weitere Website Reputation & Verbraucherschutz Bewertungen auf » Webutation.net.

Nachbarschaft24 vor Gericht gescheitert

#0
26.11.2009, 10:53
...neu hier

Beiträge: 9
#16 Oh man, ist ja unglaublich, mein Freund hat auch von diesem Möchtegern-Anwalt bekommen, die Anmeldung ist auch über 2 Jahre her (schaden, fast wäre die Forderung verjährt). Im Brief steht auch, wie oft der sich dort angemeldet hat und wieviele Mails er geschrieben hat... Natürlich kann er sich daran nicht mehr erinnern...

Wir warten jetzt erstmal ab, ob noch ein zweiter Brief kommt. Wenn ja, gehen wir gegen ihn vor... Muss nur meinen Chef fragen, ob der das macht... (arbeite nämlich beim Anwalt << manchmal ganz praktisch ;))

Berichtet mal weiter, wie ihr jetzt dagegen vorgeht...

LG
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 11:06
Member

Beiträge: 99
#17 na das ist ja praktisch, wenn man beim Rechtsanwalt arbeitet.
Ich bin ganz hippelig.
Würd am liebsten einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Mich kotzt das nämlich langsam an
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 11:15
...neu hier

Beiträge: 9
#18 Ja klar, verstehe ich... Aber wie gesagt, ich würd erstmal abwarten, ob die einen nochmal anschreiben... diese ganzen urteile, die die beim anschreiben erwähnt haben, sind alles versäumnisurteile und nur dazu da, uns angst einzujagen, damit man bezahlt...
wenn du rechtsschutzversichert bist, kannst du dir ja mal einen rat beim anwalt einholen...
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 11:26
Member

Beiträge: 99
#19

Zitat

Novia postete
Ja klar, verstehe ich... Aber wie gesagt, ich würd erstmal abwarten, ob die einen nochmal anschreiben... diese ganzen urteile, die die beim anschreiben erwähnt haben, sind alles versäumnisurteile und nur dazu da, uns angst einzujagen, damit man bezahlt...
wenn du rechtsschutzversichert bist, kannst du dir ja mal einen rat beim anwalt einholen...
klar bin ich rechtsschutzversichert, nur hab ich da auch ne selbstbeteiligung von 150 euro
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 11:31
...neu hier

Beiträge: 9
#20 hm, stimmt, die ist dann natürlich fällig und man überlegt es sich drei mal, ob man nen anwalt aufsucht oder nicht... wie gesagt, wart erstmal ab, ob der sich wieder meldet...
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 12:32
...neu hier

Beiträge: 4
#21 Also ich hab das gerade eben meinem Anwalt übergeben. Werd mich denn mal wieder melden, wenn ich was neues weiß- so oder so...
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 14:00
...neu hier

Beiträge: 10
#22

Zitat

Sonni1970 postete
uii.. bei mir steht noch 172,88 .... aber zahle trotzdem nicht... wenn es weiter geht, dann habe ich nen guten Rechtsschutz...habe den noch nie gebraucht, dann ist er auch mal für was gut :-)
hallo sonni
ich hab jetzt auch heute post vom anwalt bekommen und es sind bei mir 280,00€
mit angabe meiner ip adresse , soweit ich weiss ist diese adresse aber bei jedem look in anders ,also was wollen die damit.
hast du schon deiner rechtschutz bescheid gegeben?
ich hab nämlich leider keine und das würde teuer werden ..
ausserdem ist es lustig dass ich mich nie mit der richtigen ad angemeldet habe und die jetzt die post an meine richtige ad schicken .. wie geht das denn? was macht ihr alle jetzt?
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 14:01
...neu hier

Beiträge: 1
#23 Hallo leute,
habe heute auch einen brief von herrn "rechtsanwalt" michalak bekommen... und bin so unfassbar wütend, dass ich explodieren könnte.

habe vor 2 jahren die erste rechnung bekommen (wie ihr alle auf diesen blöden trick reingefallen) und habe eine freundin, die bei einem anwalt abreitet, gefragt was ich nun machen soll.
nach weiteren gesprächen habe ich dann zähneknirschend bezahlt und sofort eine kündingung geschickt.

diese kündigung wurde auch bestätigt und dachte somit, die sache wäre geklärt. habe zwar noch 2 briefe von einer inkasso-gesellschaft bekommen, auf den ersten mit wut geantwortet, den zweiten ignoriert.

