Verstösst Herausgabe von IP Nummern gegen den Datenschutz?

#0
04.09.2002, 15:11
Daniel
zu Gast
#1 Hallo. Ich hätte mal eine Frage.

Ich betreibe eine kleine Site und in dem betreffenden Gästebuch hat sich eine kleine Diskussion um einen dubiosen Vertrag der Stadtverwaltung in meiner Stadt gebildet.

Nun hat der Bürgermeister der Stadt Anzeige gegen einige Autoren mit anscheinend verleumdnerischen Einträgen in meinem Gästebuch erstattet.

Die Kripo bittet mich nun, die zu den Eintragszeiten passenden IP Nummern herauszugeben, um dann über diese die "Täter" zu ermitteln.

Meine Frage, den ethischen Standpunkt mal ausgeklammert. Darf ich so ohne weiteres die IP Nummern an Dritte weitergeben? Die Kripo sagt ja, weil es ein Strafverfahren ist. Ich sage nein, weil Datenschutz.

Und ist eigentlich der Provider berechtigt, anhand der Einwahl IP's den betreffenden Nutzer zu identifizieren und an die Polizei auszuhändigen?

Vielen Dank schon ein Mal im voraus für die Antworten.
Daniel Reiche
info@danielreiche.de
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04.09.2002, 15:14
Member

Beiträge: 1516
#2 Mh ich denke da ist es besser wenn du einen experten oder deinen Rechtsanwalt fragst
nacher sitzt du noch selber in der scheiße drin aber ich kann mir nicht vorstellen
das du ohne einen gerichtlichen beschluss etwas rausgeben musst
ich denke hier musst du entscheiden wie schlimm die einträge waren kannst du vieleicht
mal die Hp linken

Ansonsten sag ihn du weißt nicht was log datein sind und hast sie wahrscheinlich auch nicht
__________
°<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_}
Dieser Beitrag wurde am 04.09.2002 um 15:18 Uhr von spunki editiert.
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04.09.2002, 15:21
Isnogod
zu Gast
#3 Spunki, wieso verweisst du Daniel auf seinen Rechtsanwalt? Er fragt doch hier!

Soweit ich weiss fallen IP Adressen nicht unters Datenschutzgesetz!
Name, Adresse und Geburtsdatum sind z.B. auch keine in dem Sinne persönlichen Daten die unters Datenschutzgesetz fallen und somit vertraulich behandelt werden müssen, es seiden natürlich man verlangt dies bzw. widerspricht dem!

Im Falle eines Strafverfahrens dürfen unter bestimmten Umständen sogar sehr sensible Informationen preisgegeben werden z.B. Ärzte...

Isnogod
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04.09.2002, 15:23
Daniel
zu Gast

Themenstarter
#4 Danke schon Mal.

Die Seite mit dem Gästebuch um, das es sich dreht ist unter http://www.hoy-infopool.de/gaestebuch.html zu finden. Es geht um die Einträge ab dem 9. August 2002.
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04.09.2002, 15:25
Member

Beiträge: 1516
#5 ganz einfach weil wir keine rechtanwälte sind und das nicht herausgeben der Log
datein vieleicht als behinderung der ermittlung angesehen wird und sie selbst angezeigt wird
deswegen wird es wohl besser sein wenn sie jemand fragt der das studiert hat
und denn die genau anklage schrift bzw aufforderung vorliegt
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04.09.2002, 15:29
Isnogod
zu Gast
#6 ;) - vieleicht gibt es in diesem Forum aber einige User, die sich mit dem aktuellen Recht auskennen? - Infos aus dem Internet sollte man sowieso immer hinterfragen!! - In diesem Forum werden ja auch nur Meinungen und Wissen ausgetauscht! ;)

Isnogod
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04.09.2002, 15:42
Member

Beiträge: 1516
#7 Ich hab ihr ja nicht gesagt hau ab und frag deinen rechtsanwalt sondern
das ich es sinnvoll fände ihn auch zu kontaktieren aber egal darum gehts ja nicht

Mh aber eigentlich finde ich es nicht schlimm was in das Forum geschrieben wurde
es ist einfach eine diskusssion in der sich über Politik unterhalten würd da hätte sich
der Bürgermeister wirklich zu äußern können eine anzeige ist hier nur einschränkung
der meinungsfreiheit
__________
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04.09.2002, 15:45
Ehrenmitglied
Avatar Robert

Beiträge: 2283
#8 Ich bin auch kein Rchtsanwalt, aber ich habe einen klaren Standpunkt dazu:

Niemand ist dazu verpflichtet einfach so ohne richterliche Anordnung Daten herauszugeben. Die triff natürlich auch auf die IP Adresse zu. Ob dies nun durch den Datenschutz gedekct ist, weiß ich nicht - ist auch irrelevent.
Solange die Polizei keine richterliche Anordnung hat, kannst Du sie mit dem Hinweis, daß Du dazu nicht verpflichtet bist, abweisen.

Wie gesagt, daß ist meine Meinung! Vielleicht fragst Du in entsprechenden Fachgruppen bzw. -boards nochmal nach! Oder bitte die Polizei, wenn Du mit ihnen kooperieren willst, daß sie sich einen Gerichtsbeschluss holen und dann bist Du auf jeden Fall abgesichert! Denke ich!

In diesem Zusammenhang möchte ich aber noch darauf hinweisen, daß auch Du als Betreiber des Gästebuches verantwortlich gemacht werden kannst für diese Einträge! Dazu empfehle ich die Lektüre folgender Seite: http://www.intern.de/news/3056.html

Ich hoffe wenigstens etwas geholfen zu haben.

R.
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04.09.2002, 18:46
dicon
zu Gast
#9 Als Sitebetreiber kannst du die Daten rausgeben, mußt es aber nicht, solange es sich um eine Bitte der Polizie handelt. Praxis ist inzwischen, dass viele Seitbetreiber und ISPs (z.b. Telekom) Verbindungsdaten auch ohne richterlichen Beschluß an Ermittlungsbehörden weitergeben, wenn es um die klärung von Straftaten geht.

Gibst du die Daten raus, besteht deine einzige Verpflichtung im Sinne des BDSG darin, dich zu vergewissern, dass mit den Daten kein Mißbrauch getrieben werden kann. Auf die Polizei bezogen bist du damit auf der günen Seite.

Du solltest aber darauf achten, das die Daten nicht älter sind als 80 Tage. Alles was älter ist, dürftest du laut TKG nicht mehr haben.

Zitat

Isnogod vermutete:
Soweit ich weiss fallen IP Adressen nicht unters Datenschutzgesetz!

IP-Adressen fallen def. unter's Datenschutzgesetz bzw. Telekommunikationsgesetz. Bei der IP-Adresse handelt es sich um Verbindungsdaten, ähnlich wie Telefonnummern auf deiner detailierten Telefonrechnung, und genießen daher einen besonderen Schutz.

Grüße, dicon
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05.09.2002, 08:53
Daniel
zu Gast

Themenstarter
#10 Danke für Eure ausführlichen Antworten.
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