IP Missbrauch !! Wie das?

#0
27.08.2003, 14:23
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#16 @Blurp:
Danke, für deine MÜhe.
Jupp, ich denk die europäische Menschenrechtskonvention trifft´s perfekt. Es geht ja im moment nur um die jetzige Situation, in der noch nix bewiesen ist und da gilt er als unschuldig.
Auch wenn wohl oder übel Hauptverdächtig siehe Ajax.

Was ich nicht kapier, was zur Hölle meint ihr mit "einer LAN", meint ihr damit eine Worksation (wegen dem "einer LAN") oder meint ihr ein Netzwerksegment (wegen dem LAN). Oder meint ihr damit eine NIC im Lan.... peil ich nicht... ich tippe auf Workstation... aber gut...

wenn Workstation, dann sollte es möglich sein, das herauszufinden.
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27.08.2003, 14:37
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#17 Spunki Lexikon:

Lan oder auch Lanparty
Es treffen sich Freunde und zocken zusammen irgendwelche Spiele. Da man meist viele Ordner (Filesharing) freigibt verbreiten sich die Viren&Co. Das ist leider so weil Patchs und Antivirus ist für viele Fremdwort sind.

Aber warum sollten deine Freunde sowas machen sind deine Freunde überhaupt fähig soetwas zu tun?
Du scheinst ihn immerhin zu vertrauen, wenn du ihnen dein Internetzugang zur verfügung stellst!
__________
°<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_}
Dieser Beitrag wurde am 27.08.2003 um 17:56 Uhr von spunki editiert.
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27.08.2003, 15:49
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Beiträge: 147
#18 Das mit dem Anschnallen und Telefonieren glaub ich aber trotzdem nicht.
Ich denke nicht, dass das jede Zivilperson ohne Beweise kann.

Bei einem Polizisten, die sind meistens sogar noch zu zweit, ist das was anderes, er ist ja "Vertreter des Gesetzes", was bei Zivilpersonen nicht zutrifft.
__________
Es irrt der Mensch, solang' er strebt. (Goethe)
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27.08.2003, 17:17
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#19

Zitat


Es geht ja im moment nur um die jetzige Situation, in der noch nix bewiesen ist und da gilt er als unschuldig.

Nein, gerade in dieser Situation gilt er als schuldig!

Zitat


[...]
Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn die
durchgeführten Ermittlungen genügenden Anlaß hierzu bieten, § 170 Abs. 1 StPO. Da mit der
Klageerhebung der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens verbunden ist, § 199 Abs. 2
StPO, diesem aber nur bei hinreichendem Tatverdacht entsprochen werden kann, § 203 StPO,
besteht auch ein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage nur bei Beschuldig-
ten, die einer Straftat hinreichend verdächtig sind, d.h., deren Verurteilung in der Hauptver-
handlung wahrscheinlich erscheint.

Die Staatsanwaltschaft hat daher auf der Grundlage der von ihr bzw. in ihrem Auftrag durch-
geführten Ermittlungen eine Prognoseentscheidung zu treffen. Ergibt diese, dass Frei-
spruch/Einstellung des Verfahrens wahrscheinlicher ist als Schuldspruch, so muss das Verfah-
ren gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 StPO eingestellt werden.

[...]

Beachte: Der Grundsatz 'in dubio pro reo' gilt nicht (er kann für die Entschließung der
Staatsanwaltschaft allenfalls insoweit Bedeutung erlangen, als diese in ihre Überlegungen
einbeziehen muss, dass das Gericht nach abgeschlossener Würdigung des Beweisergebnisses
ggf. auf diesen Grundsatz zurückzugreifen hat!).

( http://www.lgr.bayern.de/pdf/skripten/skripthelmhagen/einstellung.pdf )


[Edit]:
Das gilt natürlich nur aus Sicht der Staatsanwaltschaft.
Der Richter hat hier noch nichts zu sagen (keine Meinung).
__________
Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht.
Dieser Beitrag wurde am 27.08.2003 um 17:43 Uhr von Blurp editiert.
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27.08.2003, 17:25
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Beiträge: 233
#20

Zitat


Das mit dem Anschnallen und Telefonieren glaub ich aber trotzdem nicht.
Ich denke nicht, dass das jede Zivilperson ohne Beweise kann.


