Bundestrojaner / Online Haus-Durchsuchung - Info + Beschluss

#0
06.09.2007, 15:01
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#1 Hi

ich bin mal so frech und greife vorweg:

Zitat

Newsmeldung:
Dschihad in Deutschland

Sicherheitsbehörden haben im Sauerland drei Terrorverdächtige gefasst und so verheerende Bombenanschläge verhindert. Die zwei Deutschen und ein Türke waren über Monate beobachtet worden. Mit mehreren hundert Kilo Chemikalien wollten die Festgenommenen Autobomben bauen und an mehreren Orten gleichzeitig zuschlagen. Im Visier waren Discos, Pubs, Flughäfen.

Zitat

Kommentar aus einem anderen Forum:
Damit dürften Themen wie Onlinedurchsuchungen etc. keine ernsthaften Gegner mehr haben. - Schon faszinierend, welche Zufälle es gibt, wenn man sie braucht:
Zuerst die Zugattentäter, die so dämlich sind, dass beide Bomben nicht funktionieren und extrem deutliche Spuren hinterlassen.
Und jetzt wieder mal Attentate verhindert, bevor etwas passiert ist

Ich kann mich da eines gewissen Verdachtes nicht erwehren, dass das Ganze ein gewisses Geschmäckle hat...
interessante Schlagzeilen zum Bundestrojaner:
Scheitert der Bundestrojaner am Virenscanner? (FAZ)
Auch Smartphones im Visier (FAZ)

jetzt der Hammer:
Chaos Computer Club bekam anonym BKA-Gesetzentwurf “zugespielt”
siehe hier: http://board.protecus.de/t30934.htm

ich denke beinahe es macht bald Sinn, hier mal einen Informationsthread zu dem aktuellen Status der von der Regierung geplanten Online Durchsuchung zu machen.

ich zweifel z.B. immer noch an der technischen Umsetzung des Ganzen - und wenn es funktioniert trifft es sicherlich nur die einfachen Leute, aber nicht die Profis.

Danke Schäuble
Greetz Lp
Dieser Beitrag wurde am 06.09.2007 um 19:54 Uhr von Laserpointa editiert.
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06.09.2007, 15:17
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#2 Ich hab hier etwas ähnliches angefangen. Das geht aber mehr in die Richtung zu dokumentieren welche hahnebüchenen Ideen und Vorschläge rund um das Thema tagtäglich auftauchen. Ich weiß nicht ob das hier das gleiche werde soll oder eher ein Übersichtsthread der den aktuellen Stand festhält. Wäre denke ich beides nicht verkehrt, weil man bei dem vielen Zeug was täglich geschrieben wird gar nicht mehr durchblickt wie überhaupt der Status des Gesetzes ist.
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06.09.2007, 20:22
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#3 sehr gut!!

ich denke es sollte nicht schwer sein es der Regierung zu diesem Thema schwierig zu machen, indem man einfach mal eine kleine Informationsseite zu der Funktionsweise (wenn es den soweit ist) zu machen, sowie wie sich der normalsterbliche Bürger dagegen schützt.

ich hoffe ja immer noch das das ganze gegen das Grundgesetz verstösst + eigentlich ja auch gegen den neuen Hackerparagraphen.

Greetz Lp
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11.09.2007, 14:59
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#4 Hi,

schon mal nachgedacht, ob sich unsereins strafbar macht,
wenn wir (unwissentlich) einen Bundestrojaner entfernen?

Stehen wir jetzt mit einem Bein hinter gesiebter Luft, wegen
"Beihilfe zur Entziehung einer Onlinedurchsuchung...?"

Chris
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12.09.2007, 12:48
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#5 Beste Antwort aus einer Stern Umfrage:
"Im Gegenteil: Die Programmierer des Bundestrojaners machen sich nach geltendem Recht strafbar!"

Momentan gibt es für eine Online Durchsuchung keinerlei Rechtsgrundlage und selbst falls es eine gäbe, wäre diese wahrscheinlich mit dem Grundgesetz unvereinbar.
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15.09.2007, 09:19
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#6 @asdrubael
vielen Dank für Deine gute Zusammenstellung in dem anderen Thema

da Schäuble durch die aktuellen Terrorbedrohungen ja jetzt einen Freifahrschein hat, möchte ich hier nochmal ganz gerne auf die Analyse eines Chemikers verweisen: http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4246531/

auch gut:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25046/1.html
noch besser:
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2007/06/wie-man-ein-terrorkomplott-verhindert.html

am besten:
Merkel wirbt heute wieder für die Umsetzung der Onlinedurchsuchung
http://www.google.com/search?q=merkel+online+durchsuchung
anscheinend hat die im Osten auch einen Knax bekommen.

