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Auf Abzockerseiten/Abo-Falle reingefallen? unseriöse Mahnungen? - Hilfe »hier«

Thema ist geschlossen!
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#0
15.07.2008, 19:46
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Beiträge: 7
#31 ja dann wart jetzt erstma ab ob was kommt und wenn nix kommt dann wars des.. und wenn was kommt dann schreib nochma hier rein..[/b]
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16.07.2008, 21:03
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Beiträge: 9
#32 hallo,
ich habe heute wieder eine rechnung von nbs24 bekommen, hatte vor einen halben jahr schon mal bezahlt.
wie soll ich mich jetzt verhalten? da ich schon mal bezaht hatte müßen die doch davon ausgehen das ich mit dem vertrag einverstanden bin.
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16.07.2008, 21:32
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Beiträge: 7
#33 ja erzähl genau wies war.. wie haste was gemacht etc.. wann und was is passiert.
ist aber jetzt egal weil ich die lösung hab! dieses schreiben kann ma sich heute von swr1.de radgeber downloaden..es wurde vom gericht gestellt so das der verbraucher keine angst mehr vor dem angeblichen geldmachern haben brauch! bitte schön ihr schafft das!
lasst euch nicht einschüchtern und Zahlt keinen cent!!!!!!!!

Hier das Schreiben:


Absender
+ Adresse

Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
+ Adresse
Ort und Datum

Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………”

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim­mungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)
Dieser Beitrag wurde am 17.07.2008 um 16:23 Uhr von DJ editiert.
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18.07.2008, 13:30
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Beiträge: 9
#34 hallo dj,
ich habe im februar 2008 eine mail mit der rechnung von 54 euro von nbs24 bekommen in der es hieß die probezeit sei rum und ich habe laut abg einen vertrag abgescklosse an dem ich mich aber nicht erinnern konnte.
daraufhin habe ich den angeblichen vertrag gekündigt.
sie schrieben mir dann das ich nicht vor ablauf von 24 monaten aus dem vertrag rauskommen kann. ich behauptete dann das mein 13 jähriger sohn den vertrag ohne meines wissens abgeschlossen haben muß. dann schreiben sie mir ich muß einen nachweiß über das alter meines sohnes vorweisen ( kopie der geburtsurkunde, personalausweis ect.) kann ich aber nicht da ich keinen sohn habe. ich weiß man sollte in solchen fällen nicht lügen aber ich hab es nunmal probiert. ich habe dann die 54 euro bezahlt. dann war bis jetzt ruhe.
mfg. poel
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18.07.2008, 19:57
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Beiträge: 7
#35 ja aber bist du dir sicher das du kein vertrag abgeschlossen hast? stand da auch nix von vertrag usw?
hmm naja stimmt mit dem lügen is sone sache aber dann sag halt das du es nicht beweisen musst da du wie in meinem schreiben oben entnehmen kannst wenn da nix von vertrag steht dann is es auch kein vertrag! ehmm des weiteren wenn du einen vertrag hättest müsstest du ja auch jeden monat zahlen aber nich mal des wolln die.. du hast ja schon bezahlt von daher isses nur angst macherei..! bei mir wars ja scon so das sie mir gerichts kosten gezeigt haben und ich den brief hin geschickt hab. mal sehn was bei raus kommt :p
naja kopier dir au mal den brief von mir und schreib halt noch dazu das du dich garnicht rechtfertigen musst für dein sohn ;) (wobei des jetzt schon ne blöde lüge war aber egal) einfach nicht zahlen und sehn was passiert. wenns sich nur m 56euro handelt is ja au kein ding .. bei mir hams 300 fast haben wolln und ich sollt ja in den nächsten 5 tagen bezahlen tzz lol echt ma
lach mich ins fäustchen.. schau dir ma auf youtube die videos über sowas an. hehe bis denn viel glück.. schreib wenns was neues gibt
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18.07.2008, 20:16
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Beiträge: 9
#36 netsolution FZE - Nachbarschaft24
----------------------------------------------------
Herr Willi Goko
baustr 10
14712 Rathenow
Deutschland
Datum: 16.07.2008
Rechnungsnummer: NB-2395028
Kundennummer: 2110402
2.Rechnung Nachbarschaft24
Sehr geehrter Herr Goko,
gemäß Ihrer Anmeldung bei Nachbarschaft24 vom 16.01.2008 berechnen wir Ihnen für die zweite Hälfte
Ihrer Nutzungsdauer folgenden Betrag:
Nutzungsgebühr: 54,00 Euro
----------------------------------------------------
Gesamtbetrag: 54,00 Euro
Begleichen Sie bitte diese Rechnung innerhalb der nächsten 7 Tage auf das Konto unseres
Zahlungsdienstleisters:
Empfänger: ZA GmbH (Nur an diesen Empfängernamen überweisen!)
Kontonummer: 27037674
Bankleitzahl: 51850079
Iban: DE26518500790027037674
Swift: HELADEF1FRI
Verwendungszweck: NB-2395028
Wir bieten Ihnen eine Begleichung des offenen Betrags per Rechnung, PayPal, Bankeinzug oder PayByCall an.
Gehen Sie hierfür auf folgende Website:
http://payment.deine-nachbarn24.net/index.php?cm=2110402
Hinweis gemäß § 286 Abs. 3 BGB:
Sie kommen spätestens in Verzug, wenn die Forderung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach
Zugang der Rechnung beglichen ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter per E-Mail unter
rechnungswesen@nachbarschaft24.com zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Nachbarschaft24
netsolution FZE - Zaabeel Road, Karama, PO Box 124166: 124166, Dubai, ARE
Telefax: 0042 3697421239

