Mein WPA2+MAC+Hidden SSID wurde gehackt, was nun? |
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#0
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20.06.2010, 18:51
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20.06.2010, 19:10
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#2
Hallo
Wenn du beweise hast, logs, etc. Anzeige machen Das unberchtigte Nutzen einen wlan ist eine straftat, geanuso wiedas einbrechen in einen PC (was ja wohl hier auch vorliegt) __________ Mfg schwedenmann |
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20.06.2010, 23:42
Moderator
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#3
Da wäre ich mir nicht sicher. So viel ich weiss muss Du das WLAN abgesichert haben. Falls dies nicht der Fall ist und der Nutzer Dein WLAN braucht und keine strafbaren Handlungen begeht, d.h. keine illegalen Downloads oder sich versucht in Dein System zu hacken, macht sich nicht strafbar:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Unverschluesseltes-WLAN-hat-Folgen-160506.html Also in der Schweiz ist es zumidest so. |
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21.06.2010, 00:20
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#4
siehe Threadtitel
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21.06.2010, 09:00
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#5
Zitat Swisstreasure posteteSchweiz ist nicht Deutschland und in Deutschland macht man sich auch strafbar, wenn man ein ungesichertes WLAN ohne Erlaubnis nutzt: http://www.aufrecht.de/index.php?id=5649 __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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21.06.2010, 09:35
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#6
Hallo
Zitat Schweiz ist nicht Deutschland und in Deutschland macht man sich auch strafbar, wenn man ein ungesichertes WLAN ohne Erlaubnis nutzt:Ist vollkommen richtig, aber: Nur haftet nach dem neuesten Urteil des BGH der Besitzer eines offenen wlan bei darüber begangenen Straftaten. Zwar braucht er keinen Schadensersatz zu zahlen, aber auf Unterlassung kann er verklagt werden. Damit ist der Aufbau und die Nutzung offener wlan-spots bis zu einem Grundsatzurteil des BVG vorerst gestorben ! __________ Mfg schwedenmann |
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21.06.2010, 09:49
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#7
Wobei die zivilrechtlichen Ansprüche dann wiederum gegen den tatsächlichen Verursacher geltend gemacht werden könnten. Also wenn ich abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werde, kann ich, sofern ich den "illegalen" Mitbenutzer ermitteln kann, die Kosten m.E. ziemlich problemlos von dem auch zurück fordern. Die Unterlassungserklärung habe ich dann allerdings kassiert, welche nicht weitergereicht werden kann.
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28.10.2010, 19:20
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#8
Hallo Isabellchen,
was ist denn jetzt dabei rausgekommen? Im übrigen sollte dieser Artikel für dich ganz interessant sein und dir ein wenig die Sorgen nehmen...;-) Hier gehts zum Artikel Warum geht die Verlinkung nicht? //EDIT Moderation: Link angepasst @ Franky_Boy: Link gehört in Anführungszeichen hev |
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28.10.2010, 20:50
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28.10.2010, 23:58
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#10
Zitat _Petra_ posteteKorrekt. Da hat das AG Wuppertal seine Entscheidung vom 03.04.2007 gekippt. In der Zeit zwischen den beiden Urteilen war es tendenziell strafbar, ein ungesichertes WLAN schwarz zu nutzen, da man davon ausgehen konnte, dass sich andere Gerichte an dem ersten Urteil orientieren. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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02.11.2010, 09:42
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#11
Danke für`s Linkanpassen!
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Wie kann ich dagegen vorgehen?
Polizei rufen?
Und ja, ich habe Mehrfach überprüft das der client nicht aus meiner Wohnung kommt.