Grundsätzliches zum Thema Impressum Pflicht. |
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#0
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31.05.2005, 00:51
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Beiträge: 4730 |
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31.05.2005, 01:23
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Beiträge: 16 |
#2
Hallo!
Wenn ich davon ausgehe (n darf), dass dies alles richtig ist, dann bedanke ich mich für diese Hinweise... __________ Viele Grüße, - stevieboy - |
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31.05.2005, 02:17
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Themenstarter Beiträge: 4730 |
#3
Ich studiere Jura im vierten Semester und habe im letzten Semester an einem Seminar zum Internetrecht teilgenommen, wo unter anderem auch die Impressumspflicht zur Sprache gekommen ist. Darüber hinaus habe ich mich auch in der Literatur darüber informiert
__________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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31.05.2005, 08:18
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Beiträge: 16 |
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31.05.2005, 12:39
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Beiträge: 2176 |
#5
Danke für die interessanten Informationen.
finde es gut das wir auch einige Rechtsexperten an Board haben; da wir hier öfter rechtliche Fragen (keine Rechtsberatung natürlich) haben - eventuell lohnt sich ja sogar ein Unterforum dafür. in dubio pro reo! -> im Zweifel für den Angeklagten Greetz Lp |
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11.06.2005, 19:48
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Beiträge: 137 |
#6
Hi!
Ja, das ist alles ehr interessant. Wobei ich als meine Privatmeinung finde, dass auf privaten Homepages mit Gästebuch oder so das Ganze etwas Überreguliert ist. Aber wir leben halt in Deutschland. Zwei Fragen habe ich noch: Ein Impressum welches mit Javascript (z.B. auch alert("blabla")) aufgerufen werden kann, ist das auch korrekt? JS ist ja nun Standard im Vergleich zu Flash. Hängt dieses Impressumspflicht von meinem Standord als Anbieter der Seite ab, oder von dem Standord des Servers? Also .com-Server steht physisch meintewegen in USA, ich sitze hier. Danke schon mal! |
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12.06.2005, 04:08
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Themenstarter Beiträge: 4730 |
#7
Nein, JavaScript ist nicht zulässig.
Und die Impressumspflicht hängt von verschiedenen Standorten ab. Als Anbieter aus Deutschland benötigst Du ein Impressum. Und als Anbieter aus dem Ausland, wenn Du in Deutschland oder zumindest für Deutsche anbietest, dann auch. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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12.06.2005, 09:59
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Beiträge: 137 |
#8
Danke blueslayah!
Ich bin auch nur Privatmann mit einem Gästebuch. Ich finde die Vorgehensweise einiger klammer Anwälte, die etwas Geld in ihre Taschen wirtschaften wollen (auf Kosten armer Privatleute!) in so fern einfach nur unmoralisch. Ich habe halt keine Lust meine kompletten Adressdaten direkt zugänglich zu machen. Natürlich bekommt man das auch über die Denic raus (das finde ich auch schon nicht gut), aber da "unterschreibt" man bei der Abfrage wenigstens noch: "Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt." |
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12.06.2005, 17:14
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Themenstarter Beiträge: 4730 |
#9
Na ja, mit Werbung etc. hatte ich dahingehend noch keine Probleme. Die Impressumspflicht halte ich auch teilweise für Übertrieben und das Vorgehen mancher Anwälte als ziemlich zweifelhaft.
Aber in den wenigsten Fällen wird ein privater Webseitenbetreiber abgemahnt, der außer Infos über sich, seine Haustiere und seine Hobbies noch ein Gästebuch eingebunden hat, abgemahnt Das Impressum auf Privatseiten dient auch nur der Rechtssicherheit, da es nicht wirklich klar ist, ob Privatseiten in dem genannten Umfang überhaupt ein Impressum haben müssen. Der Gesetzgeber hat sich da nicht eindeutig ausgedrückt. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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16.06.2005, 10:50
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Beiträge: 137 |
#10
Reicht es denn, im Impressum den Vornamen abzukürzen?
