Argetra Zwangsversteigerung-Kalender doch nicht gratis ? Ist das Betrug ? |
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#0
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23.11.2009, 15:44
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26.11.2009, 19:58
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#17
Also, Widerspruch läuft,
habe auch "ich widerspreche insgesam" angekreuzt und meine Unterschrift drunter gesetzt. Jetzt heißt es warten.... |
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27.11.2009, 15:46
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#18
Ich bin auch auf diesen Telefontrickbetrug von Argetra reingefallen. Bei einem kurzen Telefonat wurde mir ein kostenloses Probeheft von dem "Versteigerungskalender" versprochen und gleich 2 Tage später habe ich dieses auch erhalten - mit einer Rechnung über 132 Euro. Ich habe jetzt erstmal widerrufen... Das ist doch nicht rechtmäßig. Was kann man dagegen unternehmen?
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11.12.2009, 11:27
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#19
Gestern war ich in der Verbraucherzentrale,weil es mir genau so ergangen ist, wie Euch allen. Ich schickte den Katalog sofort zurück mit entsprechenden Erläuterungen, dass auch ich den Kalender nur zur Ansicht erhalten hätte. Dieser Katalog war ebenfalls mit einem Halbjahresabo gekommen,was ich nie bestellt hatte. Im Gegenteil, man hatte mir 7-14 Tage zum Überlegen eingeräumt. Auf meinen Protest kam das Schreiben,in dem man mir mitteilte dass man hilfsweise das Zurücksenden des Katalogs als Widerspruch annähme, aber 27,50 € für den Katalog wären fällg. Ich legte wieder Widerspruch ein und im 2.Brief stand nun, dass der Katalog nicht zurückzuschicken sei und ich zahlen muss. Eine Unverschämtheit!!!
Die Verbraucherzentrale rät mir, nochmals jegliche Zahlung schriftlich abzulehnen und bei MahnbescheidenSTRAFANZEIGE zu stellen. Was mich bei der Angelegenheit stutzig macht ist , dass diese Firma ja schon längere Zeit ihr Unwesen treibtund trotz der vielen Betrogenen und alle haben sich bestimmt nicht zu Wort gemeldet, immer noch mit der gleichen Masche unterwegs ist, denn erst am 7.12. erhielt ich den letzten Brief, dieses Mal mit einer Unterschrift. Der erste hatte keine, obwohl ich die Rücksendung an den angegebenen Geschäftsführer per Einschreiben geschickt hatte. Hat also noch niemand gegen diese Abzocke geklagt? Das ist jetzt die Frage. WER HAT EINE ANTWORT? |
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11.12.2009, 13:09
Member
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#20
Hallo
Zitat Hat also noch niemand gegen diese Abzocke geklagt? Das ist jetzt die Frage.Wenn ich die Rechtslage per Rechersche betrachte, dann kommt es daruf an, wie der "Vertrag" zustande gekomemn ist. a. per klick auf die HP In dem Fall hast du schlechte Karten, da für Zeitschriften ein Widerspruch nicht zulässig ist (außer das Abonnemont ist 200€ oder mehr wert!), was aber kaumvorkommen dürfte, da achten die Verlage drauf. Dies ist nat. ok, denn sonst ja jeder Zeitschriften, Kataloge online bestellen, lesen und wieder zurückschicken. b. Per Telefon Hier hast du ein komplettes Rückgaberecht __________ Mfg schwedenmann |
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14.12.2009, 22:22
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#21
Seit ich das meinem Anwalt übergeben habe ist Ruhe.
