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Argetra Zwangsversteigerung-Kalender doch nicht gratis ? Ist das Betrug ?

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27.02.2013, 19:32
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Beiträge: 2
#46 Ach was ein Zufall "die Reklamation kann keinem Vorgang zugeordnet werden" - naja, die Einträge in diesem Forum sprechen eine deutliche Sprache. DANKE an alle, die hier ihre Erfahrungen schildern, vor solchen Methoden muss gewarnt werden. Bin gespannt darauf, wie der wortgewandte "Argetra Service" die anderen Beiträge entkräften möchte - die können wohl auch keinem Vorgang zugeordnet werden, wie???
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04.03.2013, 19:15
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Beiträge: 3
#47 Leider gibt uns "Musuri" immer noch keine Chance den Fall zu beurteilen, da der Name nicht bekannt ist. Schade, daß damit die Kritik nicht konstruktiv genutzt weren kann. Beiträge aus den Jahren vor 2011 kommentiere ich nicht, da das Unternehmen von anderen Eigentümern geführt wurde.
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12.03.2013, 11:20
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Beiträge: 1
#48 Habe vor zehn Minuten auch einen solchen Akquise-Anruf bekommen.
Aus Telefonaten entstehen keine Verträge.
Bzgl. Internetakquise:
Hier nochmals eine wichtige Information, die eigentlich alles klärt:
http://www.vz-nrw.de/abzocke-im-internet-6
Gruß
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30.04.2013, 11:57
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Beiträge: 8
#49 Ich glaube ArgetraService will von hier aus an die Namen und mailadressen kommen, die sie sonst ncht verknüpfen können. Ich glaube den geht die Düse! Ein kostenloses Produkt für 27,50 zu veräußern, cool. Möchte mal wissen, wie viele das zahlen und dann die Klappe halten. Das sind bestimmt 100te. Bringt gutes Geld! Oder?
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20.06.2013, 11:00
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Beiträge: 1
#50 Hallo zusammen. Also ich bin auch gerade über Argetra gestolpert und man wirbt weiterhin mit der oben beschriebenen Masche. Zunächst Anruf dann Email und klingt es ja auch gar nicht so schlecht - kostenloses Probeabo, Widerrufsrecht und erst dann ein 6-MonatsAbo - aber wenn man die dahinter stehenden Leistungen und die bisherigen Kundenerfahrungen berücksichtigt und auch die Vorgehensweise der Firma, dann kann man nur die Finger davon lassen. Hier mal die akt. "Infomail", die man nach einem ersten Telefonat erhält. Dieser habe ich direkt per Antwortmail widersprochen, was umgehend schriftlich bestätigt wurde:

"herzlichen Dank, dass Sie sich für unser Kennenlernabo mit vorgeschaltetem kostenlosen 14-tägigen Online-Zugang entschieden haben.
Wenn Sie sich mit dem Zugangscode anmelden, sehen Sie in Ihrem Gebiet sämtliche Objekte, die in den nächsten 14 Tagen versteigert werden. Diese erkennen Sie sofort an der veröffentlichten Hausnummer.
Alle anderen Objekte sehen Sie automatisch nach 14 Tagen, wenn Sie bis dahin nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Eine kurze schriftliche Mitteilung an den Verlag genügt.
Ansonsten erhalten Sie unseren Kalender in einem 6- monatigen Abonnement zum Preis von 132 Euro*- natürlich mit Geld- zurück-Garantie.
Dies bedeutet, bei Vorlage eines Zuschlagbeschlusses für ein von Ihnen ersteigertes Objekt, erhalten Sie die Kosten für die nicht benötigten Ausgaben zurück.
Mit Ihrer Bestellung erklären Sie die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung und Ihr Einverständnis mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: http://www.argetra.de/agb.513.html
Einzelausgabe unseres Versteigerungskalenders für 132 €.
Kleine Versteigerungsschule mit Bewertungsschule (pdf) für 0 €
ZUM BESTELLEN UND KAUFEN DES KENNENLERNABO´S mit WIDERRUFSMÖGLICHKEIT FEHLT NUR NOCH IHRE BESTELLMAIL. KLICKEN SIE HIERZU AUF FOLGENDEN LINK: mailto:bestellungen@argetra.de?subject=Bestellung
SOLLTE DER LINK NICHT FUNKTIONIEREN, klicken Sie bitte auf 'ANTWORTEN' mit folgendem Text: 'Hiermit bestätige ich die Bestellung.'
*Preise für Privatpersonen inkl. MwSt., für Gewerbetreibende zzgl. der gültigen MwSt.
Was viele Kunden nicht wissen, dass Immobilien in der Zwangsversteigerung den einmaligen Vorteil bieten, dass keine Makler- und Notarkosten anfallen. Profitieren Sie von beachtlichen Kosteneinsparungen bis zu mehreren tausend Euro!
Auf unserer Homepage http://www.argetra.de finden Sie noch weitere Informationen, sowie einen Musterkalender und Erfolgsbeispiele unserer Kunden.
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, erreichen Sie uns werktags von 9-20 Uhr und samstags von 10-16 Uhr unter 02102 711 711 zu ganz normalen Festnetzkosten. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Anruf."
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27.10.2013, 15:44
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Beiträge: 4
#51 Hallo an alle Betroffenen,

wäre schön wenn mir alle aus 2010 und 2011 schreiben, ob nach Widerspruch gegen den
Mahnbescheid noch was von Argetra oder Ihren Anwälten Verena Kleineick und Fabian Leifken
kam.

