ist nachbarschaft24 betrug?Thema ist geschlossen! |
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08.12.2007, 12:33
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09.12.2007, 19:35
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#122
Erst mal an PIERRE C82!!!
Also in der allerersten Mail von denen, die ich mit meinen Einlogg-Daten erhalten habe stand folgende E-Mail-Adresse...service@nachbarschaft24.net. Ansonsten habe ich meine Kündiung auf deren Seite einfach abgeschickt. Daraufhin haben die mir ja geantwortet.Hoffe Dir geholfen zu haben! Zu Mischo 1983, bisher habe ICH nur Mails von denen erhalten!!! Die AGB`s kann man auf deren START-Seite ganz unten anklicken und einsehen:-))) Dieser Beitrag wurde am 09.12.2007 um 19:38 Uhr von carlotta editiert.
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10.12.2007, 16:15
Member
Beiträge: 27 |
#123
soo also hab jetzt meine Kündigung in die tolle schweiz per einschreiben geschickt..weil die hatten gemeint ne kündigng per mail könnten die net anerkennen...naja ma schauen was zurückkommt^^
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10.12.2007, 18:34
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Beiträge: 2 |
#124
Hi. Ich gehöre auch zu den gelegentlich Kognitiv-suboptimierten und habe mich, unter falschem Namen, aber mit nachweisbarer Mailadresse bei Nachbarschaft24 angemeldet. 14 tage Widerrufsrecht standen ja im Raum, leider kann man gar nicht so leicht davon Gebrauch machen...
Da eine Löschung des Accounts auf der Homepage unmöglich ist (Dieser Service steht angeblich "leider" zurzeit nicht zur Verfügung), habe ich folgende Schritte eingeleitet: Kündigungsmail an support@nachbarschaft24.net und service@nachbarschaft24.net (Bisher keine Antworten oder Absendeprobleme) Desweiteren hab ich den Vorgang an das Betrugsdezernat der Polizei mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Einleitung weiterer Schritte weitergeleitet (An der Pranger mit denen!!). Ansonsten sehe ich davon ab, weiter tätig zu werden, bis ich eine gerichtliche Mahnung (mit Titel) vor mir habe (ohnehin seeeeeeeeeehr unwahrscheinlich wie man liest). Auch eine schriftliche Kündigung kommt für mich nicht in Frage, da niemand verlangen kann (so der Stand meiner Recherche), dass ich einen anderen Postweg nehme als mein Gegenüber. Lasst euch keine Angst machen! Cheers |
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10.12.2007, 19:10
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Beiträge: 2 |
#125
Hallo alle zusammen!
Vielen Dank für eure Antworten. Das Forum hier hat mir sehr geholfen! Ich schicke jetzt mal nen schönen Text an die. Mal sehen was passiert! Werde mich nochmal melden und berichten, wie es ausgegangen ist! Lieben Dank nochmal, Grüße Julia |
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10.12.2007, 19:50
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11.12.2007, 08:51
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Beiträge: 2 |
#127
Hi leute bin auch ein opfer von denen!
