Emailpasswort meiner minderjährigen Tochter, wir bitten um Ihr Wissen!

#0
02.05.2007, 14:29
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#16 @ Joschi

Zitat

b) Es ist jede Person davon in Kenntnis zu setzen, die an diesem PC überwacht wird.
aber dann bringt der Keylogger doch eig nichts mehr viel, weil die Person dann ja weiß, das sie überwacht ird, und somit unr die "braven" Dinge erledigt.
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02.05.2007, 21:38
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#17 Dann will ich Dich sehen, wenn jemand einen Keylogger auf deinem PC installiert um Dich zu besptitzeln ;)

Ich muss mich insoweit korriegieren, dass meiner Aussage nicht einem Gesetzesbuch eintnommen ist, sondern den Lizensvereinbarungen von Überwachungssoftware, die in Deutschland vertrieben wird.

Auch am Arbeitsplatz hat man Persönlichkeitsrechte, auch hier muss darauf hingewiesen werden, wenn Teile der Kommunikation überwacht werden. Ich schätze, im privaten Berreich gilt dies nicht minder.

Überwachung dient nicht dazu, die Leute in eine Falle rennen zu lassen, sondern sollte- wenn schon der Einsatz für nötig befunden wird- einen präventiven Charakter haben.

Allemal- ein heikles Thema, wie man es auch anfasst ;)
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02.05.2007, 22:06
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#18 Ich wollte mich eigentlich nicht mehr äussern. Da aber einige Leute entweder schlecht lesen können oder schwer hören und einen Arztbesuch ablehnen:
http://www.virenschutz.info/Gesetz-StGB-202a-Spyware-Tutorials-21.html

Zitat

Paragraph 202a (Datenspionage) des deutschen Strafgesetzbuches wurde geschaffen, um den Gebrauch von Spyware zu bekämpfen.
Dieser Paragraph besagt:
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Felix
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03.05.2007, 00:45
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#19 ja, schlimm mit den Ärzten, jeder sagt was anderes. ;)
http://www.eulisp.uni-hannover.de/media/Abschlussarbeiten/loerke_michael.pdf

Es glaubt doch hier keiner wirklich daran, das irgendwelche Probleme entstehen werden. Der Geschädigte muß beweisen, was passiert ist und das er es nicht gar selber war.
Ist ja aber keine große Hürde, was man braucht, steht hier:
http://www.dfn-cert.de/dfn/berichte/db087/lka52.html

ich bitte das Posting rechtlich und nicht moralisch zu verstehen. ;)
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darknight, die wo anders Heike ist. ;)
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03.05.2007, 19:08
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#20 Hallo darknight

Zitat

darknight postete

Ist ja aber keine große Hürde, was man braucht, steht hier:
http://www.dfn-cert.de/dfn/berichte/db087/lka52.html

ich bitte das Posting rechtlich und nicht moralisch zu verstehen. ;)
Ich plädiere dafür: http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html


Felix
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03.05.2007, 19:54
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#21

Zitat

§ 202a
Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Also ich kann da beim besten Willen keine klare Rechtslage rauslesen. Da ist die Rede von Daten die besonders gesichert sind, darunter stelle ich mir einen Brief oder ähnliches vor. Aber wenn ich auf meinem PC etwas installiere was andere die an meinem PC etwas machen "überwacht" ist das doch etwas völlig anderes. Das fängt allein schon bei der Definition an, was eine Überwachung ist und was nicht. Auch ohne Keylogger verbleiben ja Cookies, Browser History usw. auf dem PC die jeder einsehen kann. Das ist für mich vergleichbar mit einem Block auf dem jemand einen Brief geschrieben hat und die Buchstaben haben sich auch auf die zweite Seite durchgedrückt. Sind das jetzt besonders gesicherte Daten (sicher nicht) und muss ich jeden der den Block benutzt davon in Kenntniss setzen das er evtl. Spuren hinterlässt?

