Anzeige wegen fehlendem Impressum auf Homepage - Was tun?

#0
30.01.2004, 16:50
Member
Avatar Tille

Beiträge: 451
#1 Hallo,

mir wurde eine Rechnung in Höhe von 230,- € von einem Rechtsanwalt zugesendet. Es wird mir vorgeworfen, daß ich gegen die erweiterten Pflichtangaben des §6 Teledienstgesetzes verstoßen habe bzw. das ich kein Impressum auf der Homepage habe.

Kann man da noch was machen oder einfach die Rechnung begleichen und die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben?

hoffe ihr habt einige Hilfen
Danke Tille
__________
Anonymität im Internet ist, wenn Du keinen kennst, aber alle Dich.
Seitenanfang Seitenende
30.01.2004, 17:00
Member
Avatar Laserpointa

Beiträge: 2176
#2 es gibt im Augenblick diverse Serienabmahnungen von "armen kleinen Anwälten" - die dazu eigentlich garnicht befugt sind, wenn sie keinen Auftrag bekommen haben, ich würde mich als mal unter folgenden Links schlau machen und hier bei Heise gucken!

http://www.abmahnwelle.de
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/jk-26.11.02-005/default.shtml&words=Impressum
http://www2.handwerk.de/servlet/ContentServer?pagename=portal/templates/Druckansicht&cid=1019840372482

Assistent zur Erstellung eines Web-Impressums

Übrigens, ich weiss nicht ob es sich bei Deiner Website um eine Firmenhomepage handelt...
Private Homepages sind dieser Impressums-Pflicht nicht unterworfen.

Alles Gute, berichte mal...
Greetz Lp
Dieser Beitrag wurde am 30.01.2004 um 17:01 Uhr von Laserpointa editiert.
Seitenanfang Seitenende
30.01.2004, 17:08
Member

Beiträge: 27
#3 Hallo Tille,

Die Änderung des Teledienstegesetzes (TDG), mit der die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt hat, schreibt Website-Betreibern vor, Transparenz über die Identität des Anbieters zu schaffen. Betreiber ist hierbei der Inhaber der Domain, nicht der Webmaster.

Dreh- und Angelpunkt für die Anbieterkennzeichnung ist Paragraph §6 des TDG, der je nach Beruf oder Gesellschaftsform verschiedene Angaben fordert. Ausgenommen von der Anbieterkennzeichnung sind nur rein private Homepages.

ACHTUNG: Bei Nichteinhaltung der Anbieterkennzeichnung drohen dem Website-Betreiber empfindliche Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro!

Inhaltsbeispiel:
- Name des Geschäftsführers / Homepage-Betreibers
- Anschrift Die Anschrift des Homepage-Betreibers
- Telefonnummer. Gemäß Gesetzesbegründungen zum TDG ist die Angabe einer Telefonnummer bei nicht-privaten Websites anzugeben.
- EMail-Adresse. Auch die EMail-Adresse ist anzugeben. Gemäß §12 TDG wäre der Verzicht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
- Vertretungsberechtigter. Gilt bei juristischen Personen: Nebst dem Geschäftsführer sollte immer der gesetzliche Vertreter genannt werden. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern sind diese alle anzugeben.
- Registernummer. Gilt bei juristischen Personen, Vereinen, Freischaffenden in Partnerschaften und Genossenschaften:
Die Angabe der Registernummer und des zuständigen Gerichts ist erforderlich.
- Umsatzsteuer-ID. Wer eine Umsatzsteuer-ID (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer beim heimischen Finanzamt) hat, muss diese angeben - unabhängig von Beruf oder Rechtsform. Achtung: Unrichtige Angaben können mit einem Bußgeld geahndet werden.
__________
MfG Mezcal
Seitenanfang Seitenende
30.01.2004, 17:39
Member

Themenstarter
Avatar Tille

Beiträge: 451
#4 Vielen vielen Dank Mezcal und Laserpointa!
eure Hilfen sind perfekt!

hab eine kleine Firma und nun schon einiges mehr über diesen Rechtsanwalt erfahren - es handelt sich anscheinend um Serienabmahnung, ich berichte noch.

Danke erstmal! Tille
__________
Anonymität im Internet ist, wenn Du keinen kennst, aber alle Dich.
Seitenanfang Seitenende
30.01.2004, 20:02
Administrator
Avatar Lukas

Beiträge: 1743
#5 ggf. für mehr Infos:

» Rechtsinformationen für Laien im Internet
» gute Rechtsinfo Linkliste
__________
Gruß Lukas :yo
Seitenanfang Seitenende