Verpflichtung von Mitarbeitern zum Mitnehmen von D/R Laptops |
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16.08.2010, 12:31
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Beiträge: 3 |
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16.08.2010, 12:51
Member
Beiträge: 1543 |
#2
Hello,
ich würde da weniger auf rechtliche Möglichkeiten spekulieren, sondern mehr auf die "freiwillige" Mitarbeit. Da so ein Teil lästig ist im privaten Leben (ja, so etwas soll es nach Feierabend geben) könnte man es den betroffenen Mitarbeitern sicherlich versüssen, indem die einen Bonus (ich sag mal nen Hunni pro Monat) dafür bekommen, das Teil immer mit zu schleppen. Bitte bedenke, dass dadurch jeder seine Feierabendplanung ja ändern muss u.U. (privater Termin z.B. wo das Teil hinderlich ist). Oder mal eben einkaufen nach Feierabend usw. usw. TS |
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16.08.2010, 15:04
Member
Beiträge: 4730 |
#3
Zitat TurnRstereO posteteWarum? Man kann das doch im Auto verstauen... hinderlich wird es maximal bei Mitarbeitern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu Arbeit kommen. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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16.08.2010, 15:26
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Themenstarter Beiträge: 3 |
#4
na das mit dem "versüssen" ist so ne sache, welcher Arbeitgeber will schon gern Geld ausgeben, aber ok, schon mal zur Kenntnis genommen
Dennoch muß ich das als Bankmitarbeiter aus rechtlicher Sicht betrachten, da wir uns gewisse Vorschriften halten müssen |
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16.08.2010, 16:37
Member
Beiträge: 163 |
#5
Wer haftet denn, wenn die Dinger abhanden kommen oder kaputt gehen?
Was ist mit den darauf befindlichen Daten? Sind Firmengeheimnisse involviert, die nicht in fremde Hände gelangen dürfen? Was sagt der Datenschutzbeauftragte dazu, falls dies wegen evtl. Daten relevant sein sollte? Was passiert, wenn zuhause irgendjemand das Notebook in Betrieb nimmt und Daten beschädigt oder Viren einschleppt? Ob es arbeitsrechtlich überhaupt zulässig ist, den Leuten diese Dinger aufzudrängen, weiß ich nicht, gefühlsmäßig tendiere ich eher zu NEIN. Normalerweise sind wichtige Daten an getrennten Orten aufzubewahren, wobei es sicherlich gesetzl. Vorschriften dafür gibt. Falls wegen der Betriebsgröße kein ordentliches Copy-Management möglich ist, wäre es evtl. interessant, eine Kopie der Daten in einem Bankschließfach unterzubringen. Ich meine, das Forum ist hier nicht kompetent genug, um eine rechtlich sichere Antwort zu geben. Das ist Sache von Fachleuten wie Juristen, Arbeitsrechtlern und Datenschützern. Ein Fehler könnte unangenehme Folgen für den Betrieb haben. Gruß Faun |
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16.08.2010, 19:19
Member
Beiträge: 1543 |
#6
@Faun
Wenn das richtig aufgezogen wird sind da NULL Daten drauf, sondern nur die Programme um sich dann auf Arbeit eine Arbeitsumgebung zu schaffen/ in die Arbeitsumgebung einzuloggen. Und Viren sollten dann spätestens beim Einklinken @work der Garaus gemacht werden bzw die Alarmglocken läuten. Und ich denke TO will hier mehr Erfahrungswerte hören als eine rechtliche Beratung. @Gool Ich bin 25 Jahre ohne Auto und Fahrrad ausgekommen. Stichwort Großstadt. Und dann geh mal abends nach Feierabend mit dem Teil ins Kino oder in den Baumarkt oder so.. hehe TS Nachtrag: Und ich habe in den Jahren nie eine EDV/Firma/Arbeitsplatz abfackeln sehen oder absaufen. Das erscheint mir ehrlich gesagt auch sehr abwegig. Der Supergau sind höchstens mal nen Stromausfall der länger dauert, als USV abhandeln kann. |
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17.08.2010, 11:56
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Themenstarter Beiträge: 3 |
#7
Vielen Dank für Eure Meinungen/Anregungen/Hinweise etc.
Eine Bank ist gesetzlich verplichtet, für JEDEN möglichen Fall eine Lösung parat zu haben, eben auch für den Fall, dass das Gebäude mit aller Technik abbrennt, von daher ... Für die technische Lösung ist bereits gesorgt, so dass nur die rechtliche Seite geklärt werden muss. OK, hier muss ich wohl doch mal unseren beliebten Rechtsverantwortlichen bemühen. Also vielen Dank nochmals |
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vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Zur Erweiterung unserer D/R (Desaster/Recovery) Hardware Ausstattung für den Falle eines Brandes in meiner Firma möchten wir unsere Laptop-User verpflichten, die von ihnen nur geschäftlich nutzbaren Laptops zum Feierabend und über das Wochenende mit nach Hause zu nehmen und zum nächsten Arbeitstag wieder mitzubringen.
Ist dies rechtlich möglich und gibt es ausser den versicherungsdingen noch etwas zu beachten?
Über Antworten freu ich mich.
Vielen Dank
lemusic