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Auf Abzockerseiten/Abo-Falle reingefallen? unseriöse Mahnungen? - Hilfe »hier«

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#0
13.03.2008, 17:03
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Beiträge: 9
#16 Hallo,
ich habe nach der 1. Mahnung von nbs 24 bezahlt und überlege jetzt ob ich mir das Geld über Rückstorno zurückbuchen sollte.
Oder sollte ich ein halbes Jahr warten und dann erst nach den nicht bezahlen auf die reaktion von nbs 24 warten.

gruß poel
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13.03.2008, 21:47
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Beiträge: 5
#17 Deine Bank macht bei Überweisungen Rückbuchungen?

Das geht doch sonst nur bei Lastschrift.

Ich habe auch dummerweise überwiesen. Ich schau mal, ob sie sich noch mal melden. Und ansonsten mache ich es so wie hier empfohlen: Erst reagieren wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert.

Bloß nicht kirre machen. Und wenn du reagiert wissen die, dass deine Email-Adresse noch aktiv ist...
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28.03.2008, 09:52
Member

Beiträge: 19
#18 Hallo! Das youtube Video scheint nicht mehr zu existieren. Ansonsten ist dieser Thread eine gute Informationsquelle!
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03.04.2008, 10:20
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Beiträge: 1
#19 Hallo.Bin auch im Nov.2007 auf NB24 reingefallen.habe aber noch nicht gezahlt und habe heute einen 2.Mahnbescheid über 92,17€ bekommen per E-Mail.(Per Post noch nix erhalten).Werde auch erst mal nix Bezahlen und hoffe das denen bald das Handwerk gelegt wird.Diese Information auf diesen seiten hier machen einem mut macht alle weiter so nur gemeinsam sind wir stark und können solche "Abzocker"kleinkriegen.
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03.04.2008, 12:18
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Avatar TurnRstereO

Beiträge: 1543
#20

Zitat

Elvis1977 postete
....und habe heute einen 2.Mahnbescheid über 92,17€ bekommen per E-Mail.(Per Post noch nix erhalten).
Jo, wieso bringt Ihr das immer durcheinander?
Steht da das Wort Mahnbescheid in der e-mail drin oder was?

Also ein Mahnbescheid wird Dir per Post von der Justiz (Gericht) amtlich zugestellt.
Wer auf solch einen "echten" Mahnbescheid nicht reagiert, hat schon so gut wie verloren, weil wenn die Frist abläuft (frühestens 14 Tage) erstellt das Amtsgericht u.U. automatisch einen Vollstreckungsbescheid. Dieser wird dann vom Gerichtsvollzieher vollstreckt.

Das was Ihr bekommt (sagen wir mal Mahnung dazu) per e-mail oder wie auch immer ist nur ein Schreckschuss.

TS

Nachtrag:
Ja, ich weiss, man kann gegen nen Vollstreckungsbescheid auch noch Widerspruch einlegen....
Aber wenn einige hier sich durch ne doofe e-mail schon ins Bockshorn jagen lassen, was soll ich da noch genauestens den Rechtsweg erklären...
Scheint eh hoffnungslos zu sein.
Dieser Beitrag wurde am 03.04.2008 um 12:24 Uhr von TurnRstereO editiert.
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25.04.2008, 03:02
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Beiträge: 1
#21 Hi, hab nochmal ne Frage:
Also ich habe auch eine Rechnung von ~50 Euro bekommen und werde die wie von euch vorgeschlagen nicht begleichen.
Nun hab ich heute Post bekommen von einer Inkassofirma aus Eschborn! Nun sollte ich 94 Euro bezahlen!
Warum beauftragt eine Firma die den Sitz in der Schwei hat ein deutsches Inkassobüro? Bin nämlich Schweizer!
Auf jeden Fall werd ich nix bezahlen! Das ist sicher!
Habt ihr auch schon Post bekommen von Inkassofirmen und darauf nicht reagiert? Wäre um Hilfe sehr froh!
Danke schon im voraus!
Swiss69
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29.04.2008, 13:32
Member

Beiträge: 11
#22 Hallo,ich hab heute diese mail erhalten, weil ich zuvor schriftverkehr mit den nbs mitarbeitern geführt habe und mitteilte das versteckte hinweise einer Zahlungspflicht im Fließtext irreführend ist und der verbraucher dadurch geschützt, denn mehrere Gerichte haben in diesen fällen für den verbraucher gestimmt... jedoch nun das:

dieser Text trifft nicht auf unsere Internetseite zu.

