Sohn hat Usenet Account abgeschlossen. Strafbar oder nicht?

#0
11.10.2011, 18:24
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Beiträge: 1
#1 Hallo Liebes Forum,

mein Sohn hat auf der Website http://www.usenetdownload.org einen Usenet-Account abgeschlossen. Er sagt, dort wäre der download von Dateien absolut Anonym. Ist er da auf der sicheren Seite oder muss ich mit einer Strafanzeige rechnen?

Er nutzt das Usenet um Musik und Filme zu downloaden.
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11.10.2011, 18:30
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Beiträge: 5291
#2 Naja das USEnet nutzen ist durchaus legal, ABER nicht das downloaden von offensichtlich urhebergeschütztem Material.

Eine gute Erklärung dazu siehe:

YouTube Video (Link)


Poste Videos durch einfaches einfügen von Youtube / Vimeo Links in den Beiträgen!


Edit:
Mal noch kurz eine kleine Erläuterung da ich ja nicht auf die Anonymitätsfrage eingegangen bin,
du bist im USEnet nicht anonym.
Erstmal geht sowieso alles von dem betreffenden Anschluß über den ISP (Internet Provider) und dann haben immernoch die USEnet Betreiber deine Anschlußdaten, ob das immer gut geht kann man halt nicht wissen.
Eventuell werden irgendwann auch da mal Leute aufgegriffen (so wie es ja schon durch torrent u.a. vor gekommen ist)
__________
E-Mail: therion at ninth-art dot de
IRC: megatherion @ Freenode
Dieser Beitrag wurde am 11.10.2011 um 19:03 Uhr von Xeper editiert.
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11.10.2011, 21:24
Member

Beiträge: 3306
#3 Auf der "sicheren Seite" ist man nie solange man strafbare Handlungen durchführt, ich finde das ein sehr merkwürdiges Verständnis man müsse halt nur aufpassen nicht erwischt zu werden.

Heißt du es denn etwa gut, dass dein Sohn sich Filme und Musik illegal beschafft? Und dafür auch noch extra einen (kostenpflichtigen) Account anlegt? Für die Kohle muss man ja auch ordentlich Sachen herunterladen das es sich lohnt, ich würde meinem Sohn fragen ob er noch ganz knusper ist.
__________
Bitte keine Anfragen per PM, diese werden nicht beantwortet.
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14.10.2011, 10:18
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Beiträge: 6
#4 @ Xeper : Zustimmung
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22.10.2011, 19:35
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Avatar Gool

Beiträge: 4730
#5 Ganz davon abgesehen: wie alt ist denn der Sohn? So lang er noch keine 18 Jahre alt ist, können die Eltern einen solchen Vertrag (weil Abo) als nichtig erklären, da der Sohn dann nur eingeschränkt geschäftsfähig ist.
__________
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