Emailpasswort meiner minderjährigen Tochter, wir bitten um Ihr Wissen! |
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02.05.2007, 14:29
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Beiträge: 519 |
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02.05.2007, 21:38
Moderator
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#17
Dann will ich Dich sehen, wenn jemand einen Keylogger auf deinem PC installiert um Dich zu besptitzeln
Ich muss mich insoweit korriegieren, dass meiner Aussage nicht einem Gesetzesbuch eintnommen ist, sondern den Lizensvereinbarungen von Überwachungssoftware, die in Deutschland vertrieben wird. Auch am Arbeitsplatz hat man Persönlichkeitsrechte, auch hier muss darauf hingewiesen werden, wenn Teile der Kommunikation überwacht werden. Ich schätze, im privaten Berreich gilt dies nicht minder. Überwachung dient nicht dazu, die Leute in eine Falle rennen zu lassen, sondern sollte- wenn schon der Einsatz für nötig befunden wird- einen präventiven Charakter haben. Allemal- ein heikles Thema, wie man es auch anfasst __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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02.05.2007, 22:06
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#18
Ich wollte mich eigentlich nicht mehr äussern. Da aber einige Leute entweder schlecht lesen können oder schwer hören und einen Arztbesuch ablehnen:
http://www.virenschutz.info/Gesetz-StGB-202a-Spyware-Tutorials-21.html Zitat Paragraph 202a (Datenspionage) des deutschen Strafgesetzbuches wurde geschaffen, um den Gebrauch von Spyware zu bekämpfen.Felix __________ Keine Anfragen per E-Mail und PN! |
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03.05.2007, 00:45
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Beiträge: 327 |
#19
ja, schlimm mit den Ärzten, jeder sagt was anderes.
http://www.eulisp.uni-hannover.de/media/Abschlussarbeiten/loerke_michael.pdf Es glaubt doch hier keiner wirklich daran, das irgendwelche Probleme entstehen werden. Der Geschädigte muß beweisen, was passiert ist und das er es nicht gar selber war. Ist ja aber keine große Hürde, was man braucht, steht hier: http://www.dfn-cert.de/dfn/berichte/db087/lka52.html ich bitte das Posting rechtlich und nicht moralisch zu verstehen. __________ darknight, die wo anders Heike ist. |
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03.05.2007, 19:08
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#20
Hallo darknight
Zitat darknight posteteIch plädiere dafür: http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html Felix __________ Keine Anfragen per E-Mail und PN! |
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03.05.2007, 19:54
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#21
Zitat § 202aAlso ich kann da beim besten Willen keine klare Rechtslage rauslesen. Da ist die Rede von Daten die besonders gesichert sind, darunter stelle ich mir einen Brief oder ähnliches vor. Aber wenn ich auf meinem PC etwas installiere was andere die an meinem PC etwas machen "überwacht" ist das doch etwas völlig anderes. Das fängt allein schon bei der Definition an, was eine Überwachung ist und was nicht. Auch ohne Keylogger verbleiben ja Cookies, Browser History usw. auf dem PC die jeder einsehen kann. Das ist für mich vergleichbar mit einem Block auf dem jemand einen Brief geschrieben hat und die Buchstaben haben sich auch auf die zweite Seite durchgedrückt. Sind das jetzt besonders gesicherte Daten (sicher nicht) und muss ich jeden der den Block benutzt davon in Kenntniss setzen das er evtl. Spuren hinterlässt? Dazu kommt der Fakt das es hier keine Arbeitgeber/Angestellten Verbindung gibt sondern eine Eltern/Tochter Beziehung und die Tochter zudem noch minderjährig ist. Das da ein Gericht auf diesen Paragraphen pocht halte ich für nahezu ausgeschlossen. __________ Bitte keine Anfragen per PM, diese werden nicht beantwortet. |
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03.05.2007, 21:00
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Beiträge: 500 |
#22
Zitat asdrubael posteteDie Eigentumsfrage des PC ist hier nicht definiert. Wenn es der Familien-PC ist, sehe ich diese Praxis dahingehend bedenklich, dass auch die Lebenspartnerin/Ehefrau gleichfalls überwacht wird. Zitat asdrubael posteteDafür gibt es jede Menge Freeware, die das verhindern. Mit entsprechenden Kenntnissen benötige ich nicht mal diese Zitat asdrubael posteteDas haben Vergleiche meist gemeinsam: Sie hinken Zitat asdrubael posteteAus § 202a kann ich nicht erkennen, dass es Einschränkungen bezüglich des Verhältnisses der Kontrahenten untereinander definiert Felix __________ Keine Anfragen per E-Mail und PN! |
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03.05.2007, 21:46
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#23
Felix, alles schön und gut, was Du sagst.
