Verstößt Outlook Abwesenheitsassistent gegen Datenschutz?

#0
26.06.2007, 15:24
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#1 Hallo zusammen,

eine kurze Frage:

Wenn ich in Outlook den Abwesenheitsassistenten aktiviere und eingehende Mails automatisch an einen Kollegen weiterleite, verstoße ich dann gegen den Datenschutz, da der Absender keine Zustimmung zu der Weiterleitung an eine dritte Person gegeben hat.

Dank im Voraus für eure Mühen

Crane1
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26.06.2007, 15:52
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#2 Hm schwierig zu sagen. Generell ist meine Auffassung das man E-Mails weiterleiten darf so lange der Absender dem nicht wiederspricht. Siehe dazu auch hier:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung36940.html#

Zitat

Wann das Weiterleiten einer E-Mail strafrechtlich relevant ist, lässt sich allerdings nur schwer abschätzen. Nehmen Sie beispielsweise § 202 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser Paragraf stellt das unberechtigte Öffnen eines Briefs oder Schriftstücks unter Strafe. Zunächst ist in diesem Zusammenhang umstritten, ob eine E-Mail überhaupt einen Brief darstellen kann. Doch selbst wenn man dies annimmt, haben Sie die E-Mail ja nicht unberechtigterweise geöffnet. Auch § 206 StGB (Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses) passt nicht so recht. Dieser Paragraf schützt nämlich nur die Übermittlung vom Absender zum Empfänger. Sind Sie Empfänger einer E-Mail, dann können Sie auch darüber bestimmen, was mit dieser passiert. Auch wenn das Strafrecht unter Umständen ausscheidet, so ist möglicherweise ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegeben.
Viele Firmen bauen aber Hinweise wie folgende in (alle) ihre E-Mails ein:

Zitat

Diese Mitteilung ist nur für die Empfängerin / den Empfänger bestimmt und kann vertrauliche Informationen enthalten. Jede Form der Kenntnisnahme durch Dritte ist unzulässig. Für den Fall, dass sie von nicht berechtigten Personen empfangen wird, bitten wir diese höflich, die Mitteilung an den Sender zurückzusenden und anschließend die Mitteilung mit allen Anhängen sowie eventuelle Kopien zu vernichten bzw. zu löschen. Der Gebrauch der Information durch Dritte oder ihre Weitergabe ist verboten.
Wenn du nun alle deine E-Mails automatisiert weiterleitest ignorierst du solche Hinweise natürlich. Deswegen würde ich sowas lieber lassen und lieber darauf hinweisen das man in Urlaub ist und man sich an einen Kollegen wenden soll.
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26.06.2007, 16:04
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#3 In dem Link wird differenziert, ob der Absender sein Einverständnis zur Weiterleitung gibt. Beim Abwesenheitsassistenten könne das jedoch nicht überprüft werden, da alle Mail ungelesen weitergeleitet werden.

Das Argument mit dem Hinweis, sich an den jeweiligen Kollegen zu wenden und auf eine Weiterleitung zu verzichten, umgeht natürlich das Problem, ist jedoch für den Absender mit Arbeit verbunden (e-mail nochmals an neuen Empfänger senden). Dies soll, gerade bei Mails von Kunden, vermieden werden. Schließlich ist der Kunde ja König.

Crane1
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26.06.2007, 16:23
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Beiträge: 1543
#4

Zitat

asdrubael postete
....
Viele Firmen bauen aber Hinweise wie folgende in (alle) ihre E-Mails ein:

Zitat

Diese Mitteilung ist nur für die Empfängerin / den Empfänger bestimmt und kann vertrauliche Informationen enthalten. Jede Form der Kenntnisnahme durch Dritte ist unzulässig. Für den Fall, dass sie von nicht berechtigten Personen empfangen wird, bitten wir diese höflich, die Mitteilung an den Sender zurückzusenden und anschließend die Mitteilung mit allen Anhängen sowie eventuelle Kopien zu vernichten bzw. zu löschen. Der Gebrauch der Information durch Dritte oder ihre Weitergabe ist verboten.
......
Wer sowas in seine e-mails einbaut ist selber Schuld.
Wenn ich nicht will, dass eine e-mail sofort (fremd) gelesen werden kann, dann muss ich sie eben verschlüsseln.
Und selbst das hilft nur im ersten Moment, weil der Empfänger sie ja entschlüsseln kann und dann weiterschicken kann.

Zurück zur Anfangsfrage:
Ich denke es kommt konkret auf den Inhalt der e-mail an.
Wenn ich z.B. aufgrund meine beruflichen Tätigkeit eine e-mail bekommen könnte, in der personenbezogene oder andere schützenswerte Daten drin stehen könnten, dann sollte man eventuell schon vorsichtig sein mit dem Weiterleiten...
Muss jeder für sich selbst entscheiden.
Aber auch hier gilt vermutlich: Wo kein Kläger da kein Richter.