Beobachte dieses forum schon seit letzter woche und ehrlich gesagt wenn ich das hier nicht gefunden hätte, hätte ich auch gezhalt. Habe denen am Sonntag eine mail mit folgendem Inhalt geschickt. Serviceleistung - Sittenwidrigkeit > > * > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 29.11.2007, in dem Sie einen Betrag von > 54,00Euro für eine Serviceleistung verlangen. > > Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner > Überzeugung habe > > ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Ihr Angebot zielt zudem auf > eine Leistung > > ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit > nutzen Sie die > > geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche > Vereinbarung ist daher > > gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag > nichtig. > > In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichtes München > I, AZ 30 S > > 10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer > Leistung objektiv > > nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu. > > Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden > Vertrag und fechte > > ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. > Außerdem > > erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der > abgegebenen > > Willenserklärungen. > > Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine > entsprechende > > schriftliche Bestätigung. > > > > Mit freundlichen Grüßen Und ratet mal was ich bekommen habe genau das Sehr geehrter Herr Erhardt, noch vor der Anmeldung ist auf der Webseite eindeutig der Hinweis ersichtlich, dass nach dem 14-tägigem Testzugang oder vorzeitig von Ihnen angeforderter Dienstleistung, der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande kommt, sofern Sie nicht rechtzeitig einen Widerruf an uns senden. Da Sie uns keinen Widerruf zugesandt haben, wurde der Vertrag wie vereinbart abgeschlossen. Zudem haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Service gelesen sowie akzeptiert und waren darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Gebühr im Voraus zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Supportteam Beauftragtes Servicecenter Europe: Servicecenter/netsolution Via Vorame 98 6612 Ascona Switzerland Netsolution FZE Twin Towers Rm 217 Baniyas Road , Dubai - United Arab Emirates P.O. Box: 4404 Faxnummer: +423 662 901 808 Diesen Text kennt sicher jeder der mit der Firma zu tuen hat. Naja werde jetzt keine mails mehr an die schicken und werde auch erst wieder tätig wenn ein gerichtlicher mahnbescheid ins hauseflatert und ehrlich geagt darüber wär ich nicht mal traurig weil dann müssten die vor gericht und ich könnte diesen A*********** ins Gesicht schauen und noch dazu beitragen die fertig zu machen. Also danke an alle und weiter so! mfg Tesca |
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11.12.2007, 09:18
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Beiträge: 1 |
#128
Guten Morgen liebe Mitglieder und liebes Protectusteam,
auch ich scheine ein Opfer des netten Dienstes geworden zu sein. Auf der Suche nach neuen techn. Funktionen in Kontaktbörsen habe auch mich auf den Seiten angemeldet. Punktgenau habe ich am 8.12. dies nette Schreiben mit der Zahlungaufforderung erhalten. Nach einem kurzen Schweissausbruch und einer Googlesuche habe ich dann dieses Forum gefunden! Was wäre das Internet, wenn es nicht solche Foren gäbe. Vielen Dank an die Macher dieser Seiten. Auch ich werde nach dieser Rechnung nix tun und einfach mal abwarten, denn ich denke, dass dies im Sande verlaufen wird. Ich weiss nicht, ob Ihr das schon mal geprüft habt, aber die Seiten von Nach...24 (na Ihr wisst schon wer..) sind mittlerweile schon nicht mehr aktiv! Das kann uns allen nur zu Gute kommen. Falls irgendein Gericht die AGBs dennoch annerkennt, dann sollte es spätenstens nun möglich sein, die Zahlung zu verweigern, denn für eine nicht bestehende Dienstleistung muss man doch nicht bezahlen. Also Nachbarschaft24.net ist DOWN! Juhu! Also mach Euch alle nicht verrückt, ansonsten sollten wir uns alle zusammentun und gemeinsam mit einem Rechtsbeistand an diese Sache herangehen! Warum müssen wir ca. 85% der Bevölkerung eigentlich immer von solchen Deppen veräppeln lassen und warum muss man sich im Netz immer so vorsehen? Ich verstehe das nicht, Moral scheint heutzutage nicht mehr In zu sein. Ansich sollte man diese Personen öffentlich an den Pranger stellen und eine Kartei im Internet veröffentlichen, die nicht nur die betrügerischen Dienste, sondern die Personen gleich zur Schau stellt, aber wahrscheinlich verstösst man dann gegen die Persönlichkeitsrechte dieser Personen. Unfassbar aber leider ist das so! Bitte schreibe weiter Eure Erfahrungen, dass hilft uns allen weiter. Gruß Captain Blaubär |
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11.12.2007, 11:59
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Beiträge: 2 |
#129
Moin,
