Nachbarschaft 24 Inkasso Mahnung |
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04.12.2009, 21:49
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05.12.2009, 14:35
Member
Beiträge: 25 |
#47
Hi Wurmi,
lass dich nicht einschüchtern, aber lade dir unbedingt von der Webseite des Inkasso-Anwalts die Vollmachten herunter. Auch das dort veröffentlichte Gutachten ist teilweise interessant, weil im Teil I unter der Nr. 5 die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Widerspruchsbelehrung erläutert sind, welche NACHBARSCHFT24 in keiner Weise erfüllt bzw. noch nicht einmal, wie im Gutachten gefordert, korrigiert hat. Eine Bewertung des dgesamten Gutachtens lasse ich aber offen. Die Vollmachten benötigst du bei einer eventuellen greichtlichen Auseinandersetzung, weil eventuell der Heimwerker von Inkasso-Anwalt diese vor dem Termin verändern könnte, da die Vollmachten in der gegenwärtigen Form ungültig sind. Denk dran "was man Schwarz auf Weiß besitzt kann man getrost nach Hause tragen" (J. W. von Goethe). Wenn es es sich um die "Deutsche Inkassostelle GmbH" handelt, dann kannst du dich zurücklehnen, weil diesem Inkassodienst die Zulassung gerichtlich entzogen wurde und ab 01.05.2009 auch bestehende Verträge nicht mehr abwickeln darf. Beachte auch folgendes: Urteil des Amtsgerichts Berlin (AZ. 17 C 298/08) gegen die Betreiber Betreiberfirma Netsolution FZE Seite aufgrund der Url. www.nachbarschaft24.net. Das Berliner Amtsgericht hat entschieden, dass Opfer von nachbarschaft24.net nicht zahlen müssen . Dem Gericht sei es nicht klar, für was die überhaupt Geld haben möchte. Auch der Hinweis auf ein Widerrufsrecht ist nicht ausreichend. Also es gibt genügend Argumente gegen den Inkasso-Anwalt. Dieser Beitrag wurde am 05.12.2009 um 14:47 Uhr von spreeloewe editiert.
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16.12.2009, 10:06
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Beiträge: 5 |
#48
Hallo Leute. ich habe Heute Post von der Staatsanwaltschaft Potsdam erhalten.
Die Sache wrd verfolgt nach §253 StGB (Erpressung). Aktenzeichen 456 Js 63433 / 09 In Potsdam ist auch der dubiöse Anwalt gemeldet. Abwarten und Tee trinken. |
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17.12.2009, 10:58
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Beiträge: 5 |
#49
Wer will kann noch noch Angaben machen zu seinen Fall. Am besten per Fax. Weil E-mail nicht Daten sicher ist. Wird auch nicht so anerkannt. Wehrt euch! Und Ihr helft Euch.
Ich möchte das durchziehen. Wer macht mit?? Gruß? |
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10.01.2010, 20:35
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Beiträge: 2 |
#50
hallo miteinander
gibts schon wieder was neues zu dem thema?? also ich hab nichts mehr gehört. hat sich viell. erledigt, bzw bis die nächste masche kommt! grus |
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17.01.2010, 21:31
Member
Beiträge: 12 |
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Zitat
Ich habe folgende Rechnungen/Mahnungen bekommen:E-mail NB24 11/07: 54,00 Euro
E-mail NB24 12/07: 59,00 Euro
Inkassobüro 02/08: 92,55 Euro
Inkassobüro 04/08: 92,98 Euro
Inkassobüro 12/08: 160,81 Euro
Anwalt 11/09: 174,53 Euro
Anwalt Vergleichszahlung 11/09: 195,83 Euro
Nachtrag: und noch einen "was wäre wenn bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung" Betrag vom Inkassobüro 04/08: 296,96 Euro
Bezahlt: nichts
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Gruß Wurmi
Ich schei.. auf Frau und Kind, Hauptsach dass der AEV gewinnt