Datenschutz im Einzelhandel (Security)

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20.01.2012, 21:07
...neu hier

Beiträge: 1
#1 Hallo zusammen, wenn man in einzelhandel arbeitet und die Security aus unserem Geschäft spricht mich an, das Sie den Ausweis vom Kunden gerne hätte. Da Sie etwas überprüfen möchte (Wahrscheinlich verdacht auf Diebstahl, Hausverbot o.ä.). Der Kunde war zuvor bei mir und hatte einen Vertrag gemacht (Vertragskopie wurde archiviert). Wenn ich Ihm diesen wisch geben würde, würde ich einen Missbrauch des Datenschutzgesetzes eingehen unter dem Aspekt, das die Security im Auftrag der eigenen Firma handelt?

Bitte keine vermutungen,
aber gerne auch was zum nachlesen ;)

Gruß
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20.01.2012, 21:28
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#2 Ganz spontan: ich würde mich ausschließlich der Polizei gegenüber verpflichtet sehen, mich auszuweisen - aber niemals gegenüber einem Angestellten eines Privatunternehmens. Nicht mal gegenüber einem Kaufhausdetektiv, der mich auf frischer Tat ertappt, müsste ich mich ausweisen. Dieser müsste zur Feststellung der Personalien die Polizei rufen. Soweit denke ich, dass ich richtig informiert bin.

Habe auf wikipedia einen interessanten Eintrag gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsfeststellung_%28Recht%29
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