Wann PC als Radio anzumelden bei GEZ ?

#0
02.12.2010, 16:17
Member

Beiträge: 223
#1 Guten Tag,

ich bitte um einen Rat: Unter welchen Bedingugen ist ein PC bei der GEZ als "Radio" anzumelden ?
Er wird dann richtig teuer.

Viele Grüße
Geodät
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02.12.2010, 17:07
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Avatar hevtig

Beiträge: 2312
#2 Am besten findet man dazu Infos auf den seiten der GEZ.

http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html

Zitat

Wen betrifft die Regelung?
Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ist die Ausnahme und nicht die Regel. Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten. Statistisch wird aber davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Privathaushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten.
...

__________
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage??
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05.12.2010, 09:40
Member

Themenstarter

Beiträge: 223
#3 Vielen Dank !
Wo finde ich denn die

-Rechtsgrundlagen

zu dem Thema ?
__________
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05.12.2010, 10:11
Member

Beiträge: 896
#4 Hallo

google doch anch GEZ und neuartige Empfangsgeräte.

Wie schon geschrieben wurde, wenn du keine anderes rundfunkgerät angemedlet ahst, mußt du für einen PC Rundfunkgebühren zahlen, das hat der BGH zuletzt so entschieden. Ob du eine TV-Karte drin hast und ob du mit dem PCInternetstreams von Rundfunksendern empfängst ist absolut unerheblich. Nur die Fähigkeit dazu reciht.
__________
Mfg
schwedenmann
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05.12.2010, 10:27
Member

Themenstarter

Beiträge: 223
#5 Die Suche war erfolgreich und in dem Text unten fand ich die Antwort >>

"(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere
Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote
aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich
privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten,
wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden
Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten
werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte,
die ein und demselben Grundstück
oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind,
zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser
Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten."

>>>>>Es wäre sinnvoll, wenn die Rechrsgrundlagen allen Schreiben der GEZ beigefügt wären.
Dann könnte die eigene Situation besser und schneller beurteilt werden.
__________
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Dieser Beitrag wurde am 06.12.2010 um 08:44 Uhr von Geodät editiert.
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