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Abmahnung erhalten

#0
09.10.2009, 18:11
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Beiträge: 7
#1 Hallo zusammen
Ich habe eine Abmahnung über 590 Euro von Nümann und Lang erhalten wegen angeblichen Download von zwei Liedern per Filesharing.Dieses habe ich definitiv nicht gemacht.Auch meine 15 Jährige Tochter hat mir glaubhaft versichert das sie nicht per Filesharing runtergeladen hat.Zumal sie das auch nicht nötig hat da wir alles was wir brauchen legal mit Cliping runterladen.
Deshalb meine Vermutung das unser WLan geknackt wurde.
Ich habe eine modUe los geschickt und nicht gezahlt.
Wenn es nun jedoch zum Rechtsstreit kommt werde ich beweisen müssen das es möglich ist das mein WLan geknackt wurde.
Deshalb meine Frage hier.
Wurde Schon mal ein WLan mit WPA2 verschlüsselung geknackt?
Wenn ja gibt es dazu zuverlässige Quellen die ich auch vor Gericht benutzen kann?
Wäre über Info sehr dankbar.
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10.10.2009, 08:51
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#2 Das WPA2 geknackt wurde ist nicht bekannt. Würde mich auch nicht darauf konzentrieren.
Folgende Seite enthält in meinen Augen gute Informationen sowie Verweise zu themenbezogener Rechtssprechung der letzten Zeit.

http://www.die-abmahnung.info/who-is-who/abmahnung-nuemann-lang.html

(http://www.google.de/search?q=N%C3%BCmann+%2B+Lang&oe=utf-8&lr=lang_de)
__________
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10.10.2009, 10:34
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Themenstarter

Beiträge: 7
#3 Danke für die Links Joschi
Aber die kannte ich leider schon.Ich befasse mich schon länger damit und suche wie gesagt Informationen zum knacken von WLan netzen.
Gruß A
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10.10.2009, 11:27
Moderator

Beiträge: 7805
#4 Wie Joschi schon geschrieben hat, wpa2 kannst du als Ansatz vergessen. Dann eher den direkten Zugriff auf den Rechner, leicht zu erratenes Passwort. Vieleicht gibt der Router ja etwas her in Bezug auf vergebene IPs oder andere Logs. Hast du eure Rechner in Bezug auf installierte P2P Software und evtl. vorhandener Lieder geprueft.

Es ist im nachhinein schwer kontrollierbar.
__________
MfG Ralf
SEO-Spam Hunter
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10.10.2009, 12:00
Member

Beiträge: 3716
#5 hast du dich schon an den Kontakt auf der Webseite gewannt? Die können dir auch einen Anwalt nennen, der sich mit abmahnrecht auskennt.
wpa2 wurde noch nicht geknackt.
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10.10.2009, 16:12
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Themenstarter

Beiträge: 7
#6 Hallo Raman
Das mit dem leichten passwort wäre möglich.Meins war zwar 16 stellig aber im enddefekt bestand es nur aus vier zahlen die sich vier mal wiederholt haben.Das mit dem Logs aus dem Router kann ich ehrlich gesagt nicht sagen weil ich nicht weiß wie man so etwas nachguckt.auf P2P Software und evtl. vorhandener Lieder habe ich geprüft ist beides nicht vorhanden.
Aber WPA2 scheint doch zu knacken zu sein habe vorhin dieses dazu gefunden.
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=731464

@virenfinder
Gute Rechtsanwaltadressen habe ich bekommen vom Verein gegen Abmahnwahn e.v.

Gruß A
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10.10.2009, 17:09
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Beiträge: 3716
#7 ok aber immer noch mit viel zeitaufwand verbunden. und du hast dein netz abgesichert, damit bist du auf der sicheren seite, was das rechtliche angeht.
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10.10.2009, 22:48
Moderator
Avatar hevtig

Beiträge: 2312
#8 So, wie ich es verfolgt habe, sind die Möglichkeiten WPA2 zu knacken noch eher akademischer Natur.
Die Wahrscheinlichkeit, dass deine Verschlüsselung "gehackt" wurde tendiert sicherlich gegen 0.
Hier kann man auch einiges darüber lesen:
http://www.heise.de/security/suche/?rm=search&q=wpa&button=los!

