Mieterminderung - wie vorgehen? Musterbrief?

#0
24.05.2010, 22:06
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#1 Hallo Forum,

Mein Vermieter bringt mich aktuell leider auf die Palme, da er trotz Anrufen, Mails einfach nicht reagiert.

In meine Wohnung tritt Wasser ein + bildet sich leichter Schimmel und einige andere Sachen sind defekt oder im Haus zerstört. Der Vermieter ist eigentlich schon hinlänglich bekannt aber arbeitet stets weiter nach der Devise, wenig reinstecken, viel rausholen.

Hat jemand von Euch Erfahrung, wie man gegen solche Vermieter vorgeht? Welche Fristen einzuhalten sind? Wie ein Musterbrief / Mängelrüge aussehen könnte? Mietminderungstabellen?

Vielen Dank für jeden Erfahrungsbericht ;)
Greetz Lp
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25.05.2010, 21:36
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#2 Hi LP,

mein Rat: wende Dich an den Mieterschutzbund in Deiner Stadt.
Ein wenig bin ich schon erstaunt, dass jemand Deines Kalibers nicht den Gockel (oder eine andere Suchmaschine) für eine Auskunft benutzt.
Ich habe auf die Schnelle folgendes gefunden
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_w.htm

Hoffe das hilft Dir weiter.

Gruß
Heron
__________
"Die Welt ist groß, weil der Kopf so klein"
Wilhelm Busch
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25.05.2010, 22:03
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Beiträge: 2176
#3 Hey Heron,

Tja der Kopf ist klein ;) - aber den Gockel hab ich natürlich benutzt und inzwischen auch Musterbriefe en masse.
Nur suche ich halt direkte Erfahrungen was man beachten muss, ob man eine Frist setzt oder das nicht braucht etc.

Mieterschutzbund nehme ich als letztes Mittel, da das leider Zeit kostet und ich im Augenblick sehr ans Büro gebunden bin und eigentlich Zeit sparen wollte! ;)

Vielen Dank!
Lp
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25.05.2010, 23:12
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#4 Nein. Als letztes Mittel solltest Du Deinen Anwalt bemühen. Der Mieterschutzbund ist eine Vorinstanz.

Wichtig ist, dass Du den Vermieter schriftlich (am besten auch per Einschreiben) auf die Mängel aufmerksam machst. Dort kannst Du auch eine angemessene Frist setzen (30 Tage sollten angemessen genug sein, bei akuten Fällen können es auch gerne deutlich weniger Tage sein). Mach ihm auch klar, dass durch die Mängel die Mietsache nachhaltig an Wert verliert (Schimmel bekommt man nur sehr schwer wieder los). Sollte die Frist verstreichen und sich nichts tun (dass er mal vorbei kommt und sich das anschaut, ist keine Einhaltung der Frist - er muss Handwerker bestellen und Dich unverzüglich in Kenntnis darüber setzen, wann die Handwerker kommen), kannst Du einen Teil Deiner Miete einbehalten. Wie viel da angemessen ist, kann ich Dir jedoch nicht sagen, deshalb würde ich anfangs maximal 20% herunter gehen. Aber den Vermieter vorher schon darauf hinweisen, dass Du die Miete mindern wirst, bis der Mangel behoben ist. Ebenfalls könnte, je nach Schweregrad, der Mangel auch zum Recht der fristlosen Kündigung führen. Setze den Vermieter auch davon in Kenntnis, dass Du ggf. von Deinem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch machen wirst (auch wenn Du das gar nicht vor hast, aber ein guter Bluff öffnet manchmal Türen und Tore). Da sitzt er dann nämlich tatsächlich in der Patsche: 1. hat er dann niemanden, der die Wohnung bezahlt und 2. muss er reparieren und ggf. sogar renovieren, um die Räume wieder vermieten zu können. Deshalb wird er, auch weil er vermutlich keine Mietminderung hinnehmen möchte, sich an die Fristen halten und für Beseitigung sorgen.

Wichtig ist vor allem, wie auch bei allen anderen Dingen, dass man es schriftlich und nachweisbar macht und angemessene Fristen setzt und den Gegner über mögliche Konsequenzen aufklärt. Ohne Ankündigung ist bspw. eine Mietminderung wahrscheinlich nur schwer durchzusetzen.

Disclaimer: ich spreche hier nur aus eigenen Erfahrungswerten und ziehe zudem die Erfahrung anderer hinzu. Meine Ausführungen können nicht als Rechtsberatung aufgefasst werden, auch wenn ich mal ne Weile Jura studiert habe :p
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Der Grabsteinschubser
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25.05.2010, 23:20
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Beiträge: 2176
#5 Hey Gool,

Du hast Jura studiert? Du überrascht auch immer wieder! ;)

Danke für die gute Einweisung hab einen sauberen Brief formuliert der alles beinhalten sollte.
Viele Musterbriefe im Internet vergessen übrigens stets den Fristen-Punkt.

Ich berichte, wie es ausgeht!!
Lp
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26.05.2010, 08:23
Moderator
Avatar hevtig

Beiträge: 2312
#6 Fristen sind letztendlich ja das A und O bei solch einem Vorgehen. Daher müssen sie auch angemessen sein.
Ob ich allerdings im ersten Schreiben mit einer außerordentlichen Kündigung drohen würde weiß ich ehrlich gesagt nicht. Das kann der Mieter sich aber an seinen Fingern abzählen... ;)
__________
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage??
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26.05.2010, 08:43
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Beiträge: 896
#7 Hallo

Wie ja schon heftig schrieb

1. Alles per Einschreiben
2. Fristen setzen
3. nach Ablauf der Fristen Mietminderung

Zu 3. da mußt du dich genau informieren, pauschal 20-30% geht nciht, das richtiog sich nach Art und soweit ich weiss auch der bestehenden dauer des Mietmangels. Aber datzu sollten Listen a) im Inet zu bekommen sein und b) gibts sehr gute Bücher zum Thema Mietrecht, auch in öffentlichen Büchereien.
__________
Mfg
schwedenmann
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26.05.2010, 13:56
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Beiträge: 4730
#8

Zitat

HeVTiG postete
Ob ich allerdings im ersten Schreiben mit einer außerordentlichen Kündigung drohen würde weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Eine direkte Drohung sollte es auch nicht sein, nur subtil und zwar als Erklärung, welche Konsequenzen das ganze haben könnte... ;)
__________
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Der Grabsteinschubser
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26.05.2010, 22:43
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Themenstarter
Avatar Laserpointa

Beiträge: 2176
#9 Vielen Dank für Eure guten Tips!
Brief ist raus und wird hier veröffentlicht sobald die Sache hoffentlich erledigt ist! ;)

Greetz Lp
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02.06.2010, 21:52
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Beiträge: 11
#10

Zitat

Laserpointa postete
Vielen Dank für Eure guten Tips!
Brief ist raus und wird hier veröffentlicht sobald die Sache hoffentlich erledigt ist! ;)

Greetz Lp
Den Brief hast du hoffentlich per Einschreiben verschickt?
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