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Sohn(13Jahre) hat Insovenzbrief erhalten

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#0
10.07.2008, 07:35
Member

Beiträge: 99
#1 Hallo,

mein Sohn(13J.) hat ein Inkasso schreiben erhalten. Er soll 60€ zahlen.
Er war angeblich nicht auf dieser Seite. Was ich komisch finde, er ist 94 geboren und die wissen die komplette Adresse und sein Geburtsdatum. Nur steht da 1984 geboren.
Kann eigentlich was passieren, wenn er absichtlich und bewusst das falsche Geburtsjahr angegeben hat?
Die drohen mir gleich mit dem Taschengeldparagraphen, aber ich zahl nix.
Habe selber schon mit einer Abzocker Seite mich rumärgern müssen, bzw. ärgere ich mich noch.
So wie ich das sehe, ist das Geschäft unwirksam. Was meint ihr?
LG Andrea
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10.07.2008, 11:31
Member
Avatar TurnRstereO

Beiträge: 1543
#2

Zitat

Andrea34 postete
.....Was meint ihr?
Nun, ich meine:

Zitat

Oftmals erhalten Internetnutzer Rechnungen solcher unseriösen Anbieter, ohne eine entsprechende Seite besucht bzw. sich auf einer solchen Seite angemeldet zu haben. In diesen Fällen ist selbstverständlich kein Vertrag zustande gekommen und damit besteht auch keine Zahlungsverpflichtung. Das gleiche gilt, wenn sich ein Minderjähriger ohne Einwilligung der Eltern angemeldet hat.
Das ist jetze nur ein "Spruch" vom Verbraucherschutz und nicht 100% rechtsverbindlich.. aber ich denke, die Taschengeldkeule zücken diese Leute immer sehr gerne, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen denke ich.
Die werden damit nicht durchkommen und werden auch bestimmt nicht vor Gericht gehen, sondern versuchen es eben immer mit dubiosen Inkassofirmen, um den Eindruck zu erwecken, im Recht zu sein.
Von welcher dieser dubiosen Seiten ist den eigentlich die Rede?

TS
Seitenanfang Seitenende
10.07.2008, 11:58
Member

Themenstarter

Beiträge: 99
#3 Mein Sohn war auf http://www.online-liebestest.de
Und mich Nerven die Leute von nachbarschaft24, habe mich da nie angemeldet.
Ich zahle in beiden fällen nicht.
LG Andrea
Seitenanfang Seitenende
11.07.2008, 08:24
...neu hier

Beiträge: 4
#4 Ist doch alles nichts Neues: Sieh mal in den Foren nach, z.B. Snakecity und ähnlich. Es ging hier um Gebrüder Schmidtlein und um Internet Service in Rotkreuz/Schweiz. Ich bin mir sicher, dass das "Geschäft" unwirksam ist. Selbst wenn Dein Sohn absichtlich falsche Angaben macht, ist er in keiner Hinsicht mündig (könnte aber ab 14Jahre schon anders aussehen). Ich denke, er hat auf einen verdeckten Button geklickt, das ist eh unwirksam. Würde nichts machen, auch nach Mahnschreiben und Inkassodienst. Wenn dann ein gerichtliches Schreiben kommt, geht man besser zum Anwalt für einen korrekten Widerspruch, dann müssen die mutmaßlichen Betrüger Farbe bekennen, was sie nicht wollen und können. Hatte einen ähnlichen Fall, wurde viele Monate lang belästigt. Ich würde Gaunern niemals freiwillig Geld geben, die leben nur vom Geschäft mit der Angst.

Der Vollstrecker
Seitenanfang Seitenende
24.07.2008, 01:01
...neu hier

Beiträge: 1
#5 Hi,
es gibt hier die besten Tips und Antworten zu
Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?:

http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/184094,0.html

Dort steht sehr gut erleutert, mit passenden Gesetztestexten, das man aufgarkeinen Fall zahlen muss.
Seitenanfang Seitenende
11.08.2008, 21:46
Member

Beiträge: 13
#6 Kleiner Tipp von mir...

1 email pro "Fall" ...

mit Widerruf wegen Täuschung, etc... Meist muss man nur die "Firma" bei ner Suchmaschine eingeben und verbraucherschutz und schon findet man dutzende vorgefertigte Schreiben von Anwälten oder Verbraucherzentralen.

Wie gesagt 1 eMail mit dem Text hinsenden, wenn man will und auf 400% Sicherheit setzen will nochmal per Einschreiben mit Rückschein und dann alle eMail löschen und Briefe wegwerfen, die danach kommen.

Inkasso genauso...

Warum würde ich so vorgehen?

Ich selber bin 1 mal in sowas reingeraten und meine liebe Freundin gleich 3mal... und immer gleiche Masche, emails mit drohungen inkasso etcetc... und je mehr emails und somit je mehr gedanken man sich gemacht hat umso mehr haben die versucht einen unter Druck zu setzen.

Diese ganzen Mails und Briefe sind nichts wert, erst wenn nen gerichtlicher Mahnbescheid kommt MUSS man reagieren, da selbst bei der größten Lüge ein gerichtlicher Mahnbescheid wirksam wird. (sprich ich mache aus Spass nen gerichtl. Mahnbescheid gegen z.b. Arnold *fg* und er reagiert auf meine Forderung wegen Verkauf ein Notebook nicht über 1.000 Euro, dann kann ich die nach Fristablauf sogar einklagen und bekomme Recht ;) ;)) MACHT MAN ABER NICHT!!

Und da ein gerichtlicher Mahnbescheid den Ersteller GEbühren abhängig von der Höhe der Forderung kostet, werden die wenigsten dieser mehr als dubiosen Firmen so etwas machen.

greetz magicc
__________
Ich lebe ewig!
(bisher erfolgreich) ;)
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