Da gibt es viel "einfachere", wahrscheinlichere Möglichkeiten.
- Dein Passwort wurde erraten? (4x Geburtstag, -Monat deiner Tochter? ;))
- Vielleicht hat sogar ein Bekannter, dem ihr das Passwort gegeben habt, mal schnell p2p angeschmissen...
- vielleicht war sogar jemand kurz per Kabel am Router?

Dazu müssen die natürlich erst einmal beweisen können, dass von deiner IP Adresse das tatsächlich heruntergeladen wurde.
__________
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage??
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11.10.2009, 15:55
Member

Beiträge: 177
#9

Zitat

ok aber immer noch mit viel zeitaufwand verbunden. und du hast dein netz abgesichert, damit bist du auf der sicheren seite, was das rechtliche angeht
wie meinst Du das? - Ändert eigentlich nichts an der Ausgangssituation, im Gegenteil, dieser Angriffspunkt ist verschwunden.

@ agemahnt, für mich klingt das gerade alles ein bisschen merkwürdig, ich glaube auch, die Wahrscheinlichkeit, dass jemand Deinen Router geknackt hat, ist gleich Null. Dass Du die Titel nicht selbst runter geladen hast, ist auch sicher, deine Tochter, sagst Du, hast Du bereits ins Gebet genommen. Bleiben also nicht mehr viele Möglichkeiten, PW geknackt... könnte natürlich sein, wobei ich es eher seltsam finde, dass jemand diesen Aufwand betreibt, um dann nur 2 Songs zu ziehen (okay, wer weiss wieviele es sonst noch waren...). Hast Du schonmal in Betracht gezogen, dass vielleicht ein/e Freund/in Deiner Tochter "mal eben" das neue Stück von "xyz" runtergeladen hat und sie das garincht wirklich mitbekommen hat?
__________
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11.10.2009, 21:22
Member

Beiträge: 500
#10

Zitat

pure postete
@ agemahnt, für mich klingt das gerade alles ein bisschen merkwürdig, ich glaube auch, die Wahrscheinlichkeit, dass jemand Deinen Router geknackt hat, ist gleich Null. Dass Du die Titel nicht selbst runter geladen hast, ist auch sicher, deine Tochter, sagst Du, hast Du bereits ins Gebet genommen. Bleiben also nicht mehr viele Möglichkeiten, PW geknackt... könnte natürlich sein, wobei ich es eher seltsam finde, dass jemand diesen Aufwand betreibt, um dann nur 2 Songs zu ziehen (okay, wer weiss wieviele es sonst noch waren...). Hast Du schonmal in Betracht gezogen, dass vielleicht ein/e Freund/in Deiner Tochter "mal eben" das neue Stück von "xyz" runtergeladen hat und sie das garincht wirklich mitbekommen hat?
Den Gedanken mal weiterspinne:
- Wer hat physisch Zugang zum Router, um sich per Lan anzukoppeln?
- Wer hat weiterhin, ausser den Mitgliedern der Familie, die Zugangsdaten zum Router?
- Befrage Deine Tochter zu folgenden Themen:
1. Hat Dein Freund/Freundin Zugang zu Deinem Netz gehabt?
2. Wem hast Du die Zugangsdaten zum W-Lan gegeben?
Dass Deine Tochter Deine Fragen verneint hat, muss nicht heissen, dass sie lügt. Du hast nur nicht die richtigen Fragen gestellt;)

Felix
__________
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12.10.2009, 05:39
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Themenstarter

Beiträge: 7
#11 Hallo zusammen
Entschuldigt das ich mich erst jetzt melde aber ich war im stress.
Habe nochmals mit meiner Tochter gesprochen.
Sie sagte das es hin und wieder vorgekommen ist das wenn sie mit einer freundin am Wii spielen war das die anderen am PC am chatten waren und sie nicht mit Sicherheit ausschließen kann das die anderen nicht vielleicht doch was runtergeladen haben könnten.
Mal sehen ob mir das weiterhilft falls es vor Gericht geht.
Aber bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein runter fließen.
Zahlen werde ich auf jeden fall ohne Gerichtsurteil nicht.
Kann doch nicht sein das nur weil Kids mal ein Paar Lieder runtergeladen haben sofort mit dem großen Hammer drauf gehauen wird.
Hätten sie 50 oder 100 Euro verlangt hätte ich mir vielleicht überlegt zu zahlen und würde dann vom Taschengeld zumindest einen Teil einbehalten.
Aber sofort 590 euro ist schon mächtige Abzocke.
Da hört bei mir der Spaß auf.
Gruß A
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12.10.2009, 09:29
Member

