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Argetra Zwangsversteigerung-Kalender doch nicht gratis ? Ist das Betrug ?

#0
02.01.2009, 16:43
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Beiträge: 3
#1 Hallo zusammen, mir wurde via Telefon auf unverschämte Art ein Versteigerungskalender ohne jeglichen Hinweis auf Umkosten angedreht. Dieser sollte ein Vertrag über mehrere Monate sein. (Regelmäßiger Erhalt des Schrottkalenders) Dieser habe ich widersprochen und alles zurück geschickt. Hier wurden mir trotzdem 27 Euro berechnet. Nun kam von einem Anwalt ein Anschreiben (von 27 nun 81 Euro)

Hier bin ich nicht bereit derartig unverschämten Abzockern bei denen ich nie bestellt habe mein ehrlich verdientesGeld in den Rachen zu verwerfen und warne alle Zwangsversteigerungsinteressierten!! Googelt nach den Objekten und Ihr bekommt alle Angaben Kostenlos!!!

Mein Anwalt hatte mir geraten nicht zu reagieren. Hier könnte ja jeder sein Geld machen. Leuten irgendwelchen Schrott anzudrehen, diesen dankend zurücknehmen und 27 Euro berechnen.

//Edit [Mod:] Beitrag geändert, da Sacheverhalt ungeklärt.
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02.01.2009, 18:42
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#2 Hallo

Innerhalb welcher Frsit hast du denn widersprochen und den Mist zurückgeschockt?

Wenn du das innerhalb 14 Tagen nach Telefonat gemacht hast, bist du soweit ich weiss aus dem Schneider.
__________
Mfg
schwedenmann
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02.01.2009, 18:52
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#3 Kannst Du deinen Beitrag bitte überprüfen !?

Entspricht die Versandadresse und Bankverbindung der Argetra GmbH lt. Impressum

Ich habe eher den Eindruck, dass jemand die kostenlose Kalender zu verhökern versucht. Auf der Argetra-Webseite gibt es sie kostenlos als pdf oder man kann sie auf dem Postweg anfordern- ebenfalls kostenlos.

Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass Argetra GmbH nun versucht diese über Werbeanrufe kostenpflichtig zu vertreiben.
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02.01.2009, 21:34
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#4 Hallo,
dies ist das absorde an dieser Firma! Ich habe bereits von einem Anwalt eine Mahnung erhalten. Hier wurde ich auf auf den kostenlosen Service hingewiesen und nun mit Mahungen bombadiert.
Habe auch im Web ältere Beiträge zu diesem Thema gefunden:
http://mein.focus.de/user/knallsen/profil

Des Weiteren habe ich bereits mit anderen betroffenen Kontakt gefunden.

Dies ist echt mal eine krasse Masche, selbt im Web kostenloses Angebot machen um dann abzuzocken.

Rita
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02.01.2009, 22:28
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Beiträge: 6466
#5 Ich bin noch nicht überzeugt und werde deswegen auch das Thema erneut umbennen !
Es gibt bei der Bestellung des Kalenders keine AGBs, keinen Hinweis auf ein Abo, keinen Hinweis auf Kosten- nichtaml versteckt- sie verschenken, den Kalender per pdf direkt auf der Webseite. Auf was will sich so ein Anwalt denn berufen ? Der macht sich doch selbst lächerlich.

Wen nennt der Anwalt als Mandant und nochmals:
entspricht die Versandadresse und Bankverbindung der Argetra GmbH lt. Impressum ?
Kannst gerne das Anwaltschreiben mal einscannen, bei Bedarf deine persönlichen Daten schwärzen und hier als jpg posten.
Ich will das wirklich schwarz auf weiß ;)
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04.01.2009, 19:02
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#6 Hallo zusammen,
joschi habe ich das Anschreiben vom Anwalt privat zur Verfügung gestellt. Hier möchte ich laufende "Verfahren" über Anwaltsschreiben ungerne veröffentlichen. Dafür habe ich hier die Anschreiben der Argetra beigefügt. (Diese habe ich nach Rücksendung des nichtbestellten Kalenders erhalten /Der Kalender auf der Rechnung wurde mir nicht mehr zugesendet)

Ich denke Joschi wird hier nach Prüfung der Unterlage den Empfang bestätigen.

