IP Missbrauch !! Wie das? |
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27.08.2003, 00:13
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27.08.2003, 00:35
Member
Beiträge: 233 |
#2
Zitat
Tja, gute Frage. Ich weiß da jetzt auch nicht so genau Bescheid. Ich denke mal das ist Sache des Richters. Der muss entscheiden, wie stark er dem Indiz (sp?) Glauben schenkt. Gehen wir mal davon aus, dass "drohen" nicht erlaubt ist. Zuerst mal solltest du herausfinden, ob du schuldig bist, solange deine Unschuld nicht bewiesen ist, oder umgekehrt. Soweit ich weiß gibt es nämlich Situationen, in denen das so ist. Wenn dich z.B. jemand anzeigt, weil du während dem Autofahren telefoniert hast, dann musst du deine Unschuld beweisen oder du zahlst (schuldig bis Unschuld bewiesen). Ich könnte mir vorstellen, dass das bei Ordnungswidrigkeiten so ist. Bei Verbrechen wird es wohl umgekehrt sein. Aber ich bin da auch kein Experte. Weiterhin würde ich mal in Erfahrung bringen, wer das sein soll, den du bedroht haben sollst. Wenn du den/die nicht kennst und er/sie das gleiche von dir sagt und du außerdem kein Motiv hast, dann würde ich sagen stehen deine Chancen ganz gut. Wenn dir ne richtig üble Strafe droht, dann würde ich mir sowieso einen Rechtsanwalt holen. Einfach mal von dem Beraten lassen. Aber das kostet natürlich ziemlich Geld ... Hab ich jetzt eigentlich deine Frage beantwortet ? __________ Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht. |
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27.08.2003, 01:25
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Themenstarter Beiträge: 7 |
#3
ja, danke!!!
aber ich dachte man ist als Kläger beweispflichtig und diese Rückverfolgung ist ja in dem SInne kein Beweis... |
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27.08.2003, 09:07
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Beiträge: 22 |
#4
ähhhm, schuldig bis unschuld bewiesen???? vielleicht in Süd- Ost- Hastdunichgesehen
jungs das ist in deutschland genau andersrum...gottseidank!!! |
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27.08.2003, 10:21
Member
Beiträge: 233 |
#5
Zitat
Woher hast du dieses Wissen ? Weißt du das, weil jeder das sagt oder hast du irgend eine juristische Ausbildung ? Dem Vater eines Freundes wurde nämlich einmal vorgeworfen, er sei mit nicht angelegtem Sicherheitsgurt gefahren. Hätte er keine Lust gehabt eine Strafe zu zahlen, dann hätte er seine Unschuld beweisen müssen. Diesen Vorwurf kann jeder erheben (also nicht nur Polizei). Wenn ich also zur Polizei gehe und sage, dass Hans Wurst beim Autofahren nicht angeschnallt war, dann muss er eine Strafe zahlen, es sei denn er kann beweisen, dass er angeschnallt war. Wie bereits gesagt: Ich denke das ist nur bei Ordnungswidrigkeiten der Fall. Aber vielleicht haben wir hier ja jemanden mit Ahnung (Jura-Studium oder so), der uns weiterhelfen kann ? __________ Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht. Dieser Beitrag wurde am 27.08.2003 um 10:24 Uhr von Blurp editiert.
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27.08.2003, 10:45
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Beiträge: 1122 |
#6
Also ich denke, sie müssen dier BEWEISEN, dass du schuldig bist.
Mein Vater war mal Anwalt und der meinte so was in der Art!!!! Die müssen dir ja beweisen, dass du es gemacht hast. Wenn du aber zum Zeitpunkt alsT-Online die Log Daten ( Die im Prozess genutzt werden) aufgenommen hat, und du warst in der Stadt, Essen, Im Kino.... Dann kannst du es nicht gewesen sein. Dann kannes sein, dass du wegen Download den Pc angelassen hast, und ein anderer egal wie auf deinen Rechner gehackt hat und von dir die Drohungen geschrieben hat. Zu Not wenn du nichts zu verbergen hast, wie Raubkopien ..... Dann gib deinen Rechner als Beweis ab, das wird 1. Zeigen, dass du gewillt bist den Fall aufzuklärern. ( Kein andrer würde sich selbst beschuzldigung oder Beweise gegen sich vorlegen )Und 2. kann man meistens anhand Log. Daten oder anderen Dingen deine Unschuld beweisen. MFG DAFRA P.s. Ich hoffe ich konnte dir helfen. |
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27.08.2003, 11:16
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Themenstarter Beiträge: 7 |
#7
Zitat und du warst in der Stadt, Essen, Im Kino.... selbst dann können die ja sagen dass ich es mit nem mail programm zu nem bestimmten zeitpunkt abgesendet habe... aber es kann doch nich sein, dass man andere leute sooo einfach hacken kann bzw. die zugangsdaten klaut und dann irgend einen mist baut und die betreffende person also das opfer zum täter wird, oder??? Dieser Beitrag wurde am 27.08.2003 um 11:18 Uhr von DarkSpider editiert.
