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Brief vom Inkasso Büro bzgl. eines Dienstes Namens "Nachbarschaft24.net"

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#0
05.06.2008, 21:54
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Beiträge: 29
#61 Ich habe es gestern auch bekommen... von der Inkasso...93,36 soll ich zahlen...Werde erst mal nix tun....

wie ist es bei Euch?

bis dann, Gruss Sonja
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06.06.2008, 21:16
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Beiträge: 1
#62 Hallo,

auch ich hab' diese 3 klasse Mails bekommen von Nachbarn24.de
-- 1. Mail nett und freundlich geschrieben ich hätte auch einen Reisegutschein im Wert von 500 EUR gewonnen.
Außerdem hätte ich 54EUR zu zahlen. (könnten die doch einfach am Reisegutschein abziehen (;-))).

-- 2. Mail ca. 4 Wochen später, vom Reisegutschein keine Spur mehr, jetzt nennt sich das ganze Erinnerung. Mit zusätzlich 5 EURO Mahngebühr.

-- 3. Mail wieder ca. 4 Wochen später. Nun droht man mir mit Konsequenzen, wenn ich nicht zahlen werde. Es nennt sich nun Mahnung.

Mein Kommentar dazu:
Ich war niemals auf Nachbarn24 und habe auch da nichts abgeschlossen. Ob ein solches Fenster im Hintergrund mal aufgepoppt ist kann ich nicht sagen. Entscheidend ist, dass ich nichts abgeschlossen habe.

Auf jeden Fall öffne ich in einem solchen Fall weder Anhänge noch irgendwelche weiterführende Links.
Ich überprüfte per Google mit den Stichworten: nachbarn24.de + Betrug.
Siehe da Hunderte von Links. Das beweist hier wird vermutlich betrogen.
Meine Devise: Geld kann von mir jeder fordern, wenn er keins zu bekommen hat kriegt er auch nix (Punkt).
In den Mails gibt es 3 Kontaktadresse und zwar:
1. Zaabeel Road, Karama
PO Box 124166 Dubai
United Arab Emirates
2. Sheikh Zayed Road
P.O. Box: 124166, Dubai
United Arab Emirates
3. Beauftragtes Servicecenter Europe:
Servicecenter
Bahnhofstrasse 33
8620 Wetzikon
Switzerland

Die ersten zwei Adressen wurden schon recherchiert von einem ansässigen Geschäftsmann. Ergebnis = Briefkastenfirma.
Die Adresse in der Schweiz habe ich geprüft.
Die Adresse gibt es, aber da ist nur eine Sanitärfirma und die kennen KEIN Servicecenter Europe in ihrem Haus. (wurden schon öfter deshalb angerufen)

Also Adresse = Fehlanzeige

Jetzt kommt der dicke Hammer:
Letzte Woche kam ,an die Adresse meiner 83 jährigen herzkranken Mutter, ein Brief von der "Deutsche Inkassogesellschaft" Eschborn . Der Vorname war an mich gerichtet, der Nachname ist natürlich bei meiner Mutter gleich. Sie lebt aber in einer anderen Stadt. Ich hatte da mal vor knapp 30 Jahren gewohnt. Da sag ich doch nur: Inkassobüro du hast aber schlecht recherchiert!!!!

Eigentlich wollte ich auch darauf NICHT reagieren, habe dann aber doch eine Email an diese "Deutsche Inkassogesellschaft geschickt" Abgeschickt am 01.06.2008 bis heute KEINE Antwort erhalten.

