Datenschutz im Einzelhandel (Security) |
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20.01.2012, 21:07
...neu hier
Beiträge: 1 |
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20.01.2012, 21:28
Moderator
Beiträge: 6466 |
#2
Ganz spontan: ich würde mich ausschließlich der Polizei gegenüber verpflichtet sehen, mich auszuweisen - aber niemals gegenüber einem Angestellten eines Privatunternehmens. Nicht mal gegenüber einem Kaufhausdetektiv, der mich auf frischer Tat ertappt, müsste ich mich ausweisen. Dieser müsste zur Feststellung der Personalien die Polizei rufen. Soweit denke ich, dass ich richtig informiert bin.
Habe auf wikipedia einen interessanten Eintrag gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsfeststellung_%28Recht%29 __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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Bitte keine vermutungen,
aber gerne auch was zum nachlesen
Gruß