Dazu kommt der Fakt das es hier keine Arbeitgeber/Angestellten Verbindung gibt sondern eine Eltern/Tochter Beziehung und die Tochter zudem noch minderjährig ist. Das da ein Gericht auf diesen Paragraphen pocht halte ich für nahezu ausgeschlossen.
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03.05.2007, 21:00
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#22

Zitat

asdrubael postete
Aber wenn ich auf meinem PC etwas installiere was andere die an meinem PC etwas machen "überwacht" ist das doch etwas völlig anderes.
Die Eigentumsfrage des PC ist hier nicht definiert. Wenn es der Familien-PC ist, sehe ich diese Praxis dahingehend bedenklich, dass auch die Lebenspartnerin/Ehefrau gleichfalls überwacht wird.

Zitat

asdrubael postete
Das fängt allein schon bei der Definition an, was eine Überwachung ist und was nicht. Auch ohne Keylogger verbleiben ja Cookies, Browser History usw. auf dem PC die jeder einsehen kann.
Dafür gibt es jede Menge Freeware, die das verhindern. Mit entsprechenden Kenntnissen benötige ich nicht mal diese;)

Zitat

asdrubael postete
Das ist für mich vergleichbar mit einem Block auf dem jemand einen Brief geschrieben hat und die Buchstaben haben sich auch auf die zweite Seite durchgedrückt. Sind das jetzt besonders gesicherte Daten (sicher nicht) und muss ich jeden der den Block benutzt davon in Kenntniss setzen das er evtl. Spuren hinterlässt?
Das haben Vergleiche meist gemeinsam: Sie hinken;)

Zitat

asdrubael postete
Dazu kommt der Fakt das es hier keine Arbeitgeber/Angestellten Verbindung gibt sondern eine Eltern/Tochter Beziehung und die Tochter zudem noch minderjährig ist. Das da ein Gericht auf diesen Paragraphen pocht halte ich für nahezu ausgeschlossen.
Aus § 202a kann ich nicht erkennen, dass es Einschränkungen bezüglich des Verhältnisses der Kontrahenten untereinander definiert;)

Felix
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03.05.2007, 21:46
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#23 Felix, alles schön und gut, was Du sagst. ;)

Das wichtigste ist jedoch, wie willst Du was beweisen?

Mal als Beispiel:
ich installiere mir einen Keylogger und lasse die verschlüsselten Logs an Deine Mail-Adresse senden. Bist Du dann schuldig, weil Du meine Logs kriegst?
Das Du es bei einer Anzeige abstreiten würdest, ist klar.

Also muß ich beweisen, dass Du es warst. Wird schwer, oder? Ist ja auch richtig, und entspricht unserer Rechtsordnung. Auf diesem Gebiet kann und darf es nicht anders sein. Im Zweifel für den Angeklagten. ;)
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03.05.2007, 23:06
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#24

Zitat

darknight postete
Felix, alles schön und gut, was Du sagst. ;)

Das wichtigste ist jedoch, wie willst Du was beweisen?
Nichts;) Ich will nur auf Fallen hinweisen.

Zitat

darknight postete
Mal als Beispiel:
ich installiere mir einen Keylogger und lasse die verschlüsselten Logs an Deine Mail-Adresse senden. Bist Du dann schuldig, weil Du meine Logs kriegst?
Das Du es bei einer Anzeige abstreiten würdest, ist klar.
Falsch und zu kurz gedacht: Wenn Du der alleinige Nutzer und Besitzer des PC bist, kannst Du senden, was Du willst;) Mein Spam-Ordner wird sich freuen, auch meine Blacklist;)

Zitat

darknight postete
Also muß ich beweisen, dass Du es warst. Wird schwer, oder? Ist ja auch richtig, und entspricht unserer Rechtsordnung. Auf diesem Gebiet kann und darf es nicht anders sein. Im Zweifel für den Angeklagten. ;)
Deinem Rechtverständnis kann ich absolut nicht folgen, da ich auf Deinen PC keinen Zugriff habe. Also kann ich auch keinen KL installieren und pflegen.