Ich hatte dann von meiner Dienststelle aus, ich arbeite bei der Polizei, bei diesem Inkassogesellschaft angerufen. Es meldete sich da nach dem 4. Anrufversuch, (ich musste 4 mal die teure Nummer 0180er Nummer 14ct.min. man muss durch ein Sprachmenü durch, bekommt dann gesagt alle Mitarbeiter sind beschäftigt und wird dann nach ca. 5 Minuten mit dem Hinweis, man möge es etwas später versuchen abgeworfen, toll) eine Frau. Ich beschwerte mich erst mal über diese tolle Servicehotline mit der Vermutung, dass man anhand diesem Support schon die Firmenphilosophie erkennen kann.
Dann kam ich zur Sache und fragte die Dame, ob das Stichwort Nachbarn24 ihr etwas sage. sie verneinte, worauf ich dies schon als erste Lüge bezeichnen würde. Das Gespräch blieb trotzdem sachlich. Ich erklärte ihr, dass die Adresse des Briefes ihrer Fa. sehr schlecht recherchiert wurde und bat sie in Zukunft alles an meine Adresse zu schicken. Ich gab ihr bekannt, dass ich bereits Kontakt mit meiner Nachbardienststelle ,LKA, aufgenommen habe (was auch stimmt!) und ich zur Zeit am 'sammeln' bin.
Man möge evtl. den Vorgang etwas abkürzen und dem Gläubiger mitteilen, dass es von mir KEINEN CENT gibt. Er möge einen gerichtlichen Mahnbescheid für mich einleiten. So , jetzt bin ich gespannt ob die das machen. Vermutlich nicht den das kostet die Geld und vor Gericht können die auch nicht gewinnen, das wissen die selbst.

Fazit:
Es ist trotzdem interessant, dass sich deutsche Firmen wie dieses Inkassobüro für Betrug vor den Karren spannen lassen.
Aber leider ist es halt so, dass eine solche Gesellschaft nicht prüfen muss, ob da eine betrügerische Absicht dahinter steckt oder nicht.
Bestrafen kann man die nicht und an die Betrüger im Ausland kommt man nicht dran.
Ich persönlich gebe jedem den Tipp KEINEN CENT BEZAHLEN auf keinen Brief oder Mail reagieren auch wenn böse Drohungen gemacht werden.
Erst wenn ein 'gerichtlicher Mahnbescheid' ins Haus kommt den entsprechend zurückschicken. Häkchen für den Wiederspruch setzen. Dann kommt sicher auch nichts mehr.
Nur der MUSS geschickt werden, sonst haben die Gauner einen Titel und können Ihr Geld abfordern.

So, das war's erst mal. Schaun' mer Mal ob noch was kommt. Ich hab' nen kurzen Weg zu meinen Kollegen.

Gruß Tom

PS: Goggelt mal nach dem "Katzen Jens" der erklärt das per Video gut.
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26.06.2008, 09:19
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#63 Heute habe ich den zweiten Brief bekommen von der Deutsche Inkassostelle mit dem Betrag von 92,44 €.
Was soll ich tun,soll ich zahlen oder nicht?
Was passiert danach,auf einer Art habe ich doch schon bange das da was auf mich zu kommen wird




Und ist euch schon aufgefallen wenn ihr auf der Seite geht nachbarschaft24 unten bei Unsere neusten geprüften User das dort immer noch die gleichen Personen sind die vor 3 Monaten sind.Es sind keine neuen dazu gekommen als neusten geprüften User.
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26.06.2008, 12:35
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Beiträge: 6466
#64

Zitat

Was soll ich tun,soll ich zahlen oder nicht?
Das musst Du entscheiden. Sofern Du hier die einschlägigen Themen gelsen hast, sollte Dir aber klar sein, dass die Forderung durch das Inkassobüro nicht verbindlicher oder legitimer ist, wie wenn diese Firma hinter nachbarschaft24 selbst eine Mahnung schreibt. ich kann nur wiederholen, was im Grunde alle raten: Nicht bezahlen...einfach ignorieren. Es passiert nichts, denn auch den Inkassobüros ist klar, für wenn sie hier arbeiten, wenngleich sie die Rechtmäßigkeit der Forderung ihrer Kunden nicht prüfen müssen. Denen geht es nur darum, ihren Teil des Geldes für sich einzustreichen. Mann kann nur hoffen, dass der Sumpf langsam austrocknet, indem weniger und weniger Leute bezahlen.
__________
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26.06.2008, 18:50
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#65 Hallo!