und nun bekomm ich diesen brief, in dem steht, dass ich nicht gezahlt haben soll und dass ich den vertrag nicht gekündigt habe, was zu einer verlängerung führt.... hallo?!?!?! was soll der sch***???

was meint ihr? was soll ich nun tun?

grüße
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 14:04
...neu hier

Beiträge: 10
#24 hallo novia ,
das ist ja praktisch dass du beim anwalt arbeitest ev kannst du ja mit uns allen da mal mit deinem chef reden und wir bekommen nen rabatt bei der zahlung wenns dazu kommen muss ich hab nämlich keine rechtschutz:-( und soll schon 280 euro zahlen.. :-(
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 14:07
...neu hier

Beiträge: 10
#25

Zitat

alexm postete
Hallo leute,
habe heute auch einen brief von herrn "rechtsanwalt" michalak bekommen... und bin so unfassbar wütend, dass ich explodieren könnte.

habe vor 2 jahren die erste rechnung bekommen (wie ihr alle auf diesen blöden trick reingefallen) und habe eine freundin, die bei einem anwalt abreitet, gefragt was ich nun machen soll.
nach weiteren gesprächen habe ich dann zähneknirschend bezahlt und sofort eine kündingung geschickt.

diese kündigung wurde auch bestätigt und dachte somit, die sache wäre geklärt. habe zwar noch 2 briefe von einer inkasso-gesellschaft bekommen, auf den ersten mit wut geantwortet, den zweiten ignoriert.

und nun bekomm ich diesen brief, in dem steht, dass ich nicht gezahlt haben soll und dass ich den vertrag nicht gekündigt habe, was zu einer verlängerung führt.... hallo?!?!?! was soll der sch***???

was meint ihr? was soll ich nun tun?

grüße
genau so gehts mir auch ich habe damals sogar in der frist gekündigt aber nichts bekam ständig weitere inkasso benachrichtigungen per mail die direkt im spam landeteten und nun kam heute ein brief von dem besagtem anwalt mit der vorderung von 280€
HALLOOOOOOOO ich war nie noch mal auf der seite weiss nicht mal wie ich da heissen soll veilleicht sollten wir uns alle mal gegenseitig suchen um mal zu testen ob wir da überhaupt sind..
unter anderem hab ich mich nie mit meinen richtigen daten da angemeldet woher haben die meine daten auf einmal??
ja was machen wir jetzt? ich ha kein rechtsschutz :-(
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 14:19
...neu hier

Beiträge: 10
#26 was auch sehr lustig ist der anwalt schreibt mir ich solle den betrag den ich bereit bin zu zahen selber in dem zahlschein eintragen :-))
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 14:28
...neu hier

Beiträge: 10
#27 Beweiskraft eines IP-Adress-Logs
Besonders im Zusammenhang mit den um sich greifenden Abzockfallen im Internet wird immer wieder die Frage aufgeworfen, welche juristische Beweiskraft der Betreiber einer Webseite aus dem Protokollieren einer IP-Adresse ziehen kann. In diesem Artikel wird der Versuch unternommen, diese Frage zu beantworten.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]
1 Das "Problem"
2 Was kann man mit einem Zeitstempel anfangen?
3 Manipulierte Zeitstempel
4 Zeitstempel als angeblicher Beweis für das Zustandekommen eines Vertrags
5 Angeblich gespeicherte MAC-Adressen


Das "Problem"
Auf typischen Webseiten der Abzocker findet man oft einen schaurig-schönen, imponierenden Hinweis wie diesen hier, meist im Verbund mit einer versteckten Preisangabe:

"Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Falscheingaben sind Sie anhand Ihrer IP-Adresse [xxx.xxx.xxx.xxx] über Ihren Provider [xxxxxxx] identifizierbar. ..." Wir haben diese Angaben gespeichert.

Man nennt einen solchen Datensatz aus IP-Adresse und Zeit, in der von der Webseite Daten angefordert wurden, "Timestamp" oder "Zeitstempel". Viele Intersetserver sammeln diese Zeitstempel, was an sich nichts verwerfliches ist. Die Drohung, die mit einer solchen Passage aufgebaut wird, ist jedoch nur heiße Luft.

Was kann man mit einem Zeitstempel anfangen?
Wie schon im Artikel über die IP-Adresse beschrieben, kann der fremde Webmaster aus Ihrer i.d.R. dynamisch vergebenen IP nicht viel Information über Sie herleiten. Er kann nur feststellen, bei welchem Provider Sie ins Internet gehen, und Ihren ungefähren geographischen Standort (mit ca. 20-80 km Genauigkeit).

Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird der Betreiber einer Webseite, auch wenn er der Meinung ist, von Ihnen Geld für was auch immer fordern zu dürfen, keine weitere Information seitens Ihres Providers über Sie erhalten. Aus Datenschutzgründen darf Ihr Provider diese Informationen (Zuordnung einer IP-Adresse zu den Nutzerdaten) nur auf richterliche Anordnung an einen Staatsanwalt herausgeben, niemals jedoch an eine Firma, Inkassobüro oder Privatperson.

Seit dem 01.01.2009 gilt die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung". Ihr Provider muss daher die Logdateien (Verbindungsdaten) für 6 Monate aufbewahren. Der Betreiber einer "Internet-Dienstleistung" müsste also, um überhaupt einen solchen richterlichen Beschluss bekommen zu können, innerhalb dieser Zeit Anzeige gegen Sie erstatten, z.B. wegen "Betrugs gem. § 263 StGB".

Jedoch wird gerade der Betreiber einer Abzockfalle i.d.R. den Teufel tun und durch massenhaftes Erstatten von Anzeigen gegen seine Opfer den Unwillen der Staatsanwälte auf sich ziehen. Allzu leicht könnte er sich damit selbst in die Nesseln setzen und ein Verfahren wegen Betrugs etc. geradezu herausfordern.

Wenn also der Betreiber einer unseriösen Webseite der Ansicht ist, Sie schuldeten Ihm Geld, ist es zunächst einmal schon höchst fraglich, ob die von ihm mitgeloggte IP-Adresse beweisbar Ihnen zugeordnet werden kann.

Manipulierte Zeitstempel
Selbst unter der Voraussetzung, dass es dem Abzocker beweisbar gelingt, Ihnen die IP des Zeitstempels zuzuordnen, etwa weil Sie selbst bei Ihrem Provider der Freigabe der Logdaten zugestimmt haben, um Klarheit in der Sache zu schaffen, ist ein Zeitstempel (Logeintrag aus IP-Adresse und Uhrzeit) letztendlich immer rechtlich anfechtbar. Entgegen oft geäußerter Behauptungen von Servicebetreibern gibt es nämlich etliche technische Tricks, um sich einen solchen Zeitstempel zu erschleichen, auch wenn das Opfer niemals die fragliche Webseite besucht hat. Denn letztendlich ist ein solcher "Zeitstempel" immer nur ein Datenprotokoll, das vom Betreiber selbst angefertigt wurde, und das folglich prinzipiell beliebig manipuliert worden sein kann. Rein technisch betrachtet ist eine Logdatei, in der Zeitstempel gesammelt werden, eine einfache Textdatei. Man könnte also Ihre Daten auch von Hand nachgetragen haben.

Der Abzocker muss lediglich durch einen Trick an einen Zeitstempel gelangen, der gar nicht notwendigerweise auf seinem eigenen Webserver entstanden ist, sondern der ihm ebenso gut von einer fremden Partei übermittelt worden sein kann.

Dafür gibt es mehrere Szenarien:

Der Abzocker kann mit dem Betreiber eines zwielichtigen "Gewinnspiels" paktieren. Mit diesem Gewinnspiel werden Sie geködert, um an Ihre persönlichen Daten nebst IP-Zeitstempel zu gelangen. Tatsächlich haben Sie nur an diesem (kostenlosen) Gewinnspiel teilgenommen. Vielleicht verkauft jedoch der Betreiber des Gewinnspiels, ohne dass Sie es wissen, Ihre Daten mitsamt dem Zeitstempel(!) an den Betreiber der Abzockfalle weiter. Dieser behauptet jetzt, Sie hätten sich zu der fraglichen Zeit XX:XX über Ihre IP für seine "Dienstleistung" angemeldet.

Für Sie also noch ein Grund mehr, nicht an dubiosen "Gewinnspielen" im Internet teilzunehmen. Nicht nur laufen Sie Gefahr, dass Ihre persönlichen Daten unkontrollierbar quer durch die Republik weiterverkauft werden. Vielleicht landen diese Daten inklusive Timestamp dann postwendend bei einem der selbsternannten "Dienstleister", der dann behauptet, sie hätten sich zu der Zeit X für seine imaginäre "Dienstleistung" namens "Lebensprognose, Führerscheincheck" oder sonstigen Unsinn angemeldet.