Die müssen jetzt beweisen das ein Vertrag zustande gekommen ist, was wohl schwer möglich ist. Wenn sie das nicht können dürfen sie meine Anwaltskosten auch noch übernehmen. Man sollte aber wirklich Strafanzeige stellen. Mein Anwalt hat ausserdem gesagt das ihm die Kosten von letztlich 120 Euro zu hoch erscheinen und auch das geprüft werden müsse. Die meisten Leute lassen es nicht so weit kommen sondern knicken irgendwann ein. Und wenn dann irgendwer doch vor Gericht geht und er nicht zahlen muss ist er wahrscheinlich froh damit nichts mehr am Hut zu haben und lässt es auf sich beruhen.. ist so meine Vermutung. |
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28.04.2010, 19:59
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#22
Hallo an Alle,
habe auch gerade mit dieser Firma meine Erfahrung gemacht! Mir wurde auch ein Kalender mit Rechnung geschickt. Mein Mann hat versehentlich die Rechnung beglichen. Ich habe trotzdem den Widerspruch eingelegt und tags darauf eine Stornorechnung und eine neue Rechnung über 27,50 € erhalten. Darauf hin habe ich zurückgeschrieben, dass mir der Differenzbetrag zurückerstattet wird. Als ich keine Antwort bekam, habe ich eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung per Einschreiben verschickt. Am nächsten Tag hatte ich mein Geld (fast) wieder auf dem Konto. Diese Firma hatte sich zusätzlich "Bearbeitungsgebühren" in Höhe von 5,50 € vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Es ist unfassbar, was man sich so alles gefallen lassen muss. Ärgern tun wir uns, aber wir lassen es gut sein. Wenn wir unser Traumzuhause gefunden haben, werden wir ein Buch schreiben. Liebe Grüße |
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26.07.2010, 17:26
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#23
Was soll ich sagen..das ist mir nun auch passiert.
Am telefon alles kostenlos, kein Wort zu einem Abo. Dann lag heute der Katalog + Rechnung in meinem Briefkasten 132,00 Euro Nun habe ich ein Widerufsschreiben im Netz gefunden, allerdings für WEB-AbZOCKER-Fallen, und bin mir ein wenig unsicher ob ich dass umformulieren soll und ob das dann alles noch so gültig ist. Hier der Link --> http://www.tutsi.de/widerrufsschreiben-fuer-abofallen-tipps-von-rechtsanwalt-mark-eplinius/2010/07/21/tutsi-blog-aktuell/ Vor allem weil von Argetra ja sicher die Forderung nach den Bazhlung des "ersten" Heft kommmen wird. Bitte um Hilfe und/oder geeigneteten Links zum Widerruf bei Telefonabzocke Danke |
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26.07.2010, 18:55
Member
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#24
Hallo
Laut meinen Recherchen im Netz, hast du ein komplettes Rückgaberecdht, wenn du per Telefon beworben, bzw. bestellt hast. Du mußt in dem fall nichts bezahlen, außedem würde ich im wiederrufsbrief noch erwähnen, das ein Familienangehöriger mitgehört hat und bestätigen kann, daß von einem Abo nie die Rede war. Aber google selbst nach Widerruf bei Telefongeschäften, da solltest du fündig werden, auch mit Urteilen und entsprechenden Paragraphen. __________ Mfg schwedenmann |
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27.07.2010, 16:26
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#25
Hallo,
danke für die Infos. Habe nun das Schreiben fertig. Habe es angepasst und umformuliert. Freue mich zwar nicht auf den Stress, sollte aber eine Mahnung ins Haus flattern bin ich am selben Tag noch bei der Verbraucherschutzzentrale, sowie zur Strafanzeigenstellung bei der Polizei, wie es "Stinksauer" hier von der Verbaucherschutzzentrale empfohlen wurde. Ich möchste jeden hier bitten genauso zu Verfahren, das erspart euch weiter Stress mit Argetra Gmbh und dann hoffentlich macht das auch dann dieser, aus meiner Sicht, absolut unvertretbaren und unseriösen Geschäftsgebahren dieses Verlages ein Ende. Allgemein für eine Leistung Geld zu nehmen ist ja ok, doch etwas als kostenlos anzubieten und daraus dann 132,00 Euro zu machen, ists aus meiner Sicht, unrechtsgemäß und eine arglistige Täuschung. Ich werde euch auf dem Laufenden halten. |
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27.07.2010, 16:49
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#26
Und vielleicht sollte man auch die auf der Argetra GmbH aufgelisteten Partner auf das Geschäftsmodell hinweisen.