Auch ich hab einen Mahnbescheid bekommen. Werde vollends widersprechen.

Habt Ihr euch schon mal gefragt, warum überhaupt keine Angaben auf der Anwaltsseite (Fotos etc.)
sind?

Strafanzeige, Verbraucherzentrale, Escher, Sat 1 usw. werde ich nutzen.

Wer möchte schreibt mich an, man sollte über eine gemeinsame Strafanzeige, vielleicht auch
zivilrechtliche (Sammelklage) gegen die Argetra und Ihre Erfüllungsgehilfen nach denken.


Und natürlich wie schon die Empfehlungen der Vorredner, bloss nicht auf Drohungen, Anwaltsschreiben reagieren. Einmal mit Einschreiben widerrufen und dann Mahnbescheid abwarten.
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27.10.2013, 17:18
Member

Beiträge: 896
#52 Hallo

Zitat

(Sammelklage)
Gibt es im dt. Recht bisher, nur mit einer speziellen Ausnahme (soweit ich weiss Anlegerprozeß ?), nicht.
__________
Mfg
schwedenmann
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31.10.2013, 17:42
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Beiträge: 4
#53 Hallo,

ja gibt es juristisch gesehen nicht. Aber subjektive Klagehäufung würde gehen.

Wie das Kind heißt, ist ja auch erstmal egal. Wichtig ist, dass wir uns zusammenschreiben und
solchen Machenschaften die Stirn bieten.

Laut Auskunft Verbraucherzentrale Bund wurden schon Verfahren gegen den Argetra Verlag wegen
Vertragsstrafeverfahren geführt.

Daher unbedingt alle an die Verbraucherzentrale Bund wenden und eure Erfahrungen etc. melden.
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06.11.2013, 10:19
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Beiträge: 4
#54 Hallo an alle,

habe Neuigkeiten von der Verbraucherzentrale Bund.
Die haben schon zwei Verfahren gegen Argetra geführt.
Ergebnis, Argetra hatte verloren.

Bitte alle an Verbraucherzentrale Bund (googlen) wenden. Die helfen euch.
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14.01.2014, 20:23
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Beiträge: 4
#55 alle opfer einfach unter mmeir@web.de melden.
zusammen erreichen wir mehr.
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16.08.2014, 23:57
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Beiträge: 1
#56 Hallo,
Ich bin leider auch auf diese Firma reingefallen. Bei Immobilien scout ein Objekt gefunden und eine Anfrage gestellt.
Kurze zeit später bekam ich einen Anruf . Wobei mir nichts erzählt wurde von 198€ Jahres Abo . Ich habe auch ausdrücklich gesagt das ich jetzt kein Abo abschließe , weil ich das erst mit meiner Frau besprechen wollte.ich wollte mir das überlegen und sie wollte mir eine Email schicken wobei ich dann entscheiden könne. Meine Adresse vergab ich dummer weise, weil die Dame mir auch was vom kostenlosen Probe Ausgabe erzählte.

Fakt ist jetzt, das ich eine Email bekommen habe wo drin steht das ich ein Abo habe. Ich habe in der Email aber den Warenkorb nicht angeklickt.

In den AGB's steht drinne:
Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Argetra kommt durch schriftliche (z.B. Brief, Fax, E-Mail,) oder fernmündli- che Bestellung des Kunden und durch den anschließenden Versand des bestellten Produktes durch Argetra an die von dem Kunden angegebene Empfängeradresse zustande. Der Vertragsschluss unter Verwendung der Angebotsmail (mit AGB und Widerrufsformular) von Argetra führt über einen Link der Mail zum Warenkorb in dem der Kunde die gewünschten Waren sehen kann. Er muss dann explizit die AGB anerkennen und mit dem Klick auf den Button „Kos- tenpflichtig bestellen“ den Bestellprozess abschließen
.

Kann mir jemand sagen ob ich den Vertrag jetzt mündlich gemacht habe, oder ob ich erst den Warenkorb anklicken muss bis der Vertrag abgeschlossen ist?

Ich bin jetzt sehr verunsichert.
Seitenanfang Seitenende
17.08.2014, 08:21
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#57 Das steht doch drin:

Zitat

Der Vertragsschluss unter Verwendung der Angebotsmail (mit AGB und Widerrufsformular) von Argetra führt über einen Link der Mail zum Warenkorb in dem der Kunde die gewünschten Waren sehen kann. Er muss dann explizit die AGB anerkennen und mit dem Klick auf den Button „Kos- tenpflichtig bestellen“ den Bestellprozess abschließen.
Da kein Produkt im Warenkorb ist, kannst Du könnte man sogar annehmen, dass deinenm Wunsch, es Dir nochmal zu überlegen, hier Rechnung getrage wurde.
Weiterführende Hilfe:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_-_Widerruf_-_K%C3%BCndigung_/_Begriffserl%C3%A4uterung
__________
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