Also: X. Meier Unabhängig jetzt von Privat-/ oder Gerbeseite. |
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16.06.2005, 19:58
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Themenstarter Beiträge: 4730 |
#11
hmmm... ich weiß es nicht, denke aber eher, dass der vollständige Name genannt werden muss.
__________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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25.06.2005, 23:01
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Beiträge: 24 |
#12
Zitat unächst sei erwähnt, dass man sich durch ein fehlendes Impressum nicht strafbar macht, also eine Anzeige bei der Polizei deswegen ausgeschlossen istwarum also ein impressum, wenn mir eh keiner was kann? interessant ist es alle mal so was hier zu lesen. aber mich interessiert mehr: wer kontrolliert so was denn überhaupt? außerdem: wenn die behörden infos über den betreiber eine seite brauchen, kommen sie doch an wesentlich zuverlässigere quellen ran. ich meine, ein impressum kann ja auch frei erfunden sein... die auskünfte von providern, denic oder so aber nicht... grüße! __________ Was wollen wir denn morgen abend machen Brain? |
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29.06.2005, 15:46
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Themenstarter Beiträge: 4730 |
#13
Eine Anzeige bei der Polizei ist zwar ausgeschlossen, allerdings kann man schön abmahnen, wenn das Impressum fehlt oder unvollständig ist. Es gibt Anwälte, denen sowas Spaß macht.
Und auch die Angaben bei Provider und DENIC können gefälscht sein. Habe das oft genug erlebt (wegen Spam). Und wenn das Impressum gefälscht ist und man dort meinetwegen wegen was anderem ne Abmahnung oder so hinschickt, kann es für den Betreiber der Webseite nochmal so unangenehm werden. Einige Anwälte legen den Streitwert auf mehrere 10.000 € fest... __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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31.07.2005, 00:51
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Beiträge: 46 |
#14
Moin,
ich kann den ersten Beitrag so nicht stehen lassen, da sind für mich zu viele Unklarheiten drin. Zitat blueslayah posteteWas hat §4 Abs. 3 BDSG (Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung) mit der Impressumspflicht zu tun? Zitat Außerdem, wenn die Internetseite geschäftsmäßig betrieben wird.Der MDStV sagt zu der Geschäftsmässigkeit allerdings überhaupt nichts aus, so dass man nach dem MDStV auch ohne geschäftsmässige Seite impressumspflichtig wäre. Dort steht lediglich (sinngemäss gekürzt und zusammengefasst, genauer in §10 Abs.1 Nr. 1) "Diensteanbieter haben für Mediendienste Name und Anschrift leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Ob ein Impressum für private (BTW: Was ist "privat"? Für mich wäre privat, wenn NUR ich die Seite erreichen kann, alles andere ist nicht privat sondern öffentlich. Nur als Gedankenanstoss) Seiten sinnvoll ist möchte ich nicht entscheiden, da gibt es haufenweise Stellen in den deutschen Gesetzen, wo man über den sinn oder Unsinn diskutieren kann. So far... Matthias P.S.: Viele Gesetze findet man auch online unter http://dejure.org. Allerdings weiss ich nicht, ob die hier genannten dort auch sind P.P.S.: Zum Thema private Impressumspflicht ist die Seite von [url=http://www.adversario.de/article176.html]Herrn Fietz[/url] vielleicht auch ganz interessant. __________ Hier könnte Ihre Signatur stehen |
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31.07.2005, 06:43
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Themenstarter Beiträge: 4730 |
#15
Uhm... wo ich das mit dem BDSG aufgeschnappt habe, müsste ich nochmal nachforschen. Du hast Recht, das kann so nicht stimmen.