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27.08.2003, 11:37
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Beiträge: 22 |
#8
also ohne beweise kann dir keiner was...
ist doch lächerlich, wenn du zur polizei gehst und sagst ich war nicht angeschnallt, dann können die mir gar nix, bis bewiesen ist, dass ich nicht angeschnallt war. und das kann keiner. wenn das ein polizist sagt ist das etwas anderes! blöd ist nur, dass die IP- von DarkSpider in Verbindung mit den Drohungen steht, das wäre ein beweis, dass es sein account war. und damit hat er definitiv ein problem, denn nun muss er beweisen, dass er zu dem zeitpunkt keine möglichkeit hatte, diese drohungen zu versenden. bzw müsste er irgendwie beweisen können, dass jmd seinen account gehackt hat... das wird schwierig. @blurp: juristische ausbildung...muhahahaha frag wen gern! aber schuldig bis unschuld bewiesen, ist ein käse, wir sind nicht mehr im mittelalter und die inqusitatori sind auch vergangenheit. außerdem gilt in dubio pro reo, was im wiederspruch zu dem schuldig bis unschuld bewiesen steht... gelle?! im falle von dark spider ist der sachverhalt aber anders, da ja (wie oben beschrieben) die dinger eindeutig von bzw. über seinen account gekommen sind. nachweisbar anhand der ip. |
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27.08.2003, 11:51
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Themenstarter Beiträge: 7 |
#9
ja nur wie soll man sowas beweisen können, is doch klar, dass man so einen angriff nicht beweisen kann! die wissen zwar, dass es über meine leitung ging, jedoch nicht dass es von mir kam!!! kann doch einer anhand meiner ip sich in meinen proxy eingeloggt haben und dann die nachrichten verschickt haben, is doch easy sowas zu machen... es kann doch wohl nich im ernst sein, dass die opfer zu tätern werden, oder etwa doch?
Dieser Beitrag wurde am 27.08.2003 um 11:52 Uhr von DarkSpider editiert.
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27.08.2003, 12:02
Member
Beiträge: 22 |
#10
nunja, wie gesagt ich bin kein rechts-experte....
hast du logs von dem zeitraum? nunja, sooo easy ist es normal (!!!) nicht, deinen proxy zu knacken, bzw. per IPSpoofing deine IP- vorzutäuschen... wenn es so einfach war, dann könnte man dir unabhängig davon den vorwurf machen, du hast nicht genügend sicherheitsmaßnahmen getroffen (das ist nicht bös gemeint, aber so wird denke ich argumentiert werden...). Hat man dir bereits Folgen angekündigt??? |
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27.08.2003, 12:22
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Themenstarter Beiträge: 7 |
#11
nein keine Folgen angekündigt. naja also nen Trojaner kann jeder bedienen also einfach isses schon...
nur mal theoretisch: ich kann Person A nicht leiden. Daher komme ich durch ne LAN z.B. über nen Trojaner an sein Internetpasswort. Zu Hause wähle ich mich dann ein und baue Mist. Die Person die ich nich leiden kann bekommt dann so ne Menge Ärger... das wäre dann also wohl ziemlich leicht möglich??? achja kann sein, dass die Drohung auch auf ner LAN abgeschossen wurde wo sowieso alle am Router hängen.... |
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27.08.2003, 12:40
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Beiträge: 1516 |
#12
Zitat
Nein es ist nicht einfach an das Passwort zu gelangen. Ist es überhaupt auf deinen Rechner gespeichert? Ansonsten hast du Recht Zitat
Dein Internet Zugang also liegt die Beweispflicht bei dir!!! Auch wenn du einen Trojaner oder sonstiges hast musst du das Beweisen. Genauso ist es mit deinen Proxy Wie wurden die Drohungen verschickt? Schon überprüft ob es möglich ist zu ermitteln welcher Computer im Lan die Daten verschickt hat? Denk ihr nicht auch an Toptonet?? __________ °<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_} |
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27.08.2003, 12:44
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Beiträge: 22 |
#13
naja, "einfach" dazu musst DU aber den Trojaner aktiviert haben...bzw er muss dich dazu gebracht haben, den trojaner zu aktivieren...