wie oben zu lesen, habe ich gestern zwei Mails an die Bande geschickt. Meine knappe Mail von gestern (an beide Adressen): "Sollte die Funktion der Kündigung nicht binnen drei Tage funktionieren, erhebe ich Strafanzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft. Ihr Geschäftsmodel macht weder einen seriösen noch vorteilhaften Eindruck." ___________________________________________ Hier nun die etwas paradoxen Antworten: 10:23 Uhr sevicecenter@nachbarschaft24.net Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedauern, dass Sie nicht länger Mitglied bei uns sein möchten. Jedoch respektieren wir Ihre Entscheidung. Ihre 14-tägige Widerrufsfrist ist jedoch abgelaufen. Wir benötigen Ihre Kündigung per Post. Sobald wir diese erhalten, können wir die 24-monatige Vertragslaufzeit beenden. Sollten Sie sich dennoch wieder um entscheiden, teilen Sie uns dies bitte mit. Die Kündigung Ihres Vertrages befreit Sie jedoch nicht von bereits bestehenden Zahlungspflichten. Daher bitten wir Sie die offene Forderung schnellstens zu begleichen. Sollten Sie dies nicht veranlassen, werden Sie weiterhin von uns angemahnt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Supportteam 10:36 Uhr sevicecenter@nachbarschaft24.net Sehr geehrter Herr …, wir bedauern Ihre Entscheidung, werden diese natürlich berücksichtigen. Bedenken Sie aber, dass Ihnen interessante Kontakte entgehen. Sollten Sie sich umentscheiden, melden Sie sich bitte wieder bei uns, dann werden wir Ihren Account wieder reaktivieren. Mit freundlichen Grüßen Ihr Supportteam _________________________________________ Da weiß der eine wohl nicht was der andere tut, aber ich sehe mich damit aus dem Schneider. Ich wünsche euch allen gutes Gelingen bei euren Vorgängen und den Betreibern der Seite ...den Strick > Die Kanaille @Blaubär: Die Seite ist öfter mal down. Auch das PW habe ich mir für jedes Login neu mitteilen lassen müssen... |
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11.12.2007, 13:28
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Beiträge: 2 |
#130
Hallo Leute,
dies ist ein Aufruf!!! Drehen wir den Spieß doch einfach mal um?! Machen wir Nachbarschaft24.net fertig. Ich bin schon fleißig dabei. Die bekommen Mails von mir, die ich hier lieber nicht preis gebe. ;-) Ich schreibe immer an support@nachbarschaft24.com Die antworten manchmal. Das macht richtig Spaß und man kann auch bissi Frust ablassen. Außerdem habe ich mich mit falschem Phantasie-Name und Adresse angemeldet und habe richtig Spaß mit denen... ;-) Wir sollen alle ständig Mails schicken, Anfragen schicken und die mal so richtig nerven. Passieren kann hier niemanden was, wenn man sich anmeldet. Da braucht sich keine von Euch Sorgen machen. Viele Grüße und ggf. viel Spaß! ;-) |
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11.12.2007, 17:00
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Beiträge: 6 |
#131
also ich hab folgende antwort an servicecenter@n...24.net geschrieben (samstag 20Uhr) bis jetzt habe ich noch keine antwort erhalten.
so hier: Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Rechnung und Ihr Vertrag sind irrelevant. Ein angeblicher Nachbar lud mich auf die besagte Seite ein, dieser angebliche Nachbar existiert aber garnicht auf dieser Seite; Es liegt eine Täuschung vor. Am Tage meiner Anmeldung (Im Zeitraum zwischen Anfang Oktober 2007 und Ende November 2007) war auf der besagten Seite nicht ersichtlich, dass die Nutzung kostenpflichtig ist. Ein kostenpflichtiger Vertrag kam daher nicht zu stande (erst als Mitglied war diese Tatsache ersichtlich) auch wenn Preise in den AGB enthalten sind. Auf eine Kündigung, direkt nach der Anmeldung per Email erhielt ich eine Fehlermeldung. Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2007 besagt eindeutig, dasss Preise bzw. Kosten Groß, Markant und Ersichtlich sein müssen. Der Gesetzgeber fordert eine: "[...]eindeutige und sofort auffindbare Preisauszeichnung [...]" Dies war bei der Anmeldung jedoch nicht der Fall gewesen. Die Seriösität dieser besagten Seite ist zweifelhaft, und die Rechnung in diesem Fall unbegründet. Des weiteren erhielt ich keine Widerrufsbelehrung, "diese muss vor der erstmaligen Nutzung dem Kunden beweisbar zugegangen sein. Es reicht nicht aus, die Widerrufsbelehrung in den AGB zu integrieren." Da ich mich in meinem Studium unter Anderem mit Rechtsfällen zu tun habe, habe ich meinen Professor (Prof. Dr. jur. XXX) in diesen Fall eingeweiht. Diese Rechnung ist gegenstandslos! Bei weiteren Belästigungen werde ich einen Anwalt unterichten. je mehr man im netz nachliest, desto mehr paragraphen und sachen kann man gegen die verwenden. Also: Nicht zahlen, einmal der Rechnung wiedersprechen und dann warten bis der gelbe Gerichtsbescheid per Post kommt!!! |
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11.12.2007, 17:57
Member
Beiträge: 28 |
#132
und was ist wenn man nicht wiederspricht????