TS
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26.06.2007, 16:38
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#5

Zitat

Crane1 postete
In dem Link wird differenziert, ob der Absender sein Einverständnis zur Weiterleitung gibt. Beim Abwesenheitsassistenten könne das jedoch nicht überprüft werden, da alle Mail ungelesen weitergeleitet werden.
Ja richtig, deswegen auch das mit dem Hinweis.

Zitat

Das Argument mit dem Hinweis, sich an den jeweiligen Kollegen zu wenden und auf eine Weiterleitung zu verzichten, umgeht natürlich das Problem, ist jedoch für den Absender mit Arbeit verbunden (e-mail nochmals an neuen Empfänger senden). Dies soll, gerade bei Mails von Kunden, vermieden werden. Schließlich ist der Kunde ja König.
Besser ist es natürlich wenn der Kunde schon vorher Bescheid weiß das man in Urlaub ist oder es eine zentrale Ansprechstelle für Support gibt. Ist natürlich nicht immer möglich, aber eine E-Mail noch mal abzusenden ist ein Aufwand von 2 Minuten wobei vertrauliche Daten eine ernstere Sache sind.

Das man "eben verschlüsseln" soll ist ähnlich praxisfern wie jeden Absender um Erlaubnis einer Weiterleitung zu fragen. E-Mail Verschlüsselung ist weiterhin kaum verbreitet und man kann König Kunde nicht vorschreiben was er mit seinen E-Mails zu machen hat. Der Kunde geht eher "eben" zur Konkurrenz als sich auf Diskussionen einzulassen was man von seinem Disclaimer hält.
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27.06.2007, 00:02
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#6 Schon die Anfrage finde ich schwammig;)
Die Frage ist doch, um welche Art von E-Mails es sich handelt? Da gibt es m.E doch enorme Unterschiede:
- Vertrieb in der Firma
- Stellvertretungsfunktion
- Praxis eines Psychologen
- usw.

@Crane1
Werde doch mal mit den Anfragen deutlicher. So richtig ist jede Antwort Rätselraten;)

Felix
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27.06.2007, 00:16
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#7 Ich persönlich würde eher behaupten, daß nicht der Emailverkehr zwischen den Personen, sondern zwischen den Firmen zu sehen ist. Solange eine Email nicht als privat gekennzeichnet ist ist es halt eine Firmenemail und ob ich oder ein Kollege die Mail öffnen / bekommt halte ich für unerheblich. Ich sehe schon den Kunden, der 3 Wochen keine Ware bekommt, weil der Mitarbeiter im Urlaub war ;)
Problematisch könnte es natürlich werden, wenn ein Kunde explizit auf eine gewisse Verschwiegenheit besteht und nur gewisse Leute mit seinen Daten vertraut haben möchte. Dies sollte allerdings nicht der Normalfall sein.

wie felix1 schon schrieb kann es nicht schaden die Anfrage evtl. deutlicher zu erläutern.

Nichts dest trotz sind wir hier natürlich kein Juraforum ;)
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27.06.2007, 07:56
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#8 Um welche Art e-Mail es sich handelt kann ich nicht eingrenzen, da bei der automatischen Weiterleitung Mails jeden Inhalts weitergeleitet werden. Dies können also vertraulich Mails mit Gehaltszahlen, einer privaten Einladung zum Geburtstag oder aber auch nur ein einfacher Newsletter von Aldi sein.
Wobei es bei meiner Frage natürlich weniger um letztgenanntes Beispiel geht.
Also, wenn ich für meine Urlaubszeit via Abwesenheitsassistenten meine Mails an einen Kollegen (der gleichen Abteilung) weiterleite, komme ich oder gar mein Kollege dann mit den Vorgaben des Datenschutzes in Konflikt?
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27.06.2007, 21:57
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#9 Deine Aussagen helfen nicht aber wirklich weiter,
Auch sind keine Angaben zum eingestzten Mailsystem der Firma vorhanden.

Felix
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28.06.2007, 08:42
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#10 Sorry,

verwendet wird MS Outlook 2000 mit Service Pack 3.

Die Anfrage betrifft keine speziellen Mails einer bestimmten Abteilung.

Es soll generell geklärt werden, ob diese Weiterleitung in unserer Firma theoretisch Gefahr laufen kann mit dem Datenschutz in Konflikt zu kommen oder nicht.

Bis hierhin schonmal danke für eure Hilfe.
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29.06.2007, 00:04
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#11 Rechtliche Beratung darf aus juristischen Gründen in Foren nicht erfolgen. Eine eindeutige Antwort kann es nicht geben. Es wird immer eine Ermessensfrage sein. Wenn es sich um Verkauf handelt, ist eine Weiterleiung dringend angesagt. Weiterhin ist die Frage zu stellen, inwieweit eine dienstliche Adresse privat genutzt wird. Ich persönlich trenne strikt zwischen dienstlich und privat. Somit habe ich keinen Grund, die Weiterleitung meiner dienstlichen E-Mails während meiner Abwesenheit an meine Vertretung genauer zu hinterfragen.

Felix
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