Post vom Provider.

#0
23.06.2002, 00:55
zu Gast
#1 Hi leute.

Hab mir vor ein Paar Wochen unerlaubten Zugriff auf ein System verschafft, dass über T-Online ins Internet geht.
Gestern bekomme ich Post von meinem Provider in dem steht, dass sich der SysAdmin beschwert hat und T-Online meine Logfiles aufhebt für den Fall dass der Admin eine Anzeige machen sollte.

Nun meine Frage.
Sind das Standartbriefe, oder kann da ernsthafft was passieren?

Habe das System nicht beschädigt oder verendert, sondern mich lediglich umgesehen.

Wie kann ich im Netz unerkannt bleiben?

Gruß
DerSurfer
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23.06.2002, 01:07
Ehrenmitglied
Avatar Robert

Beiträge: 2283
#2 Hi DerSurfer,

ja Dir kann was passieren! Wenn sich die Firma oder die betroffene Person entschließen eine Strafanzeige zu stellen, dann kann es eventuell teuer bzw. bitter werden. Das geht von Verwarnung/Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, je nachdem wie die drauf sind und was Du angerichtet hast.

Lass es mich mal so sagen: Wärest Du in mein Netz gekommen, ich würde Anzeige erstatten!

Zu Deiner Frage betreffend der Anonymität:

1. Es gibt keine 100%ige Anonymität in einem Datennetz
2. Wenn Du es schaffst in fremde Netze einzudringen, solltest Du vielleicht auch was über Anonymität wissen, ansonsten würde ich es in Zukunft lassen!

Robert

PS: Habs gleich mal in das zuständige Forum verschoben!
__________
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23.06.2002, 01:28
zu Gast
#3 Hallo DerSurfer,

ich sag da nur:

§ 202a (StGB) Ausspähen von Daten:

(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

und

§ 303a (StGB) Datenveränderung:

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Also falls eine Anzeige kommt, dann weist Du ja mit was man Dich konfrontieren wird.

Lass es in Zukunft also bleiben!

ksjunkie
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23.06.2002, 02:10
zu Gast

Themenstarter
#4 Scheiße da hab ich ja eventuell ein echtes Problem.

Mit Anonymität kenne ich mich eigentlich aus.
Die ganze Aktion ist föllig spontan und durch Zufall entstanted.
Hatte meine ProxyTools nich am laufen.
Und wie gesagt verendert, oder beschädigt hab ich da nix.


P.S.Schreibe ab jetzt standarDmäßig standar:-D mit D.

Gruß
DerSurfer
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23.06.2002, 10:31
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#5 Hallo!
Hinweis: Was ich schreibe ist in sofern mit Vorsicht zu genießen, da sich Gesetze auch ändern und ich ganz sicher nicht über alles auf dem neuesten Stand bin.
Im Herbst 2001 auf der SYSTEM-Messe wurde von einem Anwalt (u.a für Online-Recht) das "One-klick-Hacking" erläutert. Fazit davon ist: Person X
findet z.B per Scann einen Rechner von Person Y mit Ordnerfreigaben, die nicht durch Passwörter geschützt sind. Person X kann nun darauf zugreifen. Solange Person X nichts hinzufügt, verändert, löscht hat er sich nicht strafbar gemacht. Sobald aber die Freigaben mit einem Schutz versehen sind muss Person X klar sein, dass jeglicher Zugriff hier unerwünscht ist. Wird also eine Schutzmaßnahme umgangen um Zugriff auf das fremde System zu erlangen, tritt ein Tatbestand in Kraft.
In welchem Land steht denn der Rechner, auf dem Du dich umgeschaut hast ?
Ich empfehle Dir , Dich mal an die Anwälte von www.kanzlei.de zu wenden, scheinen mir recht kompetent.
Grüsse, Josch
__________
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23.06.2002, 14:20
Member

Beiträge: 1516
#6 Joschi hat meiner Meinung vollkommen recht es ist erlaubt auf einen ungeschützten Rechner zuzugreifen. Allerdings darf nichts gelöscht oder verändert werden.
__________
°<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_}
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