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Brief vom Inkasso Büro bzgl. eines Dienstes Namens "Nachbarschaft24.net"

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#0
24.04.2008, 12:34
Moderator
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#46

Zitat

Mary87 postete
Ich weis echt nicht mehr weiter hier steht immer ich bezahle nicht usw aber niemand schreibt was weiter passiert ist.
Das ist es ja- außer Mahnungen und Drohungen passiert nichts, denn es gibt keinen gültigen Vertrag. Zumindest würde das jedes Gericht bestätigen und das wissen die auch ganz genau. Gewollt fehlende oder mangelhafte Preisauszeichnung ist der Grund.

Lesen: http://board.protecus.de/t32372.htm
http://www.heise.de/newsticker/Verbraucherverband-gewinnt-gegen-Abzockwebsites--/meldung/104019
http://www.heise.de/ct/07/20/090/

//Edit: Eine dieser Firmen ist lt einem Bericht von heise.de vor Gericht unterlegen.

Zitat

Das Amtgericht München gab der Beklagten nun Recht und wies die Klage ab. Die Richterin nahm die betreffende Internetseite dazu selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher durch den Aufbau der Seite bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe.

__________
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05.05.2008, 16:04
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#47 Hallo Leute,

ich bin auch letztes Jahr auf nachbarschaft24.net reingefallen.
Ich hab mich seit der ersten Rechnung totgestellt.
Jetzt habe ich aber auch den Brief der "Deutschen Inkassostelle" erhalten.

Soll ich mich weiter totstellen und erst Wiederspruch einlegen "falls" etwas gerichtliches bei mir eintrifft, oder ist es ratsam schon einen Wiederspruch auf das Inkassoschreiben zu versenden ?

Mfg
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06.05.2008, 16:52
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#48 Hallo 0814,

Ich rate Dir eine Anzeige zu machen, dann bist du etwas auf der sicheren Seite.
An diese Deutsche Inkassostelle brauchst Du Dich garnicht wenden, die kooperieren mit den Leuten im Ausland.
Sollte jedoch etwas vom Gericht kommen, solltest Du Wiederspruch einlegen, das werde ich dann auch tun. Aber ich denke nicht, das da noch irgend etwas kommt.
Es waren schon tausende von Anzeigen gegen diese Seite eingegangen und es läuft eine Sammelklage bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen diese Abzocker.
MfG Lovelywomen
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07.05.2008, 18:17
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#49 Heute habe ich ein Brief von nachbarschaft24 bekommen,soll ich mich jetzt nicht mehr stören bis was von der Inkasso kommt oder vom Gericht?
Also ich wunder mich obwohl so viele sich über die klagen und so.Das diese immer noch uns anschreiben,als ruhe zu geben und so
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09.05.2008, 11:52
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#50 Inzwischen habe ich auch so eine "letzte Mahnung". Ist das erste Schreiben von denen. Auf der Internetseite war ich tatsächlich, sogar von der Arbeitsstelle aus. Danach war die Seite dann nicht mehr erreichbar.

Gibt es jemanden hier, der inzwischen tatsächlich den gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat?
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30.05.2008, 09:01
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#51 Hallo ihr lieben , letztes Jahr mich angeblich bei Nachbarschaft24 angemeldet , wovon ich nichts weiß , also habe ich vorsichshalber gekündigt , per Mail , und per Post . jetzt sagen sie mir das die Kündigung nicht angekommen sind . So bekam ich anfang des Jahres ein Inkassoschreiben , habe aber nicht darauf reagiert . Heute Morgen lese ich meine Emails durch , da fand ich wieder eine Rechnung von Nachbarschaft24 , ich werde auch darauf nicht reagieren . Sollen sie doch mit Gericht drohen , ich werde dann auch gewisse Schritte einreichen , ich lasse mich doch nicht abzocken .
Ich habe in verschiedenen Forum gelesen , das es eine Abzocke Firma ist , wäre sie fair , dann könnten sie auch eine Telefonummer angeben , jede Firma die in Ausland ihren Sitz hat , hat eine Zweigsfirma in Deutschland , oder sehe ich das falsch ?? .
Also , ich halte meine Füße still .
Gruß
MTC1050rot .
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30.05.2008, 14:40
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#52 Hallo

Soo nun hab ich seit Januar meinen Mund gehalten jetzt muss ich auch mal was ablassen. Ich habe nämlich heute ein Schreiben von der Deutsche Inkassostelle
bekommen. Tz... nachdem ich die 4 Mahnung per E-Mail ignoriert habe. da habe ich da eben angerufen und wollte wissen wie es denn sein kann das so ein korruptes Unternehmen wie nachbarschaft24 mit einem deutschen Inkasso unternehmen zusammen arbeitet. die antwort war dann das ich mit meinen Äusserungen vorsichtig sein solle und ich ihm jetzt mal zuhören solle und mein Aktenzeichen geben soll. Habe ich dann auch getan als er dann die Daten vorlass, stimmte das geburtsdatum nicht mit meinem überein.?!Komisch! Dafarufhin meinte er ich solle zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt machen und ihm die Anzeige anschließend zufaxen. Ich bin jetzt noch mehr irritiert. Soll ich mich zum Äppel machen? Wegen Datenklau?! Ich finde es eine unerhörte Frechheit das man solch Unternehmen wie nachbarschaft24 von einem Inkasso unternehmen gestützt wird. Das sollte echt verboten werden.Die machen sich doch dann auch Stafbar, oder nicht? Meine Frage ist nun ob ich jetzt zur Polizei gehen soll und Anzeige gegen Unbekannt machen soll oder den Verein anzeigen wegen Betrugs oder einfach ein Vordruckschreiben von der Verbraucherzentrale an die Inakssostelle schicken ???? Oder garnix machen?


