Garantie Uhr (bei Kauf übers Internet) |
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25.10.2010, 13:39
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Beiträge: 690 |
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25.10.2010, 19:10
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Beiträge: 4730 |
#2
Wie das im Einzelnen gelöst wird, steht in der Regel in den AGB. Allerdings hat der Händler bzw. der Hersteller in jedem Fall die Kosten zu tragen, außer wenn sich herausstellt, dass es kein Garantiefall war. Kannst Du auch im BGB §439 II nachlesen.
Also, am besten den Händler kontaktieren und nachfragen, was Du tun sollst. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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wer trägt eigentlich die Portogebühren, wenn man eine Uhr zum Hersteller versendet, weil diese in der Garantiezeit einen Mangel aufweist? (die Uhr wurde übers Internet gekauft und somit wäre es ja Schwachsinn die Uhr dem Verkäufter zuzuschicken)