Ich hatte heute auch so einen komischen Brief von diesem Inkassobüro im Briefkasten nur das skurile an der ganzen Sache ist das der Brief nicht meinen Namen trägt zumindestens nicht meinen Vornamen (ich bin weiblich und der Brief ist an einen Dieter gerichtet das kann ich ja nicht sein) Naja Nachname ist der den ich auch habe! Ich kenne noch nicht mal jemanden der Dieter heißt und meinen Nachnamen trägt! Ich bin noch nicht mal mit jemanden Verwandt der Dieter heißt! Geschweige denn kenne ich die seite Nachbarschaft24.net diese Seite habe ich weder Besucht noch mich angemeldet!

Was soll ich machen? soll ich den Brief einwach wegschmeissen und wenn nochmal einer kommt Ihn zurück schicken lassen? Also ich finde das alles sehr merkwürdig!

LG Sonja
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27.06.2008, 20:45
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Beiträge: 29
#66 Hi...

ich habe in die Schweiz ein Einschreiben geschickt.. das ich die Rechnung nicht bezahlen werde und noch so einiges.Habe im Internet bei einer ´Sendung das Thema gesehen und der Rechtsberater sagte man könne sich auf der Homepage von der Seite (weiß im mom. nicht mehr wie sie heisst) einen Vorlagebrief downloaden und den in die Schweiz senden.
Bis jetzt kam nix nur das das Einschreiben angenommen wurde
Man hat gesagt... man soll auf keinen Fall zahlen... wenn Gerichtsschreiben kommen..sollte man nur eben mit Einspruch reagieren, aber weiterhin nicht zahlen.
Ist echt leicht gesagt, weil ich auch so ein schisser bin *lach* aber mein Freund passt schon auf *lol*

gruss Sonja
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07.07.2008, 15:08
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Beiträge: 1
#67 @K-pahi

hallo ;) ich habe diesen "ärger" wie viele andere hier auch.
und da meine mutter(bin volljährig wohne aber noch zu hause) den ersten inkassobrief geöffnet hat, durfte ich einen (weiteren, den ersten habe ich erschrocken vor über einem halben jahr geschrieben nach erhalt der rechnung) widerspruch schreiben, also widerspruch ans inkassobüro. das war im april. jetzt habe ich heute einen weiteren, ein wenig längeren brief erhalten, in dem die kosten zwar steigern, amüsanter weise aber nicht identisch sind, mit den werten, die hier so genannt wurden.man droht natürlich mit mahnbescheid etc.
doch nach lesen zahlreicher posts bin ich, wie vor nem halben jahr dann auch, der meinung, dass das betrug ist und man sich nicht einschüchtern lassen darf. vielleichz geht den scheichs dann das geld aus, nervige briefe zu schreiben....
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29.07.2008, 10:49
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Beiträge: 6
#68 ich habe noch eine Frage,weiß einer ob man dank die Briefe vom Inkassobüro jetzt in der Schufa landet oder nicht?Da ja wenn es zum Inkassobüro geht,geht man auch in der Schufa rein.Darauf habe ich wirklich keine Lust,da ich noch nie in der Schufa drin war und es auch bleiben möchte.
Und ist es nicht das wenn nach einem Jahr trotz Briefe nichts gezahlt oder was anderes passiert nicht mehr zahlen brauch?Das habe ich mal gelesen und gehört das man nach einem Jahr nicht mehr zahlen brauche

Bin mal gespant wann wieder was neues kommt,der letzte Brief ist vom 19.6.2008
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29.07.2008, 13:20
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Beiträge: 7
#69

Zitat

gecko1982 postete
ich habe noch eine Frage,weiß einer ob man dank die Briefe vom Inkassobüro jetzt in der Schufa landet oder nicht?
Einen Eintrag bei der Schufa bzw. eine Anfrage seitens der Gläubiger ist immer möglich wenn berechtigt!
Jedoch haben meist nur Kreditinstitute oder andere "größere" Institutionen diese Berechtigung.

