vergessene Shampoos mitnehmen aus UmkleidekabineThema ist geschlossen! |
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#0
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24.02.2011, 13:45
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Beiträge: 690 |
#1
ein Freund hat mir erzählt, dass er schon des öfteren vergessene Duschshampoos aus dem Duschraum der Umkleidekabine mitgenommen hat. Seine Rechtfertigung dafür ist, dass die Dinger eh weggeschmissen werden beim Saubermachen der Räumlichkeiten. Wenn ich darüber nachdenke, dann kann ich das in Ordnung, dass er die herrenlosen Shampoos mitnimmt. Oder ist das rein theoretisch Diebstahl?
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24.02.2011, 15:30
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Beiträge: 40 |
#2
Ich glaube, das geht dann so vor sich.
Der Badegast vergisst sein Shampoo und sobald er das Gebäude verlässt, geht das Shampoo in den Besitz der Badeanstalt über. Nun darf nicht einmal mehr die Reinigungskraft das Shampoo mit nach Hause nehmen, weil es Besitz des Arbeitgebers geworden ist. Der wiederum weist die Putze an das Shampoo zu entfernen. Wenn dein Freund es mit nimmt, ist es in meinen Augen Diebstahl. Hält man sich vor Augen wie viel (eher wenig) so ein Shampoo kostet, dann lohnt das Risiko nicht mehr. |
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24.02.2011, 16:36
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Beiträge: 3716 |
#3
das glaube ich eher nicht.
das würde ja bedeuten, wenn du dein fahrad draußen anschließt, geht es in den besitz der stadt oder des gebäude besitzers über. nur weil man etwas irgendwo vergisst, heißt es ja nicht das es deswegen in den besitz der person übergeht, wo man es vergessen hatt. aber es ist sowieso egal, wer würde ne anzeige wegen haarwaschmitteln machen, bzw wer würde diese verfolgen... |
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24.02.2011, 19:23
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Beiträge: 74 |
#4
Die eigentlich wichtigere Frage ist doch: WAS IST DA DRIN?! Was macht jemand, der unter der Dusche steht und mal piseln muss oder gar ein anderes Verlangen verspürt - und die Shampooflasche ist gerade leer oder fast leer?! Wohin mit dem Zeug? Da bietet sich die Flasche geradezu an, bevor der Duschnachbar was Gelbes die Beine runter laufen sieht. Dann die Flasche in die Ecke gestellt - ein Dummer wird sich schon finden, der sie mitgehen lässt und sich damit die Haare wäscht...
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24.02.2011, 20:43
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Themenstarter Beiträge: 690 |
#5
Ein Duschnachbar, der nicht mitbekommt, dass der Typ neben ihm gerade in eine Shampooflasche pinkelt, muss ein Idiot sein. Also "wenn", dann würde ich es einfach laufen lassen
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24.02.2011, 20:46
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Beiträge: 3716 |
#6
ich glaub auch das währe unauffälliger als wenn da jemand mit ner flasche am ding steht _
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25.02.2011, 14:00
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Themenstarter Beiträge: 690 |
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26.02.2011, 04:09
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Beiträge: 4730 |
#8
Rein rechtlich gesehen wäre das ein Unterschlagen einer Fundsache. Rein rechtlich gesehen macht sich auch die Badeanstalt wegen "Unterschlagung einer Fundsache" strafbar.
Grundsätzlich wäre auch schon bei einer Pfandflasche, die man findet und selbst beim Getränkemarkt abgibt, der Straftatbestand erfüllt. Aber ganz im Ernst: who cares? Bei Sachen von diesem Wert wird das nicht so eng gesehen (sonst wäre die Justiz ja noch mehr beschäftigt - und die ist ja jetzt schon maßlos überfordert). Nachtrag: nach § 248a StGB wird die Straftat der Fundunterschlagung bei geringwertigen Sachen (je nach dem bis zu einem Wert von 50 € - OLG Hamm 28. Juli 2003; Az.: 2 Ss 427/03) nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, es besteht ein öffentliches Interesse. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser Dieser Beitrag wurde am 26.02.2011 um 04:21 Uhr von Gool editiert.
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26.02.2011, 04:30
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Beiträge: 4730 |
#9
Zitat virenfinder posteteNicht die Begriffe "Eigentum" um "Besitz" verwechseln. Wenn Du mir Deine Heckenschere leihst, dann geht sie von Deinem in meinen Besitz über, sie bleibt aber weiterhin Dein Eigentum. Besitz ist das, was sich in Deinem Herrschaftsbereich befindet. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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