Zitat Der MDStV sagt zu der Geschäftsmässigkeit allerdings überhaupt nichts ausTrotzdem ist das in der aktuellen Rechtslage aber wohl ein wichtiger Bestandteil, denn eine Pflicht wird in der Regel aus der Geschäftsmäßigkeit hergeleitet. Schade, dass ich meine Scripte gerade nicht hier habe. Ich bin "im Urlaub" und die Kopien liegen bei mir zu Hause. Frühestens in zwei Wochen kann ich nochmal genaueres sagen. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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irgendwo habe ich hier einen Beitrag gesehen, wo sich jemand beschwerte, dass auf einer Seite kein Impressum vorhanden und was da zu machen sei. Zunächst sei erwähnt, dass man sich durch ein fehlendes Impressum nicht strafbar macht, also eine Anzeige bei der Polizei deswegen ausgeschlossen ist
Da der entsprechende Thread geschlossen wurde, mache spreche ich das Thema also in einem neuen Thread an.
Impressumspflichtig ist nach dem Teledienstegesetz aber auch jeder private Webmaster, auf dessen Internetseite Daten verarbeitet und gespeichert werden, beispielsweise für einen Newsletter, ein Forum, ein Gästebuch, bei einer Awardvergabe etc (§ 4 Abs. 3 BDSG). Außerdem, wenn die Internetseite geschäftsmäßig betrieben wird. Die vorzugswürdige Meinung ist, dass lediglich mittelbare erwerbswirtschaftliche Interessen ausreichen, um die Impressumspflicht des TDG zu begründen. Quasi wenn jemand Werbebanner auf seiner Internetseite schaltet, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern. Dieser Meinung steht jedoch das Urteil des LG Hamburg vom 01.03.2000 (315 O 219/99) entgegen, welches eine Impressumspflicht selbst dann fordert, wenn der Provider ein Banner, ohne Zutun des Webmasters, in die Internetseite einfügt (zB 1&1 Bannercommunity). Private Internetseiten sind also dann Impressumspflichtig, wenn Werbebanner darauf zu finden sind und/oder außerdem eine E-Mail-Kontaktmöglichkeit in Form eines Formulars gegeben wird (weil es sich hierbei wiederum um einen Teledienst handelt).
Nach herrschender Ansicht muss das Impressum bereits von der Startseite aus mit einem Klick erreichbar sein. Von Unterseiten dürfen nicht mehr als zwei Klicks notwendig sein (auch wenn dieses Erfordernis nicht dem technischen Stand des Internets entspricht).
Das Impressum muss als solches Erkennbar sein. Es sollte “Impressum” oder “Kontakt” genannt werden, irreführende oder Fantasie-Begriffe wie “Backstage” sind nicht ausreichend.
Das Impressum muss in Textform vorliegen. Grafiken und andere Elemente (auch Flash) sind unzulässig (ein Tipp an den Webmaster dieses Forums), obwohl ich meine, dass bei reinen(!) Flash-Seiten das Impressum auch geflasht vorliegen darf, da die Internetseite ohne aktiviertes Flash gar nicht abrufbar wäre. Doch das ist meine Meinung und Rechtssicherheit sollte man auf jeden Fall durch ein Impressum, am besten als “impressum.html” im Domain-Root, in Textform haben.
Neben Name und Adresse muss allgemein noch die E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit, den Verantwortlichen schnell zu erreichen, angegeben werden. Dies könnte durch Angabe der Telefonnummer, der Fax-Nummer, aber auch durch Angabe einer weiteren E-Mail-Adresse geschehen. Ob diese Vorschrift sinnvoll ist, ist in einigen Fällen sicherlich zu verneinen.
Problematisch wird das alles, wenn man zwar die oben genannten Voraussetzungen für ein Impressum nicht erfüllt, aber dennoch meinungsbildende, redaktionelle Inhalte auf seiner Internetseite veröffentlicht. Redaktionell ist nach meinem derzeitigen Kenntnisstand jeder Inhalt, der regelmäßig erweitert oder aktualisiert wird. Wer Inhalte solcher Art anbietet, muss ebenfalls ein Impressum haben - allerdings ist es hier immer noch sehr umstritten, ab wann welche Inhalte warum als redaktionell gelten und deshalb die Impressumspflicht besteht.
Gruß,
Arne
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Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren.
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