Dieses ist keine dirkete Aufforderung, sondern nur ein Infnormation was ich machen werde. Sehr geehrte Damen und Herren, die Argetra GmbH bietet auf ihrer Plattform "Lockangebote" über Zwangsversteigerung an um über einen Telefonat mit evtl. Interessenten ein ABO zu vertreiben. SIe werden auf der Homepage der Argetra GmbH als Partner benannt. http://www.argetra.de/unsere_partner.522.html Es wird ein kosteloser Katalog angeboten, wird dieser aber zugeschickt, enthält die Sendung einen Katalog, sowie eine Rechnung eines Abos über 132,00 Euro. Diese Fälle sind bereits der Verbraucherschutzzentrale bekannt, sowie sie in zahlreichen "Abzock-Foren" diskutiert. Ein Abo oder eventuelle Kosten wurden, bei mir und wie berichtet in einigen Foren mit keinem Wort erwähnt. Da dieses Vorgehen der Argetra GmbH auch ein schlechtes Licht auf Ihre Plattform wirft, sollte es auch in Ihren Interesse liegen, Ihr Möglichstes zu tun diese Art von "Vertriebsweg" von Abo-Fallen der Argetra Gmbh zu unterbinden. Ich freue mich auch eine Stellungnahme ihrerseits Mit freundlichen Grüßen Dieser Beitrag wurde am 27.07.2010 um 16:56 Uhr von derauch editiert.
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30.07.2010, 14:37
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#27
Zwangsversteigerungetermine gibt es doch kostenlos im Netz einfach mal zvg Portal googeln ;-)
Ist von den Amtsgerichten direkt! |
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09.09.2010, 18:41
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#28
Hallo,
ein Freund von mir hatte ein ähnliches Problem. Ich kann nur alle Betroffenen ermuntern sich zur Wehr zu setzen! Ein paar wichtige Fakten: Wirklich reagieren muss man erst auf einen Mahnbescheid. Wie schon geschrieben, der Forderung insgesamt widersprechen! Ignoriert man einen Mahnbescheid, läuft man Gefahr ein sog. Versäumnisurteil zu kassieren. In einem solchen Fall bleiben die Fakten und eventuellen Beweispflichten unberücksichtigt! Der Antragsteller des Mahnbescheids erhält einen vollstreckbaren Titel, dh er kann seine Forderung beispielsweise durch eine Kontopfändung ohne grosse Zwischenschritte eintreiben. Widerspricht man dem Mahnbescheid passiert folgendes: Der Antragsteller wird von dem Widerspruch benachrichtigt und muss zunächst einmal weitere Gerichtskosten einzahlen. Für viele dieser unseriösen Firmen ist meistens da schon Schluss - das Geld wollen sie nicht mehr investieren, zumal sie wissen das ihre Forderung unberechtigt und im Zweifel nicht zu beweisen ist. Der nächste Schritt ist dann der Verweis des Verfahrens an das zuständige Gericht. Hier muss dann Butter bei die Fische: Der Forderungsinhaber muss beweisen, dass seine Forderung zurecht besteht. Das dürfte in den oben genannten Fällen wohl kaum gelingen. Daher würde mich interessieren, ob es bei einem der Betroffenen jemals zu einer Gerichtsverhandlung gekommmen ist... Noch etwas zum mehrfach angesprochenen Widerruf: Es empfielt sich, in jedem Fall den angeblich abgeschlossenen Vertrag vorsorglich zu widerrufen und anzufechten, und zwar unabhängig davon, ob man ihn im Internet oder am Telefon abgeschlossen hat. Ein Link zu einem entsprechenden Musterschreiben wurde bereits gepostet: http://www.tutsi.de/widerrufsschreiben-fuer-abofallen-tipps-von-rechtsanwalt-mark-eplinius/2010/07/21/tutsi-blog-aktuell/ Ein weiterer wäre noch http://www.vz-nrw.de/UNIQ128403709706969/link462161A.html Auf Mahnungen ist es nicht zwingend notwendig zu reagieren, allerdings läuft man Gefahr, dass das betreffende Unternehmen nach 2 unwidersprochenen Mahnungen einen Eintrag bei der Schufa oder einer ähnlichen Auskunftei erwirkt. Die Schufa ist da leider etwas sorglos. Also besser gleich von Anfang an solchen dubiosen Forderungen widersprechen! Auf Nummer sicher gehen und sich nicht auf mündliche Gespräche verlassen! Widerspruch und Anfechtung immer schriftlich und per Einschreiben formulieren! So ist man auf der sicheren Seite, wenn der Widerspruch von der Gegenseite bestritten wird! Nettes Bonbon: Wenn man bereits von dem von der Argetra beauftragten Anwalt angeschrieben wurde, findet sich fast immer die Formulierung: "Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert". Diese "Versicherung" im Schreiben rügen, und den ordnungsgemässen Nachweis verlangen! ;-) Letzter Punkt: Die Verbaucherzentrale informieren! Viel Erfolg allen Betroffenen! Dieser Beitrag wurde am 09.09.2010 um 19:09 Uhr von alphapossum editiert.