Greetz Lp
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16.09.2007, 12:57
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#7 Die Zeit hat sich den Entwurf des neuen BKA Gesetzes noch mal vorgenommen und erläutert was fernab von Online Durchsuchung und Co. noch schlimmes auf uns wartet:
http://www.zeit.de/online/2007/38/BKA-Gesetz?page=all
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19.09.2007, 21:22
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#8 Passt auch hierher: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96124

Frage mich aber ernsthaft, was die machen wollen, wenn die Hersteller Lücken schliessen. Ich glaube nämlich nicht, dass MS, Adobe usw. den allseits beliebten Rollstuhlfahrer konsultieren, wenn sie Lücken schließen;)

Felix
__________
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04.10.2007, 20:14
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#9 Wenn man sich http://www.heise.de/newsticker/meldung/96914 respektive
das Gutachten (pdf) der Sicherheutsfirma Secorvo Security Consulting durchliest, steelt sich mir die Frage, wie schlecht manche Politiker beraten werden; oder noch schlimmer gegen jedes bessere Wissen ein solches Vorhaben mit aller Macht durchzusetzen versuchen.

Huber bekräftigt Forderung nach Online-Durchsuchungen
polizeigewerkschaft-fordert einigung bei innerer sicherheit
BKA-Chef fordert Onlinedurchsuchungen


Es macht mich insofern stutzig, da ich den Entscheidungsträgern durchaus Intelligenz zutraue und mir wird erst recht mulmig, wenn ich darüber nachdenke, warum manche Kreise so auf einer Sache beharren, derren Ineffizienz im Grunde belegt ist. Wozu mag denn die Online-Durchunchung noch dienen, wenn nicht zum mantrenhaft wiederholten Zwecke der "Terrorismusbekämpfung" ?
Dei Antwort mag jeder für sich finden....
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05.10.2007, 09:16
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Avatar Xeper

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#10 Naja ich bin ja immernoch gespannt wie eventuelle Software auf meinem Rechner kommen soll - unbemerkt ;)
__________
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05.10.2007, 15:44
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Avatar Malkesh

Beiträge: 669
#11 Naja, auf deinen Rechner vielleicht nicht so leicht ;)

Aber wohl durchaus auf einem der zahlreichen "ich bin doch nicht blöd"-Rechner und entsprechender Fachkompetenz in 80cm Entfernung vom Bildschirm.

So wie eben auch die "normale" Malware auf den heimischen Windows-PCs landet.


Des weiteren wurde ja angeblich auch schon die Überlegung angestellt, man könne ja einfach mal so in ein Büro/etc. spazieren und da den PC der Zielperson manipulieren. Auch wenn ich das ob des Aufwands eher als Mittel für spezielle Einzelfälle sehen würde.
Aber allein der Gedanke an solche Vorgehensweisen ist schon dreist genug, dass sich einem die Nackenhaare aufstellen können.
__________
"life's a bitch, turn around and she'll backstab you for a buck."
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06.10.2007, 15:25
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Beiträge: 2176
#12 Malkesh, willkommen zurück, ich freue mich Dich hier mal wieder zu lesen
.. *weiter Diskussion verfolg*

Greetz Lp
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07.10.2007, 12:16
...neu hier

Beiträge: 7
#13 zu diesem thema auch interessant:
Spiegelfechter
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26.02.2008, 20:37
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#14 SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern (Heise)

Zitat

Am morgigen Mittwoch gibt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung darüber bekannt, ob heimliche Online-Duchsuchungen privater PCs durch Strafverfolger und Ermittlungsbehörden verfassungsgemäß sind. Schon im Vorfeld aber hieß es von der SPD, dass man die heimliche Online-Durchsuchung im geplanten neuen BKA-Gesetz festschreiben will, wenn das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme grundsätzlich erlaubt.
Man darf auf die morgige Entscheidung gespannt sein, sowie auf das was die "große Koalition" draus macht.
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27.02.2008, 11:11
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#15 Wie zu erwarten hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Online Durchsuchung in NRW kassiert:
Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz (Heise)

Zitat

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Vom Tisch sind Online Durchsuchungen damit nicht, im Gegenteil:

Zitat

Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs sei, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen von PCs damit an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen".
"Überragende wichtige Rechtsgüter" wären z. B. konkrete Menschenleben aber auch der Bestand des Staates, zudem ist generell eine richterliche Genehmigung erforderlich. Man darf also gespannt sein inwiefern der BKA Gesetzentwurf jetzt angepasst wird und ob es in einem Jahr genügt laut genug "Terrorismus" zu schreien um eine Gefährdung des Staates herbeizureden. Wer das für abwegig hält kann sich ja mal folgenden Beitrag ansehen:
quer - Staatsschutz in Bad Windsheim 7.2.2008
Oder hier als Text:
DE: Bad Windsheim: Terrorverdacht und Rasterfahndung wegen Blog & Swingerclubmutmassungen

Ein anonymer Blogger hatte dabei auf seiner Seite diverse Interna gegen den Bürgermeister von Bad Windsheim veröffentlicht woraufhin der Bürgermeister Anzeige wegen Beleidigung und Verunglimpfung erstattet hat. Anschließend wurde der Staatsschutz aktiv und hat Hausdurchsuchungen bei politischen Feinden sowie Beschlagnahmungen durchgeführt. Ebenso wurde aufgrund eines Juxanrufs im Ratshaus eine Rasterfahndung eingeleitet und ein Jugendlicher in Gewahrsam genommen und verhört.
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Dieser Beitrag wurde am 27.02.2008 um 11:14 Uhr von asdrubael editiert.
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