Dann müsste der Trojaner allerdings sofern du ihn nicht entfernt hast auch noch auf deinem rechnerlein sein... und auf einem Port listen... oda? Dieser Beitrag wurde am 27.08.2003 um 12:47 Uhr von elScorpion editiert.
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27.08.2003, 13:06
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Beiträge: 890 |
#14
@DarkSpider
"die wissen zwar, dass es über meine leitung ging, jedoch nicht dass es von mir kam!!" Ein kleiner wenn auch unangemessener Vergleich: Die wissen zwar das aus meiner Wohnung geschossen wurde,jedoch nicht dass ich es war. "kann doch einer anhand meiner ip sich in meinen proxy eingeloggt haben und dann die nachrichten verschickt haben, is doch easy sowas zu machen..." Welchen Proxy? Wie? Easy? Ein jeder??? "nur mal theoretisch: ich kann Person A nicht leiden. Daher komme ich durch ne LAN z.B. über nen Trojaner an sein Internetpasswort" Den Trojaner muß Person A aber schon selber auf den PC von Person B installieren und aktivieren oder Person B macht es selber (es Bedarf da keiner LAN)und und und... "achja kann sein, dass die Drohung auch auf ner LAN abgeschossen wurde wo sowieso alle am Router hängen...." Das dürfte feststellbar sein "es kann doch wohl nich im ernst sein, dass die opfer zu tätern werden, oder etwa doch?" Nun ich möchte dich nicht weiter vergraulen,hast eh schon Ärger genug und ich glaube dir auch daß Du es nicht warst. Könnte z.B theoretisch auch Schlimmeres passieren.Über ein ferngesteuertes PC werden Straftaten begangen wobei beachtlicher Schaden ensteht. Heißt noch nicht daß ein unschuldiges Opfer automatisch zum Täter gestempelt wird.Erstmals wird er jedenfalls zum Hauptverdächtigen gegen den ermittelt wird und anhand der Beweislast es zu einer Anzeige kommen kann.Über Un-Schuld entscheidet erst ein Richter. Gruß Ajax Dieser Beitrag wurde am 27.08.2003 um 13:08 Uhr von Ajax editiert.
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27.08.2003, 13:39
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Beiträge: 233 |
#15
Nochmal zu "in dubio pro reo". Ich unterlag wahrscheinlich einem kleinen Irrtum.
Ich habe mich nochmal etwas schlau gemacht und folgendes herausgefunden: Zitat
Das heißt also im Klartext, dass der Angeklagte auch dann verurteilt werden kann, wenn objektive Zweifel an seiner Schuld vorliegen. Wenn das Gericht aber nicht an seiner Schuld zweifelt, dann trifft "in dubio pro reo" nicht zu. Da bei meinem Beispiel mit dem Autofahrer, der nicht angeschnallt ist oder telefoniert seine Schuld nicht bewiesen werden kann, muss der Richter entscheiden. Wenn er zweifelt gilt natürlich "in dubio pro reo". Tut er es nicht ,was wahrscheinlich häufiger vorkommt (z.B. wegen dem Motiv des Klägers oder seiner Glaubwürdigkeit), dann trifft der Grundsatz nicht zu. "in dubio pro reo" ist übrigens nirgends gesetzlich verankert. Er folgt aus §261 StPO : Zitat
Artikel 6 der europäischen Menschenrechtskonvention beinhaltet diesen Satz ebenfalls: Zitat
Der "gesetzliche Beweis" liegt aber wieder beim Gericht (vgl. §261 StPO). Ich hoffe ich konnte mal etwas Klarheit in die Situation bringen. __________ Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht. Dieser Beitrag wurde am 27.08.2003 um 13:42 Uhr von Blurp editiert.
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ich habe folgendes Problem:
Irgendjemand hat sich scheinbar an meiner IP zu schaffen gemacht sei es durch einen Trojaner, IP-Snoofing, Remote Controll oder durch einhacken in meinen Proxy.
Soweit so gut, nur wurde scheinbar Mist angestellt, es wurden Drohungen an andere Leute geschrieben und nun bekomm ich nen Brief wegen "Drohungen über Ihre T-Online Registrierung"
Muss mir 100% nachgewiesen werden, dass der Eintrag auch von mir kommt, oder reicht die Rückverfolgung auf mich bereits für ne Verurteilung aus?
Habt ihr evtl. Links?