Bevor Sie sich auf unserer Seite Nachbarschaft24.com anmelden, sehen Sie auf der Anmeldemaske, (links) dass ein Betrag in Höhe von 9,00 Euro monatlich (54,00 Euro halbjährlich im Voraus) zu entrichten ist.

In den AGB, die Sie gelesen und akzeptiert haben, konnten Sie gut und deutlich lesen, dass wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ein Vertrag zwischen Ihnen und der Netsolutions zustande kommt. Da wir keinen Widerruf von Ihnen vorliegen haben, ist der Vertrag wie in unseren AGB erläutert, zustande gekommen.

Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und kann durch senden der SCHRIFTLICHEN Kündigung per Post (Brief), spätestens EIN Monat vor Vertragsende, beendet werden. Wird keine Kündigung gesendet, verlängert sich der Vertrag automatisch um 24 Monate.

Für die Dienstleitung/den Service von nachbarschaft24 wird ein Betrag in Höhe von 9,00 Euro pro Monat erhoben. Der Betrag ist halbjährlich in Höhe von 54,00 Euro und im Voraus zu entrichten.

Wir bitten Sie nochmals den offenen Betrag zu begleichen, sollten Sie dies nicht tun, entstehen Ihnen weitere Kosten.

---- Jedoch ich habe überhaupt gar kein Geld-- und keine Rechtsschutz---
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04.05.2008, 21:26
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Beiträge: 6
#23 also hmm, will ja nich nerven... aber irgendwie is mir immer noch flau.
habe keinerlei Inkasso-Musterbriefe im Netz gefunden. was schreib ich denen???
der rechnung von nbs hab ich ja schon wiedersprochen...
F***... man kann sich tatsächlich mit dem aktenzeichen bei dieser inkasso-seite einloggen...
mit dem ignorieren weiß ich nich, ob das gut is?

aber nochma ne andre frage.
ich ziehe bald um, sagen wir mal ich bekomme nen mahnbescheid (vom gericht) und der is nich zustellbar? wo muss ich meine neue adresse angeben?

hab ich gerad gelesen: hört sich wenigstens ein bisschen tröstlich an:

Liebe User,

die DIS hat die letzten Tage mehrere tausende Mahnbriefe versendet. Als
Anlage befand sich darin ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.

Die Behauptung, dass hier in jedem Fall ein rechtskräftiger
Vollstreckungstitel erwirkt wird ist falsch. Jedem Mahnbescheid kann man
innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Ebenso ist es nicht richtig, dass
hier ein Schufaeintrag droht. Ein Schufaeintrag droht nur bei
unbestrittenen Forderungen bzw. bei einem rechtskräftigen Urteil oder
Titel. Das Schreiben der DIS dient lediglich dazu bei dem Leser den
Eindruck zu erwecken, er könne sich gegen diese Forderung nicht wehren.

Jedem der einen solchen Brief bekommen hat rät der Verein unverzüglich die
Polizei aufzusuchen und Strafanzeige wegen Nötigung zu erstatten. Wer eine
Rechtschutzversicherung hat, der möge sich bitte unter Nennung von
Kontaktdaten bei webmaster@nicht-abzocken.de melden. Wir beabsichtigen
nunmehr in die direkte gerichtliche Auseinandersetzung zu gehen.

Es ergeht weiterhin der dringende Aufruf nicht zu zahlen und für
Verbreitung dieser Informationen zu sorgen.
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10.05.2008, 13:41
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Beiträge: 2
#24 Auch ich habe heute mal Post bekommen, und zwar eine Mahnung der Firma netsolution FZE, diese behaupten mit Angabe der IP, dass ich mich am 12.12.2007 auf deren Seite, nachbarschaft24.net angemeldet hätte.

Naja, weder kann ich mich daran errinnern, mich jemals dort angemeldet zu haben, noch sind vorab irgendwelche Rechnungen, etc. ins Haus gekommen.