hi dj,
dsa soll meine rechnung sein: mein name stimmt nicht und meine hausnummer auch nicht.
muß ich die akzeptieren?
gruß poel
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19.07.2008, 11:53
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Beiträge: 7
#37 wie dein name stimmt nicht? hast du n falschen angegeben?
also wenn dein náme von dennen falsch gemacht wurde nicht! hmm und wenn du ihn extra falsch geschrieben hast würds schn schwieriger denk ich ..
nachbarschaft24 is son Schei... da musste echt eigentlich nix zahlen.!
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19.07.2008, 16:08
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Beiträge: 2
#38 heute wende ich mich mal an Euch in Eurem Forum,und zwar geht es um die Firma Magolino,von der ich eine Mail in meinem Postfach hatte.ich habe nur deren seite gelesen,habe mich nicht mal registriert.
jetzt bin ich auf die Firma reingefallen,habe schon die 3 Rechnung von denen bekommen.
Ich soll 89.88 zahlen.
Meine Frage:habt Ihr schon Erfahrung mit der Firma?????????
Werde auf keinen Fall den Betrag an denen zahlen.
Was soll ich jetzt tun????
Bitte schreibt mi9r per Mail,damit ich aus der Abofalle rauskomme.
Lg regina
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19.07.2008, 20:52
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#39 @regina45,
hier gibts mehr zu magolino
__________
Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen
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20.07.2008, 00:22
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Beiträge: 7
#40 hey regina kopier dir mein brief oben und es hört auf!
aufkeinenfall zahlen! grüßle
Seitenanfang Seitenende
24.07.2008, 13:26
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Beiträge: 7
#41 So jetzt zeig ich euch mal was die mir zurück geschrieben haben..! Musste erstmal ganz laut Lachen löl..;)

Sehr geehrter Herr *****,

wir haben Ihr Schreiben erhalten, vielen Dank. Zu Ihrem Anliegen werden wir baldmöglichst Stellung nehmen.

Bitte haben Sie etwas Geduld, aufgrund eines gegenwärtig hohen Postaufkommens kann es zu leichten Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Mit freundlichen Grüssen,
DIS
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25.07.2008, 19:50
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Beiträge: 2
#42 Hallo,
ich habe ja aus Dummheit die 59 Euro Gebühr an Nachbarschaftspost bezahlt.Jetzt hoffe ich,dass der Betrag nicht überwiesen werden kann,ich hatte nämlich weder die IBAN-Nr. noch die SWIFT-Nr. angegeben.Hat das noch jemand vergessen anzugeben bei der Überweisung und evtl. das Geld zurückgebucht bekommen?
Kommt noch irgend jemand auf die Seite von NSP? Ich nicht,sie lässt sich nicht mehr öffnen.
Gruß El Lute
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25.07.2008, 21:53
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Beiträge: 7
#43

Zitat

El Lute postete
Hallo,
ich habe ja aus Dummheit die 59 Euro Gebühr an Nachbarschaftspost bezahlt.Jetzt hoffe ich,dass der Betrag nicht überwiesen werden kann,ich hatte nämlich weder die IBAN-Nr. noch die SWIFT-Nr. angegeben.Hat das noch jemand vergessen anzugeben bei der Überweisung und evtl. das Geld zurückgebucht bekommen?
Kommt noch irgend jemand auf die Seite von NSP? Ich nicht,sie lässt sich nicht mehr öffnen.
Gruß El Lute
Moin,das gleiche Spielchen hatte ich mit den Schmidtleins auch.Dein Fehler war zu bezahlen,damit erkennst du den Vertrag nämlich an.Am besten man geht zur Polizei und stellt Strafantrag wegen Internetbetrug.Bei mir hats geholfen.Bekam von den Schmidtleins ne Mail das man meinen Vertrag "aufgelöst habe ,ohne Anerkennung der Rechtslage" .Von der Staatsanwaltschaft kam später ein Schreiben das es gegen die Schmidtleins kein Verfahren mehr gibt da eine Schuld nicht bewiesen werden kann.Was für ein Staat sind wir bloss.
MfG Sporvagn
__________
Jag älska Husvagn,Sporvagn,Amatöradio,Klokkan fra Sinn och Netbooks
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27.11.2008, 16:03
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Beiträge: 1
#44 Rechtsanwältin Katja Günther vertritt angeblich die Firma Ahnenforschung Ltd. Deren Masche läuft genauso wie hier so oft beschrieben. Name und E-mailadresse angegeben für angebliche Infos zur Sache und ganz unten versteckt im Kleingedruckten versteckt sind die Kosten, Gebühren, etc.. Das ist laut Gerichten eine arglistige Täuschung, der Vertrag ist Gegenstandslos. Nur fragt man sich warum solche Winkeladvokaten und Rechtsverdreher nicht aus der Anwaltskammer fliegen und ein Berufsverbot erhalten.....

