Steuerhinterziehung Erfahrung + InfosThema ist geschlossen! |
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28.11.2009, 16:58
GerdP
zu Gast
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30.11.2009, 17:04
Forensurfer
zu Gast
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#2
Hallo!
Grundsätzlich musst du immer damit rechnen, dass eine Steuerhinterziehung schneller aufgedeckt werden kann als es dir lieb ist. Meist reicht bereits ein kleiner Tipp von einem lieben Nachbarn oder auch eine Steuerprüfung, die durch das Finanzamt erfolgt, um diese aufzudecken. Auf Grund der Liechtenstein-Steueraffäre, die 2008 medial für Aufsehen sorgte, wurden die Strafen in den letzten Monaten entscheidend verschärft. Grundsätzlich ist also mit Steuerhinterziehung keineswegs zu scherzen. Allein die Verjährungsfrist kann sich dabei sehen lassen. Diese wurde im Rahmen von dem Jahressteuergesetz 2009 durch den Bund von fünf auf zehn Jahre angehoben. Dabei bezieht sich die Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist aber ausschließlich auf besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung. Zudem kam es durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in Deutschland zu gravierenden Änderungen. So wurden die Mitwirkungs- und zugleich auch die Nachweispflicht der Steuerpflichtigen entscheidend verhärtet, wenn sie mit Steueroasen zusammenarbeiten. Die betreffenden Steueroasen werden in dem zuständigen Gesetz genauestens benannt. Durch die Verlängerung der Frist auf eine Dauer von zehn Jahren dürfen die zuständigen Finanzämter nun auch die Abgabenordnung auf diesen Zeitraum beziehen. Das heißt, dass rückwirkend auf zehn Jahre von den Finanzämtern Steuern festgesetzt werden können, die dann schließlich auch von dem Steuerpflichtigen gezahlt werden müssen. Gleiches gilt für strafrechtliche Verfolgung bei einer vorliegenden Steuerhinterziehung. Die Verjährung der Steuerstraftat kann in Deutschland auf verschiedene Form unterbrochen werden. An erster Stelle müssen dabei die Bußgeldverfahren genannt werden, die gegenüber den Beschuldigten durchgeführt werden. Gleiches gilt übrigens auch für die Bekanntgabe der strafrechtlichen Verfolgung. Grundsätzlich handelt es sich bei der Steuerhinterziehung, unabhängig von der jeweiligen Form, um eine Steuerstraftat. Diese kann in der Bundesrepublik Deutschland nach § 370 AO mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe einhergehen. Überwiegend droht jedoch eine sehr hohe Geldstrafe. Die Höhe der jeweiligen Strafe, die aus der Steuerhinterziehung für einen Steuerpflichtigen entsteht, hängt grundsätzlich von dem Volumen der Straftat ab. In einem Urteil setzte der Bundesgerichtshof fest, dass erst dann von einer schweren Straftat gesprochen werden kann, wenn ein Hinterziehungsbetrag von mehr als 50.000 Euro erreicht wurde. Ab dieser Summe muss man als Steuerpflichtiger mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Von einer Geldstrafe kann ab 50.000 Euro nur dann ausgegangen werden, wenn deutliche Milderungsgründe vorliegen. Wenn du vorhandenes Schwarzgeld anlegst und dein Vermögen somit quasi verschwindet, musst du ebenso mit Strafen rechnen. Dabei liegt die Beweislast, dass du dein Vermögen ausgegeben hast, immer bei dir. Wenn du dies nicht nachweisen kannst, darf das Finanzamt dieses schätzen, da es sich hierbei um eine steuerlich nicht erklärte Kapitalanlage handelt. Desweiteren dürfen die Ämter auch Hinterziehungszinsen erheben. Diese beziehen sich dabei immer auf den geschätzten Betrag. Gleiches kommt auf dich zu, wenn du plötzlich über ein Vermögen verfügst, dessen Herkunft du nicht belegen kannst. In diesen Fällen wird dir von dem Finanzamt eine fortgesetzte Steuerhinterziehung unterstellt, die mit erheblichen Geldstrafen und finanziellen Belastungen einhergeht. Auf Grund der harten Strafe solltest du dich stets von der Steuerhinterziehung distanzieren. Desweiteren solltest du bei Unklarheiten stets einen Fachmann aufsuchen. Auch wenn Steuerberater kostenintensiv sind, sind sie ein wichtiger Ansprechpartner, auch bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt. vG Forensurfer |
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Ich danke euch schon einmal für eure Informationen und eure Hilfe.
Viele Grüße!
GerdP