Dem Thread entnehme ich, dass ich dieses Schreiben ignorieren könne, dem würden dann doch aber weitere Schritte der netsolution folgen.
Sollte ich dieses dann nicht widerrufen, obwohl, das Porto für das Einschreiben mit Rückschein nach Dubai....
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27.06.2008, 00:31
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Beiträge: 1
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28.06.2008, 19:32
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Beiträge: 2
#26 Ich habe vor Wochen mal auf so eine Ahnungsforschungsseite geklickt Da stand nix davon, dass man was zahlen muß, sonst hätte ich garantiert nix eingegeben (Name und emailadresse) Nach einigen Tagen bekam ich dann eine Rechnung per email zugeschickt. Da ich aber gleich gegoogled hab, um mich zu informieren, bin ich auf diese Seite hier gestoßen. Hab alle darauf folgenden emails ignoriert und auch nimma dran gedacht. Allerdings hatte ich heute ein Schreiben von nem deutschen Inkassobüro im Briefkasten, die von der Firma "Internet Services AG - Projekt Genlogie" beauftragt wurden, die noch offene Forderung einzuziehen (mittlerweile Gesamtbetrag von 96,61 Euro)... In dem Brief schreiben sie: Zahlen Sie bitte sofort!!! Nach Zugang des Schreibens gehen wir davon aus, dass wir über den Betrag innerhalb von 5 Tagen verfügen können. Bitten geben Sie bei Zahlung auf das unten genannte Konto nur das Aktenzeichen 007/23/1089031 an. Danke.

Ich bin etwas beunruhigt deshalb meine Frage, was ich jetzt machen soll???

Bitte um dringende Hilfe/Antwort... Danke...

Lg Mausl81
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28.06.2008, 20:20
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#27

Zitat

Ich bin etwas beunruhigt deshalb meine Frage, was ich jetzt machen soll?
Ich schreibs gern immer wieder: Der Vertrag, welcher der Forderung zu Grunde liegt wird nicht dadurch gültiger, indem ein Inkassobüro versucht das Geld einzutreiben. Die Inkassobüros müssen die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht überprüfen. Man kann aber davon ausgehen, dass sie sehr genau wissen, um was es sich handelt, und für wen sie Forderungen geltend machen. Genau aus diesem Grund passiert auch nichts weiteres und Du kannst alles was sie schreiben getrost ignorieren.

Im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides würde die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft und spätestens dann bekämst Du Recht. Wohl wissend lassen es die Firmen soweit gar nicht kommen, sondern setzen eben darauf, dass die Leute eingeschüchtert oder schlecht informiert den Betrag bezahlen.
__________
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28.06.2008, 22:15
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Beiträge: 2
#28 Danke Joschi *lol*

Also lass ich den Wisch erstmal in der Schublade liegen und beachte ihn net weiter...

Mal guckn ob no was kommt von dem Inkassobüro...
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11.07.2008, 21:59
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Beiträge: 7
#29 Hey hab von genlogie genau des heute per e-mail bekommen..

Sie haben unseren Service genlogie.net bestellt. Trotz der Rechnung vom
, der 1. Mahnung vom und der 2. Mahnung vom
wurde der noch offene Betrag von Ihnen nicht beglichen.

Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom mit der IP
xxxxxxxxxx einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind
wir berechtigt, die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu
machen.


Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden wir folgende
gespeicherte Daten vorlegen:

- Anmeldung am mit der IP xxxxxxxxxx


das habe ich per e-mail bekommen.
habe mich nicht drum gekümmert.
und langsam nervts... am liebsten hät ich schon zurück geschrieben ihr penner könnt gerne ne gerichtsverhandlung mit mir haben!
werd jetzt noch abwarten was weiter kommt..
falls noch mehr kommt werd ich die anzeigen.
falt bloß nicht frauf rein und zahlt!! nicht zahlen!
lacht euch nur ins fäustchen und ignorits au wenns schwer fällt.
das inkasso unternehmen is au ge türkt nicht teuschen lassen!
grüßle
Seitenanfang Seitenende
15.07.2008, 14:45
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Beiträge: 2
#30 Hallo,ich bin leider auch in die Abzockefalle "Nachbarschaftspost" getreten,gestern habe ich 59,00€ Mahngebühren an Nachbarschaftspost.com überwiesen, hatte heute morgen erst die verschiedenen Foren hierüber gesehen.Eigentlich wollte ich auf die Seite von Nachbarschafts..., doch sie öffnet sich nicht mehr!Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob der Vertrag zustande gekommen ist durch meine Zahlung und wie ich mich nun verhalten sollte.Das Unternehmen hatte sich die Mühe gemacht und meine Privatadresse herausgefunden.Die Mahnung kam per Post in mein Haus,da war ich mir sicher, zahlen zu müssen.Was tun???
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