Freenet Mail Kontrolle - Verletzung der privatsphäre? |
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16.08.2003, 00:19
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Beiträge: 19 |
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17.08.2003, 18:15
Member
Beiträge: 209 |
#17
Freenet verklagen??? Hää wegen was? Ausspähen?
Jeder Provider ist verpflichtet gewiese Dinge zu loggen (gerade wegen solchen Aktionen), ausserdem gibt es AGB's, wo das auch drin steht! __________ /* whitehouse.css */ #GeorgeWBush { position:absolute; bottom: -6ft; } |
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18.08.2003, 11:34
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Beiträge: 61 |
#18
Hey,
also ich denke auch, dass es da nix zu meckern gibt gegen Freenet. Sie haben schon richtig gehandelt. Die haben ja deswegen schon genug aerger am Hals. Und snoop...du solltest garnicht erst versuchen irgendwie drumherum zu kommen. Das macht es nur schlimmer. Du hast mist gebaut und dann steh auch dazu. Fuer solche Sachen hab ich nun wirklich kein Verstaendnis. Sei froh, dass ich nicht bei der Polizei bin! Aber ich denke nicht, dass du besuch von denen kriegst, weil du ein paar Bilder verschickt hast. Wenn du das wie ein richtiger 'Spammer' gemacht hast, dann wuerd ich mir auch sorgen machen, aber ansonsten...! Lass es auf jeden Fall in Zukunft und widme dich lieber anderen Sachen zu als so einen Scheiss zu machen! |
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18.08.2003, 16:05
Member
Beiträge: 19 |
#19
...habt ihr beiden den post überhaupt korrekt gelesen? Dann würdet ihr wissen, dass solch eine Klage nichts bringen würde aus dem von mir genannten Grund. Da würde die Staatsanwaltschaft nicht einmal mit dem kleinen Finger zucken.
Privatrechtlich könnte man versuchen vorzugehen, würde aber auch ein Eigentor geben, ebenfalls aus dem von mir genannten Grund. Also...nichts mit freenet verklagen, Evil PS: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-) __________ < - > |
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18.08.2003, 16:08
Member
Beiträge: 19 |
#20
kleiner Nachtrag:
AGBs haben zudem nichts mit Strafrecht zu tun, sondern gehören zum Privatrecht. Daher kann man sich, wenn man eine Straftat begeht, logischerweise nicht mit AGBs (keine RF-Gründe) herausreden. Du meinst sicher, dass der Provider sich in seinen AGB auf eine strafrechtliche Grundlage beruft... Theoretisch gesehen würde freenet das Privatgeheimnis verletzen, praktisch gesehen wird das aber nicht verfolgt, weil es unter "Notwehr" fällt. Jetzt klarer? __________ < - > Dieser Beitrag wurde am 18.08.2003 um 16:10 Uhr von stan editiert.
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30.09.2003, 06:35
...neu hier
Beiträge: 4 |
#21
Zitat snoop postete Mails unterliegen grundsaetzlich dem Postgeheimnis. Ab hier wird es variantenreich. 1) Freemail hat dir geschrieben das du entsprechende Bildinformationen versendet hast. Hier kommt also die Moeglichkeit in Betracht das der Hinweis von voellig anderer Stelle erfolgt ist. Mach dir bewusst das eine unverschluesselte Email ungefaehr so sicher wie eine Postkarte ist. Der Empfaenger selbst als Hinweisgeber ist, ohne die naehren Umstaende zu kennen, als Hinweisgeber sicherlich auch nicht auszuschliessen. 2) Freenet hat sicherlich auch ein gewisses Interesse daran, das die Ermittlungsbehoeren nicht eines schoenen Tages im RZ aufschlagen und anfangen die Daten der Mailserver sicherzustellen. (Von der Haftbarkeit Freenet fuer speicherung der Daten ganz abgesehen) Um gewissen Risiken vorzubeuen zu koennen ist es jedoch nicht notwenig die Mails im herkoemmlichen Sinne zu lesen. Es gibt Software die anhand von Hashinformationen bekanntes, Kinderpornographisches Material erkennt. 3) Ich kenne die AGBs von Freenet nicht, aber ich halte es fuer moeglich das sie sich gewisse Optionen offengehalten haben. Dann sind sie, durch deine Einwilligung im Recht. Zitat mein Rechtsanwalt in einer Mietrechtsgeschichte: "In Deutschland kannst du dich vermutlich der Sklaverei bedienen, wenn sie nur einmal einwilligen" Zitat falls sie mich wegen der verstöße anklagen kann ich auch gegen freenet klagen wegen der verletzung der privatsphäre? Freenet wird keinen Sinn sehen gegen dich zu Klagen. Die Tatsache das sie dir eine Mail mit entsprechendem Hinweis geschickt haben ist schon subspekt, da in der Regel die Ermittlungsbehoerden eingeschaltet werden und stillschweigen vereinbart wird. Fuer den Fall das sich die Ermittlungsbehoerden noch mit dir auseinandersetzen moechten solltest du dir dringenst einen Rechtsvertreter suchen - ohne das, schlimmenfalls noch mit Jugendgerichtshilfe etc. wird man dir das Wort im Munde verdrehen, es aufbauschen und sich freuen den Emotionen freien Lauf lassen zu koennen, ohne das du dich dagegen wehren kannst. Ich kann deinen Beitrag nichts genaues entnehmen, aber moeglichweise solltest du dir neben deiner rechtlichen Situation auch einen kompetenten Ansprechpartner bezueglich deiner Sexualiaet suchen. Die Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualiaet e.V. - Fachgruppe Pädophilie auffindbar unter http://www.ag-paedo.de waere ein moeglicher Ansprechpartner. Zitat Evil postete In der Regel werden hier groessere Geldstrafen die Abschreckend wirken sollen gesprochen. Eine Haftstrafe waere sicherlich auch kaum sinnvoll. Ich gehe soweit zu behaupen das ein kinderpornografisches Bild auch nur eine neutrale Information ueber etwas das Geschehen ist, oder der Phantasie einer Person (Stichwort: synthetische Pornographie) entsprungen ist. Ich glaube nicht an das Phaenomen gute Information, boese Information und es waere schade wenn wir uns immer weiter das Recht verbauen, Informationen wahrzunehmen nicht nicht politisch Einwandfrei sind oder dem aktuellen Zeitgeist entsprechen. |
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Wenn Du ins Gesetz schaust, kannst Du aber folgendes herausfinden:
"falls sie mich wegen der verstöße anklagen kann ich auch gegen freenet klagen wegen der verletzung der privatsphäre?"
Das Ausspähen von Daten und die Verletzung von Privatgeheimnissen sind zwei Straftatbestände (Vergehen), auf die es Geld- oder Freiheitsstrafe gibt.
Dessen hat sich freenet strafbar gemacht, richtig ABER dies läßt sich z.B. durch Notwehr rechtfertigen, so dass die Anklage in diesem Fall gegen freenet Dir nichts bringen würde....eher Nachteile (Kosten des Verfahrens)
...und für Dich sieht es m.E. nicht gut aus, da deine Handlung nach einer Verbreitung pornographischer Schriften (wobei zu den Schriften auch Datenspeicher und andere Darstellungen zählen; Verweis) aussieht (§ 184 III StGB einmal ansehen). Jugendstrafecht ist zwar anwendbar, aber es kommt natürlich darauf an, mit welcher Einsichtsfähigkeit Du gehandelt hast....gibt letztlich vermutlich zu Recht eine fette Vorstrafe und ich hoffe, dass Dich das vor Weiterem abschreckt....
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