Prinzipiell kann jeder Webmaster, der Ihre persönlichen Daten wie Namen, Adresse, e-Mailadresse hat, einen Zeitstempel mit Ihrer IP weiterverkaufen.
Im Usenet (Newsgroups etc.) ist u.U. das Sammeln solcher Zeitstempel auch für angemeldete fremde User möglich.
Durch bestimmte html-Tricks wie "Frames", "Overlays", aber auch durch Werbebanner oder Skripte lassen sich Zeitstempel beim Kontaktieren eines Webservers unbemerkt auf einen fremden Webserver übertragen. Der Anwender bekommt davon nicht das geringste mit, beweisbar ist das ganze im Nachhinein höchst schwierig oder auch gar nicht.
Dies sind nur einige der möglichen Tricks zur Erschleichung eines Zeitstempels. Eine genauere Darlegung der inzwischen dazu bekannten Methoden finden Sie in unserem Partnerforum von computerbetrug.de.

Zeitstempel als angeblicher Beweis für das Zustandekommen eines Vertrags
Was beweist nun letztendlich ein solcher Zeitstempel? Im technischen Sinne ist damit nur belegt, dass Sie zu der Uhrzeit XX:XX unter der IP xxx.xxx.xxx.xxx im Internet waren. Mehr nicht! Schluss, aus.

Mit einem solchen Zeitstempel allein ist nicht wasserdicht beweisbar, dass Sie einen wirksamen Vertrag mit dem Betreiber einer Webseite eingegangen sind. Eine fundierte juristische Stellungnahme zu diesem Thema finden Sie ebenfalls bei computerbetrug.de.

Wenn irgendwann einmal in einem Gerichtsprozess gegen Sie etwas anderes behauptet werden sollte, berufen Sie sich bitte auf die hier und bei computerbetrug.de gemachten Feststellungen und scheuen Sie sich auch nicht, ggf. einen Gutachter hinzuzuziehen.

Angeblich gespeicherte MAC-Adressen
Nachdem im Forum Anfang November 2009 Berichte aufgetaucht sind, nach denen in Inkassoschreiben damit gedroht wird, man habe die sog. MAC-Adresse von Ihnen und würde diese einsetzen, um eindeutig zu belegen, dass ein Zugriff von Ihrem Rechner aus stattfand, möchten wir hier auch kurz diese Masche als Trick entlarven.

Für diejenigen, die mit der Technik nicht so vertraut sind, ein kurzes Video von Katzenjens auf Youtube zur Beruhigung:

YouTube Video (Link)


Poste Videos durch einfaches einfügen von Youtube / Vimeo Links in den Beiträgen!


Also: das ist alles nur ein Bluff. Doch nun ein paar technische Erklärungen dazu.

Was ist eine MAC-Adresse? Wenn man einen Computer an ein Netzwerk anschließt, so muss dieses Netzwerk die Möglichkeit haben, den Computer zu identifizieren, um mit ihm Datenpakete austauschen zu können. Die MAC-Adresse ist als solches Identifizierungsmerkmal gedacht. Jede Hardwarekomponente, die an ein Netzwerk angeschlossen ist, hat eine eigene MAC-Adresse, die (idealerweise) weltweit nur einmal vergeben wurde und im Bauteil eingespeichert ist.

Wenn man ein Netzwerk mit einem Bürogebäude vergleicht, dann sind die MAC-Adressen so etwas wie Büronummern, die der Bürobote braucht, um Post richtig zustellen zu können. Auch die Poststelle hat in diesem System eine Büronummer, an die sich die Mitarbeiter wenden können, wenn sie Post verschicken möchten.

Ihre Netzwerkkarte hat im Lieferzustand also eine vom Hersteller eingespeicherte MAC-Adresse. Wenn es nun einen Weg gäbe, diese über das Internet herauszufinden, dann könnte man mit hoher Wahrscheinlichkeit belegen, dass ein Zugriff auf eine bestimmte Internetseite tatsächlich von Ihrem Rechner aus stattgefunden hat. Es gibt aber keinen Weg, die MAC-Adresse Ihrer Netzwerkkarte oder Ihres Routers über das Internet auszulesen. Das liegt in der Technik des Internet begründet. Vereinfacht gesagt basiert das Internet auf Datenpaketen, die von Netzknoten zu Netzknoten weitergegeben werden. Diese Daten werden dazu in einer Art Umschlag gepackt, auf dem die MAC-Adressen von Sender- und Empfängerknoten stehen. Wenn der Empfängerknoten die Daten weiterreichen soll, reißt er dem Umschlag auf, tütet den Inhalt neu ein und schreibt seine MAC-Adresse als Absender drauf, um sie danach mit neuer Empfängerkennung weiterzuschicken.

