Proxyliste auf HomePage veröffentlichen?

#0
09.08.2003, 21:17
Member

Beiträge: 13
#1 Ich habe folgende Frage:

Wie verhält sich das, wenn ich eine Proxyliste mit anonymen Proxyservern auf meiner Homepage veröffentliche?

a.) Darf ich daß, oder verstosse ich dann gegen irgendwelche Urheberrechte wenn ich den Proxybetreiber nicht um Erlaubnis frage?

b.) Macht man sich dann auf irgendeine Art und Weise mitschuldig wenn über einen der gelisteten Proxies eine Straftat verübt wird?

c.) welche VErantwortlichkeiten gehe ich ein, wenn ich eine Proxyliste veröffentliche? Muß ich z.B. einen speziellen Disclaimer verfassen oder AGB´s schreiben für was man die Proxies nutzen darf und für was nicht?

Klingt vieleicht alles ein bisschen paranoid, aber die Konsequenzen sind mittlerweile so komplex geworden, daß man hier reichlich vorsichtig sein muß bei der geltenden Rechtslage.

FÜr jeden Tip oder jede weiterführende Info wäre ich euch sehr dankbar.

MFG, Caba :-)
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10.08.2003, 10:12
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#2 Eine Art Erklärung, welche verdeutlicht, dass diese Seite nur zu Informationszwecken dient und der Besucher auf eigene Verantwortung handelt, wenn er diese Informationen, gleich in welcher Weise weiterverwendet.

Beispiel:
hxxp://www.multiproxy.org/anon_proxy.htm
Disclaimer: this list is provided for information purposes only. Use it on your own risk. Legally you need to ask a permission to use any of the proxy servers in this list. I shall not be responsible for any damages of any kind arising out of use of these servers and the list itself.

Zitat

...daß man hier reichlich vorsichtig sein muß bei der geltenden Rechtslage.

Wie ist denn die Rechtslage ?
__________
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10.08.2003, 10:59
Member
Avatar Emba

Beiträge: 907
#3 jörg heidrich, justiziar des heise verlags, hat sich letztens in der c´t mit disclaimern (spezielles thema: links) auseinander gesetzt

er kam zu dem schluss, auch indem er einige gerichtsurteile nannte, dass disclaimer den anbieter weder von etwas befreien, noch in irgendeiner art und weise vor gericht als beweismaterial angeführt werden können

das kuriose: disclaimer selbst können für einen anbieter einen "schuss ins eigene bein sein", da hier das gericht davon ausgehen kann, dass der anbieter von der rechtswidrigkeit des angebotenen materials wusste

wie gesagt: das lässt sich halt auch auf das anbieten von proxylisten ummützen, was AFAIK aber noch kein gericht behandelt hat

also ein sehr heikle sache ;)

greez
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10.08.2003, 11:17
Ehrenmitglied
Avatar Robert

Beiträge: 2283
#4

Zitat


Zitat

...daß man hier reichlich vorsichtig sein muß bei der geltenden Rechtslage.

Wie ist denn die Rechtslage ?



Nun ja, also die empfundene Rechtslage lässt sich relativ leicht ausdrücken: Jeder der sich in seiner Meinung oder seinem Handeln gegen die momentan Herrschenden bzw. große Industrie-Interessenvertretungen stellt, läuft Gefahr unter die machtpolitischen Räder zu kommen - in den USA mehr, in Deutschland momentan noch weniger.

Das aber nur am Rande!

An solche Sachen geh ich eher etwas naiv ran: Was soll daran bedenklich sein eine Liste von Proxyservern zu veröffentlichen? Es gibt genügend Gründe dafür:

- schneller Internetverbindung
- Privatssphäre
- Zugriff auf Seiten, die nur aus best. Ländern erreichbar sind
- ...

Die andere Frge ist, wie das die Betreiber der Proxies sehen - frag einfach!

Robert

PS: Disclaimer sind das Geld für den Traffik nicht wert!
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