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10.10.2010, 20:17
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#29
Hallo Zusammen,
ich habe das selbe Problem mit Argetra und bin jetzt an dem Punkt an dem gestern der Mahnbescheid des Gerichtes bei mir eingegangen ist. Wie in diesem Forum schon öfters diskutiert, werde ich natürlich auch einen Widerspruch einlegen. Meine Frage ist: Wurde Argetra schon einmal Recht zugesprochen? Alle Beiträge hören bei diesem Mahnbescheid auf. Vielen Dank vorab. Gruß |
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29.03.2011, 02:49
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#30
Nach meiner jetzigen Kenntnis KANN bei der "Telefonabzocke" Argetra gar kein Recht bekommen.
Die müssen DIR nachwiesen können, dass DU von den Kosten wusstes und bewusst einen AUftarg eingegangen bist und DIE Dich darüber informiert haben. UND DAS können die nicht. Ja auch bei mir kam der gerichtliche Mahnbescheid, einmal laut gehustet , Widersprich eingelegt und Ruhe ist. SOLCHE Firmen bezahlen für den Schriftkram Anwälte mit einer monatlichen Pauschale, deswegen gehen die immer genau "so weit" und nicht weiter. Es läuft quasi automatisch, da sich das Geschäftsmodel wohl rechnet und Leute eingeschüchtert sind und zahlen. Ich kann selber nachvollziehen, das es kein schönesn Gefühl ist, "gerichtliche Mahnbescheide" im Briefkasten zu finden. ABER den kann JEDER begründet oder nicht beantragen. Wer Lust hast kann ja Agreta mal den einen oder anderen schicken, FALLS er meint er bekommt Geld von denen Wie oben berreits beschrieben. Wäre doch echt lustig . Jemand schickt denen nach einem Anruf selbgemalte AKte von einem selbst und verlangt dann 150€. Wenn die nicht zahlen "gerichtlicher Mahnbescheis"" Inkasso", ebenm das volle Programm. Ach wenn ich doch nur Millionär wäre, ich wüsste was ich mit meiner Zeit und meinem Geld alles so machen würde.... |
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Es sind Lockangebote bei Immobilienscout drinnen.
Wer es zurückschickt bekommt laut einem der obrigen "Opfer" ein Schreiben in dem steht das dies keinen Unterschied macht.
Nach dieser Logik müsste ich eigentlich direkt Gewerbe anmelden nenne mich Erotik Verlag und verschicke auf Zeitungspapier selbstgemalte Strichmännchen in eindeutigen Posen. Wenn ichs nicht zurück bekomme berechne ich 25 Euro. Wenn ichs zurück bekomme geh ich vor Gericht. (Und hab der Post noch einen Dienst erwiesen da die Absender ja das Porto zahlt) Wenn ich angerufen werde erzähle ich den Käufern etwas von qualitativ hochwertiger Kunst auf ungewöhlichem Untergrund.. ich wills ja schliesslich verkaufen.
Sowas darf doch nicht funktionieren????