Grundsätzliches zum Disclaimer / Haftungsausschluss

#0
13.06.2005, 13:35
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Beiträge: 4730
#1 Liebe Leute,

immer wieder sehe ich auf irgendwelchen Internetseiten folgenden oder ähnlichen Text stehen:

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf dieser Seite Links zu anderen Seiten im Internet hintergelegt. Für alle diese Links gilt: " Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Webseite inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."

Dieser Disclaimer bietet weder Rechtssicherheit, noch ist er in irgendeiner Form begründet. Mehr noch könnte man im Umkehrschluss die Vermutung zulassen, dass jemand, der einen Disclaimer anbringt, was zu verbergen hätte bzw. von den Inhalten der anderen Internetseiten auf jeden Fall wusste.
Gestützt wird die Überzeugung, einen Disclaimer anzubringen, auf ein Urteil vom Landgericht Hamburg am 12.05.1998, welches übrigens nie rechtskräftig wurde. In dem Urteil hieß es, dass man durch das Setzen von Links auf seiner Internetseite für die dort angebotenen Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Dies könne nur verhindert werden, wenn man sich ausdrücklich von den verlinkten Inhalten distanziert. Mit der Distanzierung ist jedoch nicht gemeint, dass man einen solchen Disclaimer anbringt und sich generell von den verlinkten Inhalten distanziert. Warum verlinkt man dann Inhalte, wenn man nicht genau auf diese verweisen möchte? Eine Distanzierung ist dann gegeben, wenn man innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit beispielsweise verfassungsfeindliche Aussagen durch einen Link dem Leser zugänglich macht, aus dem Kontext aber heraus geht, dass man alles andere als einverstanden ist mit den dort angebotenen Inhalten, diese Inhalte aber wissenschaftlich notwendig als Kontext zur Arbeit stehen. Natürlich ist auch hier Vorsicht geboten, denn wenn man im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit auf Inhalte verlinkt, die zum Beispiel eine Anleitung zum Bau einer Bombe enthält oder pornografische Schriften, kann man sich mitunter strafbar machen, wenn diese Links allgemein zugänglich sind. Vor der Veranwortlichkeit drücken kann man sich übrigens vermutlich dadurch, wenn man auf seiner Seite einen Hinweis anbringt, vorzugsweise im Impressum, dass man alle Links vor der Setzung geprüft hat und diese zu dem Zeitpunkt noch keine rechtswidrigen Inhalte aufwiesen. Sobald allerdings Kenntnis über die rechtswidrigen Inhalte besteht, müssen die Links unverzüglich entfernt werden, da man sich sonst bspw. zur Beihilfe zu sonstwas strafbar machen könnte. Es besteht zwar keine Pflicht, die gesetzten Links regelmäßig zu überprüfen, da es dem normalen Internetseitenbetreiber unzumutbar wäre, aber die Kenntniserlangung kann auch durch den Hinweis von Besuchern der Internetseite zustande kommen. Jetzt ist es allerdings nur noch fraglich, ob ein Besucher, der über die Rechtswidrigkeit der verlinkten Inhalte bescheid weiß, sich strafbar macht, wenn er dies nicht an den Websitebetreiber meldet. Doch das ist eine andere Frage…
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Der Grabsteinschubser
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25.06.2005, 23:10
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Beiträge: 24
#2 vielleicht dazu noch ein link... ;) http://jendryschik.de/misc/disclaimer

grüße.

cmiyc
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Was wollen wir denn morgen abend machen Brain?
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27.06.2005, 13:30
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Themenstarter
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#3 Genau. Ein sehr guter Link, den ich auch schon lange referenziere.
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Der Grabsteinschubser
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15.07.2005, 22:06
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Beiträge: 19
#4 danke für den hinweis ;)
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