider nicht,aber ich denke mal das soll darauf hinweißen das sie am längeren Hebel sitzen.


2: Ich kann mich zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet haben,da ich
1:In Kur war,
2:Bei einer anderen Adresse gemeldet gewesen bin.


Was mich interesierten würde ist,wie die an die Adressen und Daten von mir gekomen sind.


Ich werde mich jetzt an eine Verbraucherzentrale wendenum herauszufinden ob dagegen vorgegangen wird.Denn ich denke mal es verstößt gegen geltendes Recht das mir Gerichtsurteile zugestellt werden die nicht gegen mich laufen.Mal schaun was dabei rauskommt.
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30.07.2011, 13:14
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Beiträge: 2
#44 Hallo Sharuk, mir geht es genau so. 2009 soll ich mich angeblich dort registriert und etwas downgeloadet haben. Aber ich habe erst von dieser " Firma" gehört als ich eine Rechnung bekommen habe. Dann noch 2 oder 3 Mahnungen.Das alles war Ende 2009. Bis gestern habe ich nichts mehr von denen gehört. Am 28.07.2.also vor 2 Tagen bekamm ich auch wieder eine Nachricht mit einer Kopie vom "Deutschen Zentral inkasso" Gleiche Summe wie bei Dir. Weil ich nun im Jahre 2010 gar nichts von denen gehört habe,dachte ich der "Scherz" hat ein Ende. Leider wohl nicht. Bis jetzt habe ich auf kein Schreiben von denen reagiert. Eine Mail habe ich nie erhalten. Seit Anfang 2010 habe ich einen anderen Provieder. Und ich werde auch weiterhin nichts von mir hören lassen und zahlen schon gar nicht.

Grüße aus dem hohen Norden vom " Nordseejungen"!
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