Wenn Sie also z.B. einen DSL-Router verwenden, so würde ein Datenpaket, das Ihr Rechner ins Internet sendet, um z.B. eine Webseite anzufordern, im Schritt 1 als Absender die MAC-Adresse Ihrer Netzwerkkarte bekommen und als Empfänger die MAC-Adresse Ihres Routers. Dieser reicht die Daten ja auch nur weiter an den nächsten Netzknoten Ihres Providers, d.h. im Schritt 2 packt er das Datenpaket um, schreibt seine MAC-Adresse als Absender und die Ihres Providers als Empfänger drauf usw. usw. Wenn das Datenpaket beim Webseitenbetreiber ankommt, enthält es als Absender also immer nur die MAC-Adresse des Knotens, der unmittelbar vor ihm liegt. Die MAC-Adresse Ihrer Netzwerkkarte ist also sicher, denn in der Regel liegen mindestens vier Knoten zwischen Ihnen und dem Webseitenbetreiber.

Wenn Sie nun einwenden, dass man ja nur die Spur der MAC-Adressen zurück verfolgen müsse/könne, dann können wir Sie beruhigen: MAC-Adressen sind nur ein technischer Standard zur Organisation von Netzwerken, sie werden auf den Zwischenstationen nicht protokolliert. Eine Rückverfolgung ist also schon rein technisch gesehen nicht möglich.

Selbst, wenn die Rückverfolgung technisch möglich wäre, so gibt es keine mögliche Zuordnung einer MAC-Adresse mit dem Namen des Benutzers, der das Netzwerk betreibt.

Wenn Ihnen also jemand in einem Mahnschreiben damit droht, Sie anhand ihrer MAC-Adresse zu identifizieren, so können Sie sich gelassen zurück lehnen, ist alles nur heiße Luft., die zeigt, wie verzweifelt Abzocker sein müssen, um mit solch dreisten Lügen zu versuchen, an Ihr Geld zu kommen.

Von „http://www.antispam.de/wiki/Beweiskraft_eines_IP-Adress-Logs“


Kategorien: Hilfe | Information | Recht



Benutzeroptionen:
Anmelden

Hochladen Spezialseiten

Diese Seite wurde zuletzt am 2. November 2009 um 14:36 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 11.097-mal abgerufen.
© 1999 - 2009 Antispam e. V.
Kontakt | Impressum | Datenschutz

Partnerlink: REDDOXX Anti-Spam
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 16:53
...neu hier

Beiträge: 1
#28 Guten Tag community,

ich bin auch ein opfer der Nachbarschaft24.de
ich erhielt heute per post eine Mahnung die Forderung beläuft sich auf 279€ das ist doch nicht rechtens!

gruß

sevdar

P.S: Wie kann ich da gegen vor gehen! soll ich das gefälscte urteil vom amtsgericht charottenburg
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 17:14
...neu hier

Beiträge: 3
#29 hallo ich habe mich auf diese internet seite nachbarschaft24.net angemeldet in 2007 damals stand überrall KOSTENLOS und nun habe ich einen brief vom einer gewissen anwaltskanzlei bekommen name :
Frank Michalak
Friedrich-Ebert-Str. 38
14469 Potsdam

da ich nach den anwalt gesucht habe habe ich eine internet seite gelandet bin wo man auch nicht schlauer wird !!!

Ich hatte allerdings versucht gleich nach der anmeldung mich wieder zu löschen es ging aber nicht. Mahnunge habe ich noch nie bekommen weder per email noch brief und nun habe ich diesen brief bekommen & soll eine summe von gute 300€ bezahlen!!! natürlich bin ich geschockt und hoffe das ich es nicht zahlen muss

Was können sie mir als Rat geben?
bezahlt habe ich es NICHT !!

Lg Andrada
Seitenanfang Seitenende
26.11.2009, 17:37
...neu hier

Beiträge: 1
#30 Hallo,
wie ich sehe haben heute viele (genau wie ich auch) einen schrecken bekommen.

und erst mal in Forums durchgelesen.

ich hab das auch gemacht. Also was in dem Forum steht hat mich erleichtert, doch dann bin ich auf dieser seite gelandet und ein bisschen ins grübeln gekommen. http://www.online-artikel.de/userarticles.php?aut_id=8706 Es scheint iwie echt zu sein und auch nicht weil es nur dieser eine autor verfasst hat.
guckt euch mal bitte die artikel an und schreibt was ihr davon haltet
mfg smooze
Seitenanfang Seitenende