Beiträge: 896
#12 Hallo

Zitat

Mal sehen ob mir das weiterhilft falls es vor Gericht geht.
Aber bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein runter fließen.
Zahlen werde ich auf jeden fall ohne Gerichtsurteil nicht.
Kann doch nicht sein das nur weil Kids mal ein Paar Lieder runtergeladen haben sofort mit dem großen Hammer drauf gehauen wird.
da würde ich nicht darauf bauen, es gibt Urteile, die argumentieren in so einem Fall mit mangelnder Aufsicht (bzw. genauer mit der Nichtinstallation geeigneter Fitlersw um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, sperren von ports, etc.).

Das einzige was dir helfen würde, den genauen Zeitpunkt per logs zu ermitteln und dann deine Tochter zu fragewn, wer zu diesem zeitpunkt am PC und an Wi war, dan kannst du den schwarzen Peter weitergeben, ist zwar unschön, aber besser für dich und deine Tochter, als die jetzige Situation.
__________
Mfg
schwedenmann
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12.10.2009, 15:41
Member
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#13 Außerdem muss geklärt werden (wie schon weiter oben erwähnt), ob Du die IP-Adresse überhaupt zu dem Zeitpunkt hattest, zudem die Lieder heruntergeladen worden sind. Die "Fang-Software" von diesen teilweise eher zwielichtigen Unternehmen, arbeitet nämlich auch nicht immer korrekt bzw. auch die Provider können sich mal irren, und die falschen Daten zu einer IP-Adresse herausgeben.
__________
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Der Grabsteinschubser
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13.10.2009, 05:22
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Themenstarter

Beiträge: 7
#14

Zitat

[b]die argumentieren in so einem Fall mit mangelnder Aufsicht (bzw. genauer mit der Nichtinstallation geeigneter Fitlersw um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, sperren von ports, etc.).
Es gibt auch Urteile zu gunsten der Eltern wie zum beispiel dieses
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070033.htm

LG Mannheim
Urteil vom 29.09.2006
7 O 76/06
Mitstörerhaftung bei Urheberrechtsverletzung im Rahmen des Filesharing
JurPC Web-Dok. 33/2007
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Leitsatz (der Redaktion)

Die Haftung desjenigen, der nicht selbst den Urheberrechtsverstoß begangen hat, und ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, als Störer in Anspruch genommen wird, setzt voraus, dass Prüfungspflichten verletzt wurden. Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer nach den Umständen eine Prüfung zumutbar war. Soweit ein Anschlussinhaber seinen Familienangehörigen, insbesondere seinen Kindern den Internetanschluss zur Verfügung stellt, beruht die Eröffnung des Zugangs auf dem familiären Verbund. Prüfungs- und Überwachungspflichten sind in diesen Fällen nur insoweit anzunehmen, als diese im Rahmen der Erziehung von Kindern in Abhängigkeit von deren Alter auch auf anderen Betätigungsfeldern notwendig ist. Eine dauerhafte Überprüfung des Verhaltens der Kinder ist nicht zumutbar. Bei einem volljährigen Kind, das bezüglich Computer- und Internettechnologie einen Wissensvorsprung vor den Eltern hat, kann es sinnvollerweise keiner belehrenden Einweisung über die Nutzung des Internet bedürfen.
Seitenanfang Seitenende
13.10.2009, 08:58
Member

Beiträge: 896
#15 Hallo

@abgemahnt

Deine Ausführungen stimmen, nur gibt es auch gegenteilige Urteile (so hat ein Rentner ein wlan betrieben und es nicht genügend abgesichert, prompt wurde darüber filesharing betrieben und er wurde als Störer mit Geldbuße belegt) und da der Gerichtsstand bei Internetsachen, ein fliegender ist, kannst du nur hoffen, daß die Gegenseite nicht in HH klagen wird!
__________
Mfg
schwedenmann
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