Interner Hardwarekeylogger für Sonderzeichen

#0
01.11.2009, 07:54
...neu hier

Beiträge: 1
#1 Hallo!


Da das mein erster Post hier im Forum ist, steht das Thema wahrscheinlich an der falschen Stelle – ggf. also bitte nicht böse sein deswegen... ;)



Ich vermute, daß in meiner Firma an meinem PC in meiner Abwesenheit herummanipuliert wird, d.h. ich gehe davon aus, daß meine Daten von einem Konkurrenten eingesehen werden. Leider konnte ich das bisher nicht beweisen.

Aus diesem Grunde habe ich mir einen Hardware-Keylogger in Chip-Form besorgt, der Tastatureingaben protokollieren soll und welcher _in_ die Tastaur eingebaut wird. Ein Modell, welches als Adapter zwischen die Tastatur und den PC geschaltet wird, kann ich aus Auffälligkeitsgründen nicht verwenden, da die Tastatur frontal am PC angeschlossen ist und diese Verlängerung sofort ins Auge sticht. Die Installation neuer Software ist scharf reglementiert und deshalb nicht möglich, womit auch ein Software-Keylogger ausfällt.

Ich habe diesen Hardware-Keylogger testweise an meiner eigenen Tastatur eingebaut und erfolgreich getestet, dabei aber festgestellt, daß dieser Unicode-Sonderzeichen (die bei den zu überwachenden Daten meinerseits leider vorkommen) nicht in Form ihrer Tastenfolge auflösen kann.

Konkretes Beispiel: will man das "Pique"-Symbol eingeben und tippt ALT+9824 ein, so wird diese Tastenfolge im Keylogger nicht richtig gespeichert, stattdessen erhält man nur unverständliches Zeug außenherum, obwohl alle anderen Angaben aber tadellos funktionieren.


Kann mir jemand eine Bezugsquelle für interne keylogger nennen, die ein solches Problem nicht haben (wäre für mich am günstigsten)? Oder kennt jemand in München (da komme ich her) eine Detektei, die solche Überwachungstools einbaut? Mittelfristig geht es – wenn ich diese Lücke nicht schließen kann – um meinen Job...



Danke für eure Hilfe!
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01.11.2009, 09:43
Moderator

Beiträge: 7805
#2 Wenn du "Chef" in der Firma bist, sollte es Problemlos moglich sein, den Verantwortlichen der IT anzuweisen, entsprechend zu handeln. Nachdem man sich, sofern vorhanden, mit Betriebsrat, Vorstand und co verstaendigt hat.
Solltest du keine dieser Befugnisse haben, solltest du deine Befuerchtungen deinen Vorgesetzten mitteilen...
__________
MfG Ralf
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