Ein Eintrag bei der Schufa kann aber auch durch Titelierungen erfolgen, d.h. wenn Nachbarschaft24 ein rechtskräftiges Urteil erwirkt hat, dann wird ein Eintrag automatisch erstellt.

Zitat

Da ja wenn es zum Inkassobüro geht,geht man auch in der Schufa rein.Darauf habe ich wirklich keine Lust,da ich noch nie in der Schufa drin war und es auch bleiben möchte.
Auch wenn du es nicht weißt, du bist schon in der Schufa! ;)
Jedoch nicht durch nachbarschaft24, sondern automatisch wenn du Beispielsweise nur ein Bankkonto hast, Kreditverträge, Handyverträge oder Sonstiges. Das wird als positiver Eintrag gewertet.

Zitat

Und ist es nicht das wenn nach einem Jahr trotz Briefe nichts gezahlt oder was anderes passiert nicht mehr zahlen brauch?Das habe ich mal gelesen und gehört das man nach einem Jahr nicht mehr zahlen brauche
Eine Verjährung tritt hierbei erst nach 3 Jahren ein, d.h. widerum ab dem Zeitpunkt wann du das letzte mal eine Aufforderung zur Begleichung der Rechnung erhalten hast.
Dieses wäre dann der 19.6.2008.
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09.09.2008, 17:31
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Beiträge: 1
#70 Hallo Leute, auch ich bin "Opfer" dieser Geschichte geworden. Habe leider erst heute die Idee gehabt, zum Thema zu googeln und bin daher erst jetzt hier gelandet.

Ich habe mich nach Erhalt des Inkassobriefs per Post mal wie dort beschrieben eingeloggt und war erstaunt.

Habe mich dann aber doch entschlossen, eine Ratenzahlung (dort angeboten) zu machen.
Und siehe da, der Betrag kam zurück, Konto erloschen!!!!

Nach den zahlreichen Beiträgen hier hat sich das Thema nun doch wohl für mich erledigt.

Schaunwermal....
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09.09.2008, 17:50
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Beiträge: 1
#71 hey leute,

habe selber probleme gehabt. und ich muß sagen bei mir hat es mit den richtigen brief sehr gut geklappt. 2 tage später hat das inkasso-unternehmen das mahnverfahren zurück gegeben. nicht antworten ist nicht ratsam den dann kann es teuer werden.

mein brief lautete:

Betreff: Forderung – Aktenzeichen..........



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme äußerst höfflich Bezug auf die an mich gerichtete Forderungsaufstellung vom ........., und teile Ihnen mit, dass die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist. Ich weise diese daher vollumfänglich zurück.

Zunächst wird vorsorglich bestritten, dass die Firma "........." Forderungen der Firma ............... einziehen kann. Die Inkassoberechtigung bzw. eine abgetretene Forderung besteht nicht, so dass bereits die Berechtigung, die Forderung der Firma "............." durch ".............." nicht besteht.

Unabhängig von diesem Umstand teile ich Ihnen mit, dass ich die angegebene Ware Ihres Auftraggebers nicht in Anspruch genommen habe und es eine falsche Artikelbeschreibung vorlag wodurch kein Vertrag zustand gekommen war und deshalb die Forderung unberechtigt ist.

Der Kauf der ".................................." wird bestritten.