ist doch eigentlich egal,oder sehe ich es falsch? ich hätte bis letzten freitag bezahlen müssen und bis jetzt ist keine mail gekommen. und wenn,dann ist es mir auch egal.was wollen die denn machen? ich werde denen mal ein paar e-mails mit irgendwelchen bildern und so schicken,dann haben die mal ne andere beschäftigung als uns zu nerven. :-) aber von einer anderen emailadresse. :-) |
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11.12.2007, 18:02
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Beiträge: 7 |
#133
Hallo Leute!
Habe heute zwei mails von denen bekommen. In der ersten schreiben sie; laut Fernabsatzgesetz geht man einen Vertrag ein, sobald man seine Daten auf einer Website angibt, die AGB bestätigt und diese dann an die entsprechende Firma absendet. Eine Unterschrift ist somit nicht nötig. Mit freundlichen Grüßen Ihr Supportteam Beauftragtes Servicecenter Europe: Servicecenter/netsolution Via Vorame 98 6612 Ascona Switzerland Netsolution FZE Twin Towers Rm 217 Baniyas Road , Dubai - United Arab Emirates P.O. Box: 4404 Faxnummer: +423 662 901 808 und in der zweiten; wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen. Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Supportteam Beauftragtes Servicecenter Europe: Servicecenter/netsolution Via Vorame 98 6612 Ascona Switzerland Netsolution FZE Twin Towers Rm 217 Baniyas Road , Dubai - United Arab Emirates P.O. Box: 4404 Faxnummer: +423 662 901 808 Mir ist die Sache zu bunt und werde einen Anwalt einschalten. Man sollte sich das vieleicht auch mal wieder überlegen, die Medien wieder darauf anzusetzen. Damit man andere davor warnt. werde Euch über den weiteren Verlauf informieren. |
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11.12.2007, 18:50
Member
Beiträge: 28 |
#134
ich habe grade was auf der seite von der verbraucherzentrale gefunden:
Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………” Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim¬mungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben. Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung. Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) |
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11.12.2007, 18:50
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Beiträge: 1 |
#135
wie es hier aussieht geht es auch so richtig in der sache gegen die Nachbarschaft24.
ich hab heute eine mail bekommen und wusst garnich das ich da angemeldet bin. nicht mal mein profil ist da ausgefüllt worden. ich hab mal hier von 1 bis 9 gelesen das fast jeder eine andere summe hat ein mal. ich zahl für die nicht mal ein cent 1. 2 jahre geht der vertrag. die müssen ja besoffen sein, kommt mir ja for das ichein handyvertrag abgeschlossen habe. 2. anrufen werde ich wieso nicht sonnst bezahle ich noch 18,67 c/min |
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bin auch reingefallen.
Habe heute meine Rechnung bekommen und gleich danach auf der Seite meine Kündigung vorgemerkt. Wollte eigentlich auch meine @Adr ändern, aber dazu muss mann eine neue angeben.
Es is nun halt leider so, dass ich die nächsten Tage/Wochen/Monate viele Mails bekommen werde. Ich werde diese speichern.
Ich habe bisher nich geantwortet. In 8-10 Tagen müsste ich ja dann eine Mahnung bekommen, oder?
Aber sagt mir mal bitte, wo die AGB's von nachbarschaft24.net sind???
Also ich bleib auch cool, tu alle mails archivieren und nich antworten, RICHTIG?
PS: Bekommt ihr direkt schriftliche Brief-Post oder Mails?
Email ist kein zulässiges Verfahren, um rechnungen zu verschicken...