Das wichtigste ist jedoch, wie willst Du was beweisen? Mal als Beispiel: ich installiere mir einen Keylogger und lasse die verschlüsselten Logs an Deine Mail-Adresse senden. Bist Du dann schuldig, weil Du meine Logs kriegst? Das Du es bei einer Anzeige abstreiten würdest, ist klar. Also muß ich beweisen, dass Du es warst. Wird schwer, oder? Ist ja auch richtig, und entspricht unserer Rechtsordnung. Auf diesem Gebiet kann und darf es nicht anders sein. Im Zweifel für den Angeklagten. __________ darknight, die wo anders Heike ist. |
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03.05.2007, 23:06
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Beiträge: 500 |
#24
Zitat darknight posteteNichts Ich will nur auf Fallen hinweisen. Zitat darknight posteteFalsch und zu kurz gedacht: Wenn Du der alleinige Nutzer und Besitzer des PC bist, kannst Du senden, was Du willst Mein Spam-Ordner wird sich freuen, auch meine Blacklist Zitat darknight posteteDeinem Rechtverständnis kann ich absolut nicht folgen, da ich auf Deinen PC keinen Zugriff habe. Also kann ich auch keinen KL installieren und pflegen. Felix __________ Keine Anfragen per E-Mail und PN! |
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08.05.2007, 17:35
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#25
@ all
finde ich nicht gut, dass ihr den Hinweis auf den Keylogger gegeben habt. Sorry, ich bin auch Mutter, meine Tochter hat auch einen PC und ständig im I-Net unterwegs, aber auf so eine Idee würde ich niemals kommen. Wenn das reden nichts hilft, müssen andere Wege gefunden werden, aber ausspionieren bringt doch überhaupt nichts, im Gegenteil, das Vertrauen eines Kindes so zu mißbrauchen ist sehr wüst. Gabi |
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08.05.2007, 20:08
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Beiträge: 327 |
#26
Zitat felix1 posteteVielleicht weißt Du nicht genau, wie Keylogger so arbeiten. Du brauchst an meinem PC nichts zu pflegen und zu installieren. Den Keylogger-Server konfigurierst Du bei Dir und dann motivierst Du mich auf was auch immer zu klicken, rechnung.pdf.exe, zum Beispiel, vielleicht auch ein schöner Bildschirmschoner? Der Rest geht dann ganz alleine und unbemerkt von mir. Du kriegst die Logs und ich mußte einmal klicken, das wars auch schon. __________ darknight, die wo anders Heike ist. |
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08.05.2007, 23:25
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#27
Zitat darknight postete@ darknight Wie Du sicherlich dem Thread entnommen haben solltest, geht es darum, den KL lokal zu installieren. Es ging nicht darum, einen KL aus der Ferne mit bestimmtem Aufwand auf den PC zu installieren. Den in Foren üblichen Kommentar erspare ich mir hier. Felix __________ Keine Anfragen per E-Mail und PN! |
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08.05.2007, 23:31
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#28
das ist auch unwichtig, ich bin lediglich auf Deine Ausführungen zur Rechtslage und deren Auswirkung/Beweislage eingegangen.
__________ darknight, die wo anders Heike ist. |
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08.05.2007, 23:41
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#29
Zitat darknight postete Jetzt sollte dieser Thread in einem Board, dass sich der Sicherheit im Netz verschrieben hat, mal langsam durch die Boardleitung geschlossen werden. Es ist ja fast schon schlimmer, als was man auf Hackersites in Erfahrung bringt Felix PS: Ich gebe 61gabi durchaus recht __________ Keine Anfragen per E-Mail und PN! |
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09.05.2007, 16:02
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#30
Zitat felix1 posteteDem schließe ich mich - nicht nur, aber auch als Vater eines mittlerweile fast Volljährigen - uneingeschränkt an. Wer das Vertrauen seiner Kinder missbraucht, beweist damit doch erstrecht, dass er selbiges nicht verdient. Gruß RollaCoasta __________ U can get it if u really want! (J.Cliff) |
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Zitat
aber dann bringt der Keylogger doch eig nichts mehr viel, weil die Person dann ja weiß, das sie überwacht ird, und somit unr die "braven" Dinge erledigt.