Was genau meinst du jetzt ?
Ich kann doch anzeigen wen ich will.
Ob dem nachgegangen wird ist dann wieder eine andere Frage.

Dass ich mich mit "in dubio contra reo" geirrt habe hatte ich ja schon gesagt.
__________
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27.08.2003, 17:50
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Beiträge: 22
#21 @Blurp:
türlich kannst anzeigen wen du willst, deshalb gilt aber noch niemand vor dem Gesetzt als schuldig...
du solltest mal den Gesetzestext lesen, den du Postest.... ist nich bös gemeint, aber da steht klar drin, dass man erst angeklagt werden muss... es geht hier um ANGEKLAGTE, nicht um ANGEZEIGTE... und die Anklage erfolgt nicht einfach so... du wirst ANGEKLAGT, bei hinreichendem Tatvedacht oder du musst einer Straftat HINREICHEND VERDAÄCHTIG sein

hast du schonmal jmd angezeigt, angeklagt??? denke nicht... ;)

aber wir kommen hier deutlich vom Thema ab....

Wenn du auf ne LanParty gehst, ohne hinreichend deine Filez zu schützen, dann helfe dir wer weiss wer.... da kann der trojaner sicher herkommen, klar.
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27.08.2003, 18:51
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#22 also danke erstmal für die Antworten!!!

also das es viele und auch einfache Möglichkeiten gibt, sowas jemandem anzuhängen steht wohl ausser Frage, mein Proxy war ungeschützt, man brauchte nur meine IP und konnte über mich online gehen, was ich gestern festgestellt habe. Ok, ich habe mein Netzwerk nicht richtig geschützt, nur deswegen bin ich doch nicht schuldig. Ihr argumentiert doch auch nich z.B. bei einem Einbruch so: Das Opfer hat seine Wohnung nich richtig geschützt.
Auf ner LAN is so ne Drohung schnell abgeschickt, die Logs sind leider zu alt um zu sehen wer wann usw....
Und dass ich nich beweisen kann dass sich jemand eingewählt hat is doch wohl klar!!!! Genauso kann mir allerdings nicht bewiesen werden, dass ich Drohungen abgeschickt habe, woran natürlich Zweifel gesetzt werden kann. Es kann so gewesen sein (in den Augen des Gerichtes) aber auch so... Und es heißt doch: Im Zweifel immer für den Angeklagten. Das hier Zweifel aufkommen liegt doch eigentlich auf de Hand!
Dieser Beitrag wurde am 27.08.2003 um 19:00 Uhr von DarkSpider editiert.
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27.08.2003, 18:52
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Beiträge: 233
#23

Zitat


türlich kannst anzeigen wen du willst, deshalb gilt aber noch niemand vor dem Gesetzt als schuldig...

Habe ich das jemals gesagt ?
Es tut mir leid, wenn ich mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt habe.
Ich denke du beziehst dich auf meinen vorletzten Post oder ?
Also nochmal eine kurze Erklärung:

Es kann nur eine Hauptverhandlung stattfinden, wenn die Staatsanwaltschaft es für wahrscheinlich erarchtet, dass der "Angezeigte" schuldig gesprochen wird.
Selbst wenn sie an seiner Schuld zweifelt gilt "in dubio pro reo" nicht.
Wenn es also zu einer Anklage kommt, dann ist der Beschuldigte in den Augen der Staatsanwaltschaft schuldig.
Vor der Hauptverhandlung hat sich der Richter, soweit ich weiß, noch kein Urteil über Schuld oder Unschuld gemacht.
Es wäre deshalb falsch zu sagen, er wäre unschuldig.

Es wäre selbstverständlich genauso falsch zu sagen, er wäre schuldig.
Deshalb habe ich auch noch den vorletzten Satz ergänzt:
Er ist nur in den Augen der Staatsanwaltschaft schuldig.

Zitat


du solltest mal den Gesetzestext lesen, den du Postest

Das war kein Gesetzestext. Vielleicht bin nicht ich der, der etwas aufmerksamer lesen sollte...
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27.08.2003, 19:23
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Beiträge: 1516
#24

Zitat


Ok, ich habe mein Netzwerk nicht richtig geschützt, nur deswegen bin ich doch nicht schuldig. Ihr argumentiert doch auch nich z.B. bei einem Einbruch so: Das Opfer hat seine Wohnung nich richtig geschützt.

Du kannst zur Verantwortung gezogen werden. Außer du kannst beweisen, dass du es nicht warst.
Irgendwo auf heise ist das sogar beschrieben.

Zitat


Auf ner LAN is so ne Drohung schnell abgeschickt, die Logs sind leider zu alt um zu sehen wer wann usw

Soll das ein Witz sein?
Logs altern?
Wie wurde die Drohung verschickt? Email ?

Zitat


Genauso kann mir allerdings nicht bewiesen werden, dass ich Drohungen abgeschickt habe, woran natürlich Zweifel gesetzt werden kann

Ein Beweis ist vorhanden ob der reicht kann nur das Gericht entscheiden.

Wurdest du überhaupt schon Angezeigt?
Hat die Polizei schon Kontakt aufgenommen?
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28.08.2003, 01:30
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#25 Ich glaub die Nachricht wurde auf der LAN verschickt. [Den übers internet wäre mir als "häcker" zu komplizert, wenn du in "ner woche" ne LAN machst]
Kannst du "Person A" nicht leiden?
die frage ist ob du "Person A" kennst?
Wenn ja dann hast du schlechte Chancen, dem Richter/ dem Anwalt klar zu machen das du es nicht warst.
Bist du schon angezeigt oder hast du noch ne chance das du mit nem blauen auge davon zu kommen?
Wie schon Skunki sagte, wie wurde die nachricht verschickt (E-mail...(vielleicht auch ICQ???))?
Was ich denke ist das jemand an deinem PC saß und dann ne E-mail mit deinem E-mail programm geschrieben hat als du mal auf der toilette saßt:-)
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28.08.2003, 08:20
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Beiträge: 22
#26 @Blurp:
ich denke wir legen das Thema hier bei. Worauf du dich berufst, ist natürlich kein Gesetzestext, sondern eher eine Beschreibung zur praktischen Anwendung verschiedener Paragraphen etc.

das nützt DarkSpider nur auch nix.

@DarkSpider:

Logs zu alt???dann müsste das doch 1000% dabei sein!!! (Sag nicht, dass du nicht grundsätzlich loggst??? das wäre in dem Falle echt heftig... dann könnte man dir unterstellen, du hättest die verschwinden lassen... mal ganz schwarz gemalt...)

Außerdem wäre schon mal interessant, auf welchem weg die nachrichten verschickt wurden??? eMail, ICQ... etc... irgendwelche Infos musst du doch noch haben
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28.08.2003, 09:57
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Avatar joschi

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#27 Jo....nach 2 Seiten Gesetzestexten noch einiges ungeklärt ;).
Wie stehst Du zu den Leuten, die die Drohungen erhalten haben sollen ?
Kennt ihr euch überhaupt?
Und dann klar....wie erging die Nachricht. (Wurden da Mails mit deinem Absender verschickt
Und.....welche Dienste umfasst denn dein Proxy-Programm ? Ein Proxy logt gaanz sicher mit, wer sich zu/über ihn verbindet...wie lange ist der Vorfall den her ?
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28.08.2003, 13:59
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#28 ich weiß selber noch nichts genaues, nur DASS aber niech wie wann usw
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28.08.2003, 21:34
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Beiträge: 5
#29 wie nichts genaues du weißt nicht wem "du" die drohung geschickt hast? Und wenn dir jemand sagt das du ihm ne Drohung geschickt hast dann würde ich gern die nachricht sehn wollen!!! Es kann sein das dich da jmd verarscht und en spass draus macht!!!
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27.06.2004, 19:37
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Beiträge: 1
#30 hi, ich habe fast das selbe problem wie darkspider... meine I.P. wurde auch mehrmals(!) missbraucht um in einem bestimmtem forum geschmacklose dinge und beleidigungen zu posten. die admin dieses forum hat ich nun kontaktiert und mir angekündigt ich würde angezeigt werden, auf grund der "i.p. identifizierung" von meinem account und dem des übeltäters, die identisch ist.
viel dank für jeden tip!

S.
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