Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz (Verfassungsgericht)

#0
02.03.2010, 22:41
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#1 Mich wundert, daß das Thema hier noch nicht diskutiert wird:

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden. (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html)

Müssen die Provider die Daten jetzt wirklich löschen?
Die Telekom löscht angeblich schon: http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=11678196.html
Ich bezweifel das da wirklich alle Backups platt gemacht werden - vermutlich sind die bald auf ominösen DatenCD's ;)

Ich bin gespannt, welche Folgen dieses Urteil in und für Europa hat, da das vermutlich bald alles über ein Europa Gesetz oder Richtlinie geregelt wird.

Jagge
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03.03.2010, 06:31
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#2 Ich hätte mir gewünscht, daß jede Form der Vorratsspeicherung unzulässig sein würde.
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03.03.2010, 09:34
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#3

Zitat

Geodät postete
Ich hätte mir gewünscht, daß jede Form der Vorratsspeicherung unzulässig sein würde.
und die Polizei/Exekutive wünscht sich genau das Gegenteil.

Wichtig ist auf jeden Fall eine saubere Regelung die nicht permanent von diversen Stellen versucht wird aufzuweichen und klar Sicherheit bietet aber auch Privatsphäre. Was wäre den ein Kompromiss?
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03.03.2010, 10:54
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#4 Sobald die Polizei keine Befugnis hat in fremden Daten herumzuschnüffeln, hat sie auch keine Möglichkeit mögliche Verbrechen zu verhindern.

Aber ganz ehrlich? Welcher Terrorist treibt sich auch in öffentlichen Foren rum und quatscht per Mail oder PN dort mit seinen Kollegen?

Das läuft alles über ausländische Server und IP Verschlüsselung ist nicht wirklich schwer...
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03.03.2010, 11:18
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#5

Zitat

Sobald die Polizei keine Befugnis hat in fremden Daten herumzuschnüffeln, hat sie auch keine Möglichkeit mögliche Verbrechen zu verhindern.

Aber ganz ehrlich? Welcher Terrorist treibt sich auch in öffentlichen Foren rum und quatscht per Mail oder PN dort mit seinen Kollegen?

Das läuft alles über ausländische Server und IP Verschlüsselung ist nicht wirklich schwer...
True.
Kein "Terrorist" wird so dumm sein und ungesichert seine Pläne / Daten oder sonst was zu verschicken.
Wen die Polizei damit fassen kann sind Kleinkriminelle.
Es gibt auch andere Wege sich miteinander auszutauschen. Sicher ist das Internet die gemütlichste Art aber richtige Terror Anschläge kann man dadurch nicht verhindern!
Zumal wir auch wissen das die größten Anschläge aus unseren Reihen kommen.
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03.03.2010, 13:30
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#6 wen genau meinst du mit unsere?
die vds war ja nicht nur für internet sondern auch für telefon daten.
eine EU richtlinie gibt es schon längst, deswegen wird deutschland da auch sicher bald wieder nachlegen müssen und seitens der cdu csu auch wollen. bin mal gespannt, welche straftaten aufgeklärt werden sollen mit diesen Daten, dass muss ja genau festgelegt werden.
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03.03.2010, 17:26
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#7 Das Urteil ist leider nur ein halbherziges. Es verbietet NICHT die anlasslose Speicherung ALLER Verbindungsdaten von ALLEN Menschen, die in Deutschland leben. Es wird wohl ein neues Gesetz gemacht werden, was die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen soll, was aber am Kern der Sache nichts ändert.
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03.03.2010, 17:41
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#8 naja das bgh kann eben auch nur danach gehen, was nach deutschem recht zulässig bzw. unzulässig ist.
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05.03.2010, 18:40
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Beiträge: 6466
#9 Aufzeichnung einer Disskusions-Runde zum Thema unter:

http://markuslanz.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,7243009_idDispatch:9415584,00.html

Gäste sind der Bundesdatenschutzbeauftragte
Peter Schaar, der ZDF-Fernsehjournalist Michael Opoczynski ("WISO"),
Wolfgang Bosbach, Innenexperte der CDU, und padeluun vom FoeBuD.

Wie der "Foebud e.V" in seinem newsletter schreibt:

Zitat

..... Nach der Aufzeichnung der Sendung, hinter der Bühne, verlor Herr Bosbach völlig die Beherrschung und beschimpfte padeluun. Zitat:
"Sie Flachpfeife!" und "Sie können mich kreuzweise".
Ob sich das auf die Sendung bezog oder nachträgliche Gespräche geht hieraus nicht hervor ;)

//Edit: Mhja, bisschen schwach die Sendung. Mit knapp 30 Minuten lässt sich das nun mal nicht wirklich diskutieren. Und wenn der Moderator mit seiner Idee der Präsentation von digitalen Fingerabdrücken schon vom Thema abkommt, dann ist's eh verloren ;).
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06.03.2010, 00:05
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#10 Ich habe auch gemischte Gefühle.
Positiv:
- Das Gesetz wurde für "nichtig" erklärt, das heißt es ist komplett ungültig und darf nicht übergangsweise weiter gelten wie beispielsweise beim Hartz 4 Urteil.
- Die bisherigen Daten müssen komplett gelöscht werden, die Brisanz solcher Datensammlungen wird also durchaus erkannt.

Negativ:
- Der verdachtsunabhängigen Sammlung von Daten wurde nicht grundsätzlich eine Abfuhr erteilt, sondern lediglich die Rahmenbedingungen kritisiert.

