Mein WPA2+MAC+Hidden SSID wurde gehackt, was nun?

#0
20.06.2010, 18:51
...neu hier

Beiträge: 2
#1 Hab einen WLAN schmarotzer entdeckt. Hab lediglich den Computernamen.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Polizei rufen?

Und ja, ich habe Mehrfach überprüft das der client nicht aus meiner Wohnung kommt.
Dieser Beitrag wurde am 20.06.2010 um 19:02 Uhr von Isabaellchen editiert.
Seitenanfang Seitenende
20.06.2010, 19:10
Member

Beiträge: 896
#2 Hallo

Wenn du beweise hast, logs, etc.

Anzeige machen

Das unberchtigte Nutzen einen wlan ist eine straftat, geanuso wiedas einbrechen in einen PC (was ja wohl hier auch vorliegt)
__________
Mfg
schwedenmann
Seitenanfang Seitenende
20.06.2010, 23:42
Moderator

Beiträge: 5694
#3 Da wäre ich mir nicht sicher. So viel ich weiss muss Du das WLAN abgesichert haben. Falls dies nicht der Fall ist und der Nutzer Dein WLAN braucht und keine strafbaren Handlungen begeht, d.h. keine illegalen Downloads oder sich versucht in Dein System zu hacken, macht sich nicht strafbar:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Unverschluesseltes-WLAN-hat-Folgen-160506.html

Also in der Schweiz ist es zumidest so.
Seitenanfang Seitenende
21.06.2010, 00:20
...neu hier

Themenstarter

Beiträge: 2
#4 siehe Threadtitel
Seitenanfang Seitenende
21.06.2010, 09:00
Member
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#5

Zitat

Swisstreasure postete
Da wäre ich mir nicht sicher. So viel ich weiss muss Du das WLAN abgesichert haben. Falls dies nicht der Fall ist und der Nutzer Dein WLAN braucht und keine strafbaren Handlungen begeht, d.h. keine illegalen Downloads oder sich versucht in Dein System zu hacken, macht sich nicht strafbar:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Unverschluesseltes-WLAN-hat-Folgen-160506.html

Also in der Schweiz ist es zumidest so.
Schweiz ist nicht Deutschland und in Deutschland macht man sich auch strafbar, wenn man ein ungesichertes WLAN ohne Erlaubnis nutzt: http://www.aufrecht.de/index.php?id=5649
__________
Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren.
Der Grabsteinschubser
Seitenanfang Seitenende
21.06.2010, 09:35
Member

Beiträge: 896
#6 Hallo

Zitat

Schweiz ist nicht Deutschland und in Deutschland macht man sich auch strafbar, wenn man ein ungesichertes WLAN ohne Erlaubnis nutzt:
Ist vollkommen richtig, aber:

Nur haftet nach dem neuesten Urteil des BGH der Besitzer eines offenen wlan bei darüber begangenen Straftaten. Zwar braucht er keinen Schadensersatz zu zahlen, aber auf Unterlassung kann er verklagt werden.

Damit ist der Aufbau und die Nutzung offener wlan-spots bis zu einem Grundsatzurteil des BVG vorerst gestorben !
__________
Mfg
schwedenmann
Seitenanfang Seitenende
21.06.2010, 09:49
Member
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#7 Wobei die zivilrechtlichen Ansprüche dann wiederum gegen den tatsächlichen Verursacher geltend gemacht werden könnten. Also wenn ich abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werde, kann ich, sofern ich den "illegalen" Mitbenutzer ermitteln kann, die Kosten m.E. ziemlich problemlos von dem auch zurück fordern. Die Unterlassungserklärung habe ich dann allerdings kassiert, welche nicht weitergereicht werden kann.
__________
Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren.
Der Grabsteinschubser
Seitenanfang Seitenende
28.10.2010, 19:20
...neu hier

Beiträge: 2
#8 Hallo Isabellchen,

was ist denn jetzt dabei rausgekommen?
Im übrigen sollte dieser Artikel für dich ganz interessant sein und dir ein wenig die Sorgen nehmen...;-)
Hier gehts zum Artikel

Warum geht die Verlinkung nicht?

//EDIT Moderation: Link angepasst
@ Franky_Boy: Link gehört in Anführungszeichen
hev
Seitenanfang Seitenende
28.10.2010, 20:50
...neu hier
Avatar _Petra_

Beiträge: 2
#9 Ungesichert ist es zumindestens nicht strafbar, wie ich diesem Artikel entnehmen konnte. Woran genau machst Du denn fest, dass Dein WPA2 gehackt wurde und mitbenutzt wird?
__________
[°¿°] Ciao, Petra
Seitenanfang Seitenende
28.10.2010, 23:58
Member
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#10

Zitat

_Petra_ postete
Ungesichert ist es zumindestens nicht strafbar, wie ich diesem Artikel entnehmen konnte.
Korrekt. Da hat das AG Wuppertal seine Entscheidung vom 03.04.2007 gekippt. In der Zeit zwischen den beiden Urteilen war es tendenziell strafbar, ein ungesichertes WLAN schwarz zu nutzen, da man davon ausgehen konnte, dass sich andere Gerichte an dem ersten Urteil orientieren.
__________
Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren.
Der Grabsteinschubser
Seitenanfang Seitenende
02.11.2010, 09:42
...neu hier

Beiträge: 2
#11 Danke für`s Linkanpassen!
Seitenanfang Seitenende
Um auf dieses Thema zu ANTWORTEN
bitte erst » hier kostenlos registrieren!!

Folgende Themen könnten Dich auch interessieren: