Werben&Verkaufen Abofalle |
||
---|---|---|
#0
| ||
17.03.2011, 18:22
...neu hier
Beiträge: 1 |
||
|
||
18.03.2011, 07:43
Member
Beiträge: 1543 |
#2
Jo, ich weiß schon, warum ich immer so misstrauisch bin.
Wenn ich das richtig sehe, hast Du eine Rechnung für ein Jahresabo vom W&V (Magazin) bekommen und nicht vom MAGClub. Richtig? Somit sind die Jungs vom MAG natürlich fein raus und alle email und Schreiben, die du an die schickst, prallen ab wie Wasser an der Scheibe. Nochmal zur Verdeutlichung: Du bist scheinbar inzwischen hier rein getappt --> https://www.wuv-abo.de/wuv-jahresabo/ Das ist das Übel an solchen Sachen, man kündigt nicht rechtzeitig oder formgerecht und schwupps ist man drin. Mein persönlicher Rat: Finger weg vom MAG solange die nicht konkret helfen, aus sowas wieder rauszukommen. T S |
|
|
||
08.04.2011, 11:06
...neu hier
Beiträge: 4 |
#3
hi
schaut doch einfach mal hier auf dem weingut kriechel vorbei - dort braucht ihr keine angst vor einer abofalle zu haben. wegen der problematik von abofallen schaut euch doch einfach mal diese informative seite an. |
|
|
Vor einiger Zeit habe ich bei magclub.de unter diesem link
https://www.magclub.de/kostenlos/angebot/wv das kosntenlos Abo bestellt.
Nun habe ich am 01.03.11 eine Rechnung von 249 € bekommen, darauf hin habe ich diese Schreiben per Einschreiben verschickt:
Rechnung vom 01.03.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zu Ihrer Rechnung vom 01.03.2011 stelle ich fest:
Sollte ich mich tatsächlich auf magclub.de für Ihr Abo angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf der Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsabschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Abozahlung leisten, sondern einen Betrag von 20,00€ für die bereits erhaltenen Sendungen überweisen .
Zusätzlich zu diesem Schreiben, geht eine Kopie an die Verbraucherzentrale Paderborn.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Unter anderem habe ich zuvor auch mehrere Emails geschrieben in denen ich erklärt habe das ich keinerlei Bestätigungsemails mit AGBs oder sonstwas bekommen habe.
Zudem wird mir weiterhin jede Woche diese Zeitschrift geschickt.
Was soll ich nun tun?
Jonas