Liebe Grüße
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30.05.2008, 14:44
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#53 Hallo Schmetterling , also ich mache garnichts , nach das Inkasso schreiben habe ich auch nichts gemacht , und es kam auch nichts von denen . Nur heute hatte ich als mail wieder einer Rechnung von denen , die ich aich nicht bezahlen werde , ich lasse mich doch nicht übers Ohr hauen .
Gruß
MTC1050rot .
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30.05.2008, 20:55
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#54 wie lange geht das denn schon ?
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30.05.2008, 21:07
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Beiträge: 6466
#55

Zitat

Ich bin jetzt noch mehr irritiert. Soll ich mich zum Äppel machen? Wegen Datenklau?! Ich finde es eine unerhörte Frechheit das man solch Unternehmen wie nachbarschaft24 von einem Inkasso unternehmen gestützt wird. Das sollte echt verboten werden
Soweit ich informiert bin, prüft ein Inkassounternehmen gar nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Im Zweifelsfall ist es Sache des Auftraggebers, die Rechtmäßigkeit nachzuweisen, bzw. deine gegenüber dem eigentlichen Rechnungssteller, aber sicher nicht gegenüber dem Inkassobüro.
__________
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31.05.2008, 02:01
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#56 Hallo,

habe so dass gleiche prob wie ihr alle.

hatte heut wieder ne email gekriegt.

Zitat

am 01.11.2007 haben Sie auf der Seite unserer Auftraggeberin unter Angabe Ihrer Namens- und Adressdaten ein verbindliches Angebot abgegeben, durch Bestätigung unserer Auftraggeberin an die angegebene E-Mail-Adresse wurde ein wirksamer Vertrag geschlossen.
Die Vertragsbedingungen unserer Auftraggeberin haben Sie mit einem zusätzlichen Bestätigungsbutton ausdrücklich akzeptiert.

Die anschließende Aktivierung der Vertragsleistung von Ihrer Email-Adresse xxxx@web.de wurde von einer elektronischen Protokolldatei festgehalten - Email-Adressen sind aufgrund der vorgeschriebenen Hinterlegung bei Email-Portalen jederzeit der betreffenden Person eindeutig zuzuordnen.

Den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen ist unsere Aufraggeberin in vollem Umfang nachgekommen. Diese sind auf deren Webseite für jedermann offen und deutlich abrufbar, somit besteht hier keine Nachweispflicht. Die Widerrufsbelehrung wurde Ihnen in der vertragsbestätigenden E-Mail deutlich sichtbar und in abspeicherbarer Form übermittelt, dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen (BGH, I ZR 75/03, U.v.14. Juni 2006).

Die Ausgestaltung der Webseite unserer Auftraggeberin ist eindeutig und lässt keinen Irrtum zu: Der Kostenhinweis befindet sich deutlich sichtbar auf der Angebotsseite, so dass ein durchschnittlicher Internet-Nutzer diesen ohne Weiteres erkennen kann. Dies ist laut OLG Hamburg auch ausreichend (Urteil vom 6.11.2003, Aktenzeichen: 5 U 48/03).
Wir fordern Sie daher auf, den Betrag zu zahlen. Nach Zugang des Schreibens gehen wir davon aus, dass wir über den Betrag innerhalb von 10 Tagen verfügen können. Bitte geben Sie bei Zahlung auf das Konto nur das Aktenzeichen an. Danke.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird unsere Auftraggeberin ohne weitere Ankündigung über eine Rechtsanwaltskanzlei das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und gegen Sie die Erwirkung eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels betreiben.

Mit freundlichen Grüßen
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

Geschäftsführung: Udo Polzin
HRB-Nr.: 77296 Frankfurt a.M.
Mergenthalerallee 79 - 81
65760 Eschborn

Tel: +49 (180) 5857100
Fax:+49 (180) 5019222

www.deutsche-inkassostelle.de
service@deutsche-inkassostelle.de
hatte dies schon einer von euch gekriegt?
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31.05.2008, 11:43
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#57 Hallo Schworze , ja das Schreiben habe ich auch bekommen , aber nicht darauf reagiert , ich werde was von denen kommt gleich löschen , ich lass mich doch nicht veräppeln . Wenn die meinen das sie mich einschüchtern können , nur weil ein Schreiben von der Inkassostelle schicken , haben sie sich geschnitten , das werden sie nicht schaffen .
Also , wie gesagt ich werde auf nichts mehr reagieren .
Gruß
MTC1050rot .
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31.05.2008, 12:57
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Beiträge: 16
#58 Hallöle,
ich habe heute zwei Mahnungen vond er Deutschen Inkassostelle bekommen und denen jetzt gedroht, weitere Schritte gegen sie einzuleiten.
Die Mahnungen kamen per Post.
Gruss
Helga
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04.06.2008, 11:48
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#59 Hi

ich bin am überlegen ob ich die nicht wegen betraugs Anzeigen soll. Vielleicht lassen die mich ja dann in ruhe wenn se eine anzeige von mir bekommen :-) schön wärs.

LG
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05.06.2008, 08:13
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Beiträge: 11
#60 Guten Morgen,

gestern habe ich ein Schreiben der Deutschen Inkassostelle erhalten, bzgl. Anmeldung bei nachbarschaft24......

Hat jemand auch nicht auf ein Schreiben der Inkassostelle reagiert?? Was waren denn die folgen??
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