Letzteres ist ein Paradigmenwechsel, künftig gelten Bürger nicht mehr generell als unschuldig sondern als potentielle Straftäter. Und entsprechend sammelt man potentielle Beweise auf Vorrat. Diese Daten sollen künftig dezentral und verschlüsselt gespeichert werden und Zugriffe transparent erfasst werden. Das soll laut Verfassungsgericht dann ausreichen um grundgesetzkonform zu handeln, für mich ein relativ starkes Eingeständnis.

Aber es gibt Hoffnung:
Inzwischen will von dem ursprünglichen Gesetz kaum noch jemand etwas wissen und die FDP wird mit den Zähnen knirschen, wenn es nun daran gehen soll die EU Richtlinie national neu umzusetzen. Inzwischen gibt es aber auch in der EU Zweifel an der Richtlinie, diese verstößt wohl gegen die EU-Grundrechtecharta des Lissabon Vertrag und wird im Herbst einer genauen Prüfung unterzogen. Es könnte also sein das Ende des Jahres die halbe Richtlinie über Bord geschmissen wird, man kann hoffen das sich die schwarz/gelbe Koalition entsprechend Zeit lässt mit der Umsetzung.

Andere Länder haben die EU Richtlinie übrigens teilweise gar nicht umgesetzt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Umsetzung_in_anderen_L.C3.A4ndern
"Österreich hat die Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt und befindet sich deshalb in einem Vertragsverletzungsverfahren mit der EU. Zurzeit befindet sich ein vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte erarbeiteter Entwurf im Gesetzgebungsverfahren."
"Die schwedische Regierung weigert sich, ein Gesetz zu erlassen, welches die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umsetzt. Daher wurde das Land am 4. Februar 2010 vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Trotz des Urteils will die Regierung keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, da sich die Regierung noch keine Meinung gebildet hat, ob die Vorratsdatenspeicherung nicht ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist."

"Wir müssen aber, weil die mächtige EU es so will" ist also eher eine bequeme Ausrede der hiesigen Politiker.
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06.03.2010, 22:32
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#11

Zitat

joschi postete
http://markuslanz.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,7243009_idDispatch:9415584,00.html

//Edit: Mhja, bisschen schwach die Sendung. Mit knapp 30 Minuten lässt sich das nun mal nicht wirklich diskutieren. Und wenn der Moderator mit seiner Idee der Präsentation von digitalen Fingerabdrücken schon vom Thema abkommt, dann ist's eh verloren ;).
In der Tat nur sehr oberflächlich, sind auch nur 20 Minuten. Zumal man mindestens dreimal einen Hinweis zu sehen bekommt das "Die momentan laufenden Fernsehbilder nicht im Internet gesendet werden dürfen". Da fehlt dann insgesamt über eine Minute der Sendung, das ganze wirkt leider sehr lieblos.
Die Ausführungen von padeluun sind aber ganz interessant, Herr Bosbach steht argumentativ auf verlorenem Posten. Das er sich nach der Sendung, in der er noch um eine sachliche Diskussion gebeten hat, ausfallend wird passt in's Bild.


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07.03.2010, 01:08
Moderator
Avatar hevtig

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#12 Datenschutzbeautragter der Bundesregierung =! Bundesdatenschutzbeauftragter....
Das spricht doch schon leider über das Niveau (Niveau =! Handcreme ;) )
Leider war das alles sehr flach, das Thema bleibt aber weiterhin spannend..
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Sag NEIN zu HD+/CI+ - boykottiert die Etablierung von HD+/CI+!
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07.03.2010, 14:41
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#13

Zitat

Laserpointa postete
Wchtig ist auf jeden Fall eine saubere Regelung die nicht permanent von diversen Stellen versucht wird aufzuweichen und klar Sicherheit bietet aber auch Privatsphäre. Was wäre den ein Kompromiss?
Vielleicht noch etwas dazu, da ja einige nun Panik verbreiten man wäre nun nicht mehr in der Lage Straftaten aufzuklären. Für mich sollte vor allem das Gebot der Verhältnismäßigkeit stimmen, hier gibt es ja einige ernüchternde Zahlen:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/356/79/lang,de/#Zahlen_und_Fakten
"Einzelfallbetrachtung ist nicht gleich Verhältnismäßigkeit. Aus einer Studie des Max-Planck-Instituts ergibt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung im besten Fall bei 0,01% aller Straftaten von Nutzen sein kann – zu 99,99% wird sinnlos aufgezeichnet."
Das kann es natürlich nicht sein, zumal wir hier noch nicht über die Schwere der Straftaten sprechen. Klar sind Beispiele wie die Anschläge von Madrid auf den ersten Blick beeindruckend, aber ist es wirklich sinnvoll ein Gesetz aufgrund einer handvoll Anschläge europaweit in den letzten 10 Jahren zu erlassen, das Millionen Unschuldige pauschal verdächtigt?

Ich halte es für sinnvoller sich realen Problemen zu widmen, beispielsweise das Supermärkte in bester "Geiz ist geil" Manier SIM Karten ohne Ausweisvorlage herausgeben. Nehmen wir an es wird ein mutmaßlicher Terrorist kurz vor einem Anschlag gefasst und ermittelt das er zuletzt eine Handynummer angerufen hat. Diese Nummer ist aber auf "Donald Duck" oder noch schlimmer einen realen falschen Namen registriert und der Terrorist kann unbehelligt einen Tag später in ein Flugzeug steigen. Was würde es da nutzen nach mehreren Tagen Wartezeit die Verbindungsdaten zu bekommen?
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