Im Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geltend gemachten vorgerichtlichen Kosten nicht erstattungsfähig sind.
Ihr Auftraggeber als geschäftserfahrene juristische Person ist in der Lage, Ihre Forderungen selbst beizutreiben, so dass die Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht erforderlich war und vorgerichtliche Kosten jedenfalls mir nicht in Rechnung gestellt werden können.
Unabhängig davon teile ich Ihnen ebenfalls mit, dass ich bereits schriftlich gegenüber Ihrem Auftraggeber die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten wurde. Eine Einschaltung eines Inkassounternehmens bedurfte es daher nicht.
Im Übrigen darf ich Sie bitten, mir Ihre Vollmacht zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, dass Sie vertretungsberechtigt sind.
Hilfsweise weise ich die Forderung aufgrund der fehlenden Vollmacht vollumfänglich zurück.
Ich stelle rechtlicher Schritte anheim. Das Gericht mag dann über die Berechtigung der Hauptforderung entscheiden.
In diesem Falle müssen Sie davon ausgehen, dass ich bei einer unbegründeten Forderung unverzüglich Strafantrag bzw. Strafanzeige gegen den Antragsteller wegen des Verdachtes des versuchten Betruges (STGB §263 Abs.2) sowie wegen Verdacht der versuchten Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen werde.
Gegen das fordernde Inkassounternehmen würde ich in einem solchen Fall Strafantrag wegen Beihilfe hierzu stellen.
Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass ich einer Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe meine Daten gemäß BDSG widerspreche.
Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich ohne Ankündigung Strafantrag bzw. Strafanzeige laut §§ 186 f Strafgesetzbuch stellen.
Sollte ich von Ihnen noch weitere außergerichtliche Forderungen in jeglicher Form (auch E Mail!) erhalten, werde ich nicht zögern und umgehend Strafanzeige wegen Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen.


Hochachtungsvoll

max maustermann
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11.09.2008, 16:20
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Beiträge: 2
#72 Heute kam nach ein paar Monaten ein weiterer Brief der Deutschen Inkassostelle:

Erst das übliche bla bla, ich hätte nicht bezahlt, und dann

"Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass unsere Auftraggeberin keineswegs an der Durchführung eines langwierigen gerichtlichen Verfahrens interessiert ist. Wir sind sogar gebeten worden Ihnen zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens ein letztes Angebot zu unterbreiten: Sie können die leidige Angelegenheit jetzt mit einer Vergleichszahlung in Höhe von 64 Euro aus der Welt schaffen."

Der Hammer...

"Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird jedoch ein Mahnbescheid gegen sie ergehen, bitte sehen Sie den vorbereiteten Antrag auf Erlass dieses Mahnbescheides auf Seite 2. Sollte unsere Auftraggeberin in diesem Verfahren einen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirken, entstünde Ihnen weitere erhebliche Kosten für Gericht und gegnerischen Anwalt."

Was kann, bzw. sollte ich nun tun?
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11.09.2008, 20:58
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Beiträge: 1
#73 Hallo SmartAlex69,

den Brief hatte ich heute auch im Briefkasten. DIes war aber der erste des Deutschen Inkassodienstes. Habe einen tollen Schreck bekommen. Ich weiß jetzt nicht mehr weiter und wollte die 64,00€ schon bezahlen , habe aber dann Eure Mails und Fragen gelesen. Habe schon einen Brief aufgesetzt, aber noch nicht abgeschickt. Würde auch gern wissen was ich tun soll.
Seitenanfang Seitenende
12.09.2008, 11:44
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Beiträge: 1
#74 Hallo smartalex und krützfeldt,
hab auch heute diesen dubiosen Brief erhalten mit dieser Vergleichszahlung
mit dem Muster eines Antrages auf Erlaß eines Mahnbescheids
wüsste auch gerne was man jetzt tuen soll
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12.09.2008, 12:30
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#75 Als erstes sollte sich jeder mal informieren, was es mit diesen Webseiten, firmen, Inkassobüros so auf sich hat.
Danach beantwortet sich deine Frage von allein. Hier ist ein Anfang: http://board.protecus.de/t32372.htm
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