Ich hab dieser Frau, die sich für solche unseriösen Firmen sozusagen prostituiert, was anderes ist es nämlich nicht, jedenfalls folgendes geschrieben :

Über Sie findet man ja ziemlich üble Sachen im www. Ein Beispiel finden Sie unten. Das Sie als Anwältin sich für so etwas überhaupt hergeben. Das ist ja schon so ähnlich wie bei den Nutten die sich im Bahnhofsviertel anbieten !

Da ich auch indirekt von der Sache betroffen bin, werde ich jetzt erst mal gegen Sie und Ihre komische Ltd-Bude, die Sie ja angeblich vertreten, Strafantrag wegen Bedrohung, Erpressung, Arglistige Täuschung, versuchten Internetbetrug, und was mir sonst noch so alles einfällt, stellen. Und so etwas wie Sie nennt sich Jurist..... Da kann man nur sagen : Pfui Deibel !!!!! Eine Schande für die ganze Anwaltszunft !!

Hier ein kleines Beispiel aus dem Netz über Ihre Winkeladvokatenmachenschaften :

Katja Günther schlägt wieder zu. Erneut rollt aus der Kanzlei der Münchner Rechtsanwältin eine Mahnwelle auf Kunden der Firma Online Service Ltd zu. Jetzt wird denen, die sich nach Überzeugung der Verbraucherzentrale NRW
berechtigt weigern, ihr Abonnement zu zahlen, mit Verweis auf ein aktuelles
Urteil eine Klage angedroht.

Online Service Ltd mit Sitz in Hanau betreibt ein wildes Sammelsurium an
Internetangeboten: Routenplaner, Kochrezepte und Hausaufgaben gehören ebenso
dazu wie Horoskope, Sudokus und Tattoo-Vorlagen. Allen Online-Offerten
gemeinsam ist: Über den Preis, meist rund 60 Euro, wird der Interessent erst am
Ende der Anmeldeseite informiert sowie ohne besondere Hervorhebung mitten im
Kleingedruckten. Für die Verbraucherzentrale NRW steht deshalb fest: Wegen der
fehlenden Preisklarheit schließen Kunden, die den Anmeldebutton drücken, keinen
wirksamen Vertrag ab. Juristin Iwona Gromek: “Die Verbraucher können den
Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und wegen der unzureichenden
Hinweise auch unbegrenzt widerrufen.”

Gleichwohl lässt die Firma Kunden nun mit einer Klage drohen. Dabei bezieht sich
Anwältin Katja Günther auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 93 C 619/08)
und suggeriert, damit habe der Kadi die geschäftlichen Gepflogenheiten der
Internet-Abzocker gebilligt. Tatsächlich hat das Gericht jedoch nur festgestellt, durch
die Gestaltung der Internetseiten würden die Kunden nicht vorsätzlich sittenwidrig getäuscht
und geschädigt. Allerdings: Ausdrücklich von der Entscheidung ausgenommen hat der Richter
die Frage, ob überhaupt “ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande kam”.

Iwona Gromek sieht denn auch keinen Grund, von ihrer Empfehlung abzurücken. Die
Verbraucherjuristin rät nach wie vor, “sich von Drohungen nicht einschüchtern zu lassen,
auf keinen Fall zu zahlen und der Forderung per Musterbrief zu widersprechen”. Lässt die
Online Service Ltd nicht locker, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale

Quelle: Verbraucherzentrale

Auf etwaige weiter Versuche von der bei mir Kohle abzuzocken freuen sich mein Anwalt und ich jetzt schon !!!
Dieser Beitrag wurde am 27.11.2008 um 16:08 Uhr von knoedel editiert.
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27.11.2008, 16:50
Member
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#45 Ich finde solche Angriffe unnötig, vor allem weil sie nun als Gegenzug versuchen kann, Dir ans Bein zu pissen.
__________
Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren.
Der Grabsteinschubser
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