Felix
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08.05.2007, 17:35
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#25 @ all

finde ich nicht gut, dass ihr den Hinweis auf den Keylogger gegeben habt.

Sorry, ich bin auch Mutter, meine Tochter hat auch einen PC und ständig im I-Net unterwegs, aber auf so eine Idee würde ich niemals kommen. Wenn das reden nichts hilft, müssen andere Wege gefunden werden, aber ausspionieren bringt doch überhaupt nichts, im Gegenteil, das Vertrauen eines Kindes so zu mißbrauchen ist sehr wüst.

Gabi
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08.05.2007, 20:08
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#26

Zitat

felix1 postete
Deinem Rechtverständnis kann ich absolut nicht folgen, da ich auf Deinen PC keinen Zugriff habe. Also kann ich auch keinen KL installieren und pflegen.
Felix
Vielleicht weißt Du nicht genau, wie Keylogger so arbeiten. ;)
Du brauchst an meinem PC nichts zu pflegen und zu installieren. Den Keylogger-Server konfigurierst Du bei Dir und dann motivierst Du mich auf was auch immer zu klicken, rechnung.pdf.exe, zum Beispiel, vielleicht auch ein schöner Bildschirmschoner?
Der Rest geht dann ganz alleine und unbemerkt von mir. Du kriegst die Logs und ich mußte einmal klicken, das wars auch schon. ;)
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darknight, die wo anders Heike ist. ;)
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08.05.2007, 23:25
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#27

Zitat

darknight postete
Vielleicht weißt Du nicht genau, wie Keylogger so arbeiten. ;)
Du brauchst an meinem PC nichts zu pflegen und zu installieren. Den Keylogger-Server konfigurierst Du bei Dir und dann motivierst Du mich auf was auch immer zu klicken, rechnung.pdf.exe, zum Beispiel, vielleicht auch ein schöner Bildschirmschoner?
Der Rest geht dann ganz alleine und unbemerkt von mir. Du kriegst die Logs und ich mußte einmal klicken, das wars auch schon. ;)
@ darknight
Wie Du sicherlich dem Thread entnommen haben solltest, geht es darum, den KL lokal zu installieren. Es ging nicht darum, einen KL aus der Ferne mit bestimmtem Aufwand auf den PC zu installieren.

Den in Foren üblichen Kommentar erspare ich mir hier.

Felix
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08.05.2007, 23:31
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#28 das ist auch unwichtig, ich bin lediglich auf Deine Ausführungen zur Rechtslage und deren Auswirkung/Beweislage eingegangen. ;)
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darknight, die wo anders Heike ist. ;)
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08.05.2007, 23:41
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Beiträge: 500
#29

Zitat

darknight postete
das ist auch unwichtig, ich bin lediglich auf Deine Ausführungen zur Rechtslage und deren Auswirkung/Beweislage eingegangen. ;)
;)
Jetzt sollte dieser Thread in einem Board, dass sich der Sicherheit im Netz verschrieben hat, mal langsam durch die Boardleitung geschlossen werden. Es ist ja fast schon schlimmer, als was man auf Hackersites in Erfahrung bringt;)

Felix;)

PS: Ich gebe 61gabi durchaus recht;)
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09.05.2007, 16:02
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Beiträge: 462
#30

Zitat

felix1 postete
PS: Ich gebe 61gabi durchaus recht;)
Dem schließe ich mich - nicht nur, aber auch als Vater eines mittlerweile fast Volljährigen - uneingeschränkt an.

Wer das Vertrauen seiner Kinder missbraucht, beweist damit doch erstrecht, dass er selbiges nicht verdient.

Gruß
RollaCoasta
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U can get it if u really want! (J.Cliff)
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