Über weitere Feedbacks und Tipps was ich machen kann oder soll würde ich mich sehr freuen

Rita

Dieser Beitrag wurde am 04.01.2009 um 19:56 Uhr von rita79 editiert.
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12.01.2009, 18:50
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#7 Da Du bereits einen Anwalt konsultiert hast, solltest Du auf dessen Rat vertrauen. Ich schließe mich seiner Meinung an, zumal die wohl nicht mal ein Schriftstück besitzen, welches das Zustandekommen eines Vertrages erhärten könnte. Auf der Webseite wird beim Bestellformular ebensowenig auf Kosten, AGB oder irgendwelche Abos hingewiesen. Dass die AGBs unten auf der Seite verlinkt sind, reicht meiner Ansicht nach nicht. Wenn Du am Telefon über Kosten nicht aufgeklärt worden bist, ist das Geschäft wohl nichtig.
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13.03.2009, 15:13
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#8 Mir ist das 1:1 auch so passiert. Das Geschäftsgebahren dieser Firma wirkt auf mich hochkratig unseriös. Zuerst ein Rückruf ohne Nummernanzeige auf eine online Anfrage. Dann das Angebot diesen Kalender als einmalige "Probeausgabe" ohne jegliche Verpflichtung zu bekommen. Habe dann gleich per e-mail abgesagt weil der Kalender sowieso überall kostenlos zur Verfügung steht. Dennoch eine Rechnung bekommen. Nochmals schriftlich erläutert was da statt gefunden und jetzt soll angeblich die Mahnung unterwegs sein.
Mein Tipp: Finger weg wenn sich die Firma meldet!!!!
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20.11.2009, 17:29
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#9 Im Februar 2009 bin ich durch eine Seite auf Zwangsversteigerungen gestoßen. Es gab ein Objekt, das uns intressierte. Über eine Infobox (so nenn ich das jetzt mal) konnte man weitere Infos anfordern. Ich wollte einfach die Adresse des Objekts und ein paar Infos zum Objekt. Dabei habe ich unsere Telefonnummer angegeben.
Noch am selben Tag bekomme ich einen Anruf von der Firma ARGETRA GmbH Ratingen.
Eine Frau am Telefon möchte mir einen Zwangsversteigerungskalender andrehen. Sie bietet mir an, dass ich diesen testen kann. Nach Rückfrage meinerseits bekomme ich die info, dass ich nach erhalt binnen einer Woche telefonisch oder per e-mail wieder absagen kann (so hat sie mir das gesagt)und dass ich so den Kalender kostenlos testen könne.
Noch am selben Abend bekomme ich die E-Mail mit dem Kalender und eine Abrechnung über 132 Euro für 6 Monate.
Ich habe dann am 3.3.09 eine E-Mail geschickt, um das ganze wieder abzubestellen.
Es kam eine neue E-Mail ohne viel Text, aber mit einer Rechnung über 27,50Euro. Ich habe nochmal eine E-Mail geschickt und mich auf das Telefonant bezogen. Danach habe ich nichts mehr gemacht.

Am 07.04.09 ist eine erste Mahnung gekommen (Mahngebühr 5,00Euro). Ich habe nicht reagiert. Am 21.07.09 ist die zweite Mahnung eingegangen(Mahngebühr 10 Euro)mit dem Hinweis, dass bei nicht Bezahlen ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Offener Betrag bisher 42,50Euro.
Ich fühle mich aber immer noch im Recht.

Am 11.05.09 meldet sich dann die Kanzlei Kleineick/ Leifken Mühlheim an der Ruhr und möchte 81,68 Euro. Mit dem Hinweis, bei Nicht Bezahlen die weiteren gerichtlichen Schritte einzuleiten.
Auch darauf ahbe ich nicht reagiert.

Dann war erst mal Pause bis 14.11.09. Die Post hat mir jetzt einen Mahnbescheid über 119,20 Euro geschickt. Im Mahnbescheid steht der Hinweis, dass wenn ich Widerspruch einlege, der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat. (Dieser Satz verunsichrt mich vor allem.)
So, jetzt geht mir ein bisschen die Muffe, weil ich nicht weiß, ob ich etwas übersehen habe und die Firma ARGETRA wirklich einen Anspruch auf die Kohle hat.

Meine Frage an Euch: Soll ich Widerspruch einlegen oder habe ich zu Befürchten, dass ich voll zahlen muss?

Ich habe mich bei meiner Verweigerungshaltung zum Einen auf mein Gefühl, im Recht zu sein, verlassen und auf eure Forenbeiträge im InternetLeider enden die Forenbeiträge beim Analtsschreiben. Es hat also noch niemend geschrieben, was aus einem Mahnbescheid wurde.



Wäre schön, wenn Ihr mir auf meine Frage antworten könntet.
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22.11.2009, 14:26
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Beiträge: 4
#10 Ich kann dir leider nicht weiterhelfen aber ich bin genau am selben Punkt wie du, gestern kam der Mahnbescheid Summe 120 Euro Kleineck und Leifken sinds auch bei mir.

Bisher hatte ich mir eigentlich keine Sorgen gemacht da in jedem Forum dazu steht einfach ignorieren.. aber auch ich werde langsam unsicher obwohl ich mich im Recht fühle.

