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Softwarelizenz-Handel: Gericht gibt Oracle Recht (?)

#0
03.02.2006, 08:28
Member
Avatar Malkesh

Beiträge: 669
#1 Guten Morgen alle miteinander!

Mir ist heute morgen ein kleiner Newsletter in die Inbox geflattert:

Zitat

Quelle: http://www.it-business.net/srvinclude/2/1/inews_daily.asp?opt=archiv&sart=n&red_nr=14907#dy

Softwarelizenz-Handel: Gericht gibt Oracle Recht

Das Landgericht München I hat vor kurzem entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen und der Weiterverkauf an Dritte rechtswidrig sind. Damit gibt das Gericht einer Klage von Oracle Recht. Der Softwareanbieter hatte gegen usedSoft geklagt, einen Händler, der sich auf den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen spezialisiert hat. UsedSoft erwarb die Nutzungsrechte vom ursprünglichen Lizenznehmer und verkaufte diese an Dritte weiter. Das Urteil ist auch für andere Unternehmen interessant, die sich in diesem Segment betätigen, da somit ein Präzedenzfall geschaffen wurde. Bisher galt ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2000 als Grundlage, demzufolge Hersteller mit dem Verkauf von Software auf Datenträgern auch das Recht abgeben, diese unter Berücksichtigung gewisser Vorgaben weiterzuverkaufen. UsedSoft hat bereits gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Wenn man die Kommentare auf der Quellseite durchliest, scheint diese kleine Beschreibung etwas ungenau zu sein. Daher würde es mich interessieren, ob hier im Forum jemand dazu noch ausführlichere Informationen parat hat, denn ich wüsste gerne genauer was von diesem Urteil nun alles betroffen ist und was nicht. ;)

Es scheint mir ja eher so, das man hier als Privatkunde absolut nicht betroffen ist und weiterhin seine Lizenzen auf Platformen wie eBay verkaufen kann. Vorausgesetzt diese sind Vollständig.
Und Firmen scheinen mir wenn ich den Kommentar richtig verstehe, im Regelfall ebenfalls nicht betroffen zu sein, wenn sie sich nur an bisherige Gegebenheiten halten, Lizenzen vollständig verkaufen. Sprich: es ist verboten beispielsweise 100 Lizenzen unter Sonderkonditionen einzukaufen (weil es eben 100 sind) und diese dann gesondert als teure Einzellizenzen zu verkaufen. Im 100er Pack sind sie jedoch weiterhin verkäuflich.
Oder sehe ich das falsch? *ist verwirrt*
__________
"life's a bitch, turn around and she'll backstab you for a buck."
Dieser Beitrag wurde am 03.02.2006 um 08:34 Uhr von Malkesh editiert.
Seitenanfang Seitenende
03.02.2006, 13:24
Member
Avatar Tille

Beiträge: 451
#2 bei Heise: http://www.heise.de/newsticker/meldung/69055 stand dazu noch was...

also meine Rechtsauffassung ist und bleibt:

Wenn das ein Vertrag war indem der Liz.-nehmer **namentlich** genannt
wird dann ist ein Weiterverkauf nicht möglich.

Wenn dagegen eine "generelle" Lizenz erteilt wird in Form keiner
Namensnennung des Liz.-nehmers dann dürfte der Verkauf wohl rechtens
sein.
__________
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03.02.2006, 16:21
Member
Themenstarter
Avatar Malkesh

Beiträge: 669
#3 Aha, also bei heise klingt das mit der Abhängigkeit vom Datenträger ja wieder ganz anders als bei obiger Quelle.
Das mit der namentlichen Nennung macht aber natürlich auch Sinn, schließlich handelt es sich dann um einen echten Vertrag.

*seufz*
Lizenzen sind wirklich ein Chaos-Thema für sich, wäre echt mal ein tolles Ding, wenn es da etwas mehr Durchblick im Lzenz-Dschungel gäbe.
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