Ermittlungsverfahren wegen fehlendem Impressum - und nun? |
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02.09.2009, 00:06
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Beiträge: 4730 |
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02.09.2009, 08:23
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Beiträge: 1543 |
#17
Zitat Gool posteteDoch, das Thema hatten wir schon mal: In dem Moment, wo ich einen Inhalt nachhaltig vorhalte, bin ich der Impressumspflicht unterworfen. siehe auch: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html TS |
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02.09.2009, 17:34
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Beiträge: 4730 |
#18
Die Seite halte ich allerdings nicht für sehr seriös. Zur Impressumspflicht gibt es eben noch keine eindeutige Rechtsprechung - Anwälte und auch Richter zanken sich seit Jahren darum, unter welchen Umständen eine Impressumspflicht besteht.
Es gibt hier ein Dokument vom Bundesjustizministerium, wo es einigermaßen gut erklärt wird: http://www.bmj.de/files/-/3283/leitfaden_impressum_anbieterkennzeichnungspflicht_barrierefrei_090218.pdf __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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Zitat
Das ist nicht Fakt, das ist Bullshit... aber es ist nicht einfach, herauszufinden, wo ein Impressum hingehört und wo man keines benötigt.__________
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