Werben&Verkaufen Abofalle? |
||
---|---|---|
#0
| ||
24.05.2012, 13:52
...neu hier
Beiträge: 3 |
||
|
||
25.05.2012, 15:08
Member
Beiträge: 1543 |
#2
Hola,
ich verstehe den Hinweis auf Unternehmer .. nicht. Ansonsten werfe ich mal folgenden Link in die Runde... : http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ133795097309293/Unbestellte-Ware-was-tun T S |
|
|
||
25.05.2012, 16:35
...neu hier
Themenstarter Beiträge: 3 |
#3
hi,
Vielen Dank für den Link! Mit dem Unternehmer habe ich gemeint, dass ich ein Selbstständiger bin und kein Verbraucher (im juristischen Sinne), wie es eben im verlinkten Artikel heißt. Das kann ja doch andere Folgen haben... oder? |
|
|
||
25.05.2012, 18:03
Member
Beiträge: 1543 |
#4
Also im Zusammenhang mit einem "Zeitschriftenabo" .... sehe ich persönlich da nicht wirklich einen "juristischen" Unterschied.
Siehe dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Selbständigkeit_(beruflich)#Formale_Merkmale Ist aber nur meine persönliche Meinung. Mir scheint, da hat jemand Daten abgegriffen (Gewerbeanmeldung, Adresshändler usw.) und versucht abzuzocken. Ist ja wohl egal ob Du in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehst oder nicht. Beschiss ist Beschiss... T S |
|
|
||
26.05.2012, 00:42
Moderator
Beiträge: 2312 |
#5
Das kann schon generell einen Unterschied machen. Die Frage ist, ob du als selbstständiger, bzw. Unternehmer als Kaufmann gem. §1 ff. HGB gilst. Wenn dem so ist, dann bist du zumindest kein "Verbraucher".
Ich habe da eine schöne Übersicht gefunden. http://www.zum.de/Faecher/kurse/boeing/udb/recht/Zusendung-unbestellter-Ware.pdf Da du, selbst wenn du als Kaufmann im Sinne des HGB gilst, nach deinen Aussagen keine Geschäftsbeziehungen mit der Firma hast brauchst du grds. nichts machen ausser Aufbewahrung der Sache, dass diese abgeholt werden kann. Nebenbei: Das hier ist ein IT Forum und du hast eine rechtliche Frage. Wir können hier keine rechtliche Beratung machen. __________ Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage?? Sag NEIN zu HD+/CI+ - boykottiert die Etablierung von HD+/CI+! |
|
|
||
26.05.2012, 01:10
...neu hier
Themenstarter Beiträge: 3 |
#6
Danke vielmals für eure Antworten!!
|
|
|
||
Selber bin ich ein Unternehmer, seit 3-4 Wochen bekomme ich wöchntlich das Werben&Verkaufen Magazin. Der Adresseaufkleber, der darauf ist, trägt auch meinen Namen und meine Adresse. Bestellt habe ich aber das Magazin 100% nicht, auch nicht auf Probe oder so.
Höhstwahrscheinlich kommt irgend wann mal auch eine hohe Rechnung, das ist zumindest mal sicher. Deswegen möchte ich mal folgende Frage stellen:
darf der Verlag so einfach die Magazine verschicken und dann anschließend das Geld auch dafür verlangen oder eben nicht... vielleicht gibt es hier für B2B Geschäfte auch eine besondere Regelung? Hoffentlich muss ich doch nicht, da ich auch nichts bestellt habe, meine Zeit für Anrufe, Schreiben, Kündigungen oder sonstigen Kramm versauen.
Solle der Verlag keinen Recht haben, möchte ich auch weiterhin das Magazin empfangen... Die sollen mich dann, wenn die mögen, verklagen.
Freu mich auf euere Antworten
und vielen Dank im Voraus!!!