Bei mir war es nur in sofern anders als das ich den Kalender per Post bekommen habe. Mein Fehler war wahrscheinlich das ich ihn nicht zurückgeschickt habe..!?
Ich habe mich lediglich per Telefon beschwert und denen empfohlen den Mist wieder abzuholen. Die lächerlichen Infos aus dem Kalender bekommt man überall im Internet kostenlos. Daraufhin wurde mir gesagt.. "Wir haben Ihr Geburtsdatum das ja beweist das SIE genau das bei uns bestellt haben.. und ob ich mich rechtlich nicht auskennen würde"

Man hatte mir ursprünglich am Telefon gesagt ich würde detailierte Informationen zu einem bestimmten Objekt bekommen und ob ich mich für andere Objekte der näheren Umgebung interessiere.. und Tadaaaaaa am nächsten Tag hab ich so einen Quatsch im Briefkasten und n Abo.
Dieser Beitrag wurde am 24.11.2009 um 01:30 Uhr von Nekoleini editiert.
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22.11.2009, 15:29
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Beiträge: 3
#11 Ich habe mich mit einem Anwalt besprochen und werde morgen bei der Post meinen Widerruf abschicken.

Dieser meint, wenn ARGETRA das ganze weiter verfolgen möchte, sind die in der Verantwortung zu beweisen, dass ein gültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen sei. Nach meiner Schilderung (siehe oben) sei dies aber zu bezweifeln.

Vor Gericht hätte ich die besseren Chancen.
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22.11.2009, 21:41
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Beiträge: 1
#12 Guten Abend allerseits,

ich muss mich euch leider anschließen, bei mir wurde die gleiche Masche angewandt. Gestern kam dann der Mahnbescheid. Mich interessiert sehr wie es nun weitergeht wenn ich Wiederspruch einlege. Bin auf eure neuen Meldungen gespannt.

MFG Ein Mitstreiter
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23.11.2009, 00:33
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Beiträge: 2
#13 Hallo allerseits, auch ich muss mich leider mit einer solchen Erfahrung Euch anschließen. Leider ist die Sache bei mir aber noch nicht vorbei....

Diese Betrügerfirma hatte auch mich vor einigen Monaten angerufen und mir dieses KOSTENLOSE PROBEEXEMPLAR ohne jegliche Verpflichtungen angeboten. Ich dachte ok warum nicht mal anschauen und habe zugesagt, dass die es mir zuschicken. Als ich dann aber besagte AGB sah als es ankam habe ich gleich Argetra angerufen und gesagt das ich es nicht will und dieses Exemplar auch gleich am Tag darauf zurückgeschickt. Nun kamen aber daraufhin nach ein paar Wochen Rechnungen und Mahnungen worauf ich mehrmals telefonisch gesagt habe, dass ich das zurückgeschickt habe und keinen Vertrag eingegangen bin. Jetzt kam letztens das Schreiben vom Gericht mit der Forderung über ca. 120,00 € !!!

Wie würdet Ihr am besten jetzt vorgehen? Was soll ich in den Widerspruch schreiben? Bin da leider nicht so geübt bei sowas....
Gibt es irgendwelche Urteile auf die man sich berufen kann? Oder Gesetze/Paragraphen auf die man sich beziehen kann??

Würde mich über jede Hilfe sehr freuen und halte Euch auch gerne auf dem Laufenden.

Danke, MfG
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23.11.2009, 11:44
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Beiträge: 4
#14 Ich habe mich nun entschlossen auf den Mahnbescheid folgendermaßen zu reagieren.

Kreuzchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt"

und Unterschrift drunter.

Wenn man bei Google Argetra und Betrug Abzocke oder ähnliches eingibt kommen genug Einträge.. das muss doch schon bekannt sein vor Gericht..

Ich hab zwar nicht zu viel Geld aber ich lass es jetzt drauf ankommen.

Wenn sich etwas tut gebe ich Bescheid.
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23.11.2009, 12:42
Member

Beiträge: 896
#15 Hallo


1. Wer auf die HP der obigen Firma geht sieht dort 2 felder für den Kalender
a. Muster
b. Bestellung

2. AGB sind unten abrufbar.

Wer also per Inet dort bestellt hat, hat schlechte Karten, ein Widerruf ist nicht möglich.
mal nach Zeitschriften udn Wiederruf googeln

3. Wer per Telefon angerufen wurde und den Katalog aufgeschwatzt bekommen hat, kann den Mist zurückschicken, hier gilt das Wiederrufsrecht, wenn ich die Googelergebnisse richtig interpretiere.

siehe auch wieder